Turn- und Sportverein 1881 Gau-Odernheim e.v. Geschäftsordnung der Abteilung Tischtennis
Präambel Die Regelungen in dieser Geschäftsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit. Durch die Verwendung ausschließlicher männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männern in gleicher Weise offensteht. 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Turn- und Sportverein 1881 Gau-Odernheim e.v. Gemäß 15 dieser Satzung regelt die Geschäftsordnung einer Abteilung die Aufgaben, Pflichte und Rechte der einzelnen Abteilung. 2 Name der Abteilung Die Abteilung Tischtennis ist gemäß 15 Ziffer 2.3 der Satzung des Turn- und Sportverein 1881 Gau-Odernheim e.v., nachfolgend TSV genannt, eine Abteilung des TSV und wird nachfolgend Abt. TT genannt. 3 Zweck, Aufgaben und Ziele Die Geschäftsordnung regelt die organisatorischen Abläufe der Abt. TT auf sämtlichen Ebenen, insbesondere im Bereich der Verwaltung und dem Sportbetrieb. Die Abt. TT setzt sich zum Ziel für jeden Interessierten Tischtennis unter dem Dach des TSV anzubieten. Die Abt. TT kann dabei den Tischtennissport als Leistungs- und/oder Breiten- und Freizeitsport fördern, wobei insbesondere die Heranführung von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Aufgabe darstellt. Dazu kann die Abt. TT gemäß 7 Nr. 5 der TSV-Satzung einen Sonderbeitrag erheben. Die Abt. TT trägt die Kosten für den offiziellen Mannschaftsspielbetrieb sowie die Kosten für den offiziellen Einzelspielbetrieb. Die Kosten für die Spielkleidung tragen die Mitglieder der Abt. TT in der Regel selbst. Seite 2 von 9
4 Mitglieder/Mitgliedschaft 1. Alle Mitglieder der Abt. TT sind Mitglieder des TSV und unterliegen den in der Satzung des TSV festgelegten Rechten und Pflichten. 2. Für die spezifischen Regelungen der Abt. TT gemäß 15 der TSV-Satzung gilt diese Geschäftsordnung. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied diese Geschäftsordnung an. Sie ist auf Verlangen auszuhändigen. Darüber hinaus ist die Geschäftsordnung auf der Homepage des TSV zur Einsicht publiziert. 3. Maßgebend für die Mitgliedschaft in der Abt. TT ist ein entsprechender Eintrag in der Mitgliederliste des TSV. Das gilt gleichermaßen für aktive wie für passive Mitglieder der Abt. TT. 4. Die Mitglieder der Abt. TT unterstützen die Abt. TT mit größtmöglichem Engagement. Insbesondere bei der Durchführung von Veranstaltungen und dem Thekendienst im Vereinsheim. 5 Mitgliederverwaltung Die Belange der Mitgliederverwaltung werden vom TSV wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug. Die Abt. TT und der TSV unterrichten sich gegenseitig über An- und Abmeldungen von Mitgliedern in der Abteilung. 6 Organe Die Abt. TT hat folgende Organe: 1. Abteilungsversammlung 2. Abteilungsvorstand 7 Abteilungsversammlung 1. Die Abteilungsversammlung findet mindestens einmal jährlich im letzten Quartal eines Jahres statt. Sie wird vom Abteilungsvorstand schriftlich einberufen. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen. 2. Die Tagesordnung setzt der Abteilungsvorstand fest. Sofern möglich wird die Mannschaftsaufstellung für die Rückrunde berücksichtigt und damit die Mannschaftsbesprechung gemäß 9 Nr. 4d in die Abteilungsversammlung integriert. Seite 3 von 9
3. Die Abteilungsversammlung hat folgende Aufgaben: a. Wahl des Abteilungsvorstand b. Beschluss über einen Sonderbeitrag nach 7 Nr. 5 TSV-Satzung für die Abt. TT c. Änderung der Geschäftsordnung 4. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Abt. TT, die im Jahr der stattfindenden Abteilungsversammlung das 17. Lebensjahr vollenden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. 8 Abteilungsvorstand 1. Der Abteilungsvorstand setzt sich zusammen aus: a. Abteilungsleiter b. Stellvertretender Abteilungsleiter c. Schriftführer d. Sportwart e. Jugendwart 2. Die Aufgaben der Mitglieder des Abteilungsvorstandes regelt 9. 3. Der Abteilungsvorstand wird durch die Abteilungsversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. 4. Sollte die Wahl des Abteilungsleiters nicht von der Mitgliederversammlung des TSV (siehe 9 TSV-Satzung) bestätigt werden, entscheidet der Abteilungsvorstand innerhalb von 4 Wochen über das weitere Vorgehen und beruft anschließend eine außerordentliche Abteilungsversammlung ein. 5. Der Abteilungsleiter (ersatzweise der stellvertretende Abteilungsleiter) lädt schriftlich und mit Angabe der Tagesordnung zur Sitzung des Abteilungsvorstandes ein. 6. Der Abteilungsvorstand tritt mindestens vor jeder Abteilungsversammlung zusammen und hat folgende Aufgaben: a. Vorbereitung der Abteilungsversammlung, insbesondere notwendige Beschlüsse und Festlegung der Tagesordnung b. Festlegung der Eckpunkte für die Haushaltsplanungen der Abt. TT Seite 4 von 9
c. Abstimmung der Abläufe und jeweiligen Aufgaben nach 9 aufeinander/untereinander d. Festlegung Jahresplan, insbesondere Ausrichtung von Veranstaltungen und Turnieren e. Organisation von Veranstaltungen, Thekendienst im Vereinsheim und Turnieren 7. Der Abteilungsvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Abteilungsvorstandes anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Abteilungsleiter. 8. Fachwarte oder Beauftragte nach 9 Nr. 1 Buchstabe k können mit beratender Funktion ohne Stimmrecht zu Sitzungen des Abteilungsvorstandes eingeladen werden. 9 Aufgaben der Mitglieder des Abteilungsvorstandes 1. Abteilungsleiter Der Abteilungsleiter ist Mitglied des TSV - Gesamtvorstandes gemäß 11 Nr. 1.3 der TSV - Satzung und hat folgende Aufgaben: a. Vertretung und Repräsentation der Abt. TT intern (z.b. TSV) und extern (z.b. Verband, Sponsoren, Förderverein) b. Vorgabe der Zielsetzung der Abt. TT im Rahmen der TSV-Satzung und dieser Geschäftsordnung c. Organisation und Leitung der Abteilungsversammlung d. Organisation und Leitung der Sitzungen des Abteilungsvorstandes e. Koordination des Geschäftsverkehres der Abt. TT f. Sponsoring, insbesondere Erstellung eines Sponsorenkonzeptes sowie Gewinnung und Betreuung von Sponsoren g. Verantwortung/Entscheidung über sämtliche Ausgaben der Abt. TT, insbesondere bei Abweichungen von den Haushaltsplanungen h. Führen der Mitgliederdatei i. Übernahme der Kassengeschäfte des stellvertretenden Abteilungsleiters nach 9 Nr. 2 c bis g im Verhinderungsfall oder wenn dieses Amt nicht besetzt ist. j. Bleibt eine Position oder Aufgabe im Abteilungsvorstand unbesetzt, so übernimmt der Abteilungsleiter diesen Aufgabenbereich. k. Der Abteilungsleiter kann Fachwarte oder Beauftrage für bestimmte Aufgaben benennen (z.b. Homepage, Materialpflege) und/oder um Lücken nach Buchstabe j zu schließen. Seite 5 von 9
2. stellvertretende Abteilungsleiter a. Vertretung des Abteilungsleiters b. Nach Möglichkeit wird der stellvertretende Abteilungsleiter gem. 11 Nr. 1.3 der TSV-Satzung Beisitzer im Gesamtvorstandes des TSV. c. Führen der Bankkonten der Abt. TT sowie Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben. d. Vorlage aller Abrechnungsbelege (Einnahmen und Ausgaben) zur Unterschrift durch den Abteilungsleiter e. Aufbereitung aller Abrechnungsbelege (Einnahmen und Ausgaben) für die Kassierer und Kassenprüfer des TSV f. Erstellung Haushaltsplan der Abt. TT in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter unter Beachtung der vom Abteilungsvorstand beschlossenen Eckpunkte für die Haushaltsplanung g. Überwachung Einhaltung Haushaltsplan und Kostenentwicklung 3. Schriftführer a. Führung der Protokolle von sämtlichen Sitzung des Abteilungsvorstandes und der Abteilungsversammlung b. Übermittlung des Protokolls über die Abteilungsversammlung an den Schriftführer des TSV (siehe 16 TSV Satzung) c. Sammlung und Sicherstellung der Vollständigkeit Sitzungs- und Versammlungsprotokollen d. Erstellung von regelmäßigen Berichten über die Abt. TT für die Presse (Pressemitteilungen) und Vereinshomepage e. Pflege der Abteilungschronik f. Überwachung von anfallenden Ehrungen g. Unterstützung des Abteilungsleiters beim Geschäftsverkehr sowie bei der Erstellung von Schriftstücken (z.b. Abteilungsnewsletter, Sponsorenkonzept) und Pflege der Mitgliederdatei 4. Sportwart a. Koordination des Spielbetriebs der Aktiven-Mannschaften (Damen und Herren) sowie von Turnieren oder sonstigen Wettkämpfen inklusiver aller notwendigen Korrespondenzen und Anmeldungen b. Koordination des Trainingsbetriebes der gesamten Abt. TT in Absprache mit dem Jugendwart c. Pflege des Hallenbelegungsplan und Koordination der Hallenbelegung d. Einberufung einer Mannschaftsbesprechung unmittelbar nach Ende der Wechselfrist und Koordination der Mannschaftsausstellung nach 10 Nr. Seite 6 von 9
2. Die Mannschaftsbesprechung für die Rückrundenaufstellung wird gemäß 7 Nr. 2 möglichst mit der Abteilungsversammlung verbunden. 5. Jugendwart a. Koordination des Spielbetriebs der Nachwuchs-Mannschaften sowie von Turnieren oder sonstigen Wettkämpfen im Nachwuchsbereich inklusiver aller notwendigen Korrespondenzen und Anmeldungen b. Koordination des Trainingsbetriebs im Nachwuchsbereich in Abstimmung mit dem Sportwart c. Teilnahme am Jugendkreistag d. Einsatzplanung Übungsleiter sowie Sicherstellung der notwendigen Formalitäten, insbesondere Übungsleiterverträge. 10 Sport- und Trainingsbetrieb 1. Trainingsbetrieb a. Die Trainingstage und Uhrzeiten werden durch den Sportwart festgelegt. Änderungen im Trainingsplan sind den Mitgliedern der Abt. TT rechtzeitig mitzuteilen. b. Am Training können auch Spieler/innen teilnehmen, die nicht im Mannschaftsspielbetrieb für den TSV starten, soweit dies den Trainingsbetrieb der Spieler/innen des TSV nicht beeinträchtigt. Sie müssen bei regelmäßiger Teilnahme jedoch Vereinsmitglied sein und ggf. eine angemessene Gegenleistung erbringen (z.b. Beteiligung am Thekendienst im Vereinsheim). Vereinsmitglieder haben grundsätzlich Vorrang vor Gästen. 2. Aufstellung a. Die Mannschaftsstellung erfolgt nach den für die jeweilige Spielklasse gültigen Leistungszahlen. b. Innerhalb der Toleranzgrenzen erfolgt eine Beratung im Rahmen der Mannschaftsbesprechung nach 9 Nr. 4d. Der Sportwart kann in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter davon abweichende Aufstellungen vornehmen. Seite 7 von 9
c. Falls bei der Mannschaftsbesprechung kein einstimmiges Beratungsergebnis erzielt werden kann, entscheiden der Sportwart und der Abteilungsleiter gemeinsam. Sofern auch Sportwart und Abteilungsleiter kein übereinstimmendes Ergebnis erzielen können, entscheidet der Abteilungsleiter. 3. Mannschaftsführer a. Jede Mannschaft wählt vor Saisonbeginn, ggf. zu jeder Halbserie, einen Mannschaftsführer. b. Der Mannschaftsführer hat folgende Aufgaben: Mannschaftsaufstellung zu den einzelnen Spielen Verlegung von Spielen Organisation von Heimspielen (Spielberichtsbogen, Spiellokal, Begrüßung, etc ) Organisation von Auswärtsspielen (Transport, etc ) Spielerfassung im für die jeweilige Spielklasse relevanten Ergebnisdienst und bei Pokalspielen Ergebnismitteilung an die Verantwortlichen auf Kreis- oder Verbandsebene. Sicherstellung eines fairen und der Vereinsphilosophie entsprechenden Auftreten der gesamten Mannschaft Fristgerechte Antwort bei An- und Abfragen von Mitgliedern des Abteilungsvorstandes, z.b. Schichteinteilungen, Thekendienst. 4. Vereinsmeisterschaften a. Die Vereinsmeisterschaften finden jährlich am 01. November statt. b. Der Abteilungsleiter kann einen davon abweichenden Termin festlegen. In diesem Fall sind die Mitglieder der Abt. TT möglichst frühzeitig zu informieren. 11 Veranstaltungen, Turniere und Thekendienst im Vereinsheim 1. Die vom Abteilungsvorstand gemäß 8 Nr. 6d und 6e festgelegte Organisationsstruktur wird von den Mitgliedern gemäß 4 Nr. 4 unterstützt. 2. Die Mannschaftsführer werden gemäß 10 Nr. 3 b letzter Punkt aktiv. 12 Änderung der Geschäftsordnung Änderungen der Geschäftsordnung der Abt. TT werden von der Abteilungsversammlung beschlossen und müssen vom Vorstand des TSV nach 15 der TSV-Satzung bestätigt werden. Seite 8 von 9
13 Ergänzende Geltung und Salvatorische Klausel Bei Angelegenheiten, für die diese Geschäftsordnung der Abt. TT keine Regelung trifft, gelten die Satzung und Regelungen des TSV entsprechend. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 14 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft nach Beschluss in der Abteilungsversammlung am 06.06.2014 und Genehmigung durch den Gesamtvorstand des TSV am 16.06.2014 mit Wirkung zum 01.07.2014 in Kraft. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen. Unterschrift, Abteilungsleiter Unterschrift, stellv. Abteilungsleiter Seite 9 von 9