Lernfeld/Fach: Baufinanzierungen bearbeiten Thema: Grundpfandrechte



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Transkript:

Übungsaufgaben Aufgabe 1 In einem Grundbuch ist in Abt. III folgende Grundschuld eingetragen: Grundschuld ohne Brief zu dreihunderttausend Deutsche Mark für SchmidtBank KGaA; Sitz Hof/Saale; 16% Jahreszinsen; vollstreckbar nach 800 ZPO (Zivilprozessordnung); gemäß Bewilligung vom 30.10.1995 (UrNr. (Urkundennummer) 1234/95 Notar Hoffmann) eingetragen am 06.11.1995. Was fand zu den oben genannten Terminen 30.10. und 06.11.1995 konkret statt? Aufgabe 2 In der III. Abt. des nachfolgenden Grundbuches sind zwei Eintragungen vorgenommen. Erkläre dem Kunden, welches Recht die jeweilige Eintragung verbrieft und gib den rechtlichen Unterschied der beiden Eintragungen an! Aufgabe 3 Das Ehepaar Ute und Gerd Sommer haben sich Wohneigentum angeschafft. Dazu wurde ein Kredit bei der Voba Hattingen beantragt und eine Grundschuld zu Gunsten der Voba bestellt. Im Zuge dieser Finanzierung unterschreiben die Beteiligten nachfolgendes Schriftstück: (vgl. nächste Seite) 1

Erläutern Sie den Zweck dieser Vereinbarung! Aufgabe 4 Welche Rechtshandlungen sind zur wirksamen Verpfändung des Grundbesitzes der Eheleute Sommer erforderlich? Aufgabe 5 Welches Recht erwirbt die Voba Hattingen als Grundschuldgläubiger? Aufgabe 6 Die Eheleute Sommer möchten über die in der Grundschuldbestellungsurkunde gekennzeichneten Textstellen (1-5) informiert werden. Erklären Sie kurz deren Bedeutung! 2

Aufgabe 7 Am 20. Oktober 20... erhält die Voba Hattingen in der Darlehenssache Sommer eine unbeglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes. Am 30.10.20.. zahlt die Voba Hattingen das Darlehen an die Eheleute Sommer aus. An welchem Tag a) entstand der Anspruch aus der Grundschuld? b) erwirbt die Voba den Anspruch aus der Grundschuld? c) erwirbt die Voba den schuldrechtlichen Anspruch aus der Kreditgewährung? Aufgabe 8 Worauf erstreckt sich der Umfang der Haftung aus der Grundschuld? Aufgabe 9 Wo wird das Darlehen am Jahresende in der Bilanz der Voba Hattingen ausgewiesen? Aufgabe 10 Herbert und Christa Reindorf planen den Kauf einer Eigentumswohnung. Zu diesem Zweck muss ein Teil des Kaufpreises durch ihr Kreditinstitut finanziert werden. Die Sicherstellung des Darlehens soll durch eine Grundschuldbestellung erfolgen. Beschreiben Sie den Eheleuten Reindorf das Wesen und die Entstehung einer Grundschuld! Aufgabe 11 Erläutern Sie den Eheleuten Reindorf den Begriff dingliche Sicherheit! Aufgabe 12 Auf den nächsten beiden Seiten ist die Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde ersichtlich. Informieren Sie das Ehepaar Reindorf über die Bedeutung der Markierungen 4-9 in der Grundschuldbestellungsurkunde! Gehen Sie bei 4 v.a. auch auf Vor- und Nachteile ein! 3

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Aufgabe 13 In der dritten Abteilung eines Grundbuches befinden sich die folgenden Eintragungen. Erklären Sie den Inhalt der Eintragung mit der laufenden Nr. 1! Aufgabe 14 Nennen Sie Vor- und Nachteile der Zwangsvollstreckungsklausel! Aufgabe 15 Aus einem Grundbuch ergibt sich nach Durchsicht der II. und III. Abteilung folgende Rangfolge der Eintragungen: 1. Rangstelle beschränkt persönliche Dienstbarkeit für A 2. Rangstelle Grundschuld für B 3. Rangstelle Grundschuld für C a) Die ersten beiden Rechte sollen gelöscht werden. Was ist zu veranlassen? 6

b) Die der Grundschuld B zugrunde liegende Forderung ist zurückbezahlt. Kann C die Löschung verlangen? Aufgabe 16 In einem Grundbuch sind in Abt. III eingetragen: 1. 30.09.20.. Grundschuld für Bank A 180.000,00 (Restschuld 80.000,00 ) 2. 15.10.20.. Grundschuld für Bausparkasse XY 88.000,00 (Restschuld 17.000,00 ) Ihr Institut (Bank B) soll für Umbauten ein Darlehen von 20.000,00 geben. Welche Absicherung bietet sich ggf. an? Aufgabe 17 Auf dem Grundstück Goethestr. 10 soll ein Wohnblock mit acht Eigentumswohnungen (ETWs) errichtet werden. a) Wie viele Grundbuchblätter werden angelegt? b) Einer der neuen künftigen Wohnungseigentümer will für den Kauf ein Darlehen gegen Sicherung durch eine Grundschuld auf die ETW aufnehmen. Müssen die anderen Wohnungseigentümer zustimmen (Begründung)? Aufgabe 18 Kreuze die richtigen Aussagen zur Grundschuld an! a) Bei einer Eigentümergrundschuld sind der Eigentümer des Grundstücks und der Gläubiger dieses Grundpfandrechts dieselbe Person. b) Eine Zwangsvollstreckungsklausel kann nicht eingetragen werden. c) Für eine Grundschuld kann kein Zinssatz ins Grundbuch eingetragen werden. d) Als Kreditsicherung ist sie nur für langfristige Kredite geeignet. e) Bei teilweiser oder ganzer Tilgung des Kredits erlischt die Grundschuld. f) Die Grundschuld ist eine abstrakte dingliche Schuld. g) Eine Grundschuld kann nur als Briefrecht eingetragen werden. h) Der öffentliche Glaube des Grundbuches gilt für die zugrunde liegende Forderung. i) Der jeweilige Darlehensstand (Restschuld) kann stets an der Höhe der in Abt. III eingetragenen Grundschuld abgelesen werden. j) Die Höhe des dinglichen Anspruchs richte sich nach der Grundbucheintragung. k) Der Grundstückseigentümer kann keine Einreden aus dem Grundgeschäft geltend machen. Aufgabe 19 Welche Rechtshandlungen sind zur wirksamen Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch nach der Grundbuchordnung mindestens notwendig? a) beglaubigte Einigung, Antrag und Bewilligung b) beurkundeter Antrag und Bewilligung c) beurkundete Auflassung und Bewilligung d) Einigung, formloser Antrag und beglaubigte Bewilligung e) beurkundete Einigung, formloser Antrag und Bewilligung 7

Aufgabe 20 Kreditinstitute verlangen als Sicherheit für Baufinanzierungen in der Praxis regelmäßig Grundschulden, die grundsätzlich abstrakt, d.h. unabhängig von dem Baufinanzierungskredit sind. Wie kann der Kunde sicher sein, dass das Kreditinstitut nicht unberechtigterweise seine Immobilie verwertet? Aufgabe 21 Unter welchen Bedingungen kann es für den Schuldner günstig sein, eine Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld eintragen zu lassen? Aufgabe 22 Welche Aussage trifft auf die Abtretung von Rechten aus Grundschulden zu? a) Nur Briefgrundschulden können abgetreten werden. b) Eine Briefgrundschuld wird durch schriftliche Abtretungserklärung und Eintragung der Abtretung ins Grundbuch abgetreten. c) Eine Buchgrundschuld kann abgetreten werden, indem ein Brief erstellt und übergeben wird. d) Die Abtretung von Briefgrundschulden und die von Buchgrundschulden unterscheiden sich u.a. dadurch, dass bei Briefgrundschulden die Abtretung nicht im Grundbuch eingetragen sein muss, beim Buchpfandrecht aber wohl. Aufgabe 23 Was bedeutet der gesetzliche Löschungsanspruch? a) Der Schuldner kann nach Rückzahlung Löschung der Belastung verlangen. b) Ein vorrangiger Gläubiger kann unter den im Grundbuch eingetragenen Voraussetzungen Löschung verlangen. c) Nur nachrangige Gläubiger können Löschung der vorrangigen Belastung verlangen. d) Alle gleichrangigen und nachrangigen Gläubiger können die Löschung einer zur Eigentümergrundschuld gewordenen Grundschuld verlangen. e) Der Eigentümer kann mit Hilfe des Löschungsanspruchs kostenfreie Löschung verlangen. Aufgabe 24 8

Das Darlehen über 30.000,00, das die Sparkasse Witten im Jahre 2001 gewährt hatte, ist zurückgezahlt. Der Grundschuldgläubiger hat dem Grundstückseigentümer eine löschungsfähige Quittung erteilt. Der Grundstückseigentümer möchte die Grundschuld auf seinen Namen in eine Eigentümergrundschuld umschreiben lassen, um bei einer späteren Kreditaufnahme dem Darlehensgeber den 1. Rang einräumen zu können. Besondere Vereinbarungen zwischen den Grundpfandrechtgläubigern und dem Grundstückseigentümer liegen nicht vor! Nehmen Sie zur Umsetzbarkeit des Vorhabens des Grundstückeigentümers Stellung (Umschreibung auf Eigentümergrundschuld)! Aufgabe 25 Im Grundbuchblatt des Hotels Münchner Hof ist für die Süddeutsche Bodenkreditbank AG ein Grundpfandrecht eingetragen. Das Hotel übereignet einige Monate nach dieser Eintragung einen Teil des Inventars (Möbel und Geschirr) an die Bayerische Landesbank zur Absicherung eines Kontokorrentkredits. Welcher Gläubiger kann auf das Inventar zugreifen? Aufgabe 26 Für welche Art der Kreditrückzahlung bei Baufinanzierungen würde sich dennoch eine akzessorische Hypothek eignen? Aufgabe 27 Die Bank AG vereinbart im Rahmen einer Baufinanzierung folgendes mit dem Kreditnehmer: Sicherungsvereinbarung Die Hypothek nebst Zinsen und Nebenleistung dienen der Sicherung für alle bestehenden und künftigen Forderungen der Bank AG gegen Günther Baum und Ehefrau Helga, geb. Schmidt Wie beurteilen Sie diese Vereinbarung! Aufgabe 28 Eine Bank und eine Bausparkasse finanzieren den Wohnungsbau eines Kreditnehmers. Die Bank wird an erster Rangstelle mit einer Grundschuld eingetragen. Die Bausparkasse tritt im Rang hinter die Bank zurück. Die Bausparkasse möchte jedoch sicherstellen, dass sie bereits während der Tilgung und nach erfolgter kompletter Rückzahlung des Bankdarlehens an die erste Rangstelle treten kann. Was muss die Bausparkasse dazu tun? Aufgabe 29 Nehmen Sie an, im Grundbuch finden Sie keine Hinweise, ob Grundschulden oder Hypotheken mit Brief ausgestellt sind. Wie ist die Rechtslage? Aufgabe 30 Eine Hypothek wurde am 13.11.20.. eingetragen, das Darlehen wurde am 14.12.20.. ausgezahlt. Ab wann entstand die Hypothek? Aufgabe 31 Die Kreditbank AG vereinbart mit einem Kunden (im Rahmen einer Immobilienfinanzierung) die Belastung des Objektes mit einer Buchgrundschuld. Erläutern Sie dem Kunden den Ablauf, bis die Kreditbank AG die Rechte an der Buchgrundschuld erworben hat! Aufgabe 32 9

Sie sind Kundenberater bei der Südbank AG. Ihr langjähriger Kunde Karl Reich möchte zur Altersvorsorge ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen erwerben. Das Haus gehört seinem Onkel, der ebenfalls Kunde der Südbank AG ist und vor einigen Jahren das Haus komplett über einen Kredit bei Ihnen saniert hat. Den Kredit hat der Onkel inzwischen vollständig zurückbezahlt. In Abteilung III des Grundbuches finden Sie folgende Eintragung vor: Laufende Nummer der Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden Eintragung 1 100.000,00 Grundschuld mit 15% jährlich zu verzinsen für die Südbank AG, sofort vollstreckbar. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 02.03.1980, eingetragen am 26.03.1980. Herr Reich möchte dieses Grundpfandrecht nun als Sicherheit für den Hauskauf verwenden. Erläutern Sie Herrn Reich die notwendigen Schritte, um das bestehende Grundpfandrecht zur Besicherung seines Darlehens heranziehen zu können! Aufgabe 33 Sie sind Kundenberater der Südbank AG. Das Ehepaar Gruber beabsichtigt, ein renoviertes und modernisiertes Einfamilienhaus zur Selbstnutzung zu erwerben. Verkäufer bzw. derzeitiger Eigentümer ist ein gewisser Sven Müller. In Abteilung III des Grundbuches sind folgende Eintragungen zu finden: Laufende Nummer der Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden Eintragung 1 25.000,00 Grundschuld ohne Brief mit 17% jährlich zu verzinsen für die Universalbank AG, sofort vollstreckbar. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 22.03.1998, eingetragen am 02.04.1998. 2 40.000,00 Grundschuld zugunsten Sven Müller, zu verzinsen mit 18% jährlich, sofort vollstreckbar. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 08.03.2004, eingetragen am 03.04.2004. a) Das Ehepaar Gruber möchte das Grundstück frei von der Grundschuld zu Gunsten der Universalbank AG erwerben. Das mit der Grundschuld besicherte Darlehen valutiert aktuell noch mit 20.000,00. Erläutern Sie dem Ehepaar Gruber, was dafür zu veranlassen ist. b) Warum sollten die Eheleute Gruber die eingetragene Eigentümergrundschuld für Sven Müller übernehmen? Geben Sie anhand von zwei Argumenten eine begründete Empfehlung. c) Welche Rechtshandlungen sind für die Übertragung der Eigentümergrundschuld notwendig? 10

Lösungen Aufgabe 1 30.10.1995 = notarielle Beurkundung des Grundpfandrechts 06.11.1995 = Eintragung des Grundpfandrechts ins Grundbuch = Entstehung Aufgabe 2 beide Eintragungen verbriefen ein Pfandrecht (Verwertungsrecht) am Grundstück Hypothek = akzessorisch, d.h. abhängig vom Bestehen der zugrunde liegenden Forderung Hypothek = Kreditnehmer haftet dinglich (mit Grdst.) und persönlich (gesamten weiteren Vermögen) Hypothek = erlischt bei Rückzahlung (wird zu Eigentümergrundschuld) Grundschuld = abstrakt, d.h. unabhängig vom Bestehen der zugrunde liegenden Forderung Grundschuld = Kreditnehmer haftet nur dinglich (mit Grdst.) (persönlich haftet er nur aus der Unterschrift auf dem Kreditvertrag) Grundschuld = bleibt bei Rückzahlung zunächst bestehen Kreditnehmer hat Anspruch auf Löschungsbewilligung Aufgabe 3 Sicherungsvereinbarung Grundschuld ist abstrakt und losgelöst vom Kredit der Eheleute Sommer Sicherungsvereinbarung legt fest, für welche Forderung der Voba die Grundschuld greift hier: für alle bestehenden, künftigen, bedingten, befristeten Forderungen (weiter Sicherungszweck) Kredittilgungen werden nicht auf die Grundschuld, sondern nur auf den Kredit (persönliche Schuld der Eheleute Sommer) angerechnet Aufgabe 4 Grundstückseigentümer muss die Eintragung des Grundpfandrechtes zu Gunsten der Voba bewilligen und/oder beantragen (wahlweise kann auch die Voba die Eintragung beantragen) = Einigung zwischen Ehepaar Sommer und Voba über Bestellung Grundschuld ferner: Eintragung der Grundschuld in Abt. III Form: notarielle Beurkundung, wenn Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsklausel ausgestattet, ansonsten reicht öffentliche Beglaubigung Aufgabe 5 dinglicher Anspruch = Zahlung einer Geldsumme aus dem Grundstück verlangen (im Wege von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.b. Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung) vorrangig vor anderen Gläubigern Aufgabe 6 1. 15% p.a. Zinsen = dinglicher Zins; deckt im Falle der Zwangsversteigerung z.b. - Verzugszinsen - einen Zinsanstieg während der Laufzeit Bank darf schuldrechtlich immer nur den Zins berechnen, der im Darlehensvertrag steht. 2. Grundschuld ist nach vorgängiger Kündigung (Kündigungsfrist 6 Monate) fällig (nicht sofort, hierzu wäre eine andere Formulierung in der Grundschuldbestellungsurkunde notwendig gewesen um den 1193 BGB zu umgehen). 3. Grundschuldgläubiger mit 1. Rangstelle wird bei Zwangsversteigerung vor nachrangigen Gläubigern befriedigt. 4. Grundschuld ohne Brief Buchgrundschuld (Buchrecht) 5. Voba Hattingen kann ohne gerichtliche Klage sofort Zwangsvollstreckung betreiben (natürlich erst nach Ablauf Kündigungsfrist 6 Monate); Grundschuldbestellungsurkunde ist vollstreckbarer Titel. 11

Aufgabe 7 a) und b): Entstehung und Erwerb zeitgleich am 10.10.20.., da Buchgrundschuld. Valutierung (Auszahlung) des Darlehens wegen Abstraktheit Grundschuld unerheblich d) schuldrechtlicher Anspruch: Entstehung mit Auszahlung Darlehen am 30.10.20.. Aufgabe 8 dinglicher Anspruch: Grundstück haftet mit allen wesentlichen Bestandteilen, Zubehör, Erzeugnissen, Miet-/Pachtforderungen, Versicherungsforderungen, Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen Aufgabe 9 Aktiva, Pos. 4, Forderungen an Kunden durch Grundpfandrechte gesichert (vgl. RechKredV) Aufgabe 10 Grundschuld = dinglicher Anspruch = Belastung Grundstück mit Recht, aus Grundstück eine Geldsumme zu fordern Grundschuld = abstrakt, d.h. unabhängig vom Bestehen einer tatsächlichen Forderung, d.h. vom eigentlichen Kredit losgelöst/getrennt Form = Brief- oder Buchgrundschulden Entstehung durch Einigung und Eintragung (bei Brief durch zusätzliche Übergabe des Grundschuldbriefes) Aufgabe 11 dinglich = Grundstück, wesentliche Bestandteile, Zubehör, Miet-/Pachtforderungen, Versicherungsforderungen, Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen, Erzeugnisse haften dem Grundschuldgläubiger; Grundschuldgläubiger hat aufgrund der Grundschuld keinen persönlichen Anspruch gegenüber dem Kreditnehmer Aufgabe 12 4 Briefgrundschuld Vorteile: leichtere Übertragung der Grundschuld durch einfache Abtretung (Eintragung in Grundbuch nicht notwendig, es reicht die Übergabe des Grundschuldbriefes) schnelle, einfache, unkomplizierte, flexible Verwendung als Kreditsicherheit Nachteile: Zusatzkosten für Ausstellung Brief sorgfältige Aufbewahrung Brief bei Verlust gerichtliches Aufgebot notwendig 5 6 7 8 9 sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung (dinglich) = Titel ohne vorherig notwendige Gerichtsklage; gilt auch für künftige Eigentümer Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung = besonders hohe Sicherheit für eine Bank Grundstückseigentümer haftet auch persönlich mit gesamten Vermögen (sofort vollstreckbarer Titel ohne Klage) notarielle Beurkundung aufgrund Zwangsvollstreckungsklausel zwingend notwendig Grundstückseigentümer hat ein Rückgewährsrecht (Freigabe der Sicherheit durch die Bank); nachrangige Banken können sich dieses Recht vom Grundstückseigentümer abtreten lassen so können diese bereits erledigte vorrangige oder gleichrangige Grundpfandrechte löschen lassen Sicherungszweckerklärung stellt Verbindung zwischen losgelöster abstrakter Grundschuld und dem Kredit her; hier: weiter Sicherungszweck, da Grundschuld für alle gegenwärtigen und künftigen Kredite haftet Aufgabe 13 erstrangige Grundschuld (145.000,00 ) von Bay. Vereinsbank an BHW Bausparkasse abgetreten 15% Jahreszinsen = dinglicher Zins; Eintragung fiduziarisch (treuhänderisch) = es ist nur der Zins im Kreditvertrag zu zahlen; erhöht den Wert der Grundschuld zusätzlich, sichert steigenden Zins während und nach Ablauf der Zinsbindung, Verzugszinsen, Kosten der Verwertung 12

mit Zwangsvollstreckungsklausel (nach 800 ZPO) = Bank kann sofortige Zwangsvollstreckung betreiben ohne Klage (ohne langwieriges Prozessverfahren) = vollstreckbarer Titel Aufgabe 14 Vorteil z.b.: Gläubiger hat sofort vollstreckbaren Titel (schnellere Befriedigung seiner Ansprüche) weitere Vorteile denkbar Nachteil z.b.: höhere Kosten für Kreditnehmer (notarielle Beurkundung statt öffentliche Beglaubigung) weitere Nachteile denkbar Aufgabe 15 a) 1. Rangstelle: vorher: Einigung zwischen A und Grundstückseigentümer auf Löschung dann: Löschungbewilligung des A und Löschungsantrag durch A oder Grundstückseigentümer 2. Rangstelle: vorher: Einigung zwischen B und Grundstückseigentümer auf Löschung dann: Löschungsbewilligung des B und Löschungsantrag durch B oder Grundstückseigentümer b) wenn ein gesetzlicher Löschungsanspruch entstanden ist, d.h. der Grundstückseigentümer muss den Kredit vollständig zurückbezahlt haben und in der Grundschuldbestellungsurkunde muss der Vermerk fehlen, dass nicht auf die Grundschuld gezahlt wird. Dann würde der gesetzliche Löschungsanspruch greifen und der nachrangige C könnte die Löschung verlangen. C kann jedoch die Löschung auch so erreichen, dass B eine Löschungsbewilligung ausstellt und damit auf seine Sicherheit freiwillig verzichtet. Aufgabe 16 (Teil-)Abtretung der frei gewordenen Grundschuldanteile durch Bank A und Bausparkasse XY an Bank B. Aufgabe 17 b) 8 Wohungseigentumsgrundbuchblätter c) Nein. Das Wohnungseigentum ist Sondereigentum (selbständiges Eigentum), das jederzeit ohne die Zustimmung der anderen beliehen, vermietet, verkauft, vererbt, verschenkt werden kann. Aufgabe 18 Richtige Aussagen: a), f), j), k) Aufgabe 19 d) (sofern keine Zwangsvollstreckungsklausel in Grundschuldbestellungsurkunde vorhanden) Aufgabe 20 aufgrund der Sicherungsvereinbarung: Hier wird festgelegt, dass die Bank die Zwangsvollstreckung nur betreiben darf, wenn der Kreditnehmer seine Pflichten aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt fiduziarische Sicherheit (treuhänderische Sicherheit) Aufgabe 21 Grundstückseigentümer kann sich durch einfache Abtretung und Übergabe des Briefes ohne neue Sicherungskosten (= komplett neue Eintragung einer Grundschuld und Löschung evtl. alter Grundschulden) einen Kredit beschaffen. Ein Brief erhöht die Verkehrsfähigkeit (Kreditbeschaffungsmöglichkeit). nach Rückzahlung erhält Grundstückseigentümer Brief zurück, die Eintragung im Grundbuch kann bestehen bleiben und die Eintragung zusammen mit dem Brief jederzeit wieder für eine neue Geldmittelbeschaffung verwendet werden Aufgabe 22 d) Aufgabe 23 d) 13

Aufgabe 24 Problem für den Grundstückseigentümer wird der gesetzliche Löschungsanspruch gleichrangiger oder nachrangiger Grundpfandrechtsgläubiger werden! Sobald die Grundschuld Nr. 1 auf den Grundstückseigentümer umgeschrieben würde (Eigentümergrundschuld) müsste sie auch schon wieder gelöscht werden, da die gleichrangigen oder nachrangigen Grundpfandrechtsgläubiger sicherlich nicht von ihrem gesetzlichen Löschungsanspruch abweichen werden. Eine Umschreibung von Nr. 1 auf eine Eigentümergrundschuld ist also sinnlos und verschwendet Geld. Aufgabe 25 Möbel und Geschirr des Hotels sind Zubehör. Sie dienen dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache ( 97 BGB). Da sie von dem Grundpfandrecht erfasst worden sind, berührt die später erfolgte Sicherungsübereignung den Grundpfandrechtsgläubiger nicht. Das Inventar haftet der Süddeutschen Bodenkreditbank AG gegenüber. Aufgabe 26 Festdarlehen (endfälliges Darlehen), welches in einer Summe (z.b. durch eine fällige LV) getilgt wird; gerade aber die Wertentwicklungsproblematik von LVs als Mittel zur Tilgung von endfälligen Darlehen, lassen den Einsatz einer Hypothek in der Praxis dennoch kritisch erscheinen Aufgabe 27 Diese Vereinbarung ist völliger Unsinn, da eine Hypothek akzessorisch ist und nicht für alle künftigen Forderungen dienen kann. Die Hypothek geht schritt weise mit den Tilgungsrückzahlungen unter und lebt nicht von neuem auf! Aufgabe 28 unbedingt darauf drängen, dass die Sicherungsvereinbarung zwischen Bank und Kreditnehmer nicht mit weitem Sicherungszweck erfolgt, sondern nur für die Rückzahlung dieses einen Kredits gilt sich freiwerdende Grundschuldanteile von der Bank abtreten lassen Aufgabe 29 Ist nichts im Grundbuch eingetragen, liegt immer eine Briefhypothek oder Briefgrundschuld vor. Bei einer Buchhypothek oder Buchgrundschuld würde ein Hinweis im Grundbuch stehen (z.b. ohne Brief, unter Briefausschluss ) Aufgabe 30 am 14.12.20.. (In der Zwischenzeit ist das Grundbuch falsch und der Eigentümer wäre eigentlich zur Eintragung eines Widerspruchs berechtigt.) Aufgabe 31 1. Erstellung der Grundschuldbestellungsurkunde durch die Kreditbank AG 2. Übermittlung der Grundschuldbestellungsurkunde an den Notar 3. Termin des Kunden beim Notar Beurkundung bzw. Beglaubigung der Grundschuldbestellung durch den Notar (i.d.r. ist in die Urkunde eine Vollmacht an den Notar angearbeitet, den entsprechenden Antrag und die Bewilligung der Grundschuldeintragung im Grundbuch vornehmen zu lassen) 4. Weiterleitung der Grundschuldbestellungsurkunde an das Grundbuchamt 5. Eintragung der Grundschuld und Vollzugsmitteilung der Eintragung durch das Grundbuchamt an den Notar, die Bank, den Kunden Aufgabe 32 überprüfen, ob an den Onkel bereits eine Löschungsbewilligung ausgestellt wurde; wenn ja, dann zurückfordern es handelt sich um eine Briefgrundschuld nach dem Brief suchen, falls dieser sich beim Onkel befindet muss der Brief wieder bei der Südbank eingereicht werden Hereinnahme einer neuen Sicherungszweckerklärung durch die Südbank AG, damit diese Briefgrundschuld für den Kredit von Herr Reich haftet Aufgabe 33 14

a) sofortige Tilgung der Restschuld durch Herrn Müller oder Verrechnung der Restschuld mit dem Kaufpreis im Rahmen des notariellen Kaufvertrages (Ehepaar Gruber muss dann die Restschuld übernehmen und sofort bei der Universalbank AG tilgen) Universalbank muss dann eine Löschungsbewilligung ausstellen an das Ehepaar Gruber Ehepaar Gruber beantragt die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt Löschung der Grundschuld durch das Grundbuchamt b) Kostenersparnis, da die Eigentümergrundschuld ohne zusätzliche Eintragungen in das Grundbuch abgetreten werden kann (Briefgrundschuld) mit Eigentümergrundschuld kann eine Rangstelle für eine spätere Darlehensgewährung freigehalten werden c) schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs Übergabe des Briefes oder mündliche Abtretung des dinglichen Anspruchs Übergabe des Briefes Eintragung der Abtretung ins Grundbuch 15