Schulentwicklungsplanung 2017 WS 2 Kosten der OGS Lexis,

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Transkript:

Schulentwicklungsplanung 2017 WS 2 Kosten der OGS Lexis, 12.5.2017

AGENDA Zahlen und Daten zum Ganztag Rechtliche Grundlagen und offene Fragen Erhebung Dr. Garbe & Lexis völlig unwissenschaftlich zum interkommunalen Vergleich von Kosten und Leistungen im Bereich der Ganztagsversorgung pro Gruppe Folie 2 16/05/17

Gesamtschau Deutschland Bertelsmann Stiftung, Ganztagsstudie 2016, Anteil aller SuS in Ganztagsschulen Folie 3 16/05/17

Entwicklung Ganztagsnutzung GS NRW 700000 600000 500000 400000 300000 200000 100000 0 680770 662860 652445 639687 625354 625122 619659 632693 222039 235620 240490 253649 262727 278773 188081 189995 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 SuS Ganztag SuS Gesamt Folie 4 16/05/17

700000 680770 662860 652445 639687 625354 625122 619659 632693 600000 500000 400000 300000 200000 188081 189995 222039 235620 240490 253649 262727 278773 100000 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 SuS Ganztag SuS Gesamt Folie 5 16/05/17

Betreuung in der Grundschule in Prozent aller SuS in NRW 8,6 8,5 8,1 10,8 5,4 28,7 42 40,6 42,4 44,1 2010 2011 2014 2015 2016 GS: offener Ganztag GS: andere Übermittagsbetreuung Folie 6 16/05/17 Statistiktelegramm 2016

Rechtliche Grundlagen Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat zum 23.12.2010 fünf Erlasse in einem Grundlagenerlass zusammengefasst Folie 7 16/05/17

Ganztag geht in die Professionalisierung Wo kann die Kommune steuern? Wo braucht sie welche Partner? Rollenverständnis des Schulträgers und der Schule definiert Leistung der OGS Folie 8 16/05/17

Planungsanlässe Schule/Eltern/Lehrer beschweren sich über mangelnde Räume, Flächen, bauliche Qualität, Mensa, Essen etc. Träger werden vorstellig wegen Investitionen in den Ganztag Additives Modell stößt an seine Grenzen Es gibt ein Förderprogramm! Folie 9 16/05/17

Folie 10 16/05/17

Problemlösungen Liegen nicht immer in baulichen Lösungen! Beispiele aus jüngerer Zeit: Einbeziehung des benachbarten Jugendzentrums/Hort mit tagsüber ungenutzten Kapazitäten Aufdeckung zu geringer Personaldecke beim Träger, daher keine Aufsicht, daher Raumnutzung vieler kleinerer Räume unmöglich Es stellt sich heraus, dass es weniger an Fläche als an der Qualität der Ausstattung (Akustik!) mangelt Es erweisen sich qualitative Lücken im schulischen Konzept Folie 11 16/05/17

Aspekt: Raumversorgung BASS damals: 25 %-Zielmarke Heute: Schnitt: 50 % Interpretation BASS 120 m²/zug => additiv vorzuhalten => pro Gruppe ein Raum in Klassenraumgröße Dr. Garbe & Lexis: ab 50 % funktioniert additives Modell nicht mehr Strikt multifunktionale Nutzung Änderung org./päd. Konzept Folie 12 16/05/17

Empfehlung Je mehr Systeme nebeneinander, desto schwieriger ist die Verwaltung, desto mehr taktisches Verhalten bei den Eltern und desto unübersichtlicher die Situation Hort und OGS nebeneinander => Eltern suchen sich kostengünstigste Betreuung aus und kombinieren Angebote, Kinder wandern hin und her OGS und Ümi-Betreuung nebeneinander => ständiges Kommen und Gehen, eine inhaltlich gute OGS ist nur schwer umzusetzen Rhythmisierung und OGS nebeneinander => Personalaufwand + 10 h/gruppe in Essen Folie 13 16/05/17

Aspekt Raumkosten Raumkosten fehlen oft Wenn Raumkosten ausgewiesen sind, dann nur Reinigungsoder Heizungskosten, Kommune berechnet ihre Abschreibungen auf den Raum nicht Kosten für Spielzeug / Ausstattung teils enthalten, teils nicht Kosten eines Neubaus werden daher über- Kosten eines vorhandenen unterschätzt! Folie 14 16/05/17

Ort h/gruppe Kosten/Gruppe Jahr Eigenanteil Träger 51.900, (2.076 pro SuS, 3.031 pro Kind A ka mit Förderbedarf, 640 pro Kind verlässliche Essen GS, 580 pro Kind päd. Ümi-Betreuung) 2017 14,6% 70.251 = 6,5 h Leitung, 31,5 h Erzieher, B 56,3 13,3 Assistenz, 5 h Küche Personalkosten (+8.116 SK) bei Rhythmisierung 2016 C 60 70.166 nur Personalkosten ohne Koordinationskosten im Rathaus o. Raumkosten 55.000 davon 44.000 Personalkosten (2000 /Kind) bis 2017 jährlich um 1.5 % D 30 gestiegene Gruppenpauschale + indiv. Förderung auf 61.250, Elternanteil 13 %, Landesanteil 42 % 2012 45% E 26 Aufwand in Stunden 4 h Leitung, 18 h Assistenz, 2 h Honorarkraft, 2 h Küche 2017 Förderverein F 47.000 2016 8,3% diverse G 46,5 Aufwand in Stunden: 30 h Leitung, 10 h Assistenz, 4 h Honorarkr., 2,5 h Küche 2012 H 45 35.000 ; Aufwand in Stunden: 40 h päd. 2017 I 55 Personal, 5 h Küche 32.961 (auf rechnerische Gruppen bezogen). Berechnung pro Kopf (2.438 ) und pro Schule keine Gruppen, ein einheitl. Träger, eine Leitungsstelle für 4 GS 2016 17% lokaler einheitlicher Träger Folie 15 16/05/17

Aufschlagskalkulation Folie 16 16/05/17

Beispiel Folie 17 16/05/17

Beispiel der Schulen aus der Nachbarschaft 71 Kinder, gerechnet als 3 Gruppen 2 Sozialpäd., 5 Erzieher, 2 Sozialpäd., 2 Erzieher, 1 Sozialpäd., 5 Erzieher, 3 Sozialpäd., 4 Erzieher, 1 Kunstpäd. => 135 h => 45/Gruppe 1 Kunstpäd. => 130 h => 43/Gruppe 1 Kunstpäd. => 183 h => 61/Gruppe 1 Kunstpäd. => 230 h => 58/Gruppe 11 Betreuungskräfte, 13 h => 4/Gruppe 1 Küche 1 Leitung: 8,6 % (14.812 ) Sachkosten-IST: 1,4 % (2.380 ) Overhead-IST: 7,8 % (13.462 ) 69 Kinder, gerechnet als 84 Kinder, gerechnet als 114 Kinder, gerechnet 3 Gruppen 3 Gruppen als 4 Gruppen 12 Betreuungskräfte, 6,5 h => 2/Gruppe 1 Küche 1 Leitung: 8,7 % (14.225 ) Sachkosten-IST: 1,6 % (2.680 ) Overhead-IST: 7,8 % (12.777 ) 15 Betreuungskräfte, 9 h => 3/Gruppe 1 Küche 1 Leitung: 8,2 % (17.408 ) Sachkosten-IST: 1,6 % (3.485 ) Overhead-IST: 7,8 % (16.558 ) 14 Gruppen, 48 h päd. Personal, 3 h zus. Honorarkräfte + 4,5 Leitung 14 Betreuungskräfte, 14 h => 3/Gruppe 2 Küche 1 Leitung: 9,1 % (17.408 ) Sachkosten-IST: 1,9 % (4.982 ) Overhead-IST: 7,8 % (20.157 ) Folie 18 16/05/17

Danke für Ihr Interesse!

Offene rechtliche / administrative Fragen Die offene Ausgestaltung ist beabsichtigt, auch für die Horte waren viele Fragen wie z.b. Personalausstattung nicht ausführlich geregelt. http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht sehr verständlich aufbereitet und aktuell! Folie 20 16/05/17

Rechtliche Rahmensetzungen Neben dem Grundlagenerlass gibt es nach wie vor drei Förderrichtlinien, die Finanzströme regeln, in der OGS, in den Betreuungsangeboten der Primarschulen, die keine OGS sind, sowie in allen Schulen der Sekundarstufe I. Hier bleibt es bei drei Förderrichtlinien. Schließlich gelten im Ganztag die oben bereits angesprochenen arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben, das Versicherungsrecht und vieles mehr. Folie 21 16/05/17

Personal (BASS 63.2) "7.2 Lehrerstellenanteile sind möglichst für Angebote zu nutzen, die die Kinder ergänzend zum Unterricht individuell fördern und fordern (zum Beispiel zusätzliche Arbeits- oder Wochenplanstunden, Sprachbildung, Mathematik und Naturwissenschaften, Fremdsprachen). Möglich ist auch ihre Nutzung für Konzeption und Koordination." "7.3 Neben Lehrkräften sollen möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrerinnen und -lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden." "7.4 Ergänzend können, nach Möglichkeit unter pädagogischer beziehungsweise sozialpädagogischer Begleitung, auch pädagogisch geeignete ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren, Handwerkerinnen und Handwerker, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Zivildienstleistende und Teilnehmende am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und von Freiwilligendiensten tätig werden." "7.5 Die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal liegen beim jeweiligen Anstellungsträger. Die Beschäftigung von Personal eines außerschulischen Trägers erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter." Folie 22 16/05/17

Schulverpflegung Ist Pflicht an Tagen mit nachmittäglichem Unterricht. Zuständig ist der Schulträger. Kooperationsgebot Die Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schule und außerschulischem Träger beruht auf einer Kooperationsvereinbarung. Schulträger beteiligt Jugendhilfe, Schule beteiligt Schulkonferenz. Folie 23 16/05/17

Aufsicht und Haftung Schulleitung stellt sicher, dass Aufsicht gegeben ist. Die Aufsichtspflicht obliegt allen Lehrkräften, dem pädagogischen Fachpersonal sowie dem weiteren Betreuungspersonal der Schule (siehe Erlass Verwaltungsvorschriften zu 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht -) und dem Personal der außerschulischen Angebote. Das Personal muss sorgfältig und nach den Bedürfnissen der konkret zu betreuenden Schülerinnen und Schüler ausgewählt, geschult und fortgebildet werden. Wenn dem so ist, haftet das Personal nicht individuell, wenn sie alles tut, was ein verantwortungsbewusster Mensch tun würde, dem junge Menschen anvertraut sind. Folie 24 16/05/17

Aspekt Personalausstattung Wir finden sehr unterschiedliche Modelle in den Kommunen, die uns ihre Daten zur Verfügung gestellt haben in Bezug auf: Einkalkulierung Overhead beim Träger Ausweis Kosten einzelner Personen oder Personengruppen fehlt häufig, dadurch ist Qualifikation (=> Gehaltsanspruch) nicht nachvollziehbar Kosten für Fortbildung sind nicht zu unterschätzen bei qualitätsbewussten Trägern resultiert hoher Fortbildungsaufwand in geringere Präsens und daher höhere Personalanforderungen Küchenhilfen oft nicht mitgerechnet Verwaltungskosten verschieden gehandhabt (Aufschlagsberechnung ist am häufigsten, die Werte unterscheiden sich) Folie 25 16/05/17

Datensammlung völlig unwissenschaftlich Ort A Ess en h/gr uppe ka Folie 26 16/05/17 Kosten/Gruppe 51.900, (2016) (2.076 pro SuS, 3.031 pro Kind mit Förderbedarf, 640 pro Kind verlässliche GS, 580 pro Kind päd. Ümi-Betreuung), 16,4 % Eigenanteil 2016 und 2017 14,6 % B 56,3 70.251 = 6,5 h Leitung, 31,5 h Erzieher, 13,3 Assistenz, 5 h Küche (2016) Personalkosten (+8.116 SK) bei Rhythmisierung C 60 70.166 nur Personalkosten ohne Koordinationskosten im Rathaus o. Raumkosten D 30 55.000 davon 44.000 Personalkosten (Angaben von 2012, 2000 /Kind) bis 2017 jährlich um 1.5 % gestiegene Gruppenpauschale + indiv. Förderung auf 61.250 Eigenanteil 45 %, Elternanteil 13 %, Landesanteil 42 % E 26 Aufwand in Stunden 4 h Leitung, 18 h Assistenz, 2 h Honorarkraft, 2 h Küche (2017, Förderverein) F 47.000 (2016); Eigenanteil 8,3 % G 46,5 Aufwand in Stunden: 30 h Leitung, 10 h Assistenz, 4 h Honorarkr., 2,5 h Küche (2012) H 45 35.000 ; Aufwand in Stunden: 40 h päd. Personal, 5 h Küche (2017) I 55 32.961 (auf rechnerische Gruppen bezogen). Berechnung pro Kopf (2.438 ) und