Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2456 01. 08. 2017 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Erfahrungen mit der Zertifizierung des Staatswaldes nach dem Standard des Forest Stewardship Council (FSC) Deutschland Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. in welchem Umfang sich die Ausweisung von Referenzflächen nach dem Standard FSC Version 2.3 auf den prozentualen Anteil von Prozessschutzflächen am baden-württembergischen Staatswald insgesamt ausgewirkt hat (unter Angabe des prozentualen Anteils der Prozessschutzflächen vor und nach Einführung des FSC V. 2.3-Standards); 2. in welchem Umfang sich die Ausweisung von Referenzflächen nach dem Standard FSC Version 3.0 (bei Landes- und Bundeswald Ausweisung von mindestens 10 Prozent der Holzbodenfläche) auf den prozentualen Anteil von Prozessschutzflächen am baden-württembergischen Staatswald insgesamt auswirken würde (unter Angabe des prozentualen Anteils der Prozessschutzflächen vor und nach Einführung des FSC V. 3.0-Standards); 3. in welchem kalkulatorischen Umfang die Ausweisung zusätzlicher Referenzflächen infolge der Umsetzung des FSC V. 3.0-Standards einen holzwirt - schaftlichen und finanziellen Nutzentgang für den Landesbetrieb ForstBW verursachen würde (Angabe der jährlichen Einnahmeverluste in Millionen Euro sowie der Hiebsatzreduktion in Erntefestmetern pro Jahr); 4. welche zusätzlichen positiven Effekte für Ökologie und Artenvielfalt in - folge der Umsetzung des FSC V. 3.0-Standards zu erwarten wären; Eingegangen: 01. 08. 2017 / Ausgegeben: 04. 10. 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
5. welche Baumartenanteile sie im baden-württembergischen Staatswald jeweils für die Jahre 2030 und 2050 anstrebt (jeweils Angabe der Flächenanteile von Buche, Eiche, sonstigem Laubholz, Fichte, Tanne, Douglasie sowie Kiefer und sonstigem Nadelholz in Prozent); 6. inwiefern eine konsequente Bewirtschaftung nach den FSC-Vorgaben eine weitere Erhöhung des Anteils von Douglasie im baden-württembergischen Staatswald erschweren würde; 7. in welchem Maße der Nadelholzanteil im baden-württembergischen Staatsforst infolge einer konsequenten Bewirtschaftung nach den FSC-Vorgaben jeweils bis 2030 und bis 2050 zurückgehen würde; 8. in welchem kalkulatorischen Umfang die weitere Verringerung des Nadelholzanteils im baden-württembergischen Staatsforst infolge einer konsequenten Bewirtschaftung nach den FSC-Vorgaben im Jahr 2050 zu finan - ziellen Belastungen des Landesbetriebs ForstBW führen würde (Angabe der jährlichen Einnahmeverluste in Millionen Euro sowie der Hiebsatzreduktion in Erntefestmetern pro Jahr); 9. in welchem kalkulatorischen Umfang der FSC-konforme Waldschutz (z. B. Berücksichtigung der Vorgaben für Rückegassenabstände) eine finanzielle Mehrbelastung des Landesbetriebs ForstBW durch die aufwändigere Holz - ernte und weitere mögliche Mindererlöse verursacht; 10. wie viele Arbeitsplätze kalkulatorisch durch den mit dem FSC-Standard (FSC V. 2.3/FSC V. 3.0) verbundenen langfristigen Nutzungsverzicht im baden-württembergischen Staatswald in der gesamten Wertschöpfungs - kette des Clusters Forst und Holz bis 2050 verloren gehen würden (Beschäftigungsverhältnisse im vorgelagerten Forst- und Logistikbereich sowie in der nachgelagerten Holzwirtschaft); 11. wie viele Millionen Euro Bruttowertschöpfung dem Cluster Forst und Holz in Baden-Württem-berg infolge dessen verloren gingen; 12. als wie signifikant sie die Auswirkungen der FSC-Zertifizierung auf die Klimaschutzfunktion des baden-württembergischen Staatswaldes bzw. auf dessen CO 2-Vermeidungspotenzial bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit dem höheren Laubbaumartenanteil die Vorratshaltung im Landeswald und damit die CO 2-Speicherung in der lebenden Biomasse sinkt, dass die Kohlenstoffspeicherung im Boden abnimmt und dass die CO 2-Speicherung in Holzprodukten stark verringert sowie die stofflichen und energetischen Substitutionseffekte wesentlich reduziert werden; 13. wie sich bei Beibehaltung des FSC-Standards die CO 2-Vermeidung durch den Staatswald im Jahr 2050 im Vergleich zu heute darstellen würde (Angabe der Differenz in Tonnen CO 2 pro Jahr); 14. welche wesentlichen Strukturunterschiede sie zwischen dem Landesbetrieb HessenForst mit 342.000 Hektar zu bewirtschaftender Fläche und dem Landesbetrieb ForstBW mit 320.000 Hektar zu bewirtschaftender Fläche sieht, die bei einer Übertragung der Erkenntnisse aus dem Gutachten Vergleichende ökonomische und ökologische Bewertung der schrittweisen FSC-Zertifizierung im Hessischen Staatswald von HessenForst auf badenwürttembergische Verhältnisse berücksichtigt werden müssten; 2
II. im Rahmen der im grün-schwarzen Koalitionsvertrag angekündigten Evalu - ierung der Zertifizierung des Staatsforstes nach den Standards des Forest Stewardship Council (FSC) und des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) eine Beendigung dieser Doppelzertifizierung zugunsten einer einfachen Zertifizierung nach PEFC ernsthaft als mögliche Handlungsoption zu prüfen. 01. 08. 2017 Dr. Bullinger und Fraktion Begründung Das vom Landesbetrieb HessenForst verfasste Gutachten Vergleichende ökonomische und ökologische Bewertung der schrittweisen FSC-Zertifizierung im Hessischen Staatswald bietet aus Sicht der Freien Demokraten eine fachlich fundierte Grundlage für die im grün-schwarzen Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung der beiden bestehenden Zertifizierungssysteme im baden-württembergischen Staatsforst. Da die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg fachlich nicht in der Lage dazu war, in der Landtagsdrucksache 16/1775 mögliche, am Ende des angekündigten Evaluierungsprozesses stehende Handlungsoptionen zu benennen, schlagen die Freien Demokraten ihr im Sinne konstruktiver Oppositionspolitik vor, die Handlungsoption Beendigung der FSC- Zertifizierung des Staatswaldes in ihre ergebnisoffenen Evaluierungsbemühungen aufzunehmen und objektiv zu prüfen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 15. September 2017 Nr. Z(52)-0141.5.185F nimmt das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. in welchem Umfang sich die Ausweisung von Referenzflächen nach dem Standard FSC Version 2.3 auf den prozentualen Anteil von Prozessschutzflächen am baden-württembergischen Staatswald insgesamt ausgewirkt hat (unter Angabe des prozentualen Anteils der Prozessschutzflächen vor und nach Einfüh - rung des FSC V. 2.3-Standards); Zu I. 1.: Die Regeln zur Ausweisung von Referenzflächen nach Prinzip 6 des FSC-Standard Version 2.3 hatten keine Auswirkung auf Art und Umfang der Ausweisung von Prozessschutzflächen im Staatswald. Prozessschutzflächen wurden im Rahmen der laufenden Umsetzung des schon vor Ausstellung des FSC-Zertifikats am *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3
16. Mai 2014 bestehenden Waldschutzgebietsprogramms (Bannwald) und Altund Totholzkonzepts (Habitatbaumgruppen und Waldrefugien) sowie im Nationalpark und den beiden Biosphärengebieten (Kernzonenflächen) ausgewiesen. Diese Prozessschutzflächen hatten an der Staatswaldfläche Ende 2014 einen Anteil von rd. 4,5 % und Ende 2016 von rd. 5,2 %. Bezugsgröße ist jeweils die Waldbesitzfläche. Legt man die um Wegeflächen, Freiflächen im Wald usw. reduzierte Holzbodenfläche zugrunde, so lag der Anteil der Prozessschutzflächen Ende 2016 bei rd. 5,8 %. 2. in welchem Umfang sich die Ausweisung von Referenzflächen nach dem Standard FSC Version 3.0 (bei Landes- und Bundeswald Ausweisung von mindes - tens 10 Prozent der Holzbodenfläche) auf den prozentualen Anteil von Prozessschutzflächen am baden-württembergischen Staatswald insgesamt auswirken würde (unter Angabe des prozentualen Anteils der Prozessschutzflächen vor und nach Einführung des FSC V. 3.0-Standards); Zu I. 2.: Die Referenzflächen werden im Standard Version 3.0 durch die Naturwaldentwicklungsflächen ersetzt. Als Naturwaldentwicklungsflächen können künftig Kleinstflächen ab 0,3 ha Größe (Mindestgröße von Referenzflächen im FSC- Standard, Version 2.3 lag bei mindestens 10 ha) und Flächen, die der regulären Nutzung entzogen sind, in welchen aber Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes möglich sind (dies war bisher ausgeschlossen), anerkannt werden. Unter dieser Voraussetzung können wesentliche Flächenanteile der nach dem Waldschutzgebietsprogramm im Staatswald ausgewiesenen Schonwälder (ihr Anteil am Staatswald lag Ende 2016 bei rd. 3,0 %), sowie ggfs. bestimmte gesetzlich geschützte Waldbiotope zukünftig als Naturwald - entwicklungsflächen angerechnet werden. 3. in welchem kalkulatorischen Umfang die Ausweisung zusätzlicher Referenzflächen infolge der Umsetzung des FSC V. 3.0-Standards einen holzwirtschaftlichen und finanziellen Nutzentgang für den Landesbetrieb ForstBW verursachen würde (Angabe der jährlichen Einnahmeverluste in Millionen Euro sowie der Hiebsatzreduktion in Erntefestmetern pro Jahr); Zu I. 3.: Aufgrund der unter Ziffer 2 dargestellten Zusammenhänge wird keine Notwendigkeit gesehen, zusätzliche Naturwaldentwicklungsflächen auszuweisen. 4. welche zusätzlichen positiven Effekte für Ökologie und Artenvielfalt infolge der Umsetzung des FSC V. 3.0-Standards zu erwarten wären; Zu I. 4.: Für den Staatswald werden gesetzliche Vorgaben, Vorgaben der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg usw. in der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW (ForstBW 2015) gebündelt und umgesetzt. Der FSC-Standard Version 3.0 enthält die Ökologie und die Artenvielfalt betreffende Prinzipien. Der im Staatswald bereits jetzt praktizierte Waldnaturschutz wird dadurch in seiner Außenwahrnehmung unterstützt. Über die reine (Referenz-)Flächenbetrachtung hinaus bedeutet der Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz (FSC-Standard 2.3 Kriterium 6.6 bzw. FSC-Standard 3.0 Kriterium 10.7) einen ökologischen Mehrwert. 4
5. welche Baumartenanteile sie im baden-württembergischen Staatswald jeweils für die Jahre 2030 und 2050 anstrebt (jeweils Angabe der Flächenanteile von Buche, Eiche, sonstigem Laubholz, Fichte, Tanne, Douglasie sowie Kiefer und sonstigem Nadelholz in Prozent); Zu I. 5.: Für die genannten Jahre 2030 und 2050 gibt es für die Zielanteile von Baumarten im Staatswald Baden-Württemberg keinen entsprechenden forstfachlichen Planungsprozess. Die Landesforstverwaltung hat aber im Jahr 2002 eine langfristige Baumartenplanung für den öffentlichen Wald veröffentlicht, deren Ergebnisse in Abb. 1 dargestellt sind. Dort sind auch die Forsteinrichtungsergebnisse (ab 1970 in 10-Jahres-Intervallen) für die Baumartenanteile abgebildet. Fiktive Baumarten-Zielanteile für die genannten Jahre ergeben sich näherungsweise aus einer Interpolation zwischen 2010 und dem langfristigen Baumartenziel. Die interpolierten Zielwerte bewegen sich zwangsläufig innerhalb dieser beiden Leitplanken. Abb. 1: Langfristiges Baumartenziel und Entwicklung der Baumartenanteile im öffentlichen Wald Baden-Württembergs Mit der Entwicklung des Konzepts der naturnahen Waldwirtschaft hat sich die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg ab den 1990er-Jahren das Ziel gesetzt, für die öffentlichen Wälder möglichst naturnahe, stabile und standortsgerechte Mischwälder beim Waldaufbau anzustreben. Mit diesem konzeptionellen Ziel wird die integrative Erfüllung aller Waldfunktionen auf der gesamten Fläche des öffentlichen Waldes am besten gewährleistet. Zur Konkretisierung dieser Ziel - setzung wurde 2002 auf standörtlicher Grundlage ein langfristiges Baumartenziel für den öffentlichen Wald in Baden-Württemberg erarbeitet. Die Baumartenzielanteile wurden anhand der Baumarteneignung auf den einzelnen Standortseinheiten und der Baumartenzusammensetzung der regionalen natürlichen Waldgesellschaften sowie der damaligen Betriebszieltypen abgeleitet. Jedoch müssen die angestrebten Baumartenanteile vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung auch zukünftig regelmäßig wissenschaftlich überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. 5
6. inwiefern eine konsequente Bewirtschaftung nach den FSC-Vorgaben eine weitere Erhöhung des Anteils von Douglasie im baden-württembergischen Staatswald erschweren würde; Zu I. 6.: Der bisher angestrebte langfristige Zielanteil der Douglasie im öffentlichen Wald liegt bei 6 %. Unterstellt man diesen Zielwert auch für den Staatswald, werden bei einer konsequenten Befolgung der FSC-Vorgaben für die waldbauliche Umsetzung dieses angestrebten Douglasienanteils keinerlei Hemmnisse gesehen. Auch für eine weitere Erhöhung des langfristig angestrebten Douglasienanteils entstehen unter Zugrundelegung realitätsnaher Umsetzungsszenarios keine wesentlichen Restriktionen aus der Beachtung des künftig geltenden FSC-Standards V 3.0, der auf Betriebsebene immerhin einen Anteil nicht-heimischer Baumarten von 20 % zulassen wird. 7. in welchem Maße der Nadelholzanteil im baden-württembergischen Staatsforst infolge einer konsequenten Bewirtschaftung nach den FSC-Vorgaben jeweils bis 2030 und bis 2050 zurückgehen würde; 8. in welchem kalkulatorischen Umfang die weitere Verringerung des Nadelholzanteils im baden-württembergischen Staatsforst infolge einer konsequenten Bewirtschaftung nach den FSC-Vorgaben im Jahr 2050 zu finanziellen Belas - tungen des Landesbetriebs ForstBW führen würde (Angabe der jährlichen Einnahmeverluste in Millionen Euro sowie der Hiebsatzreduktion in Erntefest - metern pro Jahr); Zu I. 7. und I. 8.: Die FSC-Vorgaben führen nicht zu einem Rückgang der Nadelbaumanteile im Staatswald. Die Nadelbaumrückgänge der letzten 20 bis 25 Jahre sind überwiegend Folgen der Klimaentwicklung, der Stürme mit ihren nachfolgenden Borkenkäferschäden sowie der konsequenten Umsetzung des Konzepts der naturnahen Waldwirtschaft. Insofern können keine FSC-verursachten, finanziellen Belastungen für den Landesbetrieb ForstBW aus den Nadelbaumrückgängen kalkuliert werden. 9. in welchem kalkulatorischen Umfang der FSC-konforme Waldschutz (z. B. Be - rücksichtigung der Vorgaben für Rückegassenabstände) eine finanzielle Mehrbelastung des Landesbetriebs ForstBW durch die aufwändigere Holzernte und weitere mögliche Mindererlöse verursacht; Zu I. 9.: Die Vorgaben für Rückegassenabstände wurden mit der Richtlinie der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg zur Feinerschließung von Waldbeständen (Feinerschließungs-Richtlinie; Stand: 2013; Aktualisierung der Version von 2003) aus Gründen des Bodenschutzes und der Verwirklichung des Vorsorgeprinzips bei der Nutzung und beim Schutz natürlicher Ressourcen geregelt. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der FSC-Zertifizierung besteht nicht. Die bedeutendste betriebliche Auswirkung im Bereich des Waldschutzes durch die FSC-Zertifizierung liegt im Verbot der bis zur Zertifikatserteilung geübten Praxis, Pflanzenschutzmittel als ultima ratio zum Schutz angrenzender Waldbestände und zum Schutz des lagernden Holzes auszubringen. Daher wurden Konzepte mit alternativen Maßnahmen intensiviert. An erster Stelle ist die Forcierung der zeitnahen Holzabfuhr mit entsprechenden vertraglichen Regelungen zu nennen. Zusätzlich wurde die Kapazität von Nass- und Trocken - lagern erweitert, was zusätzliche Investitions- und Betriebskosten in der Größenordnung von ca. 100.000 bis 300.000 Euro/Jahr mit sich bringt. Als weitere Maßnahmen kommen die Entrindung, sowie das Umlagern außerhalb von Nadelwaldgebieten in Frage. 6
Diese Maßnahmen könnten in den kommenden Monaten höhere Bedeutung erlangen, nachdem in Folge regionaler Sturmereignisse, insbesondere im südöstlichen Landesteil, der Befallsdruck und die Gefährdung durch Borkenkäfer erheblich ansteigen werden. Die hierfür anfallenden Zusatzkosten können derzeit noch nicht sicher abgeschätzt werden. 10. wie viele Arbeitsplätze kalkulatorisch durch den mit dem FSC-Standard (FSC V. 2.3/FSC V. 3.0) verbundenen langfristigen Nutzungsverzicht im badenwürttembergischen Staatswald in der gesamten Wertschöpfungskette des Clus - ters Forst und Holz bis 2050 verloren gehen würden (Beschäftigungsverhältnisse im vorgelagerten Forst- und Logistikbereich sowie in der nachgelagerten Holzwirtschaft); 11. wie viele Millionen Euro Bruttowertschöpfung dem Cluster Forst und Holz in Baden-Württemberg infolge dessen verloren gingen; Zu I. 10. und I. 11.: Durch den FSC-Standard (FSC V. 2.3/FSC V. 3.0) wird kein zusätzlicher lang - fristiger Nutzungsverzicht im baden-württembergischen Staatswald induziert. Daher geht auch keine Bruttowertschöpfung verloren. 12. als wie signifikant sie die Auswirkungen der FSC-Zertifizierung auf die Klimaschutzfunktion des baden-württembergischen Staatswaldes bzw. auf dessen CO 2-Vermeidungspotenzial bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit dem höheren Laubbaumartenanteil die Vorratshaltung im Landeswald und damit die CO 2-Speicherung in der lebenden Biomasse sinkt, dass die Kohlenstoffspeicherung im Boden abnimmt und dass die CO 2-Speicherung in Holz - produkten stark verringert sowie die stofflichen und energetischen Substitu - tionseffekte wesentlich reduziert werden; Zu I. 12.: Da durch die FSC-Zertifizierung weder das langfristige Baumartenprozent noch die Nutzungshöhe beeinflusst wird, hat diese keine Auswirkungen auf die Klimaschutzfunktion des baden-württembergischen Staatswaldes bzw. auf dessen CO 2- Vermeidungspotenzial. Die CO 2-Speicherung hängt von vielen Faktoren, unter anderem stark von der artspezifischen Alters- bzw. Durchmesserklassenstruktur, ab. Bei Laubbäumen ergibt sich trotz eventuell niedrigerer Vorräte aufgrund höherer Biomasse und deutlich höherer Holzdichte (Kilogramm pro Kubikmeter) eine oftmals höhere Speicherrate (Holzdichte bei Buche beträgt nach Kollmann 1982 ca. 560 kg/m³ im Vergleich zur Fichte mit ca. 380 kg/m³). In Bezug auf die Kohlenstoffvorräte im Boden bestehen kaum baumartabhängige Effekte. Die Höhe der CO 2-Speicherung in Holzprodukten hängt im Wesentlichen von der Lebensdauer der Holzprodukte und der Flussrate vom Wald- in den Holzpro - duktespeicher ab. 13. wie sich bei Beibehaltung des FSC-Standards die CO 2-Vermeidung durch den Staatswald im Jahr 2050 im Vergleich zu heute darstellen würde (Angabe der Differenz in Tonnen CO 2 pro Jahr); Zu I. 13.: Die Beibehaltung des FSC-Standards hat keine Auswirkungen auf die CO 2-Vermeidung durch den Staatswald. 7
14. welche wesentlichen Strukturunterschiede sie zwischen dem Landesbetrieb HessenForst mit 342.000 Hektar zu bewirtschaftender Fläche und dem Landesbetrieb ForstBW mit 320.000 Hektar zu bewirtschaftender Fläche sieht, die bei einer Übertragung der Erkenntnisse aus dem Gutachten Vergleichende ökonomische und ökologische Bewertung der schrittweisen FSC-Zertifizierung im Hessischen Staatswald von HessenForst auf baden-württembergische Verhältnisse berücksichtigt werden müssten; Zu I. 14.: Das Gutachten Vergleichende ökonomische und ökologische Bewertung der schrittweisen FSC-Zertifizierung im Hessischen Staatswald von HessenForst liegt dem Landesbetrieb ForstBW nicht vor. Sowohl der Landesbetrieb HessenForst als auch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz leiten das rein interne Gutachten, welches im Auftrag des zuständigen Fachministeriums erstellt wurde, nicht an Dritte weiter. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 8