Elterninformation. bis jährlich 4.000,-- 104,-- ab 4.001,-- bis 5.500,-- 72,-- bei Aufenthalt in einem WIJUG-Heim Bemessungsgrundlage wie oben 56,--

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Elterninformation Schülerunterstützung für die Teilnahme an Sport- und Projektwochen Sehr geehrte gnädige Frau! Sehr geehrter gnädiger Herr! Liebe Eltern! Die Gemeinde Wien gewährt bedürftigen Schülern, die an einer Sommer- oder Wintersportwoche oder einer Projektwoche teilnehmen, eine Unterstützung. 1. Voraussetzung für die Gewährung einer Schülerunterstützung a) ordentlicher Wohnsitz in Wien b) Bedürftigkeit des Schülers / der Schülerin c) Teilnahme an einer mindestens fünftägigen Wintersportwoche oder einer mindestens fünftägigen Sommersportwoche oder Projektwoche. 2. Beurteilung der Bedürftigkeit Für die Beurteilung der Bedürftigkeit sind der Familienstand, das Einkommen und das Vermögen im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes maßgeblich. 3. Einkommen Für die Berechnung der Schülerunterstützung ist als Bemessungsgrundlage das Jahreseinkommen der Eltern abzüglich bestimmter Absetzbeträge für jede weitere Person, für die Unterhalt geleistet wird, maßgebend. 4. Höhe der Schülerunterstützung Die Schülerunterstützung beträgt im Falle der Anrechnung des Einkommens der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern Wintersportwoche Bemessungsgrundlage (nach Abzug der Freibeträge) Höhe der Unterstützung: bis jährlich 4.000,-- 104,-- ab 4.001,-- bis 5.500,-- 72,-- Sommersportwoche/Projektwoche bis jährlich 4.000,-- 72,-- bei Aufenthalt in einem WIJUG-Heim Bemessungsgrundlage wie oben 56,-- 5. Einreichen des Ansuchens Für das Ansuchen um Gewährung einer Schülerunterstützung werden von den Schulen folgende Formulare kostenlos ausgehändigt: Antragsformular Schuldrucksorte Nr. SR-SSRI/S60-9/2004-4 Lohnzettel Schuldrucksorte Nr. SR-SSRI/S61-3/99-1 Erklärung Schuldrucksorte Nr. SR-SSRI/S62-3/99-1, SR-SSRI/S63-3/99-1 oder SR-SSRI/S64-3/99-1 SR-SSRI/S65-9/2004-6 DVR 0064 131 Seite 1/1

Den Jahreslohnzettel für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten alle Bezieher von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von ihrem Arbeitgeber. Pensionisten erhalten den Jahrespensionszettel von der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt. Bei selbständig Erwerbstätigen: Den zuletzt zugestellten Einkommensteuerbescheid (bitte alle Blätter) in Fotokopie dem Ansuchen beilegen. Bei Land- und Forstwirten zusätzlich: Den zuletzt zugestellten Einheitswertbescheid (bitte alle Blätter) in Fotokopie dem Ansuchen beilegen. Für beschäftigungslose Zeiten im abgelaufenen Kalenderjahr: Bestätigungen des Arbeitsmarktservices über Zeitraum und Höhe für: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, schriftliche, eigenhändig unterfertigte Erklärung über sonstige beschäftigungslose Zeiten (z.b.: "Ich erkläre, dass ich vom... bis... ohne Beschäftigung war und kein Einkommen bezog.") beilegen.. Über die Unterhaltsleistungen des nicht in Wohngemeinschaft lebenden Elternteiles ist ein gerichtlicher Unterhaltsbeschluss in Fotokopie vorzulegen. Für erheblich behinderte Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird: Bestätigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes über die Familienbeihilfe vorlegen. 6. Fristen: Das Ansuchen samt Beilagen ist spätestens bei Wintersportwochen am letzten Freitag im Oktober bei Sommersport- und Projektwochen am 15. Mai für das 1. Semester des folgenden Schuljahres (für Schüler der ersten Klasse der Hauptschule und des Polytechnischen Lehrganges am Ende der 2. Unterrichtswoche des laufenden Schuljahres) und am 15. Jänner für das 2. Semester des jeweiligen Schuljahres bei der Schule einzubringen. 7. Erledigung: Eine bescheidmäßige Erledigung des Ansuchens ist nicht vorgesehen. Im Falle der positiven Erledigung wird der zustehende Betrag (durch die MA 56) der Schulleitung überwiesen. Hievon werden Sie von der Direktion unverzüglich informiert. 8. Auskunft: Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Schulleitung sowie die Abteilung APS des Stadtschulrates für Wien, Referat 7, Frau Amtsdirektorin Gerrit Lasar 525 25/77127 und Frau Walburga Petz 525 25/77137, Wipplingerstraße 28, 1010 Wien, gerne zur Verfügung. Die Gewährung von finanziellen Unterstützungen ist eine Maßnahme der Gemeinde Wien. Bezüglich der Durchführung liegt die Letztverantwortung bei der dafür zuständigen Magistratsabteilung 56, Referat 2, Frau Besti, 599 16/95070, Mollardgasse 87, 1060 Wien. Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel Abteilungsleiter Seite 2/2

BITTE IN BLOCKSCHRIFT AUSFÜLLEN! ANTRAG auf Gewährung einer SchülerInnenunterstützung für eine Wintersportwoche Sommersportwoche/Projektwoche WIJUG-Heim die vom bis stattfindet Familienname (SchülerIn) Vorname Versicherungsnummer/Geb. Datum SchülerIn der Schulstempel mit Schulkennzahl Klasse: Wohnadresse Familienname, Vorname, Familienstand Geb. Jahr Beruf Vater (Vormund, Adoptivvater) Mutter (Vormund, Adoptivmutter) Dem gemeinsamen Haushalt gehören an: - alle Personen sind anzuführen: Familienname, Vorname Geb. Jahr Verwandtschaft zum / zur Schüler/in Schule/Schulstufe oder Beruf Zutreffendes bitte ankreuzen! SR-SSRI/S60-9/2004-4 DVR 0064 131 Seite 1/2

Dem Antrag sind beizulegen: 1. Unterlagen, aus denen die Höhe des Familienjahreseinkommens hervorgeht: Lohnzettel über das vergangene Kalenderjahr (auch bei Bezug von Pensionen und Renten); Einkommensteuerbescheide, Einheitswertbescheide, Bestätigungen des Arbeitsmarktservices über die Höhe des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe, des Kinderbetreuungsgeldes usw.), Alimentationszahlungen (Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich), eigenhändig unterfertigte Erklärung über sonstige beschäftigungslose Zeiten (z.b.: Ich erkläre, dass ich vom bis ohne Beschäftigung war und kein Einkommen bezog. ). 2. Erklärung gem. 3 Abs. 2 Schülerbeihilfengesetz 1983 (SchBG 1983) (Schuldrucksorte Nr. SR-SSRI/S62-3/99-1, SR-SSRI/S63-3/99-1 oder SR-SSRI/S64-3/99-1) Ich bestätige durch meine Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir gemachten Angaben....... Datum Erziehungsberechtigte/r Von der Schule auszufüllen! Langstempel der Schule und Schulkennzahl Weitergeleitet an den Stadtschulrat für Wien, Abt. APS/Referat 7 Wien, Rundsiegel Schulleiter/in Seite 2/2

Erklärung gemäß 3 Abs. 2 Schülerbeihilfengesetz 1983 (SchBG 1983) ACHTUNG: Zutreffendes bitte ankreuzen! Angeführte Nachweise beilegen, sowie die entsprechenden Beträge einsetzen! 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: 1.1. Vater nein 2.2. Mutter nein 3.3. Schüler nein Lohnsteuerbescheinigung (Lohnzettel) für alle im abgelaufenen Kalenderjahr erhaltenen Aktiv- bzw. Pensionsbezüge vom Arbeitgeber (Pensionsstelle) ausfüllen lassen und beilegen! 2. Erklärung zu 6 SchBG 1983: Die leiblichen Eltern (Adoptiveltern) des Schülers oder der Schülerin 2.1. besitzen einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (auch Zupachtungen) 2.2. haben pauschalierte Gewinne erzielt zuletzt ergangenen Einheitswertbescheid beilegen nein nein 3. Erklärung über Hinzurechnungsbeträge gemäß 5 Z 1 SchBG 1983: Die leiblichen Eltern (Adoptiveltern) des Schülers oder der Schülerin bezogen bzw. beziehen 3.1. Bezüge aus der gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung (ausgenommen Sachleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, Sterbegelder aus den Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen) Bestätigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers beilegen nein 3.2. Arbeitslosenentgelt, Notstandshilfe, Karenzurlaubsgeld Bestätigung des Arbeitsmarktservices beilegen nein 4. Erklärung über Sonderausgaben: Ich erkläre, dass mir für das maßgebliche Kalenderjahr... ein Lohnsteuerfreibetrag in der Höhe von... zuerkannt wurde kein Lohnsteuerfreibetrag zuerkannt wurde 5. Erklärung zur Veranlagung zur Einkommensteuer: 1.1. Vater nein 2.2. Mutter nein 3.3. Schüler nein Ich bestätige durch meine Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben:...... Datum Unterschrift SR-SSRI/S62-3/99-1 DVR 0064 131 Seite 1/1