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Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Lehrplan 21 Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch 11. April 2016 1/8 Vernehmlassung zum Lehrplan für die Volkschule des Kantons Zürich mit Lektionentafel Fragebogen (online) Die Adressaten der Vernehmlassung gemäss Adressatenliste erhalten einen geschützen Zugang zur Online-Version des Fragebogens. Eingabefrist für die Antworten ist der 9. September 2016. Die Vernehmlassungsantworten werden im Herbst ausgewertet. Ausgehend von den Ergebnissen der Vernehmlassung beschliesst der Bildungsrat Ende 2016, welche Anpassungen notwendig sind. Im Frühling 2017 entscheidet der Bildungsrat über die Inkraftsetzung des Lehrplans. Einleitende Bemerkungen Von 2010 bis 2014 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) den Lehrplan 21 erarbeitet. Mit diesem ersten gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule setzen die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung um, die Ziele der Schule zu harmonisieren. Im Jahr 2013 fand auf Deutschschweizer Ebene eine Konsultation zum Entwurf des Lehrplans 21 statt. Diese wurde im Kanton Zürich breit abgestützt durchgeführt. Beinahe alle Konsultationsteilnehmenden würdigten den Lehrplanentwurf positiv, insbesondere begrüssten sie die Struktur des Lehrplans mit den Fachbereichen, die Kompetenzorientierung sowie das Konzept der Grundansprüche und der darüber hinausgehenden Kompetenzstufen. Bei der Überarbeitung des Lehrplans wurden verschiedene Kritikpunkte berücksichtigt. Unter anderem wurden Umfang und Inhalt des Lehrplans um 20% gekürzt und die Höhe der Anforderung in einzelnen Bereichen gesenkt. Am 31. Oktober 2014 haben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Lehrplan 21 zuhanden der Kantone freigegeben. Auf der Grundlage dieser Lehrplanvorlage gibt der Bildungsrat den Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich mit Anpassungen sowie eine Lektionentafel in die Vernehmlassung. Diese dauert vom 15. April bis 9. September 2016. Der Bildungsrat ist von der Struktur und vom Inhalt des Lehrplan 21 überzeugt und beabsichtigt, ihn so weit wie möglich zu übernehmen. Trotzdem gibt er den gesamten Lehrplan in die Vernehmlassung. Die Teilnehmenden der Vernehmlassung können grundsätzlich alle ihre Anliegen einbringen. Auf dem Hintergrund der bereits breit konsolidierten Lehrplanvorlage sind die Vernehmlassungsteilnehmenden jedoch gebeten, sich in ihren Antworten auf die Zürcher Anpassungen und die Lektionentafel zu konzentrieren.

2/8 Auf der Website des es finden Sie den Link zur Vernehmlassungsfassung des Lehrplans sowie alle Unterlagen und Informationen zur Vernehmlassung: www.vsa.zh.ch/lehrplan21 Die Umsetzung in den Schulen, Weiterbildung und Unterstützungsmassnahmen sowie die Zeugnisse sind nicht Teil dieser Vernehmlassung. Nähere Ausführungen dazu finden Sie im Dokument Erläuterungen zur Vernehmlassung. Hauptfragen Frage 1: Sind Sie im Grundsatz mit dem Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 einverstanden? (Siehe Vernehmlassungsfassung des neuen Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich. Die Zürcher Ergänzungen und Anpassungen sind mit einem Zürcher Wappen gekennzeichnet und werden zudem in den Erläuterungen zur Vernehmlassung kommentiert.) ý Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 1:... Nach Einschätzung des MVZ wird die Einführung des LP 21 von der Mittelschullehrerschaft des Kantons Zürich als unveränderbare Tatsache akzeptiert. Zwar ohne grossen Enthusiasmus, aber auch von grundsätzlicher Ablehnung ist wenig zu spüren. Nüchternheit herrscht vor. Allerdings ist uns bewusst, dass die Einführung des LP 21 auch für die Mittelschulen eine grosse Herausforderung sein wird, auch wenn sich im jetzigen Zeitpunkt noch kaum abschätzen lässt, wie grundlegend der LP 21 den Unterricht an der Volksschule verändern wird. Der MVZ ist bereit, sich diesen Herausforderungen mit der gewohnten Kooperationsbereitschaft zu stellen und zum Beispiel unser Engagement im Projekt VSGYM allenfalls noch auszubauen. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die Ressourcenfrage auch für den Erfolg der Einführung des LP 21 von zentraler Bedeutung ist. Dies gilt einerseits für VSGYM, aber gleicher Massen, wenn vielleicht auch weniger offensichtlich, für die Anpassung des Mittelschulunterrichts. Für die kontinuierliche Erneuerung ihres Unterrichts fehlt den MLP bekanntlich seit Jahren die erforderliche Zeit. Die Dichte der Reformen und insbesondere die Lü 16 verschärfen die Problematik zusätzlich. Ferner besteht bei der Lektionentafel Verbesserungspotential (siehe Frage 2).

3/8 Weitere Überlegungen finden sich unter Frage 5. Plagiatsgeständnis: Der MVZ ist in der Bildungsrätlichen Kommission Mittelschulen vertreten und konnte so zur Meinungsbildung in dieser Kommission beitragen. Bei mehreren Fragen sind wir gleicher Meinung wie die Kommission. Bei diesen Fragen haben wir uns erlaubt, die Antworten der Kommission zu übernehmen. Ferner haben wir diejenigen Fragen nicht beantwortet, die die Mittelschullehrerschaft nach unserer Einschätzung nicht betreffen. Frage 2: Sind Sie mit der Lektionentafel für die Volksschule des Kantons Zürich einverstanden? Frage 2 nimmt die vorgeschlagene Lektionentafel als Ganze in den Blick (siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3). Falls Sie einzelne Anpassungen wünschen, sind Sie gebeten, diese unter den vertiefenden Fragen 3 und 4 zu einzelnen Punkten und Optionen der Lektionentafel oder bei Frage 5 darzulegen. Die Lektionentafel muss kostenneutral umgesetzt werden. Eine Erhöhung der Lektionenzahl in einem bestimmen Fachbereich/Schuljahr bedingt daher eine Reduktion in einem anderen Fachbereich/Schuljahr. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Rückmeldungen. ý Ja, unter Vorbehalt der Antworten auf die Fragen 3, 4 und 5 Bemerkungen: Die Mittelschulen haben mit den Kombifächern und noten, die mit der MAR 95 eingeführt wurden, insbesondere im Bereich Naturwissenschaften ernüchternde Erfahrungen gemacht. Entsprechend wurden die Kombifächer und -noten mit der kleinen MAR-Reform bereits nach wenigen Jahren wieder aufgelöst. Entsprechend gross ist unsere Skepsis gegenüber der Einführung von Fachbereichen insbesondere auf der Sekundarstufe I. Als Folge davon erfolgt die Gewichtung der einzelnen Fächer in der Volksschule individuell, was die Heterogenität des Wissenstands in 1. Klassen der Mittelschulen stark vergrössert. Daher ist zu befürchten, dass die Einführung von Fachbereichen den Übertritt der Volksschüler insbesondere ins Kurzzeitgymnasium mit klassischem Fächersystem nicht einfacher macht. Im Gegenteil. Der gänzliche Verzicht auf Englisch- und Französischunterricht in der 3. Klasse des 3. Zyklus in den B- und C-Klassen steht nach unserer Einschätzung im Widerspruch zur letzten Revision des Aufnahmeverfahrens ans Kurzgymnasium. Diese Reform, insbesondere die umstrittene Nichtberücksichtigung der Erfahrungsnoten, sollte es auch SuS der B-Klassen grundsätzlich ermöglichen, ins

4/8 Kurzzeitgymnasium überzutreten. Ohne Fremdsprachenunterricht in der 3. Klasse des 3. Zyklus dürfte dies zur Illusion werden. Die vorgeschlagene Lektionentafel beruht auf den Richtwerten des Lehrplans 21. Im Fachbereich Gestalten würde dies bedeuten, dass 21 a des Volksschulgesetzes (VSG) gestrichen oder angepasst werden müsste. Der Fachbereich Gestalten beinhaltet das Bildnerische Gestalten (Zeichnen) und das Textile und Technische Gestalten (Handarbeit). Frage 2.1: Sind Sie mit einer Streichung von 21 a VSG einverstanden? (Siehe Unterlage zur Änderung des Volksschulgesetzes 21 a und Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3 und 2.4) Bemerkungen: keine Antwort, die Mittelschulen sind nicht betroffen. Frage 2.2: Sind Sie mit einer Anpassung von 21 a VSG in folgendem Wortlaut einverstanden? 1 Auf der Primarstufe werden gesamthaft mindestens 24 Jahreslektionen Gestalten erteilt. 2 Auf der Sekundarstufe werden gesamthaft mindestens 7 Lektionen Gestalten erteilt. Zusätzlich werden Gestalten sowie Wirtschaft, Arbeit, Haushalt im Rahmen der Wahlfächer berücksichtigt. 3 Der Regierungsrat regelt in der Verordnung den Halbklassenunterricht. Bemerkungen: keine Antwort, die Mittelschulen sind nicht betroffen. Frage 2.3: Falls sowohl Frage 2.1 als auch Frage 2.2 Zustimmung finden, welche Variante würden Sie bevorzugen? Streichung von 21 a VSG Anpassung von 21 a VSG keine Antwort, die Mittelschulen sind nicht betroffen. Frage 2.4: Soll in der Verordnung festgelegt werden, dass Textiles und Technisches Gestalten in Halbklassen unterrichtet wird? (Siehe Unterlage zur Änderung des Volksschulgesetzes 21 a und Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3 und 2.4) Bemerkungen: keine Antwort, die Mittelschulen sind nicht betroffen.

5/8 Vertiefende Fragen Es steht Ihnen offen, ob Sie die folgenden vertiefenden Fragen zur Lektionentafel beantworten wollen. Fragen 3.1 bis 3.7 betreffen einzelne Punkte der vorliegenden Lektionentafel. Frage 3.1: Unterstützen Sie die Stärkung des MINT-Bereichs (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) einschliesslich der Einführung von Lektionen für Medien und Informatik auf der Mittelstufe und der Sekundarstufe I? (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.2.c und 2.3) ý Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.1:... Die Stärkung des MINT-Bereichs liegt im Interesse der Mittelschulen, wo die Förderung der MINT-Fächer ebenfalls hohe Priorität hat. Allerdings darf diese Stärkung nicht auf Kosten z.b. der Sprachkompetenz gehen, die für die Studierfähigkeit ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist. Ceterum censeo: Die Stärkung des MINT-Bereichs erfordert Ressourcen, insbesondere in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Frage 3.2: Unterstützen Sie, dass Medien und Informatik in die Lektionentafel aufgenommen werden wird, auch wenn es Übergangsregelungen braucht, bis die Qualifikation der Lehrpersonen und die notwendige Infrastruktur in den Gemeinden sichergestellt ist? (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3) ý Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.2:... Für das Fach Medien und Informatik braucht es qualifizierte Lehrpersonen, deren Unterricht zumindest im 3. Zyklus über Anwendungen und Medienkunde hinausgeht und Anteile von IT im Sinn von Programmieren beinhaltet. Frage 3.3: Unterstützen Sie die Verteilung der Lektionen in Englisch und Französisch (Start des Englischunterrichts neu in der 3. Klasse statt bisher in der 2. Klasse; mehr Lektionen beim Einstieg ins Lernen der neuen Sprachen auf der Primarstufe und weniger Lektionen auf der Sekundarstufe I)? (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3) ý Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.3:...

6/8 Die Verschiebungen der Fremdsprachenlektionen von der Sekundarstufe I in die Primarstufe und auf der Sekundarstufe I in den Wahlbereich sind nicht nachvollziehbar. Frage 3.4: Unterstützen Sie die vorgeschlagene Anzahl der Lektionen pro Woche für die Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 9. Klasse? (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3) ý Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.4:... Die Anzahl der Wochenlektionen in der 2. Klasse des 3. Zyklus ist zu hoch. Frage 3.5: Unterstützen Sie die Verteilung der Lektionen im Bildnerischen Gestalten auf der Primarstufe? (Je 2 Lektionen von der 1. bis zur 6. Klasse. Dies entspricht den Richtwerten aus dem Fachbericht Stundentafel vom 4.12.2014 der D-EDK.) (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3.a), mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.5:... Frage 3.6: Unterstützen Sie die Verteilung der Lektionen im Textilen und Technischen Gestalten (TTG) auf der Primarstufe? (Je 2 Lektionen von der 1. bis zur 6. Klasse. Dies entspricht den Richtwerten aus dem Fachbericht Stundentafel vom 4.12.2014 der D-EDK und bedingt in der 1. Klasse neu 2 Lektionen, in der 4. Klasse 2 Lektionen weniger als bisher und in der 5. und 6. Klasse 1 Lektion weniger als bisher.) (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3.a), mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.6:... Frage 3.7: Unterstützen Sie, dass der Projektunterricht in der 3. Klasse der Sekundarstufe I für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist und nicht als Wahlfach angeboten wird? (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.2.e und 2.3.b), mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.7:...

7/8 Fragen 4.1 bis 4.3 betreffen Optionen zur vorliegenden Lektionentafel. Frage 4.1: Sollen auf der Primarstufe die Lektionen für den Fachbereich Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) in der Lektionentafel nicht separat aufgeführt, sondern zum Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) hinzugefügt werden? (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.2.b und 2.3.a), mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 4.1:... Frage 4.2: Mit der vorgeschlagenen Lektionentafel sind in der 1. und 2. Klasse je 10 Lektionen, in der 2. Klasse 8 Lektionen und von der 4. bis zur 6. Klasse je 4 Lektionen Halbklassenunterricht vorgesehen. Sollen auf der Mittelstufe zwei Lektionen mehr und auf der Unterstufe zwei Lektionen weniger in Halbklassen unterrichtet werden können? (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3.a), mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 4.2:... Frage 4.3: Würden Sie ein neues, von den Gemeinden zu finanzierendes Wahlfach zur beruflichen Orientierung in der 3. Klasse der Sekundarstufe I unterstützen? (Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.2.d und 2.3.b), mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld. Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 4.3:...

8/8 Frage 5: Haben Sie weitere Rückmeldungen und Vorschläge? In der Mittelschullehrerschaft bestehen vor allem zwei Befürchtungen: 1. Die Einführung des LP 21 wird als potentielle Bedrohung der Autonomie der Mittelschulen und der Unterrichtsfreiheit der Mittelschullehrpersonen insbesondere am Untergymnasium wahrgenommen. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Unterrichtsfreiheit für die noch immer gute Motivation und das überdurchschnittliche, berufliche Commitment der Mittelschullehrpersonen von absolut zentraler Bedeutung ist, und folglich auch für die hohe Qualität des Mittelschulunterrichts. Die Autonomie der Mittelschulen und die Unterrichtsfreiheit dürfen nicht auf dem Altar einer übertriebenen, unnötigen Harmonisierung geopfert werden. 2. Nach unserer Einschätzung ist nicht davon auszugehen, dass insbesondere die ETH ihre hohen Anforderungen an Maturandinnen und Maturanden in absehbarer Zukunft senken wird. Andererseits lässt sich noch kaum abschätzen, welches Kompetenzenniveau unsere künftigen SuS ein paar Jahre nach Einführung des LP 21 tatsächlich aus der Volksschule mitbringen werden. Der Spagat des Mittelschulunterrichts zwischen den beiden Schnittstellen ist bereits heute eine grosse Herausforderung. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die Mittelschulzeit seit der MAR 95 markant verkürzt wurde.