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Transkript:

14.10.2017 1/13

14.10.2017 2/13

14.10.2017 3/13

Methodik Diese Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen des AWH-Standards 5.0 Bisher werden für die Wertermittlung von Unternehmen die in der Industrie entwickelten und von den Steuer- und Wirtschaftsprüferkammern veröffentlichten Verfahren verwendet. Am bekanntesten ist der IDW-Standard (Grundsätze von Unternehmensbewertungen IDW-S 1). Die unveränderte Anwendung dieser Verfahren im klein- und mittelständischen Bereich führt oft zu nicht brauchbaren Ergebnissen. Insbesondere stehen die notwendigen Einflussgrößen für diesen Wirtschaftsbereich nicht in gefestigter Form zur Verfügung. Die Abhängigkeiten vom Inhaber, von bestimmten Mitarbeitern, von Lieferanten, von einzelnen Kundengruppen, der Konkurrenzsituation und vom Leistungsangebot sind ebenfalls nur unzureichend berücksichtigt, beeinflussen aber wesentlich den Wert eines kleineren und inhabergeführten Unternehmens. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat deshalb zusammen mit einem Arbeitskreis von Betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammern einen Bewertungsstandard - den "AWH-Standard" (Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk) geschaffen. Grundlage des AWH-Standards ist das Ertragswert-Verfahren, das auf die Verhältnisse handwerklicher Unternehmen angepasst wurde. In der Betriebswirtschaft und in der Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens heute durch seinen ERTRAGSWERT bestimmt (s. Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2008, Band II, Abschnitt A, S.1ff und IDW-S 1). Allerdings kann auch der SUBSTANZWERT in folgenden Fällen den Unternehmenswert darstellen: wenn der überwiegende Teil des Unternehmensvermögens aus Immobilien und Anlagen besteht als Mindestwert, wenn der Ertragswert des Unternehmens kleiner als der Substanzwert oder negativ ist und der Erwerber die Substanz weiterhin betrieblich nutzen will. Nachdem es im Handwerk häufig keine fundierte Unternehmensplanung gibt, erfolgt die Ermittlung des Ertragswertes durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und ergibt sich als Barwert aller dem Unternehmen zukünftig zu entziehenden Einnahmen-Überschüsse. In der Bewertungspraxis wird vom Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ausgegangen, da dafür als Grundlage das betriebliche Rechnungswesen, d.h. die Gewinn- und Verlustrechnung zur Verfügung steht. Aufwendungen und Erträge müssen dabei um außerordentliche und einmalige Einflüsse korrigiert werden. Der auf diese Weise ermittelte Ertrag wird kapitalisiert und stellt dann den UNTERNEHMENSWERT dar. Er beinhaltet alle Grundlagen des Unternehmens als intakte Einkommensquelle. Dies sind insbesondere das Anlagevermögen ohne Grundstücke und Gebäude sowie der betriebsnotwendige Waren- und Materialbestand. Bei Übernahme von zusätzlichen Werten (z.b. Forderungen, teilfertige Leistungen) und Verbindlichkeiten ist der ermittelte Betrag um die betreffenden Werte zu berichtigen. Ausgehend von den Ergebnissen der Vergangenheit wird der voraussichtliche Gewinn der nächsten Jahre ermittelt. Wie Sie aus den Gewichtungsfaktoren erkennen können, werden die Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres stärker bewertet als die weiter zurückliegenden Geschäftsjahre. Der SUBSTANZWERT (Zeitwert der Vermögensgegenstände) ist zwar ein Teil des Gesamtwertes eines Unternehmens, hat aber im Rahmen der gesamten Unternehmensbewertung lediglich eine Hilfsfunktion (s. Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2008, Band II, Abschnitt A, S.1ff und IDW-S1) Die wichtigste Hilfsfunktion des Substanzwertes liegt nach betriebswirtschaftlicher Auffassung darin, eine Grundlage (Rentabilitätsmaßstab) für den Ertragswert zu bilden, da entscheidend ist, welcher Kapitaleinsatz zur Erzielung des veranschlagten Zukunftserfolges erforderlich ist. Außerdem kann damit festgestellt werden, ob grundsätzlich normale oder von der Norm abweichende Verhältnisse vorliegen. Weiterhin können damit steuerliche Abschreibungen und Zinsen durch kalkulatorisch richtige Werte ersetzt werden. Der FIRMENWERT (auch Good-will) ist der Wert, den ein Übernehmer bereit wäre über den Wert der Substanz hinaus zu zahlen, z.b. für eine bestehende Organisation, Kundenstamm, Standort, Bekanntheitsgrad, Abnahmeverträge, Know-how, usw. Ein Firmenwert ergibt sich nur dann, wenn der Ertragswert höher ist, als der Substanzwert. Zur Ermittlung des Firmenwertes erkennt auch die Rechtsprechung einen Differenzwert aus Ertragswert und Substanzwert an. Der LIQUIDATIONSWERT ergibt sich bei Beendigung und Abwicklung eines Unternehmens als Überschuss der erwarteten Verkaufserlöse der Vermögensgegenstände des Unternehmens über die Verbindlichkeiten und Liquidationskosten. Der Liquidationswert ist auch bei nachhaltig unrentablen Unternehmen anzusetzen (Ausnahme: siehe Substanzwert) und stellt die absolute Wertuntergrenze eines jeden Unternehmens dar, die bei keiner Methode der Wertermittlung unterschritten werden darf. Hinweis: Mit dieser Berechnung wird kein Marktpreis ermittelt, sondern ein Unternehmenswert. Dieser Wert kann nur eine Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen sein. Der MARKTWERT (= Marktpreis) des Unternehmens ergibt sich nur aus Angebot und Nachfrage. VORGEHENSWEISE: 1. Bewertungsauftrag 2. Informationen zum Unternehmen und Beurteilung der wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse Beschreibung der Bewertungsverfahren und der Bewertungsmethodik 3. Aktiva: Erfassung der Buchwerte, Zeitwerte und der Restnutzungsdauer aller Vermögensgegenstände 4. Passiva: Erfassung der Buchwerte und evtl. abweichende Bewertung der Verbindlichkeiten 5. Erfassung der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten vier Geschäftsjahre 6. Berechnung der kalkulatorischen Kosten (Unternehmerlohn, Abschreibungen, Miete, Zinsen) 7. Korrektur der steuerlichen Werte um betriebswirtschaftlich und kalkulatorisch richtige Ansätze 8. Erfolgsprognose mit Erfassung eindeutig erkennbarer und feststellbarer Veränderungen in der zukünftigen Umsatz- und Kostenstruktur 9. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes 10. Berechnung des Ertragswertes bzw. des Share Deal-Wertes / Vergleich mit Substanzwert; Ergebnis 14.10.2017 4/13

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Verbesserungsvorschläge und auftretenden Probleme sollten an folgende Adressen gemeldet werden: andreas.keller(at)hwkno.de oder r.ploessl(at)hwk-ufr.de. Zugang AWH-online ZUGANGSDATEN: Einen Zugang zum online-porgramm AWH-Unternehmensbewertung erhalten Sie über den ZDH. Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar "Grundlagen AWH- Unternehmensbewertung". Wenden Sie sich bitte an Frau Ute Becker, ZDH Berlin, Tel.: 030 20 619 344 E-Mail: u.becker(at)zdh.de HINWEIS bei Fehlermeldung bzw. ungewollter Beendigung der Anwendung: Im Falle einer Fehlermeldung, z. B. "Time-out", bitte in der Einstellung Ihres Browsers alle Cookies löschen. Copyright 2008-2012 ZDH, Berlin 14.10.2017 13/13