Nutzungsvertragsbedingungen zur Verwendung von Archivmaterial aus dem Archiv "Zwangsarbeit 1939-1945"



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Transkript:

Anlage zum Nutzungsvertrag Nutzungsvertragsbedingungen zur Verwendung von Archivmaterial aus dem Archiv "Zwangsarbeit 1939-1945" Präambel Diese Nutzungsvertragsbedingungen enthalten Regelungen über die vertragliche Nutzung von Archivmaterial aus dem Archiv "Zwangsarbeit 1939-1945, Erinnerungen und Geschichte, ein digitales Archiv für Bildung und Wissenschaft (nachstehend: Archiv). Sie sind damit unmittelbarer und bindender Bestandteil des vom Nutzer mit der Freien Universität Berlin geschlossenen individuellen Nutzungsvertrages, der die rechtliche Voraussetzung und vertragliche Grundlage für eine Überlassung und Verwendung von Material aus dem Archiv darstellt. 1. Definitionen Nachfolgend werden folgende Definitionen verwendet: 2. Allgemeines Material von dem Archivbetreiber bereitgestelltes Quellenmaterial (Video- oder Audio- Interviews, Bilder und Texte in Form von Dateien) Nutzer Person, Institution oder Firma, die einen Antrag zur Nutzung der Materialien stellt Archivbetreiber Freie Universität Berlin (in Kooperation mit der Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft) Vorhaben im Nutzungsantrag beschriebene Verwendung des Materials Produkt ein vom Nutzer erstelltes Produkt (Printpublikation, Medienstationen, Software- Applikation, Film o.ä.), in dem Teile der bereitgestellten Materialien integriert sind Das Archiv wird von der Freien Universität Berlin in Kooperation mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (abgekürzt: Stiftung) im Internet bereitgestellt. Das Archiv beinhaltet lebensgeschichtliche Interviews mit ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. 3. Verwendungszweck des Archivs Das Archiv steht für Bildungs-, Lehr- und Forschungszwecke oder zur Erfüllung vergleichbarer öffentlicher Aufträge allen Personen und Institutionen zur Verfügung, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Weiterhin kann das Archiv bei berechtigtem Interesse Journalisten und Privatpersonen zu Recherchezwecken zugänglich gemacht werden. 1

4. Schutzrechte Alle Inhalte des Archivs sind durch Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte der interviewten Zeitzeugen, der Interviewer, der Stiftung und des Betreibers geschützt. Die dazugehörige Software ist durch das Urheberrecht der Freien Universität Berlin geschützt. 5. Antrag auf Überlassung von Archivmaterialien Zur Nutzung von Materialien aus dem Archiv ist ein Antrag in elektronischer Form erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erhält der Nutzer einen Nutzungsvertrag mit den Nutzungsvertragsbedingungen als Anlage zur Unterschrift zugesandt. Nachdem der unterschriebene Nutzungsvertrag beim Archivbetreiber eingeht, werden die Materialien in elektronischer Form bereitgestellt. 6. Zulässige Nutzung 6.1 Wird der Antrag auf Überlassung von Archivmaterialien bewilligt, schließt die Freie Universität Berlin mit dem Nutzer einen individuellen Nutzungsvertrag. In diesem Nutzungsvertrag wird geregelt, welches Archivmaterial jeweils überlassen wird und mit welchen Nutzungsbefugnissen es zu welchen konkreten Zwecken durch den jeweiligen Nutzer verwendet werden darf. 6.2 Dem Nutzer werden die im Nutzungsvertrag genannten Materialien (soweit vorhanden in Bild und Ton), und ggf. die Transkripte der Interviews, Übersetzungen und Biographien zur Verfügung gestellt. 6.3 Der Nutzer darf das Archivmaterial nur im Rahmen der im Nutzungsvertrag genannten Nutzungsbefugnisse verwenden. Welche Nutzungshandlungen dem Nutzer gestattet sind, wird in 6.3.1. 6.3.4. präzisiert. Jede Änderung oder Ausweitung der Nutzung erfordert den Abschluss eines weiteren Nutzungsvertrages mit der Freien Universität Berlin. 6.3.1. Bearbeitung der Materialien Der Nutzer kann das Material wie folgt bearbeiten: + Audio-Video: Schnitt, Hinzufügen von Elementen wie Tafeln, Bauchbinden, Untertitel + Bilder: Beschneiden von Bildern, Hinzufügen von Bildunterschriften + Texte (Transkription, Übersetzungen, Biographien, Protokolle): Verbesserung von Orthographie und Grammatikfehlern, sprachliche Glättung gemäß des üblichen wissenschaftlichen Standards Der Nutzer kann das Material vollständig oder auch in Teilen in andere Medien integrieren und somit ein neues Produkt erstellen. Dazu kann das Material in die notwendigen Formate überführt werden. Der Nutzer darf im Zuge der Bearbeitung des Materials Kopien anfertigen. Diese sind nach Abschluss der Bearbeitung vollständig und nachhaltig zu löschen. Eine Archivierung des Materials ist nicht gestattet. Dem Nutzer ist es gestattet, die Wiedergabe der Materialien zu verbessern (z.b. durch Farbkorrekturen, Herausfilterung von Störgeräuschen etc.) 2

Der Nutzer kann die Materialien in andere Sprachen übersetzen. Er hat dabei darauf zu achten, dass der Inhalt korrekt wiedergegeben wird. Der Archivbetreiber behält sich vor, bei abweichender inhaltlicher Wiedergabe die Genehmigung zur Nutzung des bereitgestellten Materials zurückzuziehen. 6.3.2. Weitergabe der Materialien Der Nutzer ist berechtigt, die Materialien für die Bearbeitung im Rahmen des beantragten Vorhabens an Dritte weiterzugeben. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die weitergegebenen Materialien durch Dritte ausschließlich für die vorgesehene Bearbeitung genutzt und sorgsam im Sinne des Archivbetreibers gehandhabt werden (z.b. Sichere Speicherung in einem geschützten Bereich etc.). Der Nutzer ist berechtigt, die Materialien bzw. die bearbeitete Fassung im Rahmen des Vorhabens Dritten zu überlassen. Im Vorhaben muss die Bereitstellung der Materialien an Dritte definiert worden sein. Der Nutzer hat darauf zu achten, dass Dritte mit dem bereitgestellten Material verantwortungsvoll entsprechend den Nutzungsvertragsbedingungen des Archivs umgehen und diese zur Einhaltung der Nutzungsvertragsbedingungen zu verpflichten. Dritte sind nicht berechtigt, die Materialien dauerhaft zu speichern, zu archivieren oder zu kopieren. Eine vollständige Löschung der Materialien muss zum Ablauf der im Nutzungsvertrag geregelten Nutzungszeit, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Vorhabens vorgenommen werden. 6.3.3. Veröffentlichung von Materialien / Produkten Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass die Materialien nicht in einem sinnentstellenden Kontext veröffentlicht werden, der mit der Würde und dem Persönlichkeitsrecht des Interviewten nicht vereinbar sind.. Die Nutzungsdauer des Materials oder des Produkts im Internet im Rahmen einer im Vorhaben genannten Web-Präsenz bzw. einem Intranet ist auf maximal 5 Jahre begrenzt, soweit in Bezug auf das jeweils genehmigte Vorhaben nicht etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Zeitspanne ist eine erneute Genehmigung erforderlich. Diese muss schriftlich erteilt werden. Der Archivbetreiber erhält ein Belegexemplar des erstellten Produktes. Der Archivbetreiber darf auf der Website (www.zwangsarbeit-archiv.de) eine Kurzbeschreibung des Produkts erstellen und auf dieses verweisen. 6.3.4. Vorführung von Materialien / Produkten Dem Nutzer ist es gestattet, das Projekt / Produkt an Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten, Institutionen der Politischen und Historischen Bildung, Museen, Gedenkstätten etc.) in dem beantragten Umfang vorzuführen. Dem Nutzer ist es gestattet das Projekt / Produkt im Rahmen von Veranstaltungen der beantragenden Institution oder anderen Bildungseinrichtungen ohne Spezifizierung der einzelnen Veranstaltung vorzuführen. Dem Nutzer wird gestattet, das Projekt / Produkt auf wissenschaftlichen Tagungen/Konferenzen oder Messen zu präsentieren. 3

6.4 Der Nutzer ist zur Speicherung und Verwendung des Archivmaterials nur für die im Nutzungsvertrag bestimmte Dauer befugt. Eine dauerhafte Archivierung und Speicherung des bereitgestellten Materials ist ausdrücklich untersagt. Nach Ablauf der Nutzungsdauer hat der Nutzer das überlassene Archivmaterial sowie alle Kopien des überlassenen Archivmaterials unverzüglich zu löschen. 7. Persönlichkeitsrechte und Nutzungsverbote 7.1 Bei der Nutzung des überlassenen Archivmaterials hat der Nutzer stets darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte der interviewten Zeitzeugen beachtet und deren schutzwürdige Daten nicht verbreitet bzw. deren Interessen nicht beeinträchtigt werden. 7.2 Eine Nutzung des Archivmaterials für Werbezwecke, Wahlkampfzwecke o. ä. ist verboten. Die missbräuchliche Nutzung des Archivmaterials zur Diffamierung der Opfer des Nationalsozialismus, Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen, Volksverhetzung, Propagierung rassistischer oder nationalistischer Vorurteile o. ä. ist verboten. 7.3 Es ist den Nutzern untersagt, auf der Basis der Informationen aus dem Interview direkt mit dem Interviewten in Kontakt zu treten. Eine solche Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich über die Freie Universität Berlin, die ggf. auf Anfrage des Nutzers einen Kontakt vermittelt. 7.4 Die Namen der Interviewten dürfen nur anonymisiert mit Vorname und dem ersten Buchstaben des Nachnamens veröffentlicht werden. Die Anonymisierung bezieht sich ausschließlich auf die textuellen Beschreibungen der Interviews. Sollte bei der Veröffentlichung eine vollständige Namensnennung erforderlich sein, muss dies vom Nutzer im Rahmen der Nutzeranfrage beantragt werden. Die Freie Universität Berlin teilt dem Nutzer mit, ob dem stattgegeben werden kann. 8. Quellenangaben 8.1 Die überlassenen Archivmaterialen müssen bei jeder Verwendung eindeutig als Teil des Archivs Zwangsarbeit 1939-1945 gekennzeichnet werden. Dies gilt auch wenn diese Materialien durch den Nutzer modifiziert wurden. Die Quellenangabe lautet wie folgt: Archiv Zwangsarbeit 1939-1945, Freie Universität Berlin 8.2 Ist es dem Nutzer aufgrund des Nutzungsvertrages gestattet, das überlassene Archivmaterial oder Teile hiervon online zu publizieren, hat er zusätzlich auf die Webpräsenz des Projektes Zwangsarbeit 1939-1945 zu verlinken. (http://www.zwangsarbeit-archiv.de). 9. Haftung 9.1 Der Nutzer gewährleistet, dass das von ihm genutzte Archivmaterial nur in dem vom Nutzungsvertrag incl. dieser Nutzungsvertragsbedingungen gestatteten Rahmen verwendet wird. Er hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die missbräuchliche Verwendung des Archivmaterials zu verhindern und Datensichersicherheit entsprechend dem üblichen Stand der Technik zu gewährleisten. 9.2 Der Nutzer wird die Freie Universität Berlin im Falle einer missbräuchlichen Verwendung sofort informieren und bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung ihrer Rechte unterstützen, notwendige Auskünfte erteilen sowie Dokumente, Unterlagen etc. zur Verfügung stellen. 9.3 Überlässt der Nutzer das zur Verfügung gestellte Archivmaterial Dritten, haftet er für dessen Verstöße gegen den Nutzungsvertrag incl. der Nutzungsvertragsbedingungen gegenüber der Freien Universität Berlin unmittelbar. 4

10. Haftungsausschluss 10.1 Schadensersatzansprüche gegen die Freie Universität Berlin sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Freie Universität Berlin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch die Freie Universität Berlin resultieren. 10.2 Die Freie Universität Berlin weist darauf hin, dass in den Interviews gemachten Äußerungen allein die Ansichten und Darstellungen der Interviewten widerspiegeln und die Freie Universität Berlin sich diese nicht zu eigen macht. 11. Kündigung des Nutzungsvertrages Verstößt der Nutzer gegen den Nutzungsvertrag incl. dieser Nutzungsvertragsbedingungen, kann die Freie Universität Berlin den Nutzungsvertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Eine wichtiger Grund für die Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer das überlassene Archivmaterial über den gestatteten Verwendungszweck, die gestatteten Nutzungsbefugnisse oder die gestattete Nutzungszeit hinaus nutzt, gegen Persönlichkeitsrechte der Interviewten verstößt oder Quellenangabepflichten missachtet bzw. bei jeder sonstigen missbräuchlichen Verwendung des Archivmaterials. 12. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen 12.1 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 12.2 Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages incl. dieser Nutzungsvertragsbedingungen einschließlich des Verzichts auf das Formbedürfnis bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung des Nutzungsvertrages/dieser Nutzungsvertragsbedingungen handelt. 12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvertragsbedingungen oder der sonstigen Vertragsdokumente unwirksam sein oder werden oder sollte der Nutzungsvertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Verzichtet die Freie Universität Berlin im Einzelfall auf die Durchsetzung dieser Nutzungsvertragsbedingungen, so bedeutet dies keine Abänderung dieser Nutzungsvertragsbedingungen. 12.4 Erfüllungsort ist Berlin. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. 5