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Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf Beantragung eines Eintragungsscheinen anlässlich der amtlichen Listenauslegung für das von der Landesregierung zugelassene Volksbegehren Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017 10. Bekanntmachung über die Auslegung der Eintragungslisten (Ort und Zeit) des Volksbegehrens Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! in der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017 Seite/n 15-16 17-18 Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister Rathaus 50351 Hürth Jahres-Abo 25,00 inkl. Porto Einzelpreis 1,00 inkl. Porto Kündigung des Bezugs: Nur für das folgende Jahr bis zum 30.11. Für Selbstabholer liegt das Amtsblatt kostenlos im Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 40, aus.

- 15 - Bekanntmachung Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf Beantragung eines Eintragungsscheinen anlässlich der amtlichen Listenauslegung für das von der Landesregierung zugelassene Volksbegehren Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017 1. Das Volksbegehren ist auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet: Der Landtag möge sich mit dem Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" mit dem Ziel, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren - ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht - abgelegt wird, befassen. Dieses Ziel soll durch eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes NRW erreicht werden. 2. Das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) für das Volksbegehren für die Stadt Hürth wird in der Zeit während der Dienststunden vom 24. Januar bis 27. Januar 2017 Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 24. Januar 2017 von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr 25. Januar 2017 von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr 26. Januar 2017 von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr 27. Januar 2017 von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, Hauptamt, 3. Etage, Zimmer 364, für Eintragungsberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Der Zugang ist barrierefrei Jeder Eintragungsberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person in dem Verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Eintragungsberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit von anderen im Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Verzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Eintragungsberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

- 16 - Das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Zur Eintragung in die amtlich ausgelegten Listen wird nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist. 3. Wer das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) für unrichtig oder unvollständig hält, soll sofort nach Einsichtnahme Einspruch einlegen; der Einspruch muss spätestens am letzten Tage der Einsichtsfrist eingelegt werden. 4. Eine individuelle Benachrichtigung der in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragenen Eintragungsberechtigten über die Listenauslegung, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Listen sowie die Eintragungsstellen erfolgt nicht. 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag (Antragsmöglichkeit bis zum 31. Mai 2017) a) jeder in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragene Antragsteller, b) ein nicht in das Verzeichnis eingetragener Antragsteller, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat oder wenn sich seine Berechtigung zur Teilnahme an dem Volksbegehren erst nach Ablauf der Einspruchsfrist herausstellt. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch schriftliche Vollmacht des Antragstellers nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Hürth, 18.01.2017 Dirk Breuer Bürgermeister

- 17 - Bekanntmachung Bekanntmachung über die Auslegung der Eintragungslisten (Ort und Zeit) des Volksbegehrens Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! In der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017 6. Auf Antrag hat die Landesregierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 Satz 5 der Landesverfassung und 10 Abs. 1 Satz 3 VIVBVEG die amtliche Listenauslegung für ein Volksbegehren zugelassen, das auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet ist: Der Landtag möge sich befassen mit dem "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" 7. Die Zulassung der amtlichen Listenauslegung ist am 05. Januar 2017 vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerialblatt Nr. 1 Seite 14 des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht worden. Gemäß 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) erfolgt die amtliche Listenauslegung in der Zeit vom 02. Februar bis 07. Juni 2017. 8. In unserer Stadt liegen die Eintragungslisten für das Volksbegehren in der Zeit vom 02. Februar bis 07. Juni 2017 innerhalb der üblichen Öffnungszeiten wie folgt aus: Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 40, 50354 Hürth, Hauptamt, 3. Etage, Zimmer 364 montags bis mittwochs, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr donnerstags 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr freitags 08:00 Uhr - 12:00 Uhr In der Woche vom 20.02. 24.02.2017 gelten folgende abweichende Zeiten: Montag bis Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 9. Zusätzlich werden die Eintragungslisten an vier Sonntagen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt am 19. Februar 2017, 26. März 2017, 30. April 2017 und 28. Mai 2017 jeweils von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr an folgendem Ort: Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 40, 50354 Hürth, Information, 1. OG

- 18-10. Eintragungsberechtigt ist, wer innerhalb der Auslegungsfrist wahlberechtigt zum Landtag Nordrhein-Westfalen ist bzw. wird und in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat. Hürth, 18.01.2017 Dirk Breuer Bürgermeister