Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere



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Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere 76287 Rheinstetten Daimler-Benz-Str. 8 Tel.: 07242/9382-0 Fax:07242/9382-34 email: info@suedroh.com Allgemeines 10 Jahre aufzubewahren sind Geschäftsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, die zu Ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweiungen und Organisationsunterlagen sowie die entsprechenden Buchungsbelege. Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind 6 Jahre aufzubewahren. Diese Frist gilt auch für Lohnkonten, sofern sie nicht Bestandteil der Buchführung sind. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Handels- und Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Wurde z.b. die Buchführung für das Wirtschaftsjahr 2004 z.b. im März 2004 durch letzte Eintragungen abgeschlossen, begann die Aufbewahrun gsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres 2004. Das Ende der Aufbewahrungsfrist tritt nach Ablauf der jeweiligen Frist ebenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres ein. Nach Ablauf der Fristen brauchen Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn sie für eine begonnene Aussenprüfung, für eine vorläufige Stuerfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Verfahren, für ein schwebendes oder auf Grund einer Aussenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerzahlers von Bedeutung sind. Unterlagen zur Vernichtung ab dem 01. Januar 2013 Abrechnungsunterlagen 2002 Abschlusskonten 2002 Abschlussrechnungen 2002 Abtretungserklärungen 2006 Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 2002 Akkreditive 2006 Aktenvermerke 2006 Angebote 2006 Angestelltenversicherung (Belege) 2006 Ust-IdNr.: DE 143246080 Seite 1 von 5

Anlagenvermögensbücher- und karteien 2002 Anträge auf Arbeitnehmersparzulage 2006 Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung 2002 Ausgangsrechnungen 2006 Außendienstabrechnungen 2006 Bankbelege 2006 Bankbürgschaften 2006 Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger 2006 Belege, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung) 2002 Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlagen 2006 Betriebskostenrechnung 2006 Betriebsprüfungsberichte 2006 Bewertungsunterlagen 2006 Bewirtungsunterlagen 2006 Bilanzen (Jahresbilanzen) 2002 Bilanzunterlagen 2006 Buchungsanweisungen 2006 Darlehensunterlagen 2006 Dauerauftragsunterlagen 2006 Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlagen) 2002 Depotauszüge (soweit nicht Inventare) 2006 Einfuhrunterlagen 2006 Eingangsrechnungen 2006 Einheitswertunterlagen 2006 Essenmarkenabrechnungen 2006 Exportunterlagen 2006 Fahrkostenerstattungsunterlagen 2006 Seite 2 von 5

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