Schutz vor rechtsextremen Anmietungsversuchen Information für Vermieter



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Transkript:

Landeshauptstadt München Direktorium Fachstelle gegen Rechtsextremismus Schutz vor rechtsextremen Anmietungsversuchen Information für Vermieter A) Vorbemerkung Allgemein zugängliche Informationsquellen für Vermieter Zu den bei Vermietern bereits weit verbreiteten Auskunftsverlangen vor Abschluss von Mietverträgen, vor allem zur Sicherung vor Vertragsschlüssen mit nicht solventen Mietern, gehören Anfragen bei der Schufa und bei Vorvermietern. Vorvermieter können aber auch Auskunft geben, wenn es etwa durch vertragswidriges oder den Hausfrieden störendes Verhalten des Mieters bei ihrem Mietverhältnis zur Vertragsbeendigung gekommen ist. Von solchen Informationsmöglichkeiten kann auch zur Vermeidung etwaiger vertragswidriger Nutzungen, z.b. lautstarke, die Mitmieter störende Versammlungen mit rechtsradikalen Bezügen oder Belästigungen im Haus mit diskriminierenden oder volksverhetzenden Inhalten Gebrauch gemacht werden. Schon hierdurch eröffnen sich für Vermieter Möglichkeiten, Informationen auch über störendes oder vertragsverletzendes Verhalten eines Mietinteressenten im Vormietverhältnis zu erhalten. Darüber hinaus können auch Fachstellen kontaktiert werden, die Auskunft über rechtsextreme Aktivitäten und Gruppen geben, z.b. die Fachstelle gegen Rechtsextremismus bei der Landeshauptstadt München. B) Hinweise zu gewerblichen Mietverhältnissen 1. Grundlagen Schon das Verschweigen der Rechtslastigkeit des Markensortiments kann nach der Rechtsprechung einen Grund für eine Anfechtung des Mietvertrags oder für eine fristlose Kündigung darstellen. Empfehlenswert ist aber für den Vermieter sich bereits vor Mietvertragsabschluss sich Klarheit über die Nutzungen in den von ihm vermieteten Räumen zu verschaffen und auch dies auch vertraglich klar zu regeln. Hierfür sollte der Vermieter eine belastbare Formulierung in Mietverträgen treffen, die ihm Möglichkeiten für eine Anfechtung oder Kündigung schafft. Der Vermieter kann zum Beispiel im Mietvertrag den Mietzweck klar vereinbaren und - bei Vertrieb von Waren - eine Sortimentserläuterung und eine enge Sortimentsbindung regeln. Zu formulieren sind solche Einschränkungen letztlich individuell vom jeweiligen Vermieter nach dokumentierter Befragung hierzu vor Abschluss des Mietvertrags, so dass bei wahrheitswidrigen oder unvollständigen Angaben des Mieters die arglistige Täuschung leichter nachweisbar ist oder bei einer Überschreitung der in dem Mietvertrag vereinbarten Nutzungen das Mietverhältnis leichter gekündigt werden kann.

Seite 2 Zur Orientierung und als Anhaltspunkt für Vermieter wird für die folgenden gewerblichen Mietbereiche Büroraum, Vertrieb von Waren, Versammlungsräume (kurzfristig und dauernde Nutzung) sowie Werbeflächen, in denen eher mit vom Vermieter nicht gewollten Nutzungen zur Verbreitung rechtsextremen Inhalts, auch Vertrieb von Waren und Werbematerial für extremistische oder volksverhetzende Zwecke gerechnet werden muss, ein beispielhafter und nicht abschließender Fragenkatalog an den Mietinteressenten zusammengestellt. Dieser Fragenkatalog entbindet den Vermieter nicht von einer kritischen und sorgfältigen Auswahl im Vorfeld der Vermietung, soll aber eine Orientierungshilfe dafür sein, rechtsextremistische Absichten aufzudecken oder bei Verschweigen leichter den Beweis der arglistigen Täuschung zu erbringen. Wichtig ist allerdings der Hinweis an die Vermieter, dass die hier zusammengestellten Fragen beispielhaft sind und vom Vermieter entsprechend den individuellen Umständen anzupassen und zu ergänzen sind. 2. Vermietung von Büroraum und/oder Räumen zum Vertrieb von Waren 2.1 Fragenkatalog Was ist Gegenstand des Bürobetriebs? (z.b. Verein für..., Werbeagentur für..., Versandbüro - Art der Waren..., Beratungspraxis für..., usw.) Erfolgt zum Betrieb eines/einer... (sonstige Nutzung) (Geschäftszweck und Tätigkeiten sind vom Mietinteressenten zu beschreiben) Ist beabsichtigt die Räume auch für kulturelle Zwecke zu nutzen? Ist beabsichtigt die Räume auch für politische Zwecke zu nutzen? Falls ja, welche konkreten Tätigkeiten für welche Zwecke sind beabsichtigt und welchen Dachverbänden, Vereinigungen, politischen Parteien oder gesellschaftlichen Gruppierungen ist die in den Mieträumen erfolgende Tätigkeit zuzurechnen. Wer nutzt die Räume? (z.b. nur Mieter persönlich, Personal für Bürobetrieb, Vereinsmitglieder, Gesellschafter, Verkaufspersonal; ist Publikumsverkehr vorgesehen - z.b. Kunden, Mandanten, Ratsuchende) Sind Versammlungen, Schulungen, Tagungen in den Räumen vorgesehen? Wenn ja: Zweck:... Themenbereiche - grob:... Häufigkeit:... maximale Zahl der Teilnehmer:...

Seite 3 Bei Verkauf oder Vertrieb von Waren: Welche Waren führen Sie im Sortiment?... Bei Bekleidung und Schuhen: Welche Marken?... Der Vermieter erklärt, dass aufgrund der Lage der Mieträume im Gebäude / der Rücksicht auf die anderen Mieter / der Rücksicht auf die Umgebung / wegen seiner eigenen religiösen und/oder weltanschaulichen Bindungen jegliche Nutzungen, die eine rechtsextreme oder Gewalt verherrlichende oder Bevölkerungsteile diskriminierende Haltung nach außen erkennbar werden lassen, unerwünscht sind. Rechtsradikale Aktivitäten werden in großen Teilen der Bevölkerung entschieden abgelehnt und es besteht die Gefahr, dass ihm als Vermieter eine Unterstützung dieser Szene zugerechnet wird. Eine Überlassung der Mieträume für derartige Nutzungen wird deshalb ausgeschlossen, da diese mit seinen persönlichen Wertvorstellungen nicht vereinbar sind und ihn im Ansehen der Person wie in seinem Vermögen schädigen können. Dies gilt auch für Versammlungen oder Versendung von Medien mit solchen Inhalten ausgehend von seinem Anwesen. Er fordert den Mietinteressenten ausdrücklich auf, ihn auf Umstände bei dessen Tätigkeit hinzuweisen, die mit den in den Mieträumen nicht erwünschten Nutzungen im Zusammenhang stehen oder in der Bevölkerung mit derartigen Nutzungen in Zusammenhang gebracht werden. Hierzu erklärt der Mietinteressent: 2.2 Formulierungsbeispiel für Büronutzung (abhängig vom Ergebnis nach Fragenkatalog): Mietzweck, Untervermietung 1. Die Mietsache wird ausschließlich zum Betrieb eines Büros der...-firma / des..vereins /... vermietet. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch...(z.b. den Mieter selbst und bei ihm angestellte Mitarbeiter. Hier ist das Ergebnis des vorstehenden Fragenkatalogs einzusetzen). Die Nutzung erstreckt sich auf folgende Tätigkeiten:... 2. Zu der vertraglich vereinbarten Büronutzung gehören nicht Versammlungen und Schulungen in den Mieträumen oder: Versammlungen und Schulungen mit Teilnehmern, die die hier vereinbarte Mitarbeiterzahl übersteigen, oder: vom vorstehend genannten Personenkreis der berechtigten Nutzer abweichen. 3. Bezüglich eines etwaigen Versandes von Werbeartikeln, Waren und Medien incl. Bild- und Tonträgern versichert der Mieter, dass diese keine Kennzeichen verfassungswidriger Organi-sationen enthalten oder rechtsextremen oder Gewalt verherrlichenden oder Bevölkerungsteile diskriminierenden Inhalte haben werden oder als Zeichen für Inhalte stehen, die in der Bevölkerung als rechtsextrem, rassistisch, antisemitisch oder Gewalt verherrlichend wahrgenommen werden. 4. Der Mieter darf die Mietsache nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zweckes nutzen, die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Mietparteien sind

Seite 4 darüber einig, dass bei (vom Vermieter genehmigter) Untervermietung auch der Untermieter an den mit dem Hauptvermieter vereinbarten Mietzweck gebunden ist. Der Mieter verpflichtet sich daher, den vorstehend vereinbarten Mietzweck, insbesondere die in Abs. 2 und 3 vereinbarten Einschränkungen jeweils rechtsverbindlich mit einem Untermieter zu vereinbaren. 5. Der Vermieter kann die Zustimmung zur Untervermietung vom Einverständnis des Untermieters mit den vorgenannten Beschränkungen abhängig machen und eine Erklärung des Untermieters ihm gegenüber hierzu verlangen. 2.3 Formulierungsbeispiel für Ladenmiete (Warenvertrieb etc., abhängig vom Ergebnis nach Fragenkatalog): Mietzweck, Untervermietung 1. Die Mietsache wird ausschließlich zum Betrieb eines Ladenlokals der......-firma / zum Verkauf von ( z.b. Bekleidung oder Zeitschriften/ Tonträger ) vermietet. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch...(z.b. den Mieter selbst und bei ihm angestellte Mitarbeiter. Hier ist das Ergebnis des vorstehenden Fragenkatalogs einzusetzen). Die Nutzung beinhaltet den Vertrieb folgender Waren/des folgenden Sortiments:... Eine Sortimentserweiterung oder Änderung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. 2. Bezüglich des Verkaufs und Versandes von Waren und Werbeartikeln, (incl. Medien wie Schriften, Bild- und Tonträgern ) versichert der Mieter, dass diese keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten werden, keine rechtsextremen oder Gewalt verherrlichenden oder Bevölkerungsteile diskriminierenden Inhalte haben werden oder als Zeichen für Inhalte stehen, die in der Bevölkerung als rechtsextrem, rassistisch, antisemitisch oder Gewalt verherrlichend wahrgenommen werden. 3. Zu der vertraglich vereinbarten Ladennutzung gehören nicht Versammlungen und Schulungen in den Mieträumen (oder: Versammlungen und Schulungen mit Teilnehmern, die die hier vereinbarte Mitarbeiterzahl übersteigen oder vom vorstehend genannten Personenkreis der berechtigten Nutzer abweichen). 4. Der Mieter darf die Mietsache nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zweckes nutzen, die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Mietparteien sind darüber einig, dass bei (vom Vermieter genehmigter) Untervermietung auch der Untermieter an den mit dem Hauptvermieter vereinbarten Mietzweck gebunden ist. Der Mieter verpflichtet sich daher, den vorstehend vereinbarten Mietzweck, insbesondere die in Abs. 2 und 3 vereinbarten Einschränkungen jeweils rechtsverbindlich mit einem Untermieter zu vereinbaren. 5. Der Vermieter kann die Zustimmung zur Untervermietung vom Einverständnis des Untermieters mit den vorgenannten Beschränkungen abhängig machen und eine Erklärung des Untermieters ihm gegenüber hierzu verlangen.

Seite 5 3. Versammlungsräume (Veranstaltungen, Tagungsräume, Schulungs- und Gaststätten) 3.1 Fragenkatalog erfolgt die Nutzung der Räume für kulturelle Zwecke für politische Zwecke für berufliche/ kommerzielle Zwecke für private Zwecke Falls kulturell/politisch/kommerzielle Zwecke: welchen Dachverbänden, Vereinigungen, politischen Parteien oder gesellschaftlichen Gruppierungen ist die in den Mieträumen erfolgende Veranstaltung zuzurechnen: Der Vermieter erklärt, dass aufgrund der Rücksicht auf die anderen Mieter / der Rücksicht auf die Umgebung (Lage des Mietobjektes) / seiner eigenen religiösen und/oder weltanschaulichen Bindungen jegliche Versammlungen und Nutzungen, die eine rechtsextreme oder Gewalt verherrlichende oder Bevölkerungsteile diskriminierende Haltung nach außen erkennbar werden lassen, unerwünscht sind. Eine Überlassung der Mieträume für derartige Nutzungen wird ausgeschlossen, da diese mit seinen persönlichen Wertvorstellungen nicht vereinbar sind und ihn als Vermieter sowohl in seinem Ansehen der Person wie in seinem Vermögen schädigen können. Dies gilt sowohl für Versammlungen in als auch für die Verteilung oder Versendung von Medien mit solchen Inhalten ausgehend von seinem Anwesen. Der Vermieter fordert den Mietinteressenten ausdrücklich auf, ihn auf Umstände bei den beabsichtigten Veranstaltungen hinzuweisen, die mit den in den Mieträumen nicht erwünschten Nutzungen im Zusammenhang stehen oder in der Bevölkerung mit derartigen Nutzungen in Zusammenhang gebracht werden. Hierzu erklärt der Mietinteressent:

Seite 6 3.2 Formulierungsbeispiel für den Mietzweck Veranstaltungen Mietzweck, Untervermietung 1. Die Mietsache wird ausschließlich zur Durchführung von Veranstaltungen / einer Veranstaltung der...-firma / des..vereins /.von Herrn/Frau... vermietet. Die Leitung der Veranstaltung/-en erfolgt ausschließlich durch... (z.b. den Mieter selbst oder eine namentlich zu benennende Person). Veranstaltungszweck ist... (Hier ist das Ergebnis des vorstehenden Fragenkatalogs einzusetzen). 2. Der Mieter ist für die in den Mieträumen stattfindenden Veranstaltungen der verantwortliche Veranstalter. Er versichert, nicht im Auftrag eines Dritten, dem Vermieter nicht genannten Veranstalters zu handeln. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume nicht Dritten als Veranstaltungsräume zu überlassen. Die Untervermietung wird ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Der Mieter hat folgende Obliegenheiten einzuhalten... (hier sind ggf. auch individuelle Vereinbarungen vom Vermieter einzufügen, z.b. das Einhalten von behördlichen Auflagen, Einschränkungen usw., da die beispielhaften Vereinbarungen hier nicht abschließend sind) 4. Der Mieter verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen und alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften sowie Anordnungen und Auflagen einzuhalten. Er hat Kenntnis davon, dass die Nutzung der Räume nicht zur Durchführung von Versammlungen oder Veranstaltungen berechtigt, auf denen rechtsextreme, rassistische antisemitische oder Gewalt verherrlichende Inhalte dargestellt werden. Er versichert, dass die von ihm veranstaltenden Zusammenkünfte keine derartigen Inhalte haben werden und verpflichtet sich, Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Hierzu wird er erforderlichenfalls auch vom Hausrecht Gebrauch machen. 4. Werbeflächen 4.1 Fragenkatalog erfolgt die Nutzung der Werbeflächen für kulturelle Zwecke für politische Zwecke für berufliche/ kommerzielle Zwecke für private Zwecke Falls kulturell/politisch/kommerzielle Zwecke: welchen Dachverbänden, Vereinigungen, politischen Parteien oder gesellschaftlichen Gruppierungen ist die in den Mieträumen erfolgende Veranstaltung zuzurechnen:

Seite 7 4.2 Formulierungsbeispiel für den Mietzweck Werbeflächen Mietzweck 1. Die Mietsache wird ausschließlich zur Benutzung als Werbefläche für eine Veranstaltung der...-firma / des...-vereins vermietet. Die beworbene Veranstaltung hat folgenden Charakter: Politisch Kulturell Kommerziell Vereinswerbung Sonstige:... 2. Der Mieter verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Werbung zu sorgen und alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften sowie Anordnungen und Auflagen einzuhalten. Er hat Kenntnis davon, dass die Nutzung der Werbefläche nicht zur Bewerbung von Versammlungen oder Veranstaltungen berechtigt, auf denen rechtsextreme, rassistische antisemitische oder Gewalt verherrlichende Inhalte dargestellt werden. Er versichert, dass die von ihm beworbene Veranstaltungen keine derartigen Inhalte haben werden.