Weiterbildung in Intensivpflege Projekt: Konzept der neuen Reglementierung

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Transkript:

Weiterbildung in Intensivpflege Projekt: Konzept der neuen Reglementierung SGI Workshop 19. Januar 2005 Inselspital, Bern M. Martinet, J. Cotting, S.Tacheron M. Schmid, C. Bühler

30 Jahre Weiterbildung in Intensivpflege 1973 Gründung der paritätischen Kommission: Grundreglementierung 1974 Datenbank: Fragebogen / Statistik 1985 Revision des Reglements 1989 Studie: Pflegebedarf auf Intensivstationen in Zusammenarbeit: SGI, SBK

30 Jahre Weiterbildung in Intensivpflege (Fortsetzung) 1991 Revision des Reglements 1994 Revision der Ausführungsbestimmungen 1996 Sitz im Vorstand der SGI 1997 Expertenausbildung 1 x pro Jahr 2000 Projekt für Revision der Ausführungsbestimmungen 2002 Stimmrecht im Vorstand der SGI

Revision des Reglements 1999 Der Grund für Aktualisierung des Reglements, respektif Ausführungsbestimmungen: die paritätische Kommission hat Schwierigkeiten ihre Arbeit zufriedenstellend zu erfüllen. 2000 Einstellung der Arbeiten Verhandlung über die neue Bildungssystematik

Revision des Reglements (Fortsetzung) 2003 Mandat des Zentralvorstandes SBK Für Teilrevision des Reglements

Ausgangspunkte für die Revision Paritätische Kommission: Reglementation entspricht nicht mehr den aktuellen Forderungen der Weiterbildung Gesetzvorschriften: neues Bundesgesetz und seine Verordnung für die Berufsbildung 01. Januar 2004 Entwicklung: Wirtschaftliche Herausforderungen Gesundheitssystem Pflegedisziplin

Grundlagen Ausführungsbestimmungen: Projekt 2000 Neue Gesetzvorschriften nbbg und seine Verordnung Zwischenberichte der Arbeitsgruppen: Weiterbildungskommission Gesundheit - CDS Reglementation der Weiterbildung als Nachdiplombildung - SBK

Reglementskonzept Prioritäres Ziel Integration der neuen Gesetzesvorschriften um ein durch den Bund anerkanntes Weiterbildungsdiplom in Intensivpflege zu erwerben

Mögliche Alternativen Status quo Nicht vereinbar mit dem neuen Bundesgesetz Lokale Anerkennung der Weiterbildungsstätte Schwierigkeiten für die kleineren Intensivstationen Keine Nationale Anerkennung Nicht Eurokompatibel Aktuelles Projekt Basiert auf das neue Bundesgesetz Anerkennung durch den Bund Einheitliche Bildungsgänge Kooperative Zusammenarbeit : Führungsstätte mit Intensivstationen Sorgt für Fortbestand der Bildungsdynamik in kleinen Stationen Beispiel Belgien 1 Jahr Weiterbildung Studentenstatus Theoretische Weiterbildung mit wenig Praktikum Nationale oder regionale Examen

Kaderbedingungen gestellt anlässlich der verschiedenen Vernehmlassungen (OFFT) Berufsbegleitende Weiterbildung Weiterbildung auf tertiärer Stufe Das Weiterbildungszentrum kann in einer anderen Institution sein (z. B. Spital), muss nicht eine Schule sein Argumentation für eine Vertiefte Reglementierung der Weiterbildung in Intensivpflege

Wesentliche Aenderungen 1. Anerkennung von Bildungsgängen 2. Weiterbildung auf tertiärer Stufe 3. Anerkennung auf nationaler Ebene

Bildungsgänge Kooperative Zusammenarbeit mit einer Führungsorganisation verantwortliche Weiterbildungsstätte - für den ganzen Bildungsgang - für die Validierung - für die Koordination: Zusammenarbeit mit den Partnerstätten für die praktische Weiterbildung

Nachdiplomstudium auf tertiärer Stufe Vorrangige Wahl des SBK für die vertieft organisierten Weiterbildungen Intensivpflege, Anesthesie, Operativer Bereich Klinische Spezialisation Wahl unterstützt durch Zentralvorstand der SGI und durch die partätische Kommission Hauptsächliche Argumente: 1. Gleichwertige Finanzierung für die ganze Schweiz 2. Vermeidung eines lokalen, nicht anerkanntem System der Weiterbildung

Reglementsprojekt Weiterbildung in Intensivpflege Leitende Konzepte: Bildungsgänge - Nachdiplomstudien Mobilität Flexibilität Kreditpunktesystem Berufsbegleitetende Weiterbildung

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Umfeld: allgemein und Gesetze Ziel der Revision Zweck und erwarteter Nutzen Herausforderungen Situation der Intensivmedizin in der Schweiz Argumentation des Bedarfes Argumentation der Ausbildungsstruktur

Kapitel 2 Berufsprofil Kompetenzbereiche Pflege der Patienten Unterstützung des Umfeldes der Patienten Zusammenarbeit im interdisziplinären Team Persönliche Entwicklung Entwicklung und Promotion der Pflegequalität Berufspolitik

Kompetenzen in Sicht emblematischer Situationen Sehr komplexe Patienten entsprechen verschiedenen emblematischen Pflegesituationen und betreffen Personen aller Altersgruppen mit schwerwiegenden Störungen: Respiratorische Herz-Kreislauf Stoffwechsel - Endokrinologische - Hämatologische Renale Wasser- und Elektrolythaushalt immunologische Störungen und infektionen Neurologische und Psychische Traumatologie - Multiples Organversagen Zustand des Hirntods Komplexe ethische Entscheidungen

Kapitel 3 Aufnahmebedingungen Verbunden mit dem Titel Berufserfahrung Weiterbildungen Persönliche Voraussetzungen

Kapitel 4 Organisation der Weiterbildung Struktur: Mindestangebot von Lernstunden, konvertiert in ein Kreditsystem Form: in einer oder mehreren Intensivstationen, Modular, Berufsbegleitend Dauer: 2 Jahre (max. 4 Jahre ), 4 praktische Ausbildungsphasen Beurteilung und Förderung der praktischen Bildung Validierung der Theoriemodule Schlussprüfung

Kapitel 5 Führungsorganisation der Weiterbildungsstätte Direktion: unabhängig, paritätisch: pflegerische und ärztliche Representation Lehrpersonal: der Weiterbildungsstätte Lehrpersonal: für die praktische Ausbildung Kommissionen: Weiterbildung, Aufnahme und Anerkennung von Erfahrung, Rekurse

Kapitel 6 Ort der praktischen Weiterbildung Eigenschaft der Intensivstation: Patientenprofile, technische Ausstattung, Weiterbildungsbegleitung Partnerschaftsvertrag: zwischen Intensivpflegestation und Führungsstätte Status der Pflegefachfrauen/-männer in Weiterbildung

Kapitel 7 Pädagogisches Konzept Alternierende Erwachsenenbildung Reflexivität Anerkennung spezifischem Wissen

Kapitel 8 Qualitätsmangement Ueberwachungsorgan? Ist heute noch nicht definiert Wird dem Kader des Bundesgesetzes entsprechen

Schlüsselfragen Heute Wollen wir ein vom Bund anerkanntes Diplom in der Form von Nachdiplomstudium? Ungefähr 20 25 Weiterbildungsstätten für die Schweiz versichern den Bildungsgang der Intensivpflege. Wollen wir eine lokale Zertifikation? Wollen wir eine Schule für Intensivpflege nach dem Modell von Belgien? Ausbildung direkt mit der Schule verbunden mit kurzem Praktikum. Die Intensivpflegestationen sind nicht mehr Weiterbildungsorte.