Aktuelle Analysen und Fakten zum Stiftungswesen

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Nr. 12 Stand: 09 /2017 ISSN: 2509-8764 Aktuelle Analysen und Fakten zum Stiftungswesen www.stiftungen.org Der Stiftungsfokus bringt Stiftungsforschung auf den Punkt: Die digitale Reihe fokussiert auf einzelne Fragestellungen und bereitet aktuelle Themen für Stiftungsakteure, Medienschaffende, Politikerinnen und Politiker sowie alle am Stiftungswesen Interessierten auf. Den Stiftungsfokus finden Sie nur online unter www.stiftungen.org/stiftungsfokus Nr. 12: Vermögen der Bürgerstiftungen: Höhe, Anlage und Mittelakquise Erhebungsmethode: Online-Befragung Erhebungszeitraum: 2. Mai bis 1. Juni 2017 311 Bürgerstiftungen wurden per Mail eingeladen Rücklaufquote: 49,8 Prozent Konzeption, Durchführung und Analyse: Wissenschaftlicher Dienst des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen Vermögen der Bürgerstiftungen: Höhe, Anlage und Mittelakquise Judith Engelke Bürgerstiftungen bieten Menschen die Möglichkeit, ihr unmittelbares Umfeld mitzugestalten. Sie zeichnen sich durch die vielen freiwillig Engagierten aus, die sich mit Zeit, Geld und Ideen für das Gemeinwesen vor Ort einsetzen. Damit dieses Engagement nachhaltig, dauerhaft und unabhängig ist, bauen Bürgerstiftungen ihr gemeinschaftlich zusammengetragenes Stiftungsvermögen kontinuierlich aus. Außerdem sammeln sie Spenden ein, ermöglichen Zustiftungen und können Unterstiftungen bzw. Fonds einrichten. All dies ist in den 10 Merkmalen einer Bürgerstiftung festgehalten. 1 Doch wie sieht die Finanzsituation der Bürgerstiftungen aktuell aus? Gibt es bei den Finanzen Unterschiede zu den anderen rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts? Über wie viel Geld verfügen Bürgerstiftungen? Wie legen sie ihr Stiftungsvermögen an? Betreiben Bürgerstiftungen Fundraising? Um diese Fragen zu beantworten, wurde eine Umfrage unter Bürgerstiftungen durchgeführt, die den 10 Merkmalen entsprechen. 1 Vgl. 10 Merkmale einer Bürgerstiftung des Arbeitskreises Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Online verfügbar unter: www.buergerstiftungen.org/ fileadmin/ibs/de/4_guetesiegel/10_merkmale_2015.pdf

2 Die wichtigsten Ergebnisse Drei Viertel der Bürgerstiftungen haben ein Stiftungsvermögen unter einer Million Euro. Damit ähneln sie in der Vermögensstruktur allen rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts: Die deutliche Mehrheit hat weniger als eine Million Euro Stiftungsvermögen (63,5 Prozent). 2 Unter den Bürgerstiftungen sind es jedoch gut 10 Prozentpunkte mehr. Jede vierte Bürgerstiftung hat ein Stiftungsvermögen von mindestens einer Million Euro Stiftungsvermögen 3 in Euro (in Prozent) Wie hoch war das Stiftungsvermögen Ihrer Bürgerstiftung am 31.12.2016? bis unter 200.000 33,5 200.000 bis unter 1 Mio. 41,3 1 Mio. und mehr 25,2 n=143 Die folgende Tabelle zeigt, dass das Gründungskapital nur rund ein Viertel des gesamten Stiftungsvermögens ausmacht. Das Stiftungsvermögen einer Bürgerstiftung wird also in der Regel kontinuierlich aufgebaut. Das Zustiftungskapital ist meist deutlich höher als das Gründungskapital Durchschnittliche Zusammensetzung des Stiftungsvermögens (in Euro) 4 Wie setzt sich das Stiftungsvermögen Ihrer Bürgerstiftung zusammen (Stichtag 31.12.2016)? 5 n= Median 5 Gründungskapital: 149 85.000 Zustiftungskapital: 128 140.593 Stiftungsfonds: 65 54.000 Rücklagen: 104 42.000 Sonstiges: 54 20.821 Stiftungsvermögen: 342.414 2 Zahlen, Daten, Fakten. Hg. v. Bundesverband Deutscher Stiftungen. Berlin 2017, 59. 3 Das Stiftungsvermögen ist das Gesamtvermögen einer Bürgerstiftung ohne das Vermögen weiterer Stiftungen (Treuhandstiftungen oder rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts), die sich unter dem Dach einer Bürgerstiftung befinden können. 4 Diese Tabelle gibt einen Überblick zur durchschnittlichen Zusammensetzung des Stiftungsvermögens. Sie zeigt jedoch nicht, wie viele Bürgerstiftungen z.b. Stiftungsfonds haben oder Rücklagen bilden, da einige Teilnehmende diese Frage übersprungen oder nur teilweise beantwortet haben. 5 Der Median ist der Wert in der Mitte einer der Größe nach geordneten Datenreihe. Das heißt, mindestens 50 Prozent der Daten sind kleiner oder gleich dem Median und mindestens 50 Prozent sind größer oder gleich dem Median. Im Vergleich zum arithmetischen Mittel, oft Durchschnitt genannt, ist der Median unempfindlicher gegenüber Extremwerten.

3 Das durchschnittliche Gründungskapital einer Bürgerstiftung liegt bei 85.000 Euro. Die Mehrzahl der Bürgerstiftungen wird mit einem Kapital unter 100.000 Euro gegründet (53,0 Prozent, n=149) und nur 4,0 Prozent mit einem Kapital von einer Million Euro und mehr. Das durchschnittliche Zustiftungskapital einer Bürgerstiftung ist deutlich höher als das Gründungskapital. Bei 16,4 Prozent der Befragten liegt das Zustiftungskapital bei einer Million und mehr (n=128) und bei knapp 40 Prozent unter 100.000 Euro (39,8 Prozent, n=128). Viele Bürgerstiftungen verwalten auch Stiftungen, in der Regel Treuhandstiftungen. Unabhängig von der rechtlichen Gestaltung wird die Verwaltung weiterer Stiftungen unter dem Dach einer Bürgerstiftung im Folgenden als Verwaltung steuerlich eigenständiger Vermögensmassen angesehen und daher nicht dem Stiftungsvermögen als solchem zugerechnet. Für einen genauen Überblick über die gesamte Finanzsituation von Bürgerstiftungen muss allerdings auch dieses weitere Vermögen mit betrachtet werden. Über ein Viertel der Bürgerstiftungen verwaltet Treuhandstiftungen Bürgerstiftungen mit weiteren Stiftungen unter ihrem Dach (in Prozent) Befinden sich unter dem Dach Ihrer Bürgerstiftung Treuhandstiftungen und / oder rechtsfähige Stiftungen? Treuhandstiftungen 26,5 rechtsfähige Stiftungen 3,2 Nein 73,5 Mehrfachnennungen möglich, n=155 Unter den älteren Bürgerstiftungen 6 verwalten 38,4 Prozent (n=86) Treuhandstiftungen, während der Anteil bei den jüngeren nur 11,6 Prozent beträgt (n=69). Jede zweite große 7 Bürgerstiftung verwaltet Treuhandstiftungen (52, 8 Prozent, n=36). Unter den mittelgroßen sind es 18,6 Prozent (n=59), unter den kleinen sind es nur 12,5 Prozent (n=48). Eine Bürgerstiftung verwaltet ein durchschnittliches Treuhandvermögen von über 700.000 Euro Das durchschnittliche Gesamtvermögen (Median) der Treuhandstiftungen, die von einer Bürgerstiftung verwaltet werden, beträgt 712.288 Euro (n=37). Unter den Bürgerstiftungen, die Treuhandstiftungen verwalten, hat jede dritte nur eine Treuhandstiftung unter ihrem Dach (34,1 Prozent, n=41), knapp jede vierte verwaltet mehr als fünf Treuhandstiftungen (24,2 Prozent, n=41). 6 Bürgerstiftungen, die bereits mehr als zehn Jahre bestehen (Gründung bis 2006), gelten als ältere, alle Bürgerstiftungen, die in den letzten zehn Jahren gegründet wurden (Gründung seit 2007), als jüngere. 7 Diese Einteilung der Bürgerstiftungen bezieht sich auf die Höhe des Stiftungsvermögens (siehe Grafik Seite 2). Große Bürgerstiftungen haben ein Kapital von einer Million Euro und mehr. Mittelgroße haben ein Kapital von 200.000 bis unter einer Million und kleine Bürgerstiftungen haben ein Kapital unter 200.000 Euro.

4 Aktuell wird oft über die Auswirkung der Niedrigzinsphase auf Stiftungen gesprochen. Dabei stellt sich vielfach die Frage, ob Stiftungen ihr Vermögen real erhalten können oder ob sie von einem schleichenden Verbrauch betroffen sind. Wie beurteilen Bürgerstiftungen die Rendite ihrer Vermögensanlage? Über ein Drittel der Bürgerstiftungen schätzt, dass ihre Rendite 2017 die prognostizierte Jahresinflationsrate unterschreiten wird Beurteilung der eigenen Rendite (in Prozent) Lag Ihre Bürgerstiftung mit der Rendite der Vermögensanlage nach Abzug aller Kosten oberhalb der jährlichen Inflationsrate im Jahr 2015 (durchschnittliche Inflationsrate 0,3 Prozent)? 2016 (durchschnittliche Inflationsrate 0,5 Prozent)? Was schätzen Sie: Liegt Ihre Bürgerstiftung mit der Rendite der Vermögensanlage nach Abzug aller Kosten in 2017 voraussichtlich oberhalb der für 2017 prognostizierten Jahres-Inflationsrate von 1,5 Prozent? 11,0 12,9 10,3 19,4 23,2 32,9 76,1 70,3 43,9 2015 2016 2017 Ja Nein Weiß nicht n=155 Im Jahr 2015 lagen 76,1 Prozent der Bürgerstiftungen mit der Rendite 8 ihrer Vermögensanlage über der durchschnittlichen Jahresinflations rate von 0,3 Prozent. 2016 waren es nur noch 70,3 Prozent, die über der durchschnittlichen Jahresinflationsrate von 0,5 Prozent lagen. 9 Nur 43,9 Prozent glauben, 2017 mit ihrer Rendite die zum Befragungszeitraum prognostizierte Jahresinflationsrate von 1,5 Prozent übertreffen zu können. Damit haben die Bürgerstiftungen pessimistischere Renditeerwartungen als die Stiftungen generell. In einer Befragung des StiftungsPanels 10 Anfang des Jahres schätzten 65,1 Prozent der befragten Stiftungen, dass ihre Rendite höher als die prognostizierte Jahresinflationsrate sein würde. 11 8 Die Rendite ist jeweils p.a. und nach Abzug aller Kosten der Vermögensanlage angegeben (Nettorendite). 9 Quelle für die durchschnittlichen Inflationsraten: www.destatis.de. 10 Am StiftungsPanel können alle Stiftungen unabhängig von der Rechtsform teilnehmen. Auch einige Bürgerstiftungen nehmen regelmäßig an den Befragungen des StiftungsPanels teil. 11 Bischoff, Antje; Ratajszczak, Theresa: Stiftungen in der Niedrigzinsphase aktuelle Zahlen und Fakten. Stiftungsfokus Nr. 11, hg. v. Bundesverband Deutscher Stiftungen. Berlin 2017, 2.

5 Fast jede vierte Bürgerstiftung hat in Immobilien angelegt Formen der Vermögensanlage (in Prozent) Wie ist das Stiftungsvermögen Ihrer Bürgerstiftung angelegt? Festgeld / Liquidität (z.b. Girokonto, Tagesgeldkonto) Fonds Anleihen (Staats- und Unternehmensanleihen) Aktien Immobilien (einschließlich Land- und Forstwirtschaft) Sonstiges (z.b. Darlehen, Währungen, Sammlungen, Rohstoffe) Unternehmensbeteiligungen 33,3 27,0 24,8 19,1 12,8 56,7 92,2 Mehrfachnennungen möglich, n=141 Im Vergleich zu allen rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts 12 legen die Bürgerstiftungen etwas häufiger in Immobilien an: Nur jede fünfte aller Stiftungen legt in Immobilien an, unter den Bürgerstiftungen ist es fast jede vierte. Bei den Fonds ist es jedoch umgekehrt: 70,9 Prozent aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts legen ihr Vermögen darin an, unter den Bürgerstiftungen sind es hingegen nur 56,7 Prozent. Den größten Unterschied gibt es beim Festgeld: Nur 36,8 Prozent aller Stiftungen legen ihr Geld so an, jedoch über 90 Prozent der Bürgerstiftungen. Zur Einordnung dieser Zahlen dient die folgende Tabelle, die zeigt, wie viele Bürgerstiftungen welchen Geldbetrag in unterschiedlichen Anlageklassen angelegt haben. Fast jede vierte Bürgerstiftung hat über 250.000 Euro des Stiftungsvermögens auf einem Bankkonto Anteil der Bürgerstiftungen, die einen bestimmten Euro-Betrag in den fünf häufigsten Anlageklassen angelegt haben, und die darin durchschnittlich angelegte Summe Festgeld / Liquidität Anteil der Bürgerstiftungen (in Prozent) unter 50.000 50.000 bis unter 250.000 250.000 und mehr durchschnittlich angelegte Summe (Median, in Euro) 26,5 49,0 24,5 127.117,50 102 Fonds 47,7 29,2 23,1 196.775,00 65 Anleihen 25,0 19,4 55,6 266.999,00 36 Aktien 25,0 50,0 25,0 91.500,00 28 Immobilien 17,4 34,8 47,8 249.355,00 23 n= 12 Zahlen, Daten, Fakten, wie Fußnote 2, 57.

6 Bürgerstiftungen, die in Anleihen (Staats- oder Unternehmensanleihen) anlegen, benutzen hierfür durchschnittlich die höchsten Summen. Von den Bürgerstiftungen, die ihr Geld auch in Festgeld angelegt haben, haben über ein Viertel unter 50.000 Euro, knapp die Hälfte zwischen 50.000 und 250.000 Euro und ein knappes Viertel 250.000 Euro und mehr als Festgeld angelegt. Mischfonds sind unter den Bürgerstiftungen am beliebtesten Indirekte Vermögensanlage (in Prozent) In welchen Fonds ist das Stiftungsvermögen Ihrer Bürgerstiftung angelegt? Mischfonds 82,9 Aktienfonds 43,4 Immobilienfonds 38,2 Rentenfonds 32,9 Sonstige Fonds 31,6 Mehrfachnennungen möglich, n=76 Viele Bürgerstiftungen verabschieden Anlagerichtlinien zur strategischen Planung der Vermögensanlage und zur Absicherung des Vorstands. Zwei Drittel der Bürgerstiftungen haben Anlagerichtlinien Existenz von Anlagerichtlinien (in Prozent) Gibt es in Ihrer Stiftung Anlagerichtlinien? 32,7 67,3 Ja Nein n=153 Je höher das Stiftungsvermögen einer Bürgerstiftung ist, desto eher hat sie Anlagerichtlinien. Unter den kleinen Bürgerstiftungen haben 43,5 Prozent (n=46), unter den mittelgroßen 72,9 Prozent (n=59) und unter den großen 86,1 Prozent (n=36) Anlagerichtlinien.

7 Knapp die Hälfte der Bürgerstiftungen hat 2016 zwischen 10.000 und 50.000 Euro ausgegeben Gesamtausgaben 2016 (in Euro) Wie hoch waren die Gesamtausgaben (Förderausgaben, Ausgaben für eigene operative Projekte, Verwaltungs- und Personalkosten usw.) Ihrer Bürgerstiftung im Jahr 2016? bis unter 10.000 20,6 10.000 bis unter 50.000 48,2 50.000 bis unter 100.000 14,9 100.000 und mehr 16,3 n=141 Auch bei den Gesamtausgaben lohnt ein Vergleich mit allen rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts zur Einordnung der Ergebnisse der Bürgerstiftungsumfrage: Unter allen Stiftungen geben 30,9 Prozent unter 10.000 Euro aus 13, bei den Bürgerstiftungen hingegen sind es nur 20,6 Prozent. Alle befragten Bürgerstiftungen werben weitere Mittel ein 100.000 Euro und mehr geben nicht nur die großen Bürgerstiftungen aus (38,9 Prozent, n=36), sondern auch 12,3 Prozent der mittelgroßen (n=47) und auch einige kleine Bürgerstiftungen (2,3 Prozent, n=44). Das zeigt, dass die Gesamtausgaben nicht allein durch die Erträge des Stiftungsvermögens realisiert werden. Alle befragten Bürgerstiftungen werben weitere Mittel ein. Bei einer Befragung des StiftungsPanels unter allen Stiftungen gaben hingegen lediglich 43 Prozent an, dass sie Fundraising betreiben. 14 Fast alle Bürgerstiftungen nehmen Spenden ein Mitteleinwerbung (in Prozent) Viele Bürgerstiftungen werben weitere Mittel für ihre Arbeit ein. Wie sieht es in Ihrer Bürgerstiftung aus, welche Mittel werben Sie ein? Kleinspende (bis 200 Euro) 96,8 Zustiftung Großspende 81,8 87,7 Sachspenden Erbschaften Sponsoring Projektfinanzierung durch öffentliche Hand Projektfinanzierung durch andere Stiftungen Dienstleistungen Sonstiges 26,6 22,1 19,5 13,6 40,9 48,7 45,5 (Stifter-)Darlehen 1,3 Mehrfachnennungen möglich, n=154 13 Zahlen, Daten, Fakten, wie Fußnote 2, 63. 14 Ratajszczak, Theresa; Bischoff, Antje: Fundraising von Stiftungen. Stiftungsfokus Nr. 7, hg. v. Bundesverband Deutscher Stiftungen. Berlin 2016, 2.

8 Im Vergleich zu Stiftungen generell fällt auf, dass die Bürgerstiftungen viel seltener Projektfinanzierung durch die öffentliche Hand (26,6 Prozent) oder durch Stiftungen (22,1 Prozent) einwerben: Eine Befragung des StiftungsPanels ergab, dass 39,8 Prozent der fundraisenden Stiftungen Projektfinanzierung durch die öffentliche Hand und 43,7 Prozent durch andere Stiftungen einwerben. 15 Bei der Projektfinanzierung durch Dritte ist kein deutlicher Unterschied zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Bürgerstiftungen erkennbar 16, bei vielen anderen Formen der Mitteleinwerbung hingegen schon. So setzen deutlich mehr kleine Bürgerstiftungen auf Sponsoring (52,1 Prozent, n=48) als mittelgroße (35,6 Prozent, n=59) und große (22,2 Prozent n=36). Umgekehrt werben große Bürgerstiftungen deutlich öfter Dienstleistungen ein: 38,9 Prozent der großen (n=36) im Gegensatz zu 22,9 Prozent der kleinen Bürgerstiftungen (n=48). Bürgerstiftungen nehmen mehr Spenden als Zustiftungen ein Die Haupteinnahmequelle von Bürgerstiftungen sind Spenden. 96,8 Prozent sammeln Kleinspenden und 81,8 Prozent Großspenden ein. Im Durchschnitt (Median) hat eine Bürgerstiftung im letzten Jahr 14.539 Euro an Spenden eingenommen (n=148) und 4.000 Euro an Zustiftungen eingeworben (n=123). Die Tabelle auf der folgenden Seite ermöglicht die Höhe der Spenden und Zustiftungen im vergangenen Jahr zwischen jüngeren und älteren Bürgerstiftungen zu vergleichen. 15 Ebd., 4. 16 27,1 der kleinen (n=48), 28,8 Prozent der mittelgroßen (n=59) und 25,0 Prozent der großen Bürgerstiftungen (n=36) werben Projektfinanzierung durch die öffentliche Hand ein. 16,7 Prozent der kleinen (n=48), 25,4 Prozent der mittelgroßen (n=59) und 13,9 Prozent der großen (n=36) werben Projektfinanzierung durch andere Stiftungen ein.

9 Ältere Bürgerstiftungen werben höhere Spenden und Zu stiftungen ein als jüngere Höhe der Spenden und Zustiftungen 2016 Wie hoch waren Ihre Spendeneinnahmen im Jahr 2016? Wie hoch waren die eingeworbenen Zustiftungen im Jahr 2016? Anteil der Bürgerstiftungen, die einen bestimmten Euro-Betrag 2016 an Spenden bzw. an Zustiftungen eingeworben haben (in Prozent) bis unter 10.000 10.000 bis unter 50.000 50.000 bis unter 100.000 100.000 und mehr Spenden Zustiftungen gesamt (n=148) bis 2006 gegründet (n=84) seit 2007 gegründet (n=64) gesamt (n=123) bis 2006 gegründet (n=73) seit 2007 gegründet (n=50) 39,2 39,9 10,1 10,8 27,4 41,7 11,9 19,0 54,7 37,5 7,8 0,0 65,0 19,5 4,1 11,4 52,1 23,3 6,8 17,8 84,0 14,0 0,0 2,0 Unter den Bürgerstiftungen, die Spenden einnehmen, haben im letzten Jahr fast 40 Prozent unter 10.000 Euro eingenommen und knapp über 10 Prozent 100.000 Euro und mehr. Bei 65 Prozent der Bürgerstiftungen, die Zustiftungen eingeworben haben, lag die Gesamtsumme unter 10.000 Euro, bei rund 11 Prozent bei 100.000 Euro und mehr. Ähnlich wie bei der Verwaltung von Treuhandstiftungen (siehe S. 3) gelingt es den älteren (bis 2006 gegründeten) besser, höhere Spenden und Zustiftungen einzuwerben, als den jüngeren (seit 2007 gegründeten). So haben 19 Prozent der älteren im letzten Jahr 100.000 Euro und mehr an Spenden eingenommen, unter den jüngeren gelang dies keiner. Zwei Prozent der jüngeren Bürgerstiftungen haben im letzten Jahr 100.000 Euro und mehr an Zustiftungen insgesamt eingeworben, unter den älteren waren es hingegen rund 18 Prozent. Vielen Spendenden sowie Zustifterinnen und -stiftern ist es wichtig zu wissen, was mit ihrem Geld gemacht wird. Wer transparent ist, kann leichter weitere Mittel einwerben. Dazu zählt u.a. die regelmäßige Veröffent lichung der Einnahmen und Ausgaben.

10 Zwei von drei Bürgerstiftungen veröffentlichen eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, z.b. im Jahresbericht oder auf der Internetseite, veröffentlichen 65,2 Prozent der befragten Bürgerstiftungen, 34,8 Prozent geben an, keine Übersicht zu veröffentlichen (n=155). Der Unterschied zwischen älteren und jüngeren Bürgerstiftungen ist hierbei kleiner als bei der Einnahme von Spenden und Zustiftungen. 59,4 Prozent der jüngeren (n=69) und 69,8 Prozent der älteren Bürgerstiftungen (n=86) veröffentlichen eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben. Rund 44 Prozent der Bürgerstiftungen lassen sich zu Finanzfragen extern beraten Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen (in Prozent) Wird Ihre Bürgerstiftung in Finanzangelegenheiten extern beraten? gesamt (n=151) Bis unter 200.000 Euro Stiftungsvermögen (n=46) bis unter 1 Mio. Euro Stiftungsvermögen (n=58) 30,4 43,7 46,6 69,6 56,3 53,4 1 Mio. Euro und mehr Stiftungsvermögen (n=36) 61,1 38,9 Ja Nein Kleine Bürgerstiftungen lassen sich seltener beraten als mittelgroße oder als große: 30 Prozent der kleinen, 47 Prozent der mittelgroßen und 61 Prozent der großen Bürgerstiftungen gaben an, dass sie in Finanzangelegenheiten extern beraten werden. Diese Beratung erfolgt am häufigsten durch Fachleute aus einer Bank (93,9 Prozent, n=66). 45,5 Prozent lassen sich von der Steuerberaterin oder dem Steuerberater beraten und nur 10,6 Prozent nehmen Rechtsberatung bei Finanzfragen in Anspruch (n=66).

11 Fazit 1. Bürgerstiftungen fällt es immer schwerer, ihr Kapital real zu erhalten Jeder dritte Bürgerstiftung vermutet, dass sie 2017 die prognostizierte Jahres-Inflationsrate von 1,5 Prozent unterschreiten wird. Ein knappes Viertel ist unsicher bzw. weiß es nicht und nur rund 44 Prozent sind zuversichtlich, dass sie eine Rendite oberhalb der prognostizierten Jahresinflationsrate erwirtschaften. Es wird zunehmend schwierig, das Vermögen einer Stiftung so zu verwalten, dass eine hohe Rendite erzielt wird, weil sich die Situation an den Kapitalmärkten in den letzten Jahren gravierend verändert hat. Eine Befragung des StiftungsPanels Anfang 2017 zeigt, dass dies keine neue Entwicklung ist und dass der reale Kapitalerhalt mittlerweile für viele Stiftungen zum Problem geworden ist. 17 2. Bürgerstiftungen parken ihr Stiftungsvermögen häufig bei der Bank Ein Erfolgsrezept für die Vermögensanlage in Niedrigzinszeiten gibt es nicht, jedoch wird oft darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, das Gesamtportfolio ausgewogen zu streuen. 18 Unter den Bürgerstiftungen sind Festgeld, Fonds und Anleihen die häufigsten Anlageformen. Wenn das Geld nur auf der Bank liegt, gibt es derzeit so gut wie keine Zinsen mehr und wenn zudem keine Rücklagen gebildet wurden, ist der reale Kapitalerhalt unmöglich. Über 90 Prozent der Bürgerstiftungen haben ihr Vermögen in Festgeld angelegt und hier auch oft in hohen Summen: fast jede vierte 250.000 Euro und mehr. 3. Zwei von drei Bürgerstiftungen haben Anlagerichtlinien Die von den Bürgerstiftungen gewählten Formen der Vermögensanlage deuten darauf hin, dass viele eher vorsichtig anlegen. Insbesondere die hohen Summen im Festgeld legen dies nahe. Ein Grund hierfür könnte die Angst des Vorstands sein, dass er persönlich haften muss, wenn eine zu risikoreiche Vermögensanlage gewählt wird. Das Haftungsrisiko des Vorstands wird deutlich reduziert durch die Verabschiedung und Einhaltung von Anlagerichtlinien. Diese bilden die Grundlage, um Anlageentscheidungen zielorientiert, strukturiert und nachvollziehbar treffen zu können. Bürgerstiftungen sind hier auf einem guten Weg: Bereits zwei Drittel von ihnen haben Anlagerichtlinien. In einer Anlagerichtlinie geht es in erster 17 Bischoff; Ratajszczak: Niedrigzinsphase, wie Fußnote 11, 12. 18 Unter anderem: Der Weg der kleinen Schritte hat sich bewährt. Ein Gespräch mit Carl-August Graf v. Kospoth, Dieter Lehmann und Ingo Strugalla. In: StiftungsWelt Nr. 1 / 2017, Berlin 2017, 16.

12 Linie um das magische Dreieck, d.h. die Rentabilität (Festlegung der erwarteten Rendite), die Sicherheit (Festlegung des akzeptierten Risikos) und die Liquidität (Festlegung der angestrebten Erträge und Ausschüttungen). Sinnvollerweise sollten Bürgerstiftungen bei der Entwicklung der Anlagerichtlinien auch auf eine Rückkopplung mit dem Stiftungszweck achten. Dies erfolgt durch die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien im Sinne einer ethisch-ökologisch-sozialen Vermögensanlage. 19 4. Über die Hälfte der Bürgerstiftungen nimmt keine externe Finanzberatung in Anspruch Auffallend ist, dass sich nur rund 44 Prozent der Bürgerstiftungen in Finanzangelegenheiten extern beraten lassen, denn gerade hierbei ist Fachwissen, insbesondere über aktuelle Anlagemöglichkeiten, wichtig. Dies kann dazu beitragen, dass der reale Kapitalerhalt leichter wird. Auch bei der Entwicklung von Anlagerichtlinien kann die externe Beratung eine wichtige Unterstützung sein. Möglich ist, dass in den Gremien der Bürgerstiftungen, die keine externe Finanzberatung in Anspruch nehmen, Menschen aktiv sind, die selbst über professionelles Knowhow verfügen und die unentgeltlich ihre Kompetenzen zur Verfügung stellen, so dass keine externe Beratung nötig ist. 5. Bürgerstiftungen sind gut im Fundraising, aber skeptisch gegenüber öffentlichen Mitteln In Zeiten niedriger Zinsen ist das Einwerben weiterer Mittel für Stiftungen ein Ausweg. Fast alle Bürgerstiftungen sammeln Spenden. Das gelingt ihnen vermutlich, weil sie Themen aufgreifen, die den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wichtig sind. Für das Einsammeln von Spenden ist es zudem wichtig, transparent zu sein. Immerhin zwei Drittel der Bürgerstiftungen veröffentlichen eine Übersicht über die jährlichen Einnahmen und Ausgaben. Auch das Gütesiegel für Bürgerstiftungen trägt dazu bei, dass sie erfolgreich Spenden einwerben, denn eine aktuelle Studie belegt, dass Qualitätssiegel das Vertrauen in eine karitative Organisation erhöhen. 20 Sichtbar wird durch die Ergebnisse auch, dass die Bürgerstiftungen im Vergleich zu den anderen Stiftungen weniger öffentliche Mittel oder Finanzierung durch andere Stiftungen einwerben. Möglicherweise liegt dies daran, dass Bürgerstiftungen noch selten als Zielgruppe dieser öffentlichen Mittel bzw. Stiftungsmittel angesehen werden. Die Ergeb 19 Wiener, Berenike: Professionelle Vermögensbewirtschaftung mit Anlagerichtlinien. Stiftungsinfo Nr. 6. Hg. v. Bundesverband Deutscher Stiftungen. Berlin 2016, 6f. 20 Vgl. Adena, Maja; Alizade, Jeyhun; Bohner, Frauke; Harke, Julian, Mesters, Fabio: Quality certifications for nonprofits charitable giving, and donor s trust: experimental evidence. Discussion Paper SP II 2017-302. Hg. V. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Berlin 2017.

13 nisse könnten aber auch darauf hinweisen, dass viele Bürgerstiftungen der Finanzierung durch die öffentliche Hand oder durch andere Stiftungen eher skeptisch gegenüberstehen. Ein Grund für diese Skepsis könnte die Befürchtung sein, die eigene Unabhängigkeit zu verlieren. Außerdem sind die Beantragungsverfahren gerade bei öffentlichen Mitteln oft formalisiert und die Abrechnungs- und Berichtserwartungen sehr hoch. Nichtsdestotrotz ist dies eine mögliche Finanzquelle für Bürgerstiftungen, die unempfindlich gegenüber der aktuellen Zinspolitik ist. Außerdem können durch solche Projektförderungen fruchtbare Kooperationen entstehen, durch die alle Beteiligten dazulernen und Synergieeffekte nutzen können. Bürgerstiftungen können so zu Partnerinnen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und anderer zivilgesellschaftlicher Organi sationen werden. 6. Für Bürgerstiftungen lohnt sich die Verwaltung von Treuhandstiftungen Die Bürgerstiftungen, organisiert durch die Initiative Bürgerstiftung und den Arbeitskreis Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen, haben 2013 ein Strategiepapier verabschiedet. Darin thematisieren sie auch die Relevanz des stetigen Vermögensaufbaus und die damit verbundene Chance durch Vermögensverwaltung: Bürgerstiftungen können sich als unabhängige und professionelle Verwalter von Treuhandstiftungen etablieren und werden als Alternative zu kommerziellen Verwaltern zum Heimathafen für stifterisches Engagement. 21 Bereits jede vierte Bürgerstiftung verwaltet Treuhandstiftungen. Das durchschnittliche Gesamtvermögen von Treuhandstiftungen, das eine Bürgerstiftung verwaltet, liegt bei über 700.000 Euro. Das ist mehr als doppelt so hoch wie das durchschnittliche Stiftungsvermögen einer Bürgerstiftung, das bei rund 300.000 Euro liegt. Oft sind Bürgerstiftung und Treuhandstiftung organisatorisch und inhaltlich eng miteinander verbunden. So ist sowohl denkbar, dass einzelne Vorstandsmitglieder an den Entscheidungen über die Vergabe der Stiftungsmittel beteiligt sind, als auch die gemeinsame Realisierung einzelner Vorhaben durch Bürgerstiftung und Treuhandstiftung. Treuhandstiftungen zu verwalten erfordert Fachwissen und Zeit. Daher ist es nicht überraschend, dass eher die großen Bürgerstiftungen Treuhandstiftungen verwalten. Darüber hinaus braucht eine Bürgerstiftung eine gewisse Bekanntheit, damit potenzielle Treuhandstifterinnen und -stifter sich für diese Bürgerstiftung als Treuhandverwaltung entscheiden. Älteren Bürgerstiftungen gelingt dies häufiger als jüngeren. Sie hatten schon mehr Zeit, bekannt zu werden und das Vertrauen der Stiftungswilligen zu gewinnen. 21 Strategiepapier Aufbruch Bürgerstiftungen in Deutschland 2030, 3. Online verfügbar unter: https://www.buergerstiftungen.org/fileadmin/ibs/de/2_news_und_wissen/4_newsletter/20130903_strategiepapier_final.pdf

STIFTUNGSFOKUS Der Stiftungsfokus bringt Stiftungsforschung auf den Punkt: Die digitale Reihe fokussiert auf einzelne Fragestellungen und bereitet aktuelle Themen für Stiftungsakteure, Medienschaffende, Politikerinnen und Politiker sowie alle am Stiftungswesen Interessierten auf. Den Stiftungsfokus finden Sie nur online unter www.stiftungen.org/stiftungsfokus Nr. 10: Haftung von Stiftungsvorständen Erhebungsmethode: Online- Befragung unter den Teilnehmenden des StiftungsPanels Erhebungszeitraum: 21. September bis 3. Oktober 2016 Stiftungen im Panel: 536 im Erhebungszeitraum Rücklaufquote: 39,2 Prozent Konzeption, Durchführung und Analyse: Kompetenzzentrum Stiftungsforschung im Bundesverband Deutscher Stiftungen INHALT STIFTUNGSINFO Nr. 10 Stand: 01/2017 ISSN 2509 8764 Theresa Ratajszczak und Dr. Antje Bischoff Die Vorsicht hält den ehrlichen Mann immer schadlos, befand einst Gotthold Ephraim Lessing. Ob das Organmitglieder von Stiftungen heute auch so sehen würden, darf zumindest bezweifelt werden sind doch Stiftungsverantwortliche im aktuellen Niedrigzinsumfeld vermehrt Haftungsrisiken ausgesetzt. Der Vorstand ist grundsätzlich für alle Belange der Stiftung verantwortlich. Er vertritt die Stiftung nach außen und hat für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu sorgen. Darunter fallen vor allem die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Vermögensverwaltung. Dabei ist das Vermögen regelmäßig dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten. Der Vorstand muss das Vermögen also verantwortungsvoll anlegen, um mit den Erträgen die in der Satzung festgeschriebenen Zwecke erfüllen zu können. Mittlerweile kommen Stiftungsvorstände kaum umhin, neben sicheren Vermögensanlagen auch solche Anlageformen zu wählen, die ein höheres Ausfallrisiko bergen. Sind also die Zeiten vorbei, in denen Vorstände nur selten persönlich für Vermögensverluste einstehen mussten? Hält die Sorge um Haftungsrisiken potenzielle Nachfolger möglicherweise sogar davon ab, sich als Vorstand einer Stiftung zu engagieren? Stiftungsfokus Nr. 12 Vermögen der Bürgerstiftungen 14 Exklusiv für Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen Mit Vermögen viel bewirken Rechtliche Rahmenbedingungen und Praxisbeispiele Rund 22.000 rechtsfähige Stiftungen gibt es in Deutschland. Hinzu kommt eine Vielzahl an Treuhandstiftungen sowie an Stiftungen, die in einer anderen Rechtsform organisiert sind, zum Beispiel in einer gemeinnützigen GmbH oder einem Verein. Doch keine Stiftung gleicht der anderen. So vielfältig wie in ihren verschiedenen Rechtsformen zeigen sich Stiftungen in ihrer Ausrichtung: Die Zweckgestaltung, die Organisationsstruktur und auch die Vermögenszusammensetzung sind so individuell und einzigartig wie die am Anfang jeder Stiftungsgründung stehende Stifterpersönlichkeit selbst. Aus diesem Grund kann es beim Thema Vermögensanlage keine schematischen Lösungen oder Blaupausen geben, wie Stiftungskapital in der Niedrigzinsphase oder generell anzulegen ist. Zum Teil kommt es auf die Größe des Vermögens an, zum Teil geben aber auch dessen Zusammensetzung oder gar Stiftungszweck oder satzung eine bestimmte Linie vor. Vor allem diejenigen Stiftungen, deren Grundstock aus Barvermögen besteht, dürfte die Frage umtreiben, wie das Vermögen dauerhaft erhalten werden und ausreichend Erträge hervorbringen kann. Weder das Stiftungs noch das Gemeinnützigkeitsrecht machen dabei verbindliche Vorgaben. Vielmehr gilt es, die Balance zwischen sicherer und ertragreicher Vermögensanlage auszutarieren. Es liegt eine große Chance darin, mit der Kapitalanlage eben die gesellschaftlich wünschenswerte Wirkung zu erzielen, die mit der Zweckerfüllung angestrebt ist. Daher stellt der Bundesverband Deutscher Stiftungen den Ansatz, bei der Vermögensanlage den Stiftungszweck im Blick zu behalten, in den Mittelpunkt seiner Aktivitäten und Publikationen des Jahres 2017. So hat er das Thema Kapital und Wirkung unter anderem zum Schwerpunkt der ersten Ausgabe der StiftungsWelt in diesem Jahr gemacht. Mit der vorliegenden Stiftungsinfo soll vor allem die oft gestellte Frage beantwortet werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen es bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen gilt. Darüber hinaus stellen wir positive Beispiele aus der Stiftungspraxis vor und ordnen sie rechtlich ein. Beste Grüße Felix Oldenburg Generalsekretär Bundesverband Deutscher Stiftungen Aktuelle Analysen und Fakten zum Stiftungswesen Haftung von Stiftungsvorständen Nr. 7 Stand: 5/2017 Kapital und Wirkung www.stiftungen.org Ausgangssituation... 2 Rechtliche Rahmenbedingungen.. 4 Fallbeispiele und rechtliche Bewertung... 5 Experteninterview... 12 Checkliste... 16 Service... 17 In der Reihe Stiftungsinfo geben wir unseren Mitgliedern praxisorientierte Empfehlungen an die Hand, liefern Fakten und beantworten Fragen. Wünschen Sie sich eine Stiftungsinfo zu einem konkreten Thema? Gern nehmen wir Ihre Anregungen auf. Alle Stiftungsinfos finden Sie online im geschlossenen Mitgliederbereich unter www.stiftungen.org/login. Nr. 1: Zinskrise Nr. 2: Gesetzesreform 2013 Nr. 3: Nachhaltig investieren Nr. 4: Haftung Nr. 5: Zustifter gewinnen Nr. 6: Anlagerichtlinien Nr. 7: Kapital und Wirkung www.stiftungen.org Publikationen Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.) StiftungsWelt 01-2017: Kapital und Wirkung. Berlin 2017 102 Seiten 15,90 Euro E-Paper: 14,99 Euro kostenlos für Mitglieder Bestellbar (auch als E-Paper) unter: www.stiftungen.org/shop Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.) Stiftungsinfo Nr. 7: Kapital und Wirkung Berlin 2017 20 Seiten Exklusiv für Mitglieder Bundesverband Deutscher Stiftungen, Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG, BMW Stiftung Herbert Quandt (Hg.): StiftungsRatgeber Band 7 Impact Investing Vermögen wirkungsorientiert anlegen ein Praxishandbuch Berlin 2016 348 Seiten 19, 80 Euro Für Mitglieder: 16,80 Euro E-Book: 14,99 Euro www.stiftungen.org/shop Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.) Stiftungsfokus Nr. 10: Haftung von Stiftungsvorständen Berlin 2017 19 Seiten kostenlos www.stiftungen.org/shop Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.) Stiftungsinfo Nr. 6: Anlagerichtlinien Berlin 2016 20 Seiten kostenlos Exklusiv für Mitglieder www.stiftungen.org/shop Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.) Stiftungsfokus Nr. 7: Fundraising von Stiftungen Berlin 2016 20 Seiten kostenlos www.stiftungen.org/shop Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.) Mit Vermögen gestalten Berlin 2016 180 Seiten kostenlos www.stiftungen.org/shop Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.) Stiftungsinfo Nr. 5: Zustifter gewinnen Berlin 2015 14 Seiten kostenlos Exklusiv für Mitglieder Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.) Engagement für Geflüchtete Bürgerstiftungen setzen Zeichen. Analysen, Daten, Trends 2016/17. Berlin 2016 107 Seiten kostenlos www.buergerstiftungen.org 1

15 Impressum Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. Haus Deutscher Stiftungen Mauerstraße 93 10117 Berlin Telefon (030) 89 79 47-0 Fax -11 www.stiftungen.org Redaktion: Cordula Beyer, Dr. Antje Bischoff, Judith Engelke, Ulrike Reichart Lektorat: Cordula Beyer Satz: Andrea Nienhaus Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2017 Unser Dank gilt allen Bürgerstiftungen, die sich an der Erhebung beteiligt haben, sowie dem Förderer dieser Publikation. Gefördert von: Fragen zur Bürgerstiftungsumfrage Judith Engelke Referentin Initiative Bürgerstiftung judith.engelke@stiftungen.org Fragen zum Thema Stiftungsvermögen Dr. Hedda Hoffmann-Steudner Leiterin Justiziariat hedda.hoffmann-steudner@stiftungen.org Dr. Verena Staats Justiziarin verena.staats@stiftungen.org

JA NEIN Panel»Sie fehlen uns!«werden Sie Stiftungspanelist! Über 560 deutsche Stiftungen haben sich bereits für das StiftungsPanel des Bundesverbandes Anzeige? Deutscher Stiftungen angemeldet. Sie nehmen regelmäßig an kurzen Umfragen zur Erforschung des Stiftungswesens teil. Wie funktioniert das? 1. Ihre Stiftung unverbindlich anmelden: www.stiftungen.org/stiftungspanel 2. Freiwillig bei vier Online-Befragungen pro Jahr mitmachen: drei kurze Umfragen (5 10 Minuten) eine längere Umfrage (20 30 Minuten) 3. Informationsvorsprung sichern: Wo steht Ihre Stiftung im Branchenvergleich? Sie erhalten die Umfrageergebnisse exklusiv vorab. Wer kann teilnehmen? Jede Stiftung, unabhängig von Rechtsform, Stiftungskapital und Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen, kann kostenlos teilnehmen. Bisherige Befragungsthemen: Fehlerkultur, Zinskrise, freiwilliges Engagement, Kooperationen, Nachfolge im Stiftungsvorstand, Fundraising, Stiftungskommunikation, Haftung von Stiftungsvorständen Unser Dank gilt:

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