Exposé Terrassenwohnung in bester Innenstadtlage von Buer - www.hundt.im Etagenwohnung in 45894 Gelsenkirchen-Buer
Ruhrgebiet. Objektdaten Objekt Nr. 03586 Objektart Etagenwohnung Etage 2. Obergeschoss Wohnfläche ca. 78 m² Baujahr 970 Ausstattungsmerkmale Objektzustand gepflegt Anzahl der Zimmer 2 Schlafzimmer Badezimmer Balkon/Terrasse Ja Personenaufzug Nein Stellplatzanzahl Stellplatztyp Aussenstellplatz Objektbeschreibung Sie lieben es in einer Wohnlage zu wohnen, von der aus Sie zu Fuß in wenigen Minuten die Innenstadt von Buer erreichen können? Dann sollten Sie sich dieses Angebot einmal genauer anschauen. Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines im Jahre 970 erbauten Mehrfamilienhauses. Auf ca. 78 Quadratmetern bietet Ihnen diese Zwei-Raum-Wohnung ausreichend Lebensraum für ein zentrumsnahes Zuhause, idealerweise für bis 2 Personen. Beide Terrassen garantieren, dass Sie zu jeder Tageszeit die Sonne oder auch den Schatten genießen können. Möchten Sie mehr wissen? Dann nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Ausstattung Kellergeschoss: - eigener Kellerraum, - Gemeinschaftswasch- und Trockenraum. 2. Obergeschoss: - Diele, - Schlafzimmer mit Zugang zur großen Terrasse, - Tageslichtwannenbad, - Küche mit Zugang zur großen Terrasse, - Wohn- und Esszimmer mit Zugang zur kleinen Terrasse. Lagebeschreibung Diese Etagenwohnung befindet sich in einer der begehrtesten Lagen von Gelsenkirchen und nur einen Steinwurf weit entfernt von der buerschen Innenstadt. Der Stadtteil Gelsenkirchen-Buer, als ehemals eigenständige Stadt, kann jeden täglichen Bedarf decken. Alle Annehmlichkeiten von Buer liegen direkt vor der Tür und sind somit fußläufig zu erledigen, sei es der morgendliche Gang zum Bäcker, das mittägliche Shoppen auf der Einkaufsmeile oder das abendliche Vergnügen in einem der zahlreichen Restaurants oder Gaststätten. Schulen aller Art, Ärzte für jedwede Behandlung, und Lebensmittelgeschäfte sind ebenso direkt zu erreichen. Die Erholungsgebiete des Stadtwalds, von Schloß Berge und der Hülser Heide vervollständigen die Vorzüge des Stadtteils Buer. Die in wenigen Minuten erreichbare Autobahnanbindung der A2 verbindet mit dem restlichen Seite 2 von 5
Lageinformationen Energieinformationen Straße Ophofstraße Verbrauchsausweis PLZ / Ort 45894 Gelsenkirchen-Buer Energie mit Warmwasser Ja Lagequalität sehr gut Heizungsart 85 kwh/(m² a) Zentralheizung Energieeffizienzklasse F Mietkonditionen Wesentlicher Energieträger Gas Verfügbarkeit nach Vereinbarung Kaltmiete VERMIETET! Nebenkosten 00,00 Stellplatzmiete 25,00 /mtl. Ihr Ansprechpartner Nicole Beckmann-Bolle Bankkauffrau E-Mail: beckmann (at) im-h.com Telefon: 02 09. 3 000 Telefax: 02 09. 7 83 99 03 Ihre Notizen Sonstiges Wichtiger Hinweis: Wir haben vom Eigentümer, gemäß Paragraph 6 des Wohnungsvermittlungs-Gesetz, einen Auftrag zur Vermittlung dieser Mietwohnung. Eine Mieterprovision fällt gemäß Wohnungsvermittlungs-Gesetz nicht an. Bei einer Anmietung dieser Wohnung wird eine Mietkaution in Höhe von 2 Monatskaltmieten fällig, diese kann per Mietkautionssparbuch oder in Form einer Bankbürgschaft erbracht werden. Weitere Informationen erhalten Sie über unser Büro. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie uns bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail Ihre Postanschrift und Ihre Telefonnummer mitteilen. Exposéangaben ohne Gewähr für Größe, Güte und Beschaffenheit. Unbeabsichtigte Irrtümer und Zwischenvermietung vorbehalten! copyright 999-207 Immobilien-Management Hundt Seite 3 von 5
Bilder Aussenansicht Terrasse Kueche Essbereich Schlafzimmer Terrasse Wohnen Tageslichtbad Seite 4 von 5
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf- und Mietinteressenten Vorbemerkung: Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, denen wir uns verpflichtet haben. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unser Erfolgshonorar ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Wir sind jederzeit gerne bereit, jedem Kauf- und Mietinteressenten evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.. Maklervertrag Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund unseres Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. 4. Erfolgshonoraranspruch a) Das Erfolgshonorar ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Das Erfolgshonorar errechnet sich aus dem Mietpreis. Die Erfolgshonorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Mietvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Erfolgshonoraranspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. c) Unser Erfolgshonoraranspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. d) Wir haben Anspruch auf ein Erfolgshonorar, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.b. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes. e) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. 5. Umsatzsteuer 2. Angebot Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung. 3. Erfolgshonorar Die Höhe der für unsere Tätigkeit geschuldeten Erfolgshonorar ermittelt sich wie folgt: a) Der An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen erfolgt provisionsfrei für den Käufer. b) Bei gewerblichen Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar vom Vermieter und/oder Mieter. Bei Mietverträgen, unabhängig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu 5 Jahren, beträgt das Erfolgshonorar 2 Monatsnettomieten. c) Bei einer gewerblichen Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 0-Jahres-Mietsumme: 3%, mindestens jedoch 2 Monatsnettomieten. Die im 4 genannten Provisionssätze enthalten nicht die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer. Diese werden zuzüglich berechnet und ausgewiesen. 6. Beurkundung Wir haben Anspruch auf eine Abschrift der Kaufurkunde incl. aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Der Beurkundungstermin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. 7. Haftung Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw -vermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. 8. Schlussbestimmungen a) Wir nehmen keine Zahlungen für den Verkäufer/Vermieter in Empfang. d) Dem Mieter eingeräumte Optionen auf Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt: 3% der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum, mindestens jedoch 2 Monatsnettomieten. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete. b) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen. copyright 999-207 Immobilien-Management Hundt e) Bei Wohnraumvermietung beträgt das Erfolgshonorar 2 Monatsnettomieten, zahlbar vom Vermieter/Auftraggeber. Seite 5 von 5