Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen im Stadtgebiet Bochum. und. dem Sozialen Dienst des Jugendamtes der Stadt Bochum

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Transkript:

Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen im Stadtgebiet Bochum und dem Sozialen Dienst des Jugendamtes der Stadt Bochum nach 42 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und 8a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) 1

Herausgeber: Jugendamt der Stadt Bochum Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter/ innen des/der: Fachsteuerung des Jugendamtes Sozialen Dienstes des Jugendamtes Koordinator Jugendhilfe/ Schule Schulpsychologischen Dienstes des Familienpädagogischen Zentrums des Jugendamtes Schulamt Schulverwaltungsamt Sprecher der Grund- Haupt- und Förderschulen Schulsozialarbeit Träger der Offenen Ganztagsschulen 2

Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Ziel der Kooperationsvereinbarung 3. Zielgruppe der Vereinbarung 4. Voraussetzungen für gelungene Kooperation 5. Kooperation Jugendamt - Schule 6. Auswertung Anlagen 1. Formular zur einheitlichen Dokumentation und Meldung 2. Persönliche Daten 3. Indikatorenliste zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung 4. Dokumentationsbogen für die Fallberatung 5. Evaluationsbogen 3

1. Präambel Mit dem In-Kraft-Treten des 8a SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) zum 01.10.2005 kommen neue Handlungsweisungen und Anforderungen auf die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu. Dabei übernimmt die öffentliche Jugendhilfe die Gesamt- und Planungsverantwortung. Die Etablierung und Förderung des Schutzauftrages ist eine Querschnittsaufgabe der Jugendhilfe und durch den öffentlichen Jugendhilfeträger zu steuern und im Sinne einer Qualitätsdebatte umzusetzen. Ergänzend hierzu wurde durch den 42,6 Schulgesetz NRW allen pädagogischen Fachkräfte in Schulen auferlegt, jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen. In einer Projektgruppe zwischen Fachkräften der Jugendhilfe und Schule wurden Verfahrensstandards zur Risikominimierung erarbeitet, die der besonderen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte in diesem Bereich Rechnung tragen. Die Konkretisierung des Schutzauftrages in den gesetzlichen Regelungen des 8a SGB VIII und des 42 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen machen es erforderlich, gemeinsame Verfahrensstandards zu einem umfassenden Schutz von Kinder und Jugendlichen festzulegen. Hierzu wurden verbindliche Mindeststandards im Umgang mit dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung erarbeitet. Ergänzend sind Dokumentationsbögen und ein Meldeformular sowie ein Kriterienkatalog zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung speziell für die Schnittstelle Sozialer Dienst / Schule erarbeitet worden. 4

2. Mit dieser Kooperationsvereinbarung werden folgende Ziele verfolgt: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung. Sicherstellung eines regelmäßigen Schulbesuches. Erlangung eines Schulabschlusses. Beteiligung und Unterstützung der Personensorgeberechtigten. 3. Die Kooperationsvereinbarung richtet sich an: Alle Schulen der Stadt Bochum 4. Grundvoraussetzung für eine gelungene Kooperation: Gelungener Kinderschutz basiert auf der Grundlage einer gelungenen Kommunikations- und Kooperationsstruktur aller beteiligten Fachkräfte. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in einer Verantwortungsgemeinschaft wahrzunehmen. Hierzu ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe wichtig. Im Rahmen der Risikoeinschätzung gilt der Grundsatz Kinderschutz vor Datenschutz! Personenbezogene Daten sind im Rahmen der Risikoabklärung auszutauschen. Günstige Faktoren für eine gelungene Kooperation sind: Regelmäßige Teilnahme an den Sozialraumkonferenzen. Aufbau von zielgruppenorientierten und themenspezifischen Angeboten, z.b.: Präventive Mittel, Kooperation mit den Ambulanten Hilfezentren in den Sozialräumen im Rahmen der fallunabhängigen Arbeit. Gemeinsame Veranstaltungen mit Eltern, Kindern, Schule und Jugendhilfe. Bei Bedarf auch institutionalisierte Kontakte in Form von Sprechstunden, regelmäßige Kooperationsgespräche. Einbeziehung der Beratungslehrer/ innen. Einbeziehung der Schulpsychologen/ innen. 5

5. Mindeststandard im Umgang bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an der Schnittstelle Jugendhilfe / Schule 1 Kindeswohlgefährdung im schulischen Kontext 2 Kollegialer Austausch zwischen Klassenleitung, Schulleitung, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiterinnen, OGS Protokoll Dokumentationsbogen 3 Gefährdungseinschätzung und Angebot von Hilfen Hilfe reicht aus Schule Hilfe reicht nicht aus Zielüberprüfung Information an die Eltern 4 Telefonische Kontaktaufnahme zum Sozialen Dienst Dokumentationsbogen per FAX 5 Kooperationsgespräch Sozialer Dienst/ Schule Protokoll 6 Gefährdungseinschätzung und Planung der Hilfe Hilfe der Schule reicht aus Schule HzE notwendig Sozialer Dienst Gemeinsame Zielüberprüfung Evaluationsbogen 7 6

Erläuterung zum Flussdiagramm 1. Feststellung einer Kindeswohlgefährdung im schulischen Kontext. 2. Zeitnaher kollegialer Austausch zwischen Klassenlehrer, Schulleitung, eventuell OGS, Schulsozialarbeiter und Beratungslehrer mit dem Ziel eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und über geeignete Hilfsangebote zu entscheiden. Das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten. 3. Reicht die Hilfe der Schule aus, bleibt diese verantwortlich und überprüft die Wirksamkeit der Hilfen nach einer angemessenen Zeit. Reicht die Hilfe nicht aus, nimmt die Schule telefonisch Kontakt zum Sozialen Dienst des Jugendamtes auf. 4. Die Eltern werden von der Schule über die Kontaktaufnahme in Kenntnis gesetzt, sofern der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und übersenden dem Sozialen Dienst des Jugendamtes die Dokumentationsbögen per Fax. 5. In einem persönlichen Kooperationsgespräch zwischen Schule und Sozialem Dienst findet auf der Grundlage der Beobachtungen und Fakten eine gemeinsame Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung statt. 6. Reichen die Hilfsangebote der Schule aus, bleibt diese verantwortlich; anderenfalls übernimmt der Soziale Dienst die Fallverantwortung im Rahmen von Hilfe zur Erziehung. 7. In beiden Fällen findet nach einer gemeinsam verabredeten Zeitschiene eine Zielüberprüfung des Fallverlaufs statt. 8. Der Evaluationsbogen ist anschließend auszufüllen. 7

Akute Kindeswohlgefährdung im schulischen Kontext Akute Kindeswohlgefährdung im schulischen Kontext Unverzügliche Kontaktaufnahme zum Sozialen Dienst/ Gesundheitsamt Mitteilung an die Schulleitung Sozialer Dienst/ Gesundheitsamt Erläuterung zum Flussdiagramm 1. Im schulischen Kontext wird eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. 2. Die Schule informiert unverzüglich (mündlich und später auch schriftlich) den Sozialen Dienst des Jugendamtes bzw. bei Fremd- und Eigengefährdung das Gesundheitsamt. 3. Die zuständigen Fachabteilungen übernehmen umgehend die Fallverantwortung und leiten ggf. Schutzmaßnahmen ein. 6. Bewertung der Kooperation Erfolgreicher Kinderschutz basiert auf der Grundlage einer gelungenen Kommunikation- und Kooperationsstruktur aller beteiligten Akteure. Um den Kinderschutz erfolgreich weiterentwickeln zu können, müssen Fehlerquellen analysiert und ausgewertet werden. Aus diesem Grund werden alle Fälle zum Jahresende erhoben. Der beigefügte Evaluationsbogen wird den Fachkräften der Institutionen nach Möglichkeit gemeinsam ausgefüllt und der Kinderschutzfachkraft des Jugendamtes, Steuerungsunterstützung 51 0 - zur Auswertung zugesandt. 8

Formular zur einheitlichen Dokumentation und Meldung Dokumentation zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW und 8a SGB VIII An Jugendamt Stadt Bochum Sozialer Dienst Außenstelle Stadtteil Telefonnummer Fax- Nr. Mitte 910/ 3896 910/1753 Nord 910/ 3898 910/1753 Wattenscheid 910/ 6400 910/ 6380 Ost 910/ 9304 910/ 9390 Süd 910/ 9168 910/ 9169 Süd- West 5996210 5996222 Zu Händen: Schule: Klassenleitung (Schulstempel) Datum: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Sehr geehrte /r Unserer Schule liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung einer Schüler/ in vor. Folgende Erkenntnisse liegen uns bereits vor: (bitte ankreuzen) Die Familie wird/ wurde bereits durch den Sozialen Dienst unterstützt. Die Familie wurde über die Kontaktaufnahme zum Jugendamt informiert. Aktuelle Situation: Folgende Hilfen wurden den Personensorgberechtigten bzw. dem/der Schüler/in angeboten: 9

Name und Adresse der Personensorgeberechtigten des/der Schüler/in: Bitte um anonyme Beratung (ja/nein): Bereits beteiligte Institutionen (z.b.: Beratungsstellen, Schulpsychologische Beratungsstelle, Polizei, Kliniken) Wir bitten Sie im Rahmen der Gefährdungseinschätzung um Kooperation und sofortige Kontaktaufnahme. Datum: Unterschrift Klassenleitung 10

Persönliche Daten Angaben zu den Personensorgeberechtigten Name der Mutter: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Konfession: Familienstand: Adresse: Telefon/ Handy: Name des Vaters: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Konfession: Familienstand: Adresse: Telefon/ Handy: Angaben zu dem/der Schüler/ in Name des Kindes Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Konfession Sorgerecht Vater/ Mutter Bemerkung 11

Indikatoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Einschätzungsbogen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche (Arbeitshilfe für Schulen) Indikatoren ja Keine Wahrnehmung Bestehen psychische Auffälligkeiten? (z.b.: Aggressionen, Konzentrationsschwäche, Hyperaktivität, Distanzlosigkeit, ggf. psychiatrische Behandlungen) Hinweise auf Einnässen, Einkoten Anzeichen für Suchtverhalten Anzeichen Für sexualisiertes Verhalten Hinweise auf Verwahrlosung (z.b.: äußerlich ungepflegt, Mangel materieller Grundbedürfnisse) Anzeichen für körperliche Gewalt (z.b.: blaue Flecken, Striemen, Verbrennungen) Anzeichen psychischer Gewalt (z.b.: Angst vor Eltern, ängstlich, verschreckt, Rückzugtendenzen) Anzeichen für sexuellen Missbrauch Welche? Hinweis auf Verrohungstendenzen (z.b.: hohes Gewaltpotential, Orientierung zur Straße, Bahnhof, nächtliches Fernbleiben von zu Hause, Waffenbesitz) Straffälligkeit 12

Erfahrungen mit den Personensorgeberechtigten (z.b.: Problemeinsicht, Beratungsakzeptanz, Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft, Sucht, psychiatrische Auffälligkeiten, Isolation des Kindes) Gesundheit Das Kind ist körperlich gepflegt Ansteckende Krankheiten Chronische Krankheiten Körperliche Behinderungen Geistige Behinderung Hinweise auf gestörtes Essverhalten Sonstige Beobachtungen 1.Häusliche Versorgung Der Saison angemessene Kleidung Passende Kleidergröße Saubere, gepflegte Kleidung Ausreichend Getränke und Nahrungsmittel 2. Schulische Beobachtungen Verdacht auf Attestbetrug Regelmäßiger Schulbesuch Pünktlicher Schulbesuch Schulverweigerung Gute Eingliederung im Klassenverband Akzeptiert Regeln und Grenzen Positives Selbstwertgefühl Erledigt Hausaufgaben Zeigt Lern- und Leistungsbereitschaft Lernstörungen bekannt Nimmt am Sportunterricht teil Kind erhält Taschengeld Eltern bei notwendigen Anlässen präsent 13

3. Entwicklung des Kindes Angemessene Sprachentwicklung Grobmotorik entwickelt Feinmotorik entwickelt 4. Psychosoziale Entwicklung Angemessene Kontaktaufnahme Gestaltet die Freizeit sinnvoll 14

Dokumentationsbogen für die Fallberatung (Arbeitshilfe für die Schule) Name und Geburtsdatum des Kindes/Jugendlichen: Falldokumentation Datum Kontakte/ Maßnahmen Beteiligte Personen Verantwortlich Bemerkung Datum Unterschrift Klassenleitung 15

Absender Institution (Stempel) Evaluationsbogen Herr/Frau Telefon Vorname des Kindes: Geb. Datum: Ich war mit der Kooperation zufrieden. Ja Nein Gar nicht Zum Teil O O O O Hat sich die Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen verändert? Ja Nein Zum Teil O O O Was konkret hat sich in der Kooperation als hilfreich erwiesen? Was konkret hat sich nicht bewährt? Wie könnte die Kooperation verbessert werden? Datum / Unterschrift 16