EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT (INTERREG B)

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EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 2014 2020 (INTERREG B) Überblick über die sechs neuen INTERREG B-Programme mit deutscher Beteiligung in der Strukturfondsperiode 2014-2020

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de INTERREG B 2014-2020 Europäische territoriale Zusammenarbeit Europa wächst zusammen Es gibt viel zu tun in Europa: Die Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrisen, der Umgang mit dem Klimawandel, steigende Energiepreise oder der demographische Wandel. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten stehen vor der Aufgabe, diesen Herausforderungen zu begegnen und gleichzeitig die im Vertrag von Lissabon vereinbarten Ziele umzusetzen also sozial, wirtschaftlich und räumlich, territorial zusammenzuwachsen. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet die transnationale Zusammenarbeit, auch INTERREG B genannt. Seit 1996 fördert die Europäische Union die projektorientierte transnationale Zusammenarbeit in Staaten übergreifenden Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung: zunächst unter der Gemeinschaftsinitiative INTERREG und seit 2007 im Rahmen des Ziels Europäische Territoriale Zusammenarbeit. In der Förderperiode 2014-2020 ist die transnationale Zusammenarbeit auf die Ziele der Strategie Europa 2020 ausgerichtet, um auf die drängendsten Herausforde- rungen adäquat reagieren zu können. Die im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedete Strategie soll der EU helfen, gestärkt aus den Krisen hervorzugehen. Die Programme der transnationalen Zusammenarbeit konzentrieren sich ausgehend von den spezifischen räumlichen Herausforderungen auf eine begrenzte Auswahl aus elf Förderprioritäten, die Wachstum unterstützen und die Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Soziales miteinander verknüpfen sollen. Programmräume Deutschland ist an sechs INTERREG-B-Programmen mit verschiedenen Bundesländern und Regionen beteiligt. In fünf dieser Programme im Alpenraum, in Mitteleuropa, im Nordseeraum, in Nordwesteuropa und im Ostseeraum wird die Zusammenarbeit an die Erfahrungen und Ergebnisse aus den vergangenen Förderperioden anknüpfen. Darüber hinaus wird ein neues Programm für den Donauraum vorbereitet, mit dem die makroregionale Strategie besser umgesetzt werden soll. Jeder dieser Programmräume weist spezifische 2

tungsvereinfachung. So werden etwa Kostenpauschalen zur Berechnung der Gemeinkosten eingeführt, Berichterstattung und Monitoring vereinfacht und online ermöglicht. Auch werden Formblätter und Verfahren zwischen den Programmen angeglichen. Merkmale transnationaler Projekte Beispielgebend und übertragbar: Erarbeitung von exemplarischen Lösungen und Verbreitung der Ergebnisse, Erfahrungen und Lernprozesse an Dritte Transnational: Mitwirkung von Partnern aus mindestens drei Staaten Territorial: Behandlung von Herausforderungen und Problemen mit spezifischer Bedeutung / Wirkung für den Programmraum oder größerer Teile davon Charakteristika auf und steht vor besonderen räumlichen Herausforderungen. Die geförderten Projekte sollen hierfür übertragbare und beispielhafte Lösungen erarbeiten. Was ist neu? Die transnationalen Programme waren gefordert, eine stärkere thematische Fokussierung der Programme zu erreichen. Innovation, Reduzierung von CO 2 -Emissionen, Umwelt, Verkehr, Klimawandel und Governance sind die Themen, die im Vordergrund stehen. Eine eigene Priorität Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung gibt es dabei nicht mehr. Für Projektakteure bedeutet dies, dass sie zukünftig zunächst stärker eine fachliche Orientierung vornehmen müssen und erst in diesem Rahmen eine räumlich integrierte Herangehensweise verfolgen können. Für einige Programme wie z.b. den Ostsee-, Alpenund Donauraum ist zudem ein stärkerer Bezug zu makroregionalen Strategien kennzeichnend. Künftig wird von Projekten der transnationalen Zusammenarbeit eine noch stärkere Ergebnisorientierung gefordert. Mit Hilfe von quantitativen und qualitativen Indikatoren sollen die Ergebnisse und Wirkungen gemessen und geprüft werden. In allen Programmen gibt es Maßnahmen zur Verwal- Prozessual: Gewährleistung gemeinsamer transnationaler Projektentwicklung, Durchführung, Finanzierung und Umsetzung Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit Auch 2014-2020 wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit nationalen Mitteln aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ausgewählte INTERREG-B-Projekte mit thematischen und räumlichen Schwerpunkten von besonderem Bundesinteresse unterstützen. Weitere Informationen Aktuelle Informationen zum Programm, zur Bundesförderung, zu Themen und Projekten, zu vielen Servicefunktionen sowie Zugang zur INTERREG-Projektdatenbank des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) erhalten Sie auf der Website www.interreg.de. Kontakt Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Deichmanns Aue 31-37 53179 Bonn E-Mail: interreg@bbr.bund.de www.interreg.de 3

berggeist007 / pixelio.de Transnationale Zusammenarbeit im ALPENRAUM Stand: April 2014 Beteiligte deutsche Regionen Bayern (Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben) und Baden-Württemberg (Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg) Allgemeine künftige Ziele des Programms Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die zum Erreichen der Strategie Europa 2020 beitragen Beitrag zur Debatte über die langfristige strategische Entwicklung des Alpenraums Sektor- und länderübergreifende Zusammenarbeit im Alpenraum und Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen befördern Prioritätsachsen und Investitionsziele Priorität 1: Innovativer Alpenraum Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen im Alpenraum Steigerung der Aktivitäten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge in einer sich wandelnden Gesellschaft Priorität 2: CO 2 -armer Alpenraum Einführung transnationaler und integrierter Instrumente zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes Ausweitung kohlenstoffarmer Transport- und Mobilitätsmöglichkeiten Priorität 3: Lebenswerter Alpenraum Nachhaltige Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes des Alpenraums Verstärkung des Schutzes, der Erhaltung und der ökologischen Vernetzung der alpinen Ökosysteme Priorität 4: Gute Governance im Alpenraum Stärkung und Anwendung einer transnationalen und Mehr-Ebenen-Governance im Alpenraum 4

Fördermittel Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 116,7 Millionen Euro EU-Fördermittel für den Alpenraum zur Verfügung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, muss ein Teil der gesamten Projektkosten von den Antragstellern getragen werden. Gefördert werden u.a. Personalkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten, Investitionen. Gemeinkosten können voraussichtlich pauschal mit 15% der Personalkosten abgerechnet werden. Projektanträge einreichen In der Regel wird ein Mal pro Jahr in einem zweistufigen Projektantragsverfahren ein Projektaufruf erfolgen. Förderanträge können von Körperschaften des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen, von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden. Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere private Einrichtungen können sich ebenfalls als Projektpartner beteiligen. Die Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead Partner) benennen, der die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Private können nicht die Funktion des Lead Partners übernehmen. Projektauswahl Über die Projektanträge entscheidet ein Programmausschuss, der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und Bayerns als federführendem Land. Im Vorfeld der Entscheidungen des Programmausschusses berät die deutsche Delegation im deutschen Ausschuss des Alpenraumprogramms über die Projektanträge. Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Programm-Website: www.alpine-space.eu Beratung und Kontakt: National Contact Point Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Rosenkavalierplatz 2, 81925 München Katharina Ertl, Tel.: (089) 92144307 E-Mail: Katharina.Ertl@stmuv.bayern.de Alpine Space Programme Heßstraße 128, 80797 München Tel: (089) 9214 1800 Fax: (089) 9214 1820 Alpenraum E-Mail: jts@alpine-space.eu FRANKREICH 100 km Bern SCHWEIZ Förderfähige Gebiete der transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG B) 2014-2020 DEUTSCHLAND ITALIEN ÖSTERREICH Rom Ljubljana SLOWENIEN Wien BBSR Bonn 2014 Stand: Dezember 2013 Geometrische Grundlage: GFK MACON Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit der europäischen Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B fördert die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fachöffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von besonderem Bundesinteresse im Rahmen des Bundesprogramms Trans nationale Zusammenarbeit. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn www.bbsr.bund.de, www.interreg.de 5

Rainer Sturm / pixelio.de Transnationale Zusammenarbeit im DONAURAUM Stand: April 2014 Beteiligte deutsche Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern Prioritätsachsen und vorläufige Investitionsziele Priorität 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Förderung von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, Technologie transfer insbesondere für KMU Verbesserung von Wissen und Fertigkeiten zur Förderung sozialer Innovationen, Öko- Innovationen, von Clustern und offenen Innovationen Priorität 2: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000 und grüne Infrastruktur Förderung innovativer Technologien zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft, der Wasserwirtschaft und im Hinblick auf den Boden oder zur Verringerung der Luftverschmutzung Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophen- schutzes und Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen Priorität 3: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen Ausbau der regionalen Mobilität durch Anbindung sekundärer und tertiärer Knotenpunkte an die TEN-V- Infrastruktur, einschließlich multimodaler Knoten Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher Verkehrssysteme mit geringen CO 2 -Emissionen, um eine nachhaltige regionale und örtliche Mobilität zu fördern Verbesserung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit durch die Entwicklung intelligenter Systeme zur Energieverteilung, -speicherung und -übertragung und die Einbeziehung dezentraler Erzeugung aus erneuerbaren Energien Priorität 4: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltungen und Dienste Förderung der Umsetzung der EU-Strategie für die Donauregion Fördermittel Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 202 Millionen Euro EU-Fördermittel für den Donauraum zur Verfügung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen von 6

Antragstellern 15% der gesamten Projektkosten getragen werden. Gefördert werden u.a. Personalkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten, Investitionen. Projektanträge einreichen In der Regel wird ein Mal pro Jahr ein Projektaufruf erfolgen. Förderanträge können von Körperschaften des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen, von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden. Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere private Einrichtungen können sich ebenfalls beteiligen. Die Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead-Partner) benennen, der die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Projektauswahl Über die Projektanträge entscheidet ein Programmausschuss (Monitoring Committee), der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg und Bayern als wechselnde Vorsitzländer des deutschen Ausschusses. Im Vorfeld der Entscheidungen berät die deutsche Delegation im deutschen Ausschuss des Donauraumprogramms über die Projektanträge. Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen erhalten Sie vorläufig auf der Programm-Website: www.southeast-europe.net/en/ about_see/danubeprogramme/index Vorläufiger Kontakt über: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Dr. Susanne Ast, Tel.: (0711) 123 2712 E-mail: susanne.ast@mfw.bwl.de Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Odeonsplatz 4, 80539 München Tanja Simon, Tel. (089) 2306-3113 E-Mail.: tanja.simon@stmflh.bayern.de Danube Transnational Programme Vorläufiger Kontakt über Joint Technical Secretariat des South East Europe- Programms Gellérthegy u. 30-32, 1016 - Budapest Hungary Tel: +36 1 224 3180, Fax: + 36 1 224 3129 Email: jts@southeast-europe.net Donauraum Berlin Praha DEUTSCHLAND TSCHECHISCHE REPUBLIK SLOWAKEI Bratislava Wien Budapest ÖSTERREICH UNGARN Ljubljana SLOWENIEN Zagreb BOSNIEN Beograd KROATIEN UND HERZEGOWINA SERBIEN Sarajevo Podgorica MONTENEGRO UKRAINE RUMÄNIEN Sofiya Kyiv REPUBLIK MOLDAU Kishinev Bucuresti BULGARIEN Beratung und Kontakt National Contact Point Wird in Ulm eingerichtet. 500 km Förderfähige Gebiete der transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG B) 2014-2020 BBSR Bonn 2014 Stand: Dezember 2013 Geometrische Grundlage: GFK MACON Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit der europäischen Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B fördert die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fachöffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von besonderem Bundesinteresse im Rahmen des Bundesprogramms Trans nationale Zusammenarbeit. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn www.bbsr.bund.de, www.interreg.de 7

Rainer Sturm / pixelio.de Transnationale Zusammenarbeit in MITTELEUROPA Stand: April 2014 Beteiligte deutsche Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Allgemeine künftige Ziele des Programms Staatenübergreifende grenzüberschreitende Kooperationen fördern Städte und Regionen in Europa zu besseren Orten zum Leben und Arbeiten machen Transnationale Zusammenarbeit als Impulsgeber für neue Ansätze in den Bereichen Innovation, kohlenstoffarme Wirtschaft, Umwelt, Kultur und Verkehr Prioritätsachsen und Investitionsziele Priorität 1: Kooperation im Bereich Innovation für ein wettbewerbsfähigeres Mitteleuropa Verbesserung der dauerhaften Vernetzung von Akteuren im Bereich Innovation zur Stärkung des regionalen Innovationspotenzials Verbesserung von Wissen und Fertigkeiten zur Förderung sozialer und wirtschaftlicher Innovationen Priorität 2: Kooperation zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes in Mitteleuropa Entwicklung und Anwendung von Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen Aufwertung regionaler Energiekonzepte bzw. -strategien, die die Vermeidung des Klimawandels zum Ziel haben Verbesserung des Wissens rund um die Planung von Verkehr und Mobilität in funktional verflochtenen Räumen zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes Priorität 3: Kooperation im Bereich natürlicher und kultureller Ressourcen für nachhaltiges Wachstum in Mitteleuropa Verbesserung eines integrierten Umweltmanagements zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des natürlichen Erbes und natürlicher Ressourcen Aufbau von Wissen zur nachhaltigen Nutzung von Kulturerbe und -ressourcen Förderung des Managements der Umwelt in städtisch-funktionalen Gebieten Priorität 4: Kooperation im Bereich Verkehr - für eine bessere Vernetzung Mitteleuropas Verbesserte Planung und Koordinierung regionaler Personenverkehrssysteme zwecks Anbindung an nationale und europäische Verkehrsnetze Verbesserung der Koordinierung von Akteuren im Güterverkehr mit dem Ziel multimodaler, umweltfreundlicher Güterverkehrslösungen Fördermittel Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 247 Millionen Euro EU-Fördermittel für den mitteleuropäischen Kooperationsraum zur Verfügung. Um EU-Fördermittel 8

zu erhalten, müssen bei Antragstellern aus Deutschland, Italien und Österreich 20% der gesamten Projektkosten getragen werden (Antragsteller aus den neuen EU-Mitgliedstaaten 15%). Gemeinkosten können voraussichtlich pauschal mit 15% der Personalkosten abgerechnet werden. Projektanträge einreichen In der Regel wird ein Mal pro Jahr ein Projektaufruf erfolgen. Förderanträge können von Körperschaften des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen, von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden. Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere private Einrichtungen können sich ebenfalls beteiligen. Die Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead-Partner) benennen, der die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Auch private Institutionen können die Funktion des Lead Partners übernehmen. Beratung und Kontakt National Contact Point Leibniz-Institut für ökologische Raument-wicklung, Weberplatz 1, 01217 Dresden Dr. Bernd Diehl, Tel: (0351) 4679-277 E-Mail: b.diehl@ioer.de Robert Schillke Tel: (0351) 4679-216 E-Mail: r.schillke@ioer.de Internet: www.central2013.de Central Europe Programme Joint Technical Secretariat Kirchberggasse 33-35/11, 1070 Wien ÖSTERREICH Tel: +43 1 89 08 088-2403 info@central2013.eu Mitteleuropa Projektauswahl Über die Projektanträge entscheidet ein Programmausschuss (Monitoring Committee), der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und Baden- Württembergs als federführendem Land. Im Vorfeld der Entscheidungen berät die deutsche Delegation im deutschen Ausschuss des Mitteleuropaprogramms über die Projektanträge. DEUTSCHLAND Berlin Praha TSCHECHISCHE REPUBLIK Wien ÖSTERREICH POLEN Bratislava Budapest UNGARN Ljubljana SLOWENIEN Zagreb KROATIEN Warszawa SLOWAKEI Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Programm-Website: www.central2013.eu 200 Km ITALIEN Roma Förderfähige Gebiete der transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG B) 2014-2020 BBSR Bonn 2014 Stand: Dezember 2013 Geometrische Grundlage: GFK MACON Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit der europäischen Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B fördert die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fachöffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von besonderem Bundesinteresse im Rahmen des Bundesprogramms Trans nationale Zusammenarbeit. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn www.bbsr.bund.de, www.interreg.de 9

Tim Caspary / pixelio.de Transnationale Zusammenarbeit im Nordseeraum Stand: April 2014 Beteiligte deutsche Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Allgemeine künftige Ziele des Programms Kooperationen in der ganzen Nordseeregion etablieren um gemeinsame Herausforderungen anzugehen Fachwissen bündeln und dauerhafte Verbindungen zwischen Unternehmen und Institutionen aufbauen Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft Prioritätsachsen und Investitionsziele Priorität 1: Wirtschaftswachstum im Nordseeraum fördern ( Thinking Growth ) Entwicklung und Vertiefung langfristiger Wissenspartnerschaften zwischen Unternehmen, forschenden Institutionen, öffentlicher Hand und Endverbrauchern mit dem Ziel der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen Stärkung der Leistungsfähigkeit regionaler Förderung zur nachhaltigen Steigerung regionaler Innovationsintensität und Unterstützung von Strategien intelligenter Spezialisierung Schaffung von Anreizen für den öffentlichen Sektor, die Nachfrage nach Innovationen und das Angebot innovativer Lösungen mit dem Ziel verbesserter Daseinsvorsorge zu fördern Priorität 2: Förderung umweltverträglicher Wirtschaft ( Eco-Innovation ) Förderung der Entwicklung und Anwendung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen zur Beschleunigung des Übergangs zu einer grünen Ökonomie im Nordseeraum Förderung der Anwendung neuer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks Priorität 3: Schutz vor dem Klimawandel, Erhaltung der Umwelt ( Sustainable North Sea Region ) Einführung neuer und verbesserter Methoden zur Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel Entwicklung neuer Methoden für das langfristige und nachhaltige Management der Ökosysteme im Nordseeraum Priorität 4: Förderung der Umweltverträglichkeit von Verkehr und Mobilität Entwicklung innovativer und/oder verbesserter Transport- und Logistiklösungen, die zu einer Verlagerung von Fernverkehrsgütern weg von der Straße führen Förderung der Akzeptanz und Anwendung umweltverträglicher Lösungen für regionalen und lokalen Güter- und Personenverkehr Fördermittel Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 167 Millionen Euro EU-Fördermittel für den Nordseeraum zur Verfügung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller 50% der Projektkosten selbst tragen. Gefördert werden u.a. Personalkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten, Investitionen. Gemeinkosten können voraussichtlich pauschal mit 15% der Personalkosten abgerechnet werden. 10

Projektanträge einreichen Es ist beabsichtigt, künftig zweistufige Antragsverfahren durchzuführen. In der ersten Stufe erfolgt eine Interessenbekundung; vollständige Anträge werden erst nach Passieren der ersten Runde erstellt. Förderanträge können von Körperschaften des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen, von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden. Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere private Einrichtungen können sich ebenfalls beteiligen. Die transnationale Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead-Partner) benennen, der die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Die Antragstellung sowie die Berichtspflichten genehmigter Projekte werden vereinfacht durch Nutzung von Templates, web-basierten Formularen und Konzentration auf Hauptergebnisse. Beratung und Kontakt National Contact Point Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei, Hermannstraße 15, 20095 Hamburg National-Contactpoint@sk.hamburg.de Petra Devillers und Maike Horn, Tel.: (040) 428 31 2659 / 1477 Petra.Devillers@sk.hamburg.de, Maike.Horn@sk.hamburg.de Interreg North Sea Programme Secretariat Jernbanegade 22 8800 Viborg DÄNEMARK Tel: +45 7841 1770 info@northsearegion.eu Nordseeraum Projektauswahl Über die Projektanträge entscheidet ein Lenkungsausschuss (Steering Committee), der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des federführenden Landes Niedersachsen und eines weiteren Bundeslandes im Wechsel. Im Vorfeld der Entscheidungen berät die deutsche Delegation im deutschen Ausschuss des Nordseeraumprogramms über die Projektanträge. Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Website der deutschen Kontaktstelle (www.interreg-nordsee.de) und auf der Programm-Website (www.northsearegion.eu). 200 km VEREINIGTES NORWEGEN Oslo SCHWEDEN Stockholm København DÄNEMARK KÖNIGREICH NIEDERLANDE Berlin London Amsterdam DEUTSCHLAND Bruxelles/Brussel BELGIEN Förderfähige Gebiete der transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG B) 2014-2020 BBSR Bonn 2014 Stand: Dezember 2013 Geometrische Grundlage: GFK MACON Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit der europäischen Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B fördert die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fachöffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von besonderem Bundesinteresse im Rahmen des Bundesprogramms Trans nationale Zusammenarbeit. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn www.bbsr.bund.de, www.interreg.de 11

La Liana / pixelio.de Transnationale Zusammenarbeit in NORDWESTEUROPA Stand: April 2014 Beteiligte deutsche Regionen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern (Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben) Allgemeine künftige Ziele des Programms Nordwesteuropa zu einem der Schlüsselakteure der Weltwirtschaft und zu einem attraktiven Ort zum Arbeiten und Leben machen Stärkung des territorialen Zusammenhalts in Nordwesteuropa durch transnationale Partnerschaften in den Bereichen Innovation, CO 2 -arme Wirtschaft und Ressourceneffizienz Prioritätsachsen und Investitionsziele Priorität 1: Innovation Verbesserung der Innovationsleistung durch internationale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa, u.a. durch Stärkung der Kapazitäten von Regionen zur Verbesserung ihrer Innovationsleistung Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen Erbringung von soziale Vorteilen durch Innovation Priorität 2: CO 2 -arme Wirtschaft - Verringerung von Treibhausgasemissionen durch internationale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa, u.a. durch Umsetzung von städtischen und regionalen Strategien zum Klimaschutz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Minimierung des CO 2 -Ausstoßes; Umsetzung von kombinierten Lösungen zu Klimaschutz und Klimaanpassung Anwendung CO 2 -armer Technologien, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen Umsetzung transnationaler Lösungen für CO 2 -arme Verkehrssysteme und ein optimiertes Verkehrsmanagement Priorität 3: Ressourceneffizienz - Steigerung der Ressourceneffizienz durch internationale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa, u.a. durch Umsetzung neuer Technologien, Dienstleistungen, Produkte und Prozesse zur Optimierung der (Wieder-) Verwertung von Materialien und natürlichen Ressourcen Fördermittel Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 396 Millionen Euro EU-Fördermittel für Nordwesteuropa zur Verfügung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen mindestens 40% der gesamten Projektkosten von den Antragstellern getragen werden. Gefördert werden u.a. 12

Personalkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten, Investitionen. Gemeinkosten können voraussichtlich pauschal mit 15% der Personalkosten abgerechnet werden. Projektanträge einreichen In der Regel werden zwei Mal pro Jahr in einem zweistufigen Antragsverfahren Projektaufrufe erfolgen. Förderanträge können von Körperschaften des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen, von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden. Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere private Einrichtungen können sich ebenfalls beteiligen. Die transnationale Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead- Partner) benennen, der die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Private können voraussichtlich nicht die Funktion des Lead-Partners übernehmen. Beratung und Kontakt National Contact Point Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Silke Frank Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Tel: +49(0)211.837-1154 E-Mail: nwe-contactpoint@stk.nrw.de NWE Programme Les Arcuriales, 6th Floor 45, rue de Tournai, Entrée D, F-59000 Lille, FRANKREICH Nordwesteuropa Tel: +33 (0)3 20 78 55 00 Fax: +33 (0)3 20 55 65 95 E-Mail: nwe@nweurope.eu Projektauswahl Über die Projektanträge entscheidet ein Programmausschuss, der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und aus Rheinland-Pfalz als künftiges federführendes Land, sowie aus Nordrhein- Westfalen als künftiges stellvertretendes federführendes Land. Im Vorfeld der Entscheidungen des Programmausschusses berät der deutsche Ausschuss des Nordwesteuropa-Programms über die Projektanträge. Dublin IRLAND VEREINIGTES KÖNIGREICH NIEDERLANDE London Amsterdam Bruxelles/Brussel BELGIEN Luxembourg Paris LUXEMBOURG Berlin DEUTSCHLAND Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Programm-Website: www.nweurope.eu 200 km Förderfähige Gebiete der transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG B) 2014-2020 FRANKREICH Bern SCHWEIZ BBSR Bonn 2014 Stand: Dezember 2013 Geometrische Grundlage: GFK MACON Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit der europäischen Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B fördert die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fachöffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von besonderem Bundesinteresse im Rahmen des Bundesprogramms Trans nationale Zusammenarbeit. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn www.bbsr.bund.de, www.interreg.de 13

Rainer Sturm / pixelio.de Transnationale Zusammenarbeit im OSTseeraum Stand: April 2014 Beteiligte deutsche Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Lüneburg), Schleswig-Holstein Allgemeine künftige Ziele des Programms Durch integrierte territoriale Entwicklung und Zusammenarbeit den Ostseeraum innovativer, besser erreichbar und nachhaltiger gestalten Mit Hilfe integrierter Ansätze und unter Einbezug relevanter Akteure regionale Kompetenz und Wissen aufbauen Brücke bauen zu entsprechenden Politiken nationaler und regionaler Institutionen Prioritätsachsen und Investitionsziele Priorität 1: Kompetenz für Innovation Zusammenarbeit von Forschungs- und Innovationsträgern Intelligente Spezialisierung Nicht-technologische Innovation Priorität 2: Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen Gewässerreinhaltung Erneuerbare Energien Energieeffizienz Ressourceneffizientes blaues Wachstum (maritime Wirtschaftszweige) Priorität 3: Nachhaltiger Verkehr Interoperabilität von Verkehrsmitteln Erreichbarkeit von abgelegenen und vom demographischen Wandel betroffenen Regionen Maritime Sicherheit Umweltfreundlicher Seeverkehr Umweltfreundlicher Stadtverkehr Priorität 4: Verbesserung institutioneller Kompetenz für makroregionale Kooperationen Seed Money (Geld zur Projektentwicklung) Koordinierung makroregionaler Zusammenarbeit Fördermittel Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 262 Millionen Euro EU-Fördermittel für den Ostseeraum zur Verfügung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller in Deutschland 25% der Projektkosten selbst tragen. Gefördert werden u.a. Personalkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten, Investitionen. Gemeinkosten können voraussichtlich pauschal mit 15% der Personalkosten abgerechnet werden. Projektanträge einreichen Es ist beabsichtigt, künftig zweistufige Antragsverfahren durchzuführen. In der ersten Stufe erfolgt eine Interessenbekundung; vollständige Anträge werden erst nach Passieren der ersten Runde erstellt. Förderanträge können von Körperschaften des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen, von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden. Kleine und 14

mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere private Einrichtungen können sich ebenfalls beteiligen. Die transnationale Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead-Partner) benennen, der die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Die Antragstellung sowie die Berichtspflichten genehmigter Projekte werden vereinfacht durch Nutzung von Templates, web-basierten Formularen und Konzentration auf Hauptergebnisse. Projektauswahl Über die Projektanträge entscheidet ein Programmausschuss (Monitoring Committee), der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und Schleswig-Holsteins als federführendem Land. Im Vorfeld der Entscheidungen berät die deutsche Delegation im deutschen Ausschuss des Ostseeraumprogramms über die Projektanträge. Baltic Sea Region Programme Joint Secretariat Grubenstraße 20 18055 Rostock Tel: (0381) 45484-5281 info@eu.baltic.net Ostseeraum NORWEGEN FINNLAND Helsinki Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Programm-Website (eu.baltic.net). Beratung und Kontakt Federführendes Land: Dr. Kaarina Williams Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Referat Ostsee- Nordseeangelegenheiten Lorentzendamm 35 24103 Kiel Tel. (0431) 988 2120 Fax (0431) 988 611 2120 E-Mail: kaarina.williams@jumi.landsh.de 200 km Oslo DÄNEMARK København Berlin DEUTSCHLAND Stockholm SCHWEDEN Förderfähige Gebiete der transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG B) 2014-2020 Fördergebiet der Russischen Föderation ohne zusätzliche Gebiete für die Zusammenarbeit in der Barentsregion (Archangelsk Oblast, Republik Komi, Autonomer Kreis der Nenzen) Warszawa POLEN RUSSISCHE Tallinn FÖDERATION ESTLAND Riga LETTLAND LITAUEN Vilnius Minsk WEISSRUSSLAND BBSR Bonn 2014 Stand: Dezember 2013 Geometrische Grundlage: GFK MACON Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit der europäischen Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B fördert die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fachöffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von besonderem Bundesinteresse im Rahmen des Bundesprogramms Trans nationale Zusammenarbeit. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn www.bbsr.bund.de, www.interreg.de 15

Ihre Ansprechpartner beim Bund und in den Ländern finden Sie in der Rubrik Service auf www.interreg.de Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit der europäischen Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B fördert die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fachöffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von besonderem Bundesinteresse im Rahmen des Bundesprogramms Trans nationale Zusammenarbeit. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn www.bbsr.bund.de, www.interreg.de Stand: April 2014. Bis zum offiziellen Start der Programme sind Änderungen möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Webseiten der Programme. Bildnachweise: Innenteil: Direkt am Bild Deckblatt: Alpen: berggeist007 / pixelio.de Brücke, Donau, Ostsee: Rainer Sturm / pixelio.de Nordsee: Tim Caspary / pixelio.de Frankfurt am Main: La Liana / pixelio.de