Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Münsterstraße 169. 40476 Düsseldorf. AOK-Bundesverband Kortrijker Str. 1. Krankenkassen.



Ähnliche Dokumente
Empfehlung. gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG. für die. Kalkulation von Zusatzentgelten. des Bundesverbandes der landw. Krankenkassen, Kassel

1. Fortschreibung zur. Vereinbarung nach. 17 b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags-Gesetzes

Ausschließlich per . Bund der Steuerzahler e. V. Französische Straße Berlin. Bundessteuerberaterkammer Neue Promenade Berlin

V e r e i n b a r u n g. über. die Neufassung der Transplantationsentgelte für. Herz, Niere und Leber. zwischen

V4-Nr. 675 / Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR

sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz, handelnd für die örtlichen Träger der Sozialhilfe,

Vorab per . Bundessteuerberaterkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach Berlin

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

Gemeinsame Empfehlung zur Vereinheitlichung des Leistungsangebotes und zur Regelung der Vergütungen für ambulante pflegerische Leistungen nach SGB XI

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Pflege -Solidarische Pflegeversicherung einführen BT-Drucksache 18/5110

Präambel. 1 Durchführung der Weiterbildung

.m. I Bundesministerium

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-

Stand: 1. Januar Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R, Berlin, - einerseits -

Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz


Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags

28. März Währungsumstellung zum 1. Januar 2002

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen Hochwertige und effiziente Versorgung

Mitteilung Berlin, den 17. September Tagesordnung - Öffentliche Anhörung. Ausschuss für Gesundheit

Betrag in EUR (ab ) Pflegesachleistung Pflegestufe I. 750,00 383,47 384,00 ( 36 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI) Pflegesachleistung Pflegestufe II

Ausbildungsfinanzierung an Schulen des Gesundheitswesens

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

zu den oben genannten Schwerpunkten geben wir nachfolgende Hinweise:

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach Hamburg

Im Auftrag. Bürger. Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung BSV 2012)

Per . Abschlussprüferaufsichtskommission Wirtschaftsprüferhaus Rauchstr Berlin

Krankenversicherung in Deutschland

Sozialgericht Freiburg Habsburger Strasse Freiburg. Klage

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Fusion der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen; Anschriftenverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Vertrag 140 d SGB V (GKV-WSG-Fassung) Vereinbarung. zwischen. der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG),

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.v. (AWMF) Ubierstraße Düsseldorf

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte

- je besonders GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014

Update zur regionalen Entwicklung der geförderten Weiterbildung Allgemeinmedizin im ambulanten Versorgungssektor in Deutschland im Jahr 2013

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Durch den 8. Änderungstarifvertrag zum TVöD wird der Anwendungsbereich des TVöD für die Beschäftigten im Bereich Theater und Bühnen neu gefasst.

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher

Workshop Fundraising, Spenden & Sponsoring. 16. Juni 2014 Dr. Robin Rumler Präsident

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

- vertreten durch die VdAKIAEV Landesvertretung M-V - (handelnd für und im Auftrag der Mitgliedskassen)

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Antrag der Fraktion der FDP Für Nachhaltigkeit, Transparenz, Eigenverantwortung und Wettbewerb im Gesundheitswesen BT-Drs. 16/1997

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Bestellung von Literatur für die Betriebs-/ Personalratsarbeit

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Freie Wohlfahrtspflege

Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Fortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern

7. Sitzung der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün des Deutschen Städtetages am 5./6. November 2012 in Berlin. Sehr geehrte Damen und Herren,

V E R E I N B A R U N G

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 25. Februar 2015

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen insbesondere in Kindergärten und Schulen nach 21 SGB V in Hamburg

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe

am Donnerstag den 28. Juni 2012 um 18:30 Uhr in das Düsseldorf China Center, Königsallee 106, Düsseldorf (Raum Beijing) ein.

Vertrag. zur Abgeltung von Sachkosten bei ambulanten Katarakt-Operationen. 1 Gegenstand

»Aktive und innovative Personalentwicklung in der Altenpflege Herausforderung und Grenzen«

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt

Kodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA)

Planned in Germany Chinesische Edition

Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungsgesetz 12. SGB V ÄndG)

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

aus den beigefügten Aufstellungen können Sie die zum jetzigen Zeitpunkt angebotenen anerkannten Veranstaltungen für das Jahr 2013 entnehmen.

Diese Erläuterungen beziehen sich auf die Vorschläge des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsfestsetzung vom

Bitte bei Antwort angeben

Ausbildungsfinanzierung unter DRG-Bedingungen

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar

Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom

Das Mehrwahlarztsystem

Korruption im Gesundheitswesen

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach Bonn

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL

ANTRAGSHILFE

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:

Geschäftsbereich Berufliche Bildung

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Krankenhausfinanzie rungsreformgesetz (KHRG)

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL

Transkript:

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 53108 Bonn BEARBEITET VON Ferdinand Rau Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Münsterstraße 169 40476 Düsseldorf AOK-Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT See-Krankenkasse Reimerstwiete 2 20457 Hamburg Am Propsthof 78a, 53121 Bonn 53108 Bonn TEL +49 (0)1888 441-2161 FAX +49 (0)1888 441-4921 216@bmgs.bund.de http://www.bmgs.bund.de E-MAIL INTERNET Bonn, 28. Mai 2004 AZ 216-43541-37 Bundesverband der Betriebskrankenkassen Kronprinzenstr. 6 45128 Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen Friedrich-Ebert-Straße (Technologie Park) 51429 Bergisch Gladbach Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen Weißensteinstr. 72 34131 Kassel-Wilhelmshöhe VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. AEV - Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e.v. Frankfurter Str. 84 53721 Siegburg Bundesknappschaft Pieperstr. 14-28 Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Bayenthalgürtel 26 50968 Köln Verband der Krankenhausdirektoren Oranienburger Str. 17 10178 Berlin Verband der Leitenden Krankenhausärzte Kennedydamm 55/Roßstr. 166 40476 Düsseldorf Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärzte - Bundesverband - Riehler Str. 6 44789 Bochum 50668 Köln Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Sozial- und Verbraucherschutz-Ministerium (636, 637, 638, 800, 845) Dienstgebäude Bonn-Propsthof: U-Bahn-Haltestelle Propsthof Nord (U 16, U 63 Richtung Köln bzw. Tannenbusch)

Seite 2 von 5 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Str. 1 50931 Köln Belegärzte e.v. Belgradstr. 5 80796 München Privatkrankenanstalten e.v. Luisen Careè Robert-Koch-Platz 4 Deutscher Pflegerat - Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen - Postfach 30 32 20 10729 Berlin Arbeitsgemeinschaft der Medizinischen Fach- und Assistenzberufe c/o Dt. Verband der Ergotherapeuten Herrn Gans Postfach 2208 76303 Karlsbad Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v. Alte Heerstr. 111 53757 St. Augustin Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.v. Eysseneckstr. 55 60322 Frankfurt am Main Deutsches Rotes Kreuz e.v. Carstennstr. 58 12205 Berlin Bund Deutscher Hebammen e.v. Gartenstr. 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Kasseler Str. 1 a 60486 Frankfurt/Main Krankenhausapotheker - ADKA - e.v. - Geschäftsführung - Düsseldorfer Str. 34 10707 Berlin Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser z.h. Herrn Landesrat R. Kukla im Landschaftsverband Rheinland Kennedy Ufer 2 50679 Köln Deutscher Caritasverband e.v. Karlstr. 40 79104 Freiburg/Br. Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband - Oppelner Str. 130 53119 Bonn Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.v. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt am Main Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.v. Glockenstr. 8 14163 Berlin

Seite 3 von 5 Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand - Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin DBB - Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/170 ver.di Bundesvorstand Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA im Haus der Deutschen Wirtschaft 11054 Berlin Evangelische Kirche in Deutschland Der Bevollmächtigte des Rates am Sitz der Bundesrepublik Deutschland Postfach 080117 10001 Berlin Deutscher Landkreistag Lennéstraße 17 10785 Berlin MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.v. 45116 Essen Verband der Universitätsklinika c/o Universitätsklinikum Tübingen Herrn Kfm.Dir. Rüdiger Strehl Geissweg 3 72076 Tübingen VHitG - Verband der Hersteller von IT- Lösungen für das Gesundheitswesen e.v. Neustädtische Kirchstr. 6 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.v. (BPI) Robert-Koch-Platz 4 Kommissariat der Deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin Hannoversche Straße 5 Verband forschender Arzneimittelhersteller e.v. Hausvogteiplatz 13 Deutscher Städtetag Lindenallee 13-17 50968 Köln Deutscher Städte- und Gemeindebund Marienstraße 8 12207 Berlin BVMed Bundesverband Medizintechnologie e. V. Reinhardtstraße 29b Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.v. Ubierstraße 71-73 53173 Bonn

Seite 4 von 5 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften - Geschäftsstelle - Heinrich-Heine-Universität Moorenstraße 5 40225 Düsseldorf Betreff: Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften - 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) Anlagen: - 1 - Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Entwicklung eines diagnose-orientierten DRG-Fallpauschalensystems (Diagnosis Related Groups) wurden mit dem Fallpauschalen-Katalog für das Jahr 2004 wichtige Schritte zur Anpassung an deutsche Versorgungsverhältnisse getan. Dennoch ist die sachgerechte Abbildung der Krankenhausleistungen durch das auf der Grundlage von Ist-Kosten und Ist- Leistungen kalkulierte deutsche DRG-Fallpauschalensystem in einigen Teilbereichen noch verbesserungsbedürftig (z. B. Intensivmedizin, Langliegervergütung, Vergütung von Medikamenten im Bereich der Onkologie). Wegen der teilweise noch bestehenden Abbildungsprobleme ist eine Modifizierung der Rahmenbedingungen erforderlich, nach denen ab dem Jahr 2005 die einzelnen Krankenhausbudgets schrittweise an das landeseinheitliche Preisniveau (landesweiter Basisfallwert) angeglichen werden (Konvergenzphase). Vor diesem Hintergrund soll mit dem in der Anlage übersandten Referentenentwurf eines 2. Fallpauschalenänderungsgesetzes (2. FPÄndG) der bisherige gesetzliche Rahmen der DRG-Einführung im Sinne des lernenden Systems weiterentwickelt werden. Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind: - Verlängerung der Konvergenzphase um ein Jahr und Absenkung der Quoten zur Budgetanpassung in den Anfangsjahren der Konvergenzphase ( 4 KHEntgG), - Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Ausbildungsfinanzierung sowie Umstellung von den bisher vorgesehenen einheitlichen Ausbildungszuschlägen auf Richtwerte, unter deren Berücksichtigung krankenhausindividuelle Ausbildungsbudgets vereinbart werden; Förderung wirtschaftlicher Ausbildungsstrukturen durch Strukturverträge ( 17a KHG),

Seite 5 von 5 - Einführung einer Korrekturmöglichkeit (Ausgleich) für Fehlschätzungen bei der Vereinbarung des landesweit geltenden Basisfallwerts; damit Verbesserung der Einigungsmöglichkeiten für die Vertragsparteien auf der Landesebene ( 10 Abs. 1 KHEntgG), - Vorgaben zur Bildung einer repräsentativen Krankenhausstichprobe für die Kalkulation des DRG-Fallpauschalen-Katalogs sowie zu einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für Krankenhäuser, die am Kalkulationsverfahren teilnehmen ( 17b Abs. 5 KHG), - Veränderte Vorgaben zur prospektiven Berücksichtigung von Leistungsveränderungen, die in Folge der Abflachung des Einstiegswinkels erforderlich werden ( 4 Abs. 4 KHEntgG), - Klarstellung, dass eine Genehmigung der landesweiten Basisfallwerte durch die Länder nicht erfolgt; Ausschluss der Klagemöglichkeit ( 10 Abs. 8 KHEntgG) sowie - Einführung einer Legaldefinition für teilstationäre Leistungen ( 39 Abs. 1 SGB V). Zusätzliche, nicht DRG-bezogene Themen sind - redaktionelle Anpassungen bei der Krankenhausstatistik-Verordnung (Artikel 4) sowie die - Ablösung der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung durch eine Vertragslösung innerhalb der GKV (Artikel 5). Ich bitte um schriftliche Stellungnahme, möglichst per E-Mail, bis spätestens 25. Juni 2004. Zu einer mündlichen Anhörung des Referentenentwurfs lade ich ein für Dienstag, den 29. Juni 2004, 10.00 Uhr, in das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Am Propsthof 78a, 53121 Bonn, Haus A, Sitzungsraum 001 ( Marmorsaal ). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Tuschen