Die ökologische Reform der europäischen Landwirtschaftspolitik kommt. Zwar wurde sowohl im Europäischen Parlament, als auch im Agrarministerrat versucht, die Vorschläge der Kommission zu verwässern, dennoch ist noch einiges an Substanz geblieben. Die Grünen werden sich in den anstehenden sogenannten Trilog- Verhandlungen dafür einsetzen, positive Ansätze, wie zb. mehr Gerechtigkeit bei der Fördervergabe, Ausbau des biologischen Landbaus, gentechnikfreier Eiweißpflanzenanbau und echte Greening-Maßnahmen voranzubringen. In Österreich geht es jetzt darum, die nationalen Spielräume für die bäuerlichen Familienbetriebe optimal zu nutzen! Bei der Ausgestaltung der österreichischen Agrarförderungen für die Periode 2014-2020 herrscht bisher Mutlosigkeit und einseitige Klientelpolitik vor. Statt die gegenwärtigen Ungerechtigkeiten bei der Förderverteilung in die neue Förderperiode fortzuschreiben muss Landwirtschaftsminister Berlakovich die Chance nutzen, um die Agrarförderungen gerechter und ökologischer zu gestalten. Der Vorschlag der Grünen, den Faktor Arbeit bei den Agrarzahlungen besser zu berücksichtigen, wurde nun auch vom Agrarministerrat aufgenommen. Die Möglichkeit Zahlungen an größere Agrar-Betriebe auf nationaler Ebene stärker zu beschränken und kleinere Betriebe stärker zu fördern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Grünen Bäuerinnen und Bauern fordern daher für die ersten 20 Hektar je Betrieb einen erhöhten Prämiensatz, der maximal bis zu 65 Prozent über dem regionalen Durchschnitt liegen darf. Landwirtschaftsminister Berlakovich muss daher umgehend ein solches Modell zur Erhaltung des Arbeitsplatzes Bauernhof ausarbeiten! Die Verdopplung des Biolandbau muss in der ländlichen Entwicklung als Ziel anvisiert werden, denn die biologische Landwirtschaft liefert nicht nur pestizidfreie hochwertige Lebensmittel, sondern ist gleichzeitig die effizienteste Maßnahme für mehr Klima-, Tier-, Arten- und Bodenschutz. Da der Biolandbau erstmals als eigenständige Maßnahme in allen Mitgliedsstaaten angeboten werden muss, besteht die reale Chance Europa durch einen Bio- Aktionsplan einen wesentlichen Schritt hin zu mehr Lebensmittelsicherheit, Regionalität und Qualität der Produkte bis 2020 voranzubringen. Oberösterreich war gemeinsam mit der Toskana Gründungsmitglied des Europäischen Netzwerks gentechnikfreier Regionen. Seit dem Beitritt Baden-Württembergs im Herbst 2012 gehören dem Bündnis derzeit 57 Regionen mit mehr als 150 Millionen Einwohnern an. Grundlage des Netzwerks ist die am 4. Februar 2005 unterzeichnete Charta von Florenz. Sie enthält Forderungen an die Europäischen Institutionen, wie Schutz des Saatguts für konventionellen und ökologischen Landbau vor Verunreinigung durch gentechnisch
veränderte Organismen und Anwendung des Verursacherprinzips bei Verunreinigungen, sowie die Forderung, dass die europäischen Regionen selbst ihre Gebiete oder Teile davon als gentechnikfrei definieren können. Dieses Selbstbestimmungsrecht wurde auch von EU- Kommissionspräsident José Manuel Barroso bei seiner Wiederwahl versprochen aber bisher nicht umgesetzt! Im Rahmen der EU-Agrarreform geht es jetzt aus Grüner Sicht auch um die Verankerung der gentechnikfreien Futtermittelproduktion! Die vom Landwirtschaftsminister anvisierte Übergangsperiode vom historischen Betriebsprämienmodell auf eine neue einheitliche Flächenprämie ist viel zu lang es ist fachlich nicht plausibel und politisch nicht zu verantworten, dass bis zum Jahr 2020 Förderungen auf Basis eines Tierbestands aus den Jahren 2000-2002 ausgezahlt werden. Statt Förderungerechtigkeiten auf Jahre hinaus einzuzementieren soll eine einheitliche Flächenprämie so rasch als möglich spätestens jedoch bis 01.01.2016 - umgesetzt werden. Der Entwurf des österreichischen Direktzahlungsmodells des BMLFUW sieht für Almen, Hutweiden und einmähdige Wiesen eine Kürzung der Flächenprämie um sage und schreibe 75 Prozent vor. Die Bäuerinnen und Bauern bekämen dadurch in Tirol 30 Mio., in Salzburg 13 Mio., in Vorarlberg 7 Mio. und in Kärnten 10 Mio. weniger Förderung pro Jahr als bei einer einheitlichen Flächenprämie.
Wenn es um Agrarförderungen geht, werden unsere Bergbäuerinnen und Bergbauern immer ganz vorne in die Auslage gestellt, de facto werden sie aber benachteiligt, wie man dies derzeit am Fiasko um die Förderrückzahlungen der Almbauern sieht. Wir Grünen stehen für Qualität statt Quantität, für regionale Produktkreisläufe und für kurze Wege von der Aufzucht über die Schlachtung bis zur Verarbeitung und für maximale Transparenz für die Konsumenten. Derzeit werden in Österreich jährlich 500 000 Lebend-Schweine und 100 000 Rinder importiert. Das ist unnötiges Tierleid durch unsinnige Tiertransporte! Diese Tiere werden in Österreich geschlachtet und verarbeitet und kommen als österreichische Qualitätsprodukte meist mit einer rot-weiß-roten Fahne - dann auf den Markt. Wir Grünen sagen Wo Österreich draufsteht muss Österreich drin sein! Daher fordere ich auch ein Gütesiegelgesetz, dass mit dem Etikettenschwindel Schluß macht. Wir brauchen kein Gütesiegel-Wirr-Warr, sondern eine klare Herkunftskennzeichnung in Österreich und der EU. Wir wollen die Stärkung der regionalen Lebensmittelproduktion und keine Agrarfabriken! In Österreich werden jährlich mehr als 500 000 Tonnen Gentechnik-Soja aus Brasilien, USA und Argentinien importiert. Davon kommt auch ein beträchtlicher Teil in den Futtertrog von AMA-Gütesiegel-Schweine! Dieses Futter hat mit Österreich nichts am Hut! Die KonsumentInnen wollen keine Gentechnik-Lebensmittel! Wir wollen 100 % gentechnikfreien Anbau auf dem Acker aber auch 100 % gentechnikfreie Fütterung! Die konsequenteste Umsetzung einer umweltorientierten und gentechnikfreien Produktion ist der
biologische Landbau! Für die Förderperiode 2014-2020 fordere ich daher die Verdopplung des Biolandbaus in Österreich und ein Ziel von 20 % für die gesamte europäische Union. Nur ein Gütesiegel-Gesetz, welches die Auslobung der Herkunft, den Aspekt der Regionalität und die Bewerbung von Tierschutz und Gentechnikfreiheit umfasst, kann dem Konsumenten im Kennzeichnungs-Dschungel Sicherheit verschaffen! Nach der Einigung im Agrarrat müssen sich nun EU-Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission im sogenannten Trilog auf ein gemeinsames Paket bis Ende Juni verständigen. Ein großes Streitthema bleibt weiterhin die von der Kommission vorgeschlagenen verbindlichen Öko-Auflagen (Greening) als Basis für einen Teil der Direktzahlungen. Wir Grünen sind der Ansicht, dass öffentliche Gelder für öffentlich gewünschte Leistungen ausgegeben werden sollen. Streuobstwiesen sollen für diese Auflagen als Vorrangflächen ebenso anerkannt werden, wie der Anbau von Eiweißpflanzen. Die geplanten Ausnahmen für Grünlandbetriebe sind ökologisch vertretbar und ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Allerdings besteht nach wie vor Dissens im Hinblick auf den Aspekt der Doppelförderung. Laut EU-Recht darf derzeit eine Öko-Maßnahme nur einmal gefördert werden. Diese Position vertritt das EU-Parlament. Eine Förderung als Agrar-Umweltmaßnahme und gleichzeitig Anerkennung als Greening ist damit nicht rechtskonform. Unbenommen von dieser Diskussion bleibt der EU-Kommissionsvorschlag bestehen, dass Biobetriebe, die ja 100 Prozent ihrer Fläche ökologisch bewirtschaften, automatisch die Greening-Auflagen erfüllen. Dies ist auch Position der Grünen.