Verbandsgemeinden Linz + Unkel Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft
Regionaler Raumordnungsplan
35 BAUGB BAUEN IM AUßENBEREICH (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es 5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, (3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Windhöffigkeit
Windkarte
SCHUTZGEBIETE, -OBJEKTE
ZIELKARTE
Windenergieanlagen Bestand/Planung
Kriterien der VG Linz und Unkel für die Auswahl von Potenzialräumen für Windenergieanlagen
Nutzung Abstände Landespflege FFH-Gebiete 200 m EU-Vogelschutzgebiete 200 m Naturschutzgebiete 200 m Naturdenkmale Geschützte Landschaftsbestandteile Flächen i.s.d. 24 Abs. 2 Nr. 4-11 LpflG Naturparke Landschaftsschutzgebiete kein Ausschluss Regionales Biotopverbundsystem Biotope laut Biotopkartierung (Erhaltungsflächen) Räume für den besonderen Schutz des Landschaftbildes Naturräumliche Einheiten der Flußtäler UNESCO Welterbe Mittelrhein LEP III ROP Mittelrhein-Westerwald Entwurf Gesamtplan ROP MW
Forstwirtschaft Naturwaldreservate ( 19 LwaldG) 200 m Biotopschutzwald ( 18 LwaldG) 200 m Wasserwirtschaft Wasserschutzgebiete Zone 1 Heilquellenschutzgebiete Gesetzliche Überschwemmungsgebiete Siedlungsflächen Siedlungsgebiete je nach Differenzierung Gebietsart Flächennutzungsplan 750 m Mischbauflächen 1.000m Wohnbauflächen Splittersiedlungen und Einzelgehöfte im Außenbereich 500 m Gewerbliche Bauflächen 125 m Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen, Golfplatz, Freizeitpark 400 m gem. Zweckbestimmung Infrastrukturen Verkehrswege (klassifizierte Straßen, Schiene, Wasserstraßen) 150 m Freileitungstrassen 270 m (dreifacher Rotordurchmesser) 150 m Kipphöhe Rohrleitungen 20 m Richtfunkstrecken 50 m Senderstandorte (Rundfunk/Fernsehen), Betriebsfunkstrecken der DB, Mobilfunknetz 1 Einzelfallprüfung
Luftverkehr Bauschutzbereiche Tieffluggebiete Sonder-, Verkehrs-, Hubschrauberlandeplätze, Segelflugplätze bzw. Einzelfallprüfung Sonstige Nutzungen Militärische Schutzbereiche Denkmalzone, Grabungsschutzzone, Bodendenkmale Einzelfallprüfung Rohstoffflächen Potenzialflächen Vorbelastete Gebiete Verunstaltung des Landschaftsbildes Vorbelastete Erholungslandschaften Vorbelastete Teilgebiete in Landschaftsschutzgebieten und in Naturparken
Abstand Siedlungsflächen
Unkel Linz Potenzielle Eignungsflächen Abstand W 1.000 m M 750 m
ABSTANDSFLÄCHEN
ABSTANDSFLÄCHEN 1.000 m 750 m
Unkel Linz Potenzielle Eignungsflächen Abstand W 1.000 m M 750 m
Landespflegerische Restriktionen FFH Vogelschutz 200 m Puffer
Restriktionenkarte
141 ha 36,4 ha 23,2 ha Potenzielle Eignungsflächen Abstand W 1.000 m M 750 m
Eignungsbereiche Einzelbetrachtung
Potenzialfläche Rheinbreitbach 192 ha
ORNITHOLOGISCHES FACHGUTACHTEN
EXPERTISE FLEDERMAUSHABITATE UND -VORKOMMEN 100 jährige Eichen- und Buchenwälder
141 ha 36,4 ha 23,2 ha Potenzialflächen 2008
UMWELTBERICHT
VORRANGFLÄCHEN NACH DEM RROP MW 2006
ANREGUNGEN STUDIE Erholungsraum (Naturpark Rhein-Westerwald) Landschaftsbild Rheintal Regionale Grünzüge = keine WEA Arten und Biotopschutz = keine WEA Kompensationsflächen Brand- und Katastrophenschutz Keine Kompensationsflächen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen Schutz der Kulturdenkmäler (Sichtschutz)
ABWÄGUNG
ANREGUNGEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN Tag/Nachtkennzeichnung Lärm- und Immissionsuntersuchungen erforderlich DIN-Vorschriften Baugrund Anbindung an das Telekommunikationsnetz Bauwerke können zu Abschattungen und Reflektionen des terrestrischen Rundfunk- und Fernsehsignals führen Anzeige- und Meldepflicht Kampfmitteluntersuchung, -beurteilung Hinweise zu Kabeln, Richtfunkstrecken etc. Abstände zu Stromleitungen Eiswurf, Brand- und Katastrophenschutz Rodungsgenehmigung und Ausgleich für Waldflächen
VERHINDERUNGSPLANUNG