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Transkript:

Organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sowie Ablauforganisation Heidelberg, 05. Dezember 2013 Dr. Uwe Zweering, Saltigo GmbH BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 1 Organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 2

Organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Beschäftigte und Unternehmer/Betriebsleiter sind gemeinsam für die Sicherheit verantwortlich! Unternehmer/Betriebsleiter - Muss die Beschäftigten vor Gefährdung der Gesundheit durch geeignete Maßnahmen schützen. - Darf nur geeignete und unterwiesene Beschäftigte, die die Arbeiten nach Betriebsanweisungen und Anordnungen durchführen, einsetzen. Beschäftigte - Müssen Anweisungen befolgen. - Müssen die Lagerleitung über Vorfälle (z.b. beschädigte Verpackungen, Leckagen, Brände und Unfälle) unverzüglich informieren. BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 3 Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigten Allgemeine Betriebsanweisungen - vgl. TRGS 555 (Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten) - Basis: Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung - Regelung grundsätzlicher Maßnahmen - Sauberkeit und Ordnung / Reinigungsplan - Durchgänge und Zugänge freihalten - Begehungen - Verhaltensregeln - Hygiene - Arbeitskleidung/Schutzausrüstung - Zugangsregeln - Sicherheitseinrichtungen BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 4

Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigten Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe - für Einzelstoffe oder Gruppen von Gefahrstoffen Wichtige Punkte zum Inhalt - Angabe der zutreffenden Gefahrenkennzeichnung und der Einstufung, - Gefahren, die mit dem Lagern dieser Gefahrstoffe verbunden sind, - Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, - Hinweise über Zusammenlagerungsverbote, - Verhalten in Notfällen, z.b. Anweisungen bei Leckage oder Brand, - Auf Brand- und Explosionsgefahr achten, - Zündquellen, die zu Bränden oder Explosionen führen können, vermeiden. - Erste-Hilfe-Maßnahmen, - Entsorgung von Abfallprodukten. BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 5 Unterweisung Durchführung - mündlich (anhand von Betriebsanweisungen) - erstmals vor Beginn der Tätigkeiten - danach mindestens einmal jährlich - Sprache so wählen, daß alle die Inhalte verstehen - Teilnahme schriftlich bestätigen - Verhalten in Notfällen behandeln - Notfallübungen durchführen BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 6

Hygiene Der Arbeitgeber muß zur Verfügung stellen: - Sanitäre Anlagen - Wasch- und ggf. Duschgelegenheiten - Sozialräume - Möglichkeiten zur getrennten Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung, wenn die Gefahr einer Verunreinigung durch gefährliche Chemikalien besteht Mit Gefahrstoffen verunreinigte Arbeitsbekleidung mußvor Verlassen des Arbeitsbereiches abgelegt werden! BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 7 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Wird als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt - Muß von den Beschäftigten nach Anweisung getragen werden - Der Vorgesetzte muß dies überwachen - regelmäßige Wartung - Reinigung verschmutzter bzw. Entsorgung und Ersatz defekter PSA BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 8

Einlagerungsplan Zweck des Einlagerungsplanes - eindeutige Vorgabe, wo was bis zu welcher Menge gelagert werden darf - schnelle Orientierung im Falle einer Störung (z. B. Leckage) oder bei einem Brand Angabe der erlaubten Lagerklassen für jeden Lagerbereich/-abschnitt Grundregeln - Gefahrstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht (Zusammenlagerungsverbote beachten) - Getrennte Lagerung kann innerhalb eines Lagerabschnittes erforderlich sein - Abweichungen von Zusammenlagerungstabelle möglich - Kleinmengenregelungen - nach Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation!) - getrennte Lagerung kann auch bei Stoffen der gleichen LGKL erforderlich sein - unterschiedliche Löschmittel erforderlich - Reaktion miteinander BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 9 Zusammenlagerungstabelle Gelb: Unbedingt Erläuterungen beachten! BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 10

Arbeitsfreigabe Wann ist Arbeitsfreigabe erforderlich? - Tätigkeiten, die durch Wechselwirkung Gefährdungen verursachen können - Beispiel: Schweißarbeiten Umsetzung - System mit besonderen schriftlichen Anweisungen muss eingesetzt werden - Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Tätigkeit zu erteilen - hierfür muss eine verantwortliche Person zuständig sein BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 11 Zugang zum Lager Verfolgung von zwei Schutzzielen - Begrenzung der Anzahl von Personen, die sich im Lager aufhalten - Vermeidung von Diebstahl, Manipulation etc. durch Unbefugte Umsetzung - Benennung und Unterweisung befugter Personen - Hinweis auf Zugangsverbot (Beschilderung) - Organisatorische Maßnahmen (z.b. Betriebsfremde ansprechen) - nach Arbeitsende Tore und Türen verschließen - giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe unter Verschluss halten - ggf. weitere Anforderungen (z.b. BImSchV) beachten BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 12

Umgang mit Flurförderzeugen Unfallereignisse im Lager oft im Zusammenhang mit Flurförderzeugen - Zusammenstoß mit Personen oder anderen Fahrzeugen - Anfahren von Lagereinrichtungen - Beschädigung von Gebinden Besondere Qualifikation erforderlich - siehe Unfallverhütungsvorschrift D27 ( Flurförderzeuge ) - ggf. besondere Ausbildung erforderlich (Fahrerausweis) - Fahrauftrag muss schriftlich erteilt werden BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 13 Überwachung der Arbeitsschritte Implementierung eines Wirksamen Überwachungssystems erforderlich - Umsetzungskontrolle - Wirksamkeitskontrollen Umsetzung - Beschäftigte müssen - die Anweisungen aus Betriebsanweisungen und Schulungen befolgen - über ausreichende Eignung und Qualifikation verfügen - Unternehmer bzw. Betriebsleiter muss dies durch Kontrollen sicherstellen - Häufigkeit und Intensität der Kontrollen abhängig vom Einzelfall - Dokumentation der Kontrollen BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 14

Prüfungen Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen ist zu prüfen - Festlegung der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung - erstmalige Prüfung nach Einführung - danach regelmäßig Prüfung (nach Festlegung, mind. alle drei Jahre) - Ergebnis der Prüfung dokumentieren Zu prüfende Einrichtungen sind z.b. - Regale, - Auffangeinrichtungen, - Lüftungseinrichtungen, - Brandmeldeanlagen, Brandlöscheinrichtungen, - Flurförderzeuge, - Elektrische Geräte, - Feuerschutzabschlüsse (z. B. Türen und Tore), - Feststellanlagen, - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, - Blitzschutzanlage. BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 15 Ablauforganisation Beispiel: Wareneingang BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 16

Ablauforganisation: Wareneingang Wichtige Kontrollfunktion - Es dürfen nur die richtigen (d.h. bestellten) Waren angenommen werden - Einlagerung muss zulässig sein -Grundsätzliche Klärung vorab erforderlich - Beachtung der technischen und gesetzlichen Anforderungen und Einschränkungen (vgl. Genehmigung des Lagers, z.b. Mengenbeschränkungen) - Beschränkungen bei der Einlagerung bestimmten Stoffgruppen (z. B. entzündbare Flüssigkeiten, explosionsgefährliche Stoffe), - Tragfähigkeit von Regalen, - Beachtung von Zusammenlagerungsverboten. BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 17 Ablauforganisation: Wareneingang Wareneingangskontrolle und Vereinnahmung - Kontrolle der Lieferpapiere und Abgleich mit Bestellung, (Wurde richtiges Material geliefert? Sind die Lieferpapiere vollständig?), - Kontrolle der Identität (ggf. Analyse), - Kontrolle der Etikettierung (Produktbezeichnung, Kennzeichnung), - Kontrolle der Menge, - Kontrolle der Gebinde (Sauberkeit, Unversehrtheit, Eignung der Lagereinheit), - Abgleich der Analysenzertifikate mit Spezifikation, - ggf. Anbringung von Wareneingangsetiketten, - ggf. Vereinnahmung im eigenen Warenwirtschaftssystem. BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 18

Ablauforganisation: Wareneingang Körperliche Einlagerung - Stapelbarkeit von Gebinden beachten - Zuordnung zu einem Lagerort - Transport zum Lagerort BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 19 Ablauforganisation: Wareneingang Dokumentation der Einlagerung - Lagerverwaltung über geeignetes System, - Bei der Einlagerung von angebrochenen Gebinden ist bei der Ermittlung der Lagermenge für entzündbare Gefahrstoffe das Nennvolumen heranzuziehen. Anmerkung: Bei der Einlagerung von entleerten Gebinden werden für die Ermittlung der Lagermenge 0,5 % des Rauminhalts der Behälter angesetzt. BG RCI: Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen, Heidelberg 2013-12-05 Folie 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. BG RCI: Sichere Lagerung von Chemikalien, Heidelberg 2013-12-05 Folie 21