Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I

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HERZLICH WILLKOMMEN. zum Elternabend. Informationen zum Übertritt. Primarstufe - Sekundarstufe. 27. Juni 2016 Seite: 1

Transkript:

Schule Birmenstorf Schulleitung. eine Schule, die weitergeht Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I Orientierungsschrift 2016/2017

Sehr geehrte Eltern Diese Broschüre haben wir von der Stadt Baden übernommen und angepasst. Sie orientiert Sie über den Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I. Sie gibt Ihnen Informationen über das Übertrittsverfahren, die Kriterien des Übertritts, die Verantwortlichkeiten und Ihre Mitsprachemöglichkeiten. Bei allfälligen Fragen können Sie sich in erster Linie an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer oder an die Schulleitung wenden. September 2016 Schulleitung Mittelstufe Birmenstorf Olivier Félix Morini Tel. 056/ 210 10 62 oder via Mail: olivier.felixmorini@schule-birmenstorf.ch Inhaltsverzeichnis 1. Von der Primarschule in die Sekundarstufe I 2. Die Sekundarstufe I 3. Überblick 4. Weisungen zum Übertritt und zum Empfehlungsverfahren 5. Beurteilung der Selbstkompetenz Beurteilung der Sozialkompetenz 6. Übertrittsmöglichkeiten innerhalb der drei Züge der Sekundarstufe I 7. Organisatorisches - Termine 8. Laufbahndiagramm 9. Fächerangebot der Primarschule / Sekundastufe I

1. Von der Primarschule in die Sekundarstufe I Am Ende der Primarschule beginnt für die Schülerinnen / die Schüler eine entscheidende Entwicklungsphase: Der Wandel vom Kind zum Erwachsenen. Dieser Wandel vollzieht sich in körperlicher, seelischer und geistiger Hinsicht und bereitet manchmal sowohl dem Jugendlichen als auch den Erziehenden Schwierigkeiten. Der Wechsel vom Quartierschulhaus / Dorfschulhaus ins Schulhaus der Sekundarstufe I trägt zur Persönlichkeitsbildung bei: Die Welt erweitert sich, die Jugendlichen lösen sich langsam von zu Hause und knüpfen neue Kontakte. Nicht alle Schülerinnen und Schüler verkraften die Pubertät und den Wechsel in die Sekundarstufe I gleich gut. Manche brauchen Zeit, bis sie sich im neuen Umfeld zurecht finden. Es ist daher sehr wichtig, dass die Schüler- / innen denjenigen Zug der Sekundarstufe I besuchen, welcher ihren Fähigkeiten entspricht. Gemäss Gesetz ist es möglich, den Zug der Sekundarstufe I zu wechseln. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Lesen Sie bitte dazu die Kapitel: 4. Weisungen zum Übertritt und zum Empfehlungsverfahren 5. Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz 6. Übertrittsmöglichkeiten innerhalb der drei Züge der Sekundarstufe I

2. Die Sekundarstufe I Im Kanton Aargau erfolgt der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I nach der 6. Klasse. Die drei Züge der Sekundarstufe I sind: REALSCHULE SEKUNDARSCHULE BEZIRKSSCHULE Gemeinsamkeiten Die Schülerinnen und Schüler erwerben sich eine vertiefte Allgemeinbildung. Im Zentrum steht die Persönlichkeitsbildung (Sozial- und Selbstkompetenz). Die geistigen, seelischen und körperlichen Anlagen und Fähigkeiten sollen weiter gefördert und entwickelt werden, insbesondere die Bereitschaft, selbstständig Neues zu lernen. Die Schüler und Schülerinnen sollen auf ein lebenslanges Lernen vorbereitet werden. Die Sekundarstufe I umfasst die 1. - 3. Klasse. Der Unterricht an den Berufsschulen baut auf dem Stoff der 3. Klassen auf, derjenige an den Mittelschulen auf dem Stoff der 3. Klasse der Bezirksschule. Unterschiede Die wesentlichen Unterschiede betreffen die Sach- und Selbstkompetenz, vor allem im Hinblick auf den Umfang des Stoffes, den Abstraktionsgrades und das Lerntempo. Typenwechsel innerhalb der Sekundarstufe I Für den Wechsel in die nächsthöhere Stufe gilt in jedem Schuljahr das Empfehlungsverfahren, welches bis zum Zwischenbericht abgeschlossen sein muss. Im Normalfall bedeutet dies eine Wiederholung des Schuljahres. Wer den benötigten Notenschnitt 4.0 im Jahreszeugnis nicht erreicht, wird in die nächsttiefere Stufe versetzt. Eine Repetition ist grundsätzlich nicht erlaubt. Übertritt in die Berufsmaturitätsschule, Wirtschaftsmittelschule, Informatikmittelschule oder Fachmittelschule und ins Gymnasium Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule werden prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsschule aufgenommen, wenn sie im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0 und einen Notendurschnitt von mindestens 4,4 erreichen. Die Noten in Mathematik und Deutsch zählen für die Berechnung dieses Durchschnitts doppelt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule werden prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsschule aufgenommen, wenn sie im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0 und einen Notendurschnitt von mindestens 5,3 erreichen. Die Noten in Mathematik und Deutsch zählen für die Berechnung dieses Durchschnitts doppelt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

3. Überblick REALSCHULE SEKUNDARSCHULE BEZIRKSSCHULE Aufgabe Aufgabe Aufgabe vermittelt breite Grundausbildung schafft Voraussetzung für berufliche Ausbildung schafft durch umfassendere Grundausbildung Voraussetzung für Eintritt in Mittelschulen und für berufliche Ausbildung Ziel Ziel Ziel Vertrauen in eigene Lern- und Leistungsfähigkeit finden Dem individuellen Lerntempo entsprechend Grundkenntnisse vermitteln und üben Wichtige Erkenntnisse und Einsichten an gut gewählten Beispielen gewinnen Grundlegende Fertigkeiten sicher beherrschen selbstständiges Denken und Hinführung zur wissenschaftlichen Genauigkeit Französisch und Englisch in 1.Kl.: Wahlfach Werken und Textiles Werken ab 1.Kl.: Wahlpflicht Italienisch ab 2.Kl.: Wahlfach Französisch und Englisch in 1.Kl. obligatorisch Werken und Textiles Werken ab 1.Kl.: Wahlpflicht Französisch und Englisch ab 2.Kl.: Wahlpflicht Italienisch ab 2.Kl. :Wahlfach Französisch / Englisch in 1.-3.Kl. obligatorisch Werken und Textiles Werken ab 1.Kl.: Wahlfach Latein ab 1.Kl.: Wahlfach Italienisch ab 2.Kl. : Wahlfach Ein Übertritt in die FMS (Fachmittelschule) und WMS (Wirtschaftsmittelschule) mit Durchschnitt 5.3 oder bestandener Aufnahmeprüfung möglich. Übertritt in Kantonsschule mit Durchschnitt 4.7, in FMS/ IMS/ WMS/ BMS mit Durchschnitt 4.4 oder bestandener Aufnahmeprüfung möglich.

4. Weisungen zum Übertritt und zum Empfehlungsverfahren (Auszüge aus den Broschüren Elterninformation des BKS: "Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau, S. 8 ff; Handreichung Lehrpersonen: "Leistungen Beurteilen und ausweisen, S. 13ff) Allgemeines Basis für die Einschulung sowie für den Wechsel von der 6. Klasse der Primarschule in die Sekundarstufe I bildet das Beurteilungsdossier der Mittelstufe mit dem letzten Zwischenbericht. Die Empfehlung der Lehrperson erfolgt im Hinblick auf das kommende Jahreszeugnis und das schulische Angebot, das dem Leistungsstand des Kindes am besten entspricht. Für den Übertritt in die Sekundarstufe I sind Selbstständigkeit, Problemlöseverhalten und Auffassungsgabe von entscheidender Bedeutung. Für die Empfehlung in die Sekundarstufe I ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Klassenlehrperson und allen anderen beteiligten Lehr- und Fachpersonen notwendig, damit die für die Empfehlung notwendige Gesamtbeurteilung gewährleistet werden kann. Ablauf des Empfehlungsverfahrens Schon in der 5.Klasse macht die Schule Birmenstorf eine erste Standortbestimmung. Dann, bis Ende Februar, führt die Klassenlehrperson der 6. Klasse mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler das Übertrittsgespräch. Die Lehrperson erklärt und begründet ihre Empfehlung. Es wird schriftlich festgehalten, ob die Eltern mit der Empfehlung der Lehrperson einverstanden sind. Sind sich die Lehrperson und die Eltern nicht einig, entscheidet die Schulpflege über die Zuweisung. Vor diesem Entscheid haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Argumente bei der Schulpflege darzulegen (Rechtliches Gehör). Der Laufbahnentscheid wird den Eltern anschliessend von der Schulpflege schriftlich zugestellt. Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen von der Zustellung an beim Schulrat des Bezirks Beschwerde zu erheben. 6 Übertritt in die Sekundarstufe I: Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Sekundarstufe I (Real-, Sekundar- oder Bezirksschule) berücksichtigt die Klassenlehrperson die Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern, die Beurteilung der Selbstkompetenz, sowie die Entwicklungsprognose. Das Erstellen der Entwicklungsprognose und das Erarbeiten der Übertrittsempfehlung sind keineswegs einfach. Der Schüler/die Schülerin soll ganzheitlich erfasst werden. Der Entscheid soll dem Jugendlichen eine seinen Fähigkeiten entsprechende Weiterbildung ermöglichen und sein Wohlergehen fördern. Aus diesem Grunde sind Gespräche mit den Eltern unabdingbar.

5. Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz: Wie Sie diesen Weisungen entnehmen können, basiert der Übertrittsentscheid nicht ausschliesslich auf der Basis von Beurteilungen, sondern ist das Resultat einer ganzheitlichen Beurteilung, die vor allem auch die Selbstkompetenz und Sozialkompetenz mitberücksichtigt. Die folgenden, nicht abschliessenden, Beispiele sollen Ihnen veranschaulichen, was unter Selbstund Sozialkompetenz zu verstehen ist. Die Beispiele werden den offiziellen Lernzielen des Zwischenberichtes gegenübergestellt.

(Quelle: Umsetzungshilfe zur Promotionsverordnung, www.ag.ch)

6. Übertrittsmöglichkeiten innerhalb der drei Züge der Sekundarstufe I Zwischen den 3 Zügen der Sekundarstufe I bestehen verschiedene Übertrittsmöglichkeiten (Durchlässigkeit). Damit soll der unterschiedlichen Entwicklung einzelner Schüler und Schülerinnen Rechnung getragen werden. Der Übertritt in einen anderen Typ erfolgt auf Beginn eines Schuljahres. Die Lehrpesonen der Sekundarstufe I erstellen ihre Übertrittsempfehlung gemäss den kantonalen Weisungen. entsendende aufnehmende Bedingungen Klasse Klasse 1. Kl. Real 1. Kl. Sek Empfehlung durch Klassenlehrperson, analog zur 6. Klasse 1. Kl. Sek 1. Kl. Bez 2. Kl. Real 2. Kl. Sek Empfehlung durch Klassenlehrperson 2. Kl. Sek 2. Kl. Bez 3. Kl. Real 3. Kl. Sek Empfehlung durch Klassenlehrperson, nur in besonderen Situationen 3. Kl. Sek 3. Kl. Bez

7.Organisatorisches Termine 5.Klasse Standortgespräche 23. August 2016 Elternabend der Schule Birmenstorf 19. Oktober 2016 Elterninfoabend zum Thema : "Die Sekundarstufe I Baden stellt sich vor" November 2016 bis Februar 2017 Übertrittsgespräche Alle Eltern müssen das Formular" Übertrittsempfehlung" unterschrieben haben. Falls die Eltern mit der Übertrittsempfehlung der Klassenlehrperson nicht einverstanden sind, kann das Rechtliche Gehör mit der Schulpflege verlangt werden. Die Schulpflege wird danach entscheiden. Sind die Eltern mit dem Entscheid der Schulpflege nicht einverstanden, können sie innert 30 Tagen nach Zustellung des Entscheides Einsprache beim Schulrat des Bezirks Baden erheben. Januar/ Februar 17 Februar 17 bis Ende März 17 Ende Juni 17 Übertrittsentscheid der Lehrpersonen an die Schulpflege Übertrittsentscheid der Schulpflege (Validierung) definitive Anmeldung an die Sekundarstufe I Baden Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die neuen Klassen durch die Schulleitungen Baden und Versand Stundenpläne

8. Laufbahndiagramm 1.Kl.Bez. 2.Kl.Bez. 3.Kl.Bez.* A/B/C/E/F Primarschule 6.Klasse 1.Kl.Sek. 2.Kl.Sek. 3.Kl.Sek.* C/(B)/E/F 1.Kl.Real 2.Kl.Real 3.Kl.Real C/D/E BWJ C/D/E IBK A/B/C/D/E WJ C/D/E Legende: BWJ Berufswahljahr IBK Integrations- und Berufsfindungsklasse WJ Werkjahr A: Kantonsschule B: Fach- bzw. Wirtschafts- bzw. Informatikmittelschule C: Berufslehre D : Attestlehre E: Kantonale Schule für Berufsbildung KSB (10. Schuljahr) F: Berufslehre mit BMS * anstatt 3. Kl. BWJ/IBK/WJ Die Primarschule im Kanton Aargau umfasst 6 Klassen. Die Sekundarstufe I im Kanton Aargau zählt 3 Klassen. Die Pfeile zeigen Übertrittsmöglichkeiten. Nach der 2. Klasse der Sekundarstufe I kann ein Übertritt in besondere Schulformen vollzogen werden. Die Berufswahl erfolgt in der Regel nach der 3. Klasse oder nach 9 Schuljahren oder nach zurückgelegtem 16. Altersjahr. In der Sekundarstufe I ist ein Übertritt in eine höhere Stufe auf Empfehlung möglich.

9.Fächerangebot der Primarschule/ Sekundarstufe I Die Fächer werden in Kern- und Erweiterungsfächer sowie weitere Fächer eingeteilt. Folgende Tabelle zeigt die Einteilung der Fächer an der Primarschule und der Sekundarstufe I. (Quelle: BKS Elterninformation Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau ) Kernfächer Erweiterungsfächer Weitere Fächer Primarschule Deutsch Bewegung und Sport Ethik und Religionen Mathematik Bildnerisches Gestalten Realien Englisch Französisch Musik Textiles Werken Werken Sekundarstufe I Deutsch Bewegung und Sport Chor/ Ensemble Mathematik Bildnerisches Ethik und Religionen Gestalten Englisch* Hauswirtschaft Instumentalunterricht Französisch* Musik Praktika Italienisch* Textiles Werken Projekte und Recherchen (3.Klasse) Latein (Bez) Werken Realien (Real) Geometrischtechnisches Werken Biologie / Physik / Chemie / Geschichte / Geografie (Sek) Biologie / Chemie / Geografie / Geschichte / Physik (Bez) * Bei den Wahlfächern Fremdsprachen zählt ab der ersten Klasse der Realschule die Fremdsprache mit der besten Jahresnote als Kernfach, alle weiteren besuchten Sprachen zählen als Erweiterungsfächer. An der Sekundarschule und der Bezirksschule zählen Englisch und Französisch als Kernfächer und Italienisch als Erweiterungsfach.