Berlin, Stand 17. April 2013 Das Studium der Medizin Grundlagen und Zulassung ***** Wintersemester 2013/14 Die folgende Übersicht soll als bewusst sehr knapp gehaltene Einführung zu einer tabellarischen Übersicht über die Kriterien dienen, nach denen an den einzelnen Universitäten die Auswahl von Bewerbern für das Studium der Medizin erfolgt. Ausführliche Informationen finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung. Unter (www.hochschulstart.de) wird dort zweimal jährlich eine Übersicht über das Bewerbungsverfahren und die hochschulspezifischen Besonderheiten veröffentlicht. Darin sind auch zahlreiche Links zum Internetangebot der einzelnen Universitäten enthalten. Auf diesen Internetseiten finden Sie dann sowohl Informationen zum Medizinstudium an der jeweiligen Universität als auch zur Auswahl von Studienbewerbern. www.mft-online.de
1. Ablauf des Medizinstudiums Die Ausbildung zum Arzt ist in der Bundesärzteordnung und in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Letztere wurde zuletzt durch zwei Verordnungen vom 17. Juli 2012 und vom 7. Januar 2013 geändert. Die nachfolgende Schilderung bezieht sich auf den für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2013/14 geltenden Ablauf. Für Studierende, die das Medizinstudium früher begonnen haben, gelten teilweise noch andere Bestimmungen, insbesondere für die Prüfung(en) am Ende des Studiums. Es ist zu unterscheiden zwischen einerseits Regel- bzw. Reformstudiengängen und andererseits Modellstudiengängen. Regel- und Reformstudiengänge sind unterteilt in einen ersten Studienabschnitt von zwei Jahren (4 Semestern), der mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlich und mündlich) abschließt, und einen zweiten Studienabschnitt von drei Jahren (6 Semestern), der mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur schriftlich) abschließt. Bei Modellstudiengängen, wie sie die Universitäten Aachen, Berlin, Bochum, Hamburg, Hannover, Köln, Oldenburg und Witten-Herdecke anbieten, entfällt der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und damit die strikte Unterteilung in zwei Studienabschnitte. Die bei Regel- oder Reformstudiengängen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Modellstudiengängen während des Studiums in adäquater Weise überprüft. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (s.o.) ist somit nach einem Studium von fünf Jahren (10 Semestern) zu absolvieren. In der vorlesungsfreien Zeit sind ein Krankenpflegedienst von drei Monaten und eine Famulatur von vier Monaten zu absolvieren, dies gilt sowohl für Regel- bzw. Reformals auch für Modellstudiengänge. Außerdem ist ein Kurs der Ersten Hilfe nachzuweisen. An das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung schließt sich sowohl für Absolventen eines Regel- oder Reformstudienganges als auch für die eines Modellstudienganges ein Praktisches Jahr in der Universitätsklinik oder in einem Akademischen Lehrkrankenhaus an. Abgeschlossen wird das Medizinstudium mit dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur mündlich); danach wird die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes (Approbation) erteilt; in der Regel schließt sich daran eine Facharztausbildung an. Die meisten Universitäten bieten einen Studienbeginn nur zum jeweiligen Wintersemester an. Lediglich in Berlin, Erlangen, Gießen, Göttingen, Köln, Mainz, Münster, Tübingen und Würzburg ist ein Studienbeginn auch zum jeweiligen Sommersemester möglich. 2
2. Zulassung zum Medizinstudium Die Nachfrage nach Studienplätzen in der Medizin ist nach wie vor hoch. So lagen im Wintersemester 2012/13 insgesamt 42.708 Bewerbungen für die 9.023 Studienplätze vor; Medizin gehört damit zu den harten Numerus-Clausus-Fächern. Um diese Studienplätze dennoch einigermaßen gerecht mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber (Bundesverfassungsgericht) zu verteilen, wurde ein recht kompliziert anmutendes Instrumentarium entwickelt. Für die Bewerbung und Vergabe von Studienplätzen für die drei medizinischen Studiengänge und die Pharmazie ist die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) mit Sitz in Dortmund zuständig. Sie übernahm 2010 die Aufgaben der vor 40 Jahren gegründeten Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Die Kriterien zur Studienzulassung für diese Studiengänge sind durch das Hochschulrahmengesetz, den Staatsvertrag der Länder und die Vergabeverordnung der Stiftung für Hochschulzulassung festgelegt. Sie gelten nicht für die private Hochschule Witten-Herdecke, wer dort studieren möchte, muss sich unmittelbar bei dieser Hochschule bewerben. Bis zu insgesamt 12,4 % der verfügbaren Studienplätze werden in einigen Quoten vorab vergeben, bevor die Zulassung in den drei Hauptquoten (s.u.) erfolgen kann. Bis zu 5 % der Studienplätze sind für ausländische Studienbewerber reserviert; zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt sind jedoch Bürger der EU sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens sowie Bewerber mit einer deutschen Hochschulzulassungsberechtigung (HZB) oder Bewerber, deren Verwandte als Bürger der EU etc. hier beschäftigt sind. Wer nach diesen Kriterien als ausländischer Bewerber gilt, muss sich direkt bei der von ihm/ihr gewünschten Universität bewerben; diese führt hierzu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Alle anderen müssen sich zentral bei der SfH bewerben, und zwar ausschließlich online: www.hochschulstart.de. Dort finden Sie auch alle wichtigen Informationen zu Studienbewerbung, wie Bewerbungsfristen, benötigte Unterlagen etc. und auch, ob Sie weitere Unterlagen an diejenige(n) Hochschule(n) schicken müssen, für deren Auswahlverfahren Sie sich bewerben. Für Sanitätsoffiziersanwärter ist eine besondere Quote in Höhe von maximal 2,2 % der Studienplätze vorgesehen. Die Benennung der Betreffenden erfolgt durch die Bundeswehr, daher ist für diesen Personenkreis keine Bewerbung bei der SfH erforderlich. Die folgenden Fristen sind unbedingt einzuhalten: Bewerbungsschluss für ein Sommersemester ist jeweils der 15. Januar; für ein Wintersemester ist für Bewerber mit einer vor dem 16. Januar erworbenen HZB am 31. Mai Bewerbungsschluss, für solche mit einer jüngeren HZB am 15. Juli. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen, die auch dann gelten, wenn der betreffende Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt! Vorab sind noch einige Studienplätze für Härtefälle (2 %), Zweitstudium (3 %) und Bewerber mit einer besonderen HZB (0,2 %) reserviert. Nachdem diese Zulassungen durch die SfH erfolgt sind, kann der weitaus größte Teil der Studienplätze in den drei Hauptquoten Abiturbeste, Wartezeit und Auswahl durch die Hochschulen (AdH) im Verhältnis 20 : 20 : 60 vergeben werden. Die prozentualen Anteile der einzelnen Quoten zeigt die folgende Grafik. Falls nicht alle Quoten vollständig ausgeschöpft werden, können sich die gezeigten Werte geringfügig ändern. 3
Die Studienplätze in der Quote der Abiturbesten und in der Wartezeitquote werden direkt durch die SfH vergeben. In der Quote der Abiturbesten konnten im vergangen Wintersemester 2012/13, je nachdem, in welchem Bundesland die HZB erworben wurde, nur Bewerber mit Abiturnoten von 1,0, 1,1 oder 1,2 zugelassen werden. Für eine Zulassung in der Wartezeitquote waren mindestens 12 Halbjahre seit Erwerb der HZB erforderlich. Details können auf den Internetseiten der SfH nachgelesen werden. Wer in einer der Vorabquoten, in der Quote der Abiturbesten oder in der Wartezeitquote eine Zulassung erhält, scheidet aus dem weiteren Verfahren aus und hat daher auch keine Möglichkeit, im Auswahlverfahren der Hochschulen eine Zulassung an einem anderen ihm bzw. ihr genehmeren - Studienort zu erhalten. 3. Auswahlverfahren der Hochschulen Zum anschließenden Auswahlverfahren der Hochschulen geben entweder die Hochschulen der SfH genau vor, nach welchen Kriterien Studienbewerber auszuwählen und zuzulassen sind oder die Hochschulen führen selbst ein Auswahlverfahren durch und teilen nach dem Ergebnis der SfH mit, welche Studienbewerber zugelassen werden können. An vielen Hochschulen erfolgt die Auswahl der Studienbewerber in zwei Stufen, nämlich in einer Vorauswahl, die darüber entscheidet, wer am danach folgenden Auswahlverfahren beteiligt wird, und dem eigentlichen Auswahlverfahren. In den folgenden beiden Tabellen sind die Kriterien für die Vorauswahl (Seite 5) und das Auswahlverfahren (Seite 6) der einzelnen Hochschulen aufgeführt. Erläuterungen zu den einzelnen Spalten folgen ab Seite 7. Die rechtsverbindlichen Auswahlkriterien finden Sie auf den Homepages der Hochschulen oder unter hochschulstart.de. 4
Auswahlverfahren der Hochschulen WS 2013/2014 Spalte: 1 2 3 4 5 6 Vorauswahl / Kriterien Universität Zulassungszahl WS 2012/13 (Vollzulassungen) Vorauswahl Ortspräferenz Durchschnittsnote Zahlen-Limit Unterlagen auch direkt an die Universität Aachen 281 ja 1-3 Berlin 1) 300 ja 1 2,3 850 Bochum 307 nein Bonn 265 nein Dresden 227 ja 1 ja 900 ja Duisburg-Essen 225 ja 1 ja 350 Düsseldorf 394 nein Erlangen-Nürnberg 1) 177 nein Frankfurt/Main 383 ja 1 2,0 ja Freiburg 335 ja 1-2 ja Gießen 1) 173 ja 2,3 ja Göttingen 1) 128 ja 1 2) 3x Greifswald 178 ja 1 2,5 ja Halle-Wittenberg 223 ja 1-3 Hamburg 380 ja 1 Hannover 270 ja 1 ja 3x ja Heidelberg 320 ja 1 ja HD-Mannheim 204 ja 1-2 ja Homburg/Saar 283 nein Jena 260 ja 1-2 ja 6x Kiel 210 nein Köln 1) 188 nein Leipzig 300 ja 1 Lübeck 181 ja 1 2x Magdeburg 191 ja 1 ja 700 Mainz 1) 193 ja 1-3 Marburg 291 nein München 906 nein Münster 1) 143 ja 1 Oldenburg 40 ja 1 3) Regensburg 200 nein Rostock 213 ja 1 2,3 Tübingen 1) 164 ja 1 2,5 ja Ulm 325 ja 2,5 Würzburg 1) 165 nein 2,3 Summe 9.023 ja: 24 22 fest: 7 8 9 Häufigkeit nein: 11 variabel: 7 1) Studienbeginn auch zum jeweiligen Sommersemester, im Sommersemester 2012 insgesamt 1.636 Studienplätze 2) Bonus für Berufsausbildung und soziale Dienste 3) Bonus für Berufsausbildung 0,5 und TMS + 5
Auswahlverfahren der Hochschulen WS 2013/2014 Spalte: 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Auswahl-Kriterien (Bonus: bis zu) Universität Vorauswahl nur Durchschnittsnote Gewichtete Einzelnoten Studierfähigkeitstest Berufsausbildung Auswahlgespräch, Mehrfachinterview, Testparcour (OSCE) o.ä. Wettbewerb etc. Dienst: BFD, FSJ etc. Maximaler Bonus Besonderheiten Aachen ja ja Berlin ja HAM-Nat + Bochum nein TMS + Bonn nein ja Dresden ja a) b) ja c) 1) Duisburg-Essen ja ja Düsseldorf nein ja Erlangen-Nürnberg nein TMS 0,8 0,1 0,9 Frankfurt/Main ja ja 0,8 2) Freiburg ja TMS 0,5 0,5 0,2 0,2 1,0 Gießen ja ja ja Göttingen ja ja Greifswald ja ja ja ja ja 3) Halle-Wittenberg ja TMS + 0,1 0,1 Hamburg ja HAM-Nat + HAM-Int Hannover ja ja Heidelberg ja TMS + ja ja ja HD-Mannheim ja TMS + ja ja ja Homburg/Saar nein ja Jena ja ja ja Kiel nein 0,5 0,5 Köln nein ja Leipzig ja TMS + ja Lübeck ja TMS 0,4 0,4 ja 0,8 Magdeburg ja HAM-Nat + Mainz ja TMS + 0,4 0,4 Marburg nein ja München nein TMS 0,8 0,3 0,8 Münster ja ja ja 4) Oldenburg ja ja Regensburg nein TMS 0,8 0,1 0,2 0,1 Rostock ja ja ja Tübingen ja TMS 0,6 0,5 0,4 0,2 1,1 Ulm ja TMS + 0,3 0,1 0,1 0,3 Würzburg nein TMS 0,6 0,2 0,2 0,1 1,0 6 Häufigkeit 24 6 7 18 17 10 7 9 11 TMS: Verrechnung mit Abiturnote (+) oder möglicher Bonus (0,x) 1) Fragebogen, Kriterien a), b), c); danach 300 Auswahlgespräche 2) Bonus für Krankenpflegedienst 3) nur medizinrelevante Dienste 4) hochschuleigenes Testverfahren, schriftlich / mündlich / praktisch
4. Erläuterungen Seite 5: Kriterien einer Vorauswahl der jeweiligen Hochschule, sofern durchgeführt. Spalte 1: Spalte 2: Spalte 3: Spalte 4: Spalte 5: Spalte 6: Hier sind die durch die zuständigen Landesbehörden festgesetzten Zulassungszahlen für das Wintersemester 2012/13 eingetragen; die für das Wintersemester 2013/14 liegen noch nicht vor. Im Auswahlverfahren der Hochschulen kann davon etwas mehr als die Hälfte (s.s. 4) vergeben werden. Teilzulassungen, beschränkt auf den 1. Studienabschnitt, sind in diesen Zahlen nicht enthalten Sofern eine Vorauswahl stattfindet: ja, ansonsten: nein. Hier ist eingetragen, bis zu welcher Ortspräferenz Bewerber zum Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule zugelassen werden. Hier ist eingetragen, bis zu welcher Durchschnittsnote der HZB Bewerber zum Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule zugelassen werden. Hier ist, sofern ein solches Limit besteht, die Höchstzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule eingetragen. Entweder ist hier eine absolute Zahl angegeben oder ein Mehrfaches der in dieser Quote zu vergebenden Studienplätze; als Anhalt kann Spalte 1 dienen. In dieser Spalte ist ja eingetragen, sofern zusätzlich zur Bewerbung bei der SfH weitere Unterlagen direkt bei derjenigen Universität einzureichen sind, für deren Auswahlverfahren eine Bewerbung erfolgt. Nähere Angaben hierzu sind dem Internetangebot der jeweiligen Universität zu entnehmen. Seite 6: Kriterien für das eigentliche Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule. Laut Staatsvertrag der Länder (Artikel 10) muss bei der Auswahlentscheidung der Hochschulen dem Grad der Qualifikation (= Durchschnittsnote der HZB) ein maßgeblicher Einfluss gegeben werden. An diese gesetzliche Vorgabe sind die Hochschulen bei ihrer Auswahlentscheidung gebunden! Die Auswahlentscheidung kann entweder nur nach der Durchschnittsnote (Spalte 8) erfolgen oder, indem auf die Durchschnittsnote ein Bonus nach einem oder mehreren Kriterien (Spalten 9 14) angerechnet wird. Spalte 7: Sofern eine Vorauswahl stattfindet: ja, ansonsten: nein (s. Spalte 2). Spalte 8: Spalte 9: Sofern außer der Durchschnittsnote der HZB keine weiteren Kriterien zur Auswahl von Studienbewerbern herangezogen werden, ist hier ja eingetragen. In allen übrigen Fällen werden die Durchschnittsnote und weitere Kriterien (Spalten 9 14) herangezogen. Eintrag ja, sofern auch Einzelnoten der HZB, z.b. für bestimmte naturwissenschaftliche Fächer, als Auswahlkriterium zusätzlich zur Durchschnittsnote der HZB herangezogen werden. 7
Spalte 10: Als besondere Testverfahren sind hier der Test für die Medizinischen Studiengänge (TMS) und der Hamburger Test für naturwissenschaftliche Grundkenntnisse (HAM-Nat) bzw. ein hochschuleigener Test (Münster) eingetragen. Für die Anrechnung gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Das Testergebnis wird mit der Durchschnittsnote der HZB verrechnet (im Regelfall im Verhältnis 49 : 51). Diese neue Note bildet dann den Ausgangswert für die Anrechnung eines eventuellen Bonus nach einem oder mehreren Kriterien (Spalten 10 13). In diesem Fall ist + hinter dem Test eingetragen. 2. Je nach Abschneiden des Bewerbers im Test wird ein Bonus gewährt. Der hierbei maximal vergebene Wert ist hinter dem Test eingetragen. Der TMS wird jährlich im Mai bundesweit an zahlreichen Orten angeboten; Anmeldung jeweils vom 1. Dezember bis 15. Januar. Die anderen Tests werden nur an den betreffenden Studienorten durchgeführt; Einladungen hierzu erfolgen per E-Mail. Münster: s. Erläuterung zu Spalte 12. Spalte 11: Spalte 12: Spalte 13: Spalte 14: Spalte 15: Spalte 16: Für eine abgeschlossene Berufsausbildung und evtl. auch -ausübung in einem medizinnahen Beruf kann ein Bonus gegebenenfalls bis zur angegebenen Höhe gewährt werden. An einigen Universitäten (Gießen und Leipzig) sind besondere Quoten für Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung vorbehalten. Hier ist eingetragen, ob an der Hochschule Auswahlgespräche, Mehrfachinterviews oder spezielle Testparcours (OSCE) durchgeführt werden. In Münster wird zur Auswahl eine Kombination aus Bewerbungsschreiben, Test am Computer und speziellem Testparcours gewertet. Zu diesen Auswahlverfahren ergehen besondere Einladungen; persönliches Erscheinen und das Einreichen bzw. Mitbringen weiterer Unterlagen sind erforderlich. Termine und nähere Angaben zu Durchführung und Kriterien sind dem Internetangebot der jeweiligen Universität zu entnehmen Für die erfolgreiche Teilnahme an einem Wettbewerb, z.b Jugend forscht, kann ein Bonus gegebenenfalls bis zur angegebenen Höhe gewährt werden. Für einen abgeleisteten Dienst, z.b. den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) etc., kann ein Bonus gegebenenfalls bis zur angegebenen Höhe gewährt werden. Hier ist gegebenenfalls der anrechenbare Maximalwert für die Summe an Bonierungen aus verschiedenen Kriterien eingetragen. Verweis auf einige Besonderheiten Zusammenstellung durch R. Blasberg 8