Diplomarbeit. Die Welthandelsorganisation (WTO): Entwicklung, Funktion und Kontroversen



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Transkript:

Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Mag.rer.soc.oec. der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens Universität Graz über das Thema Die Welthandelsorganisation (WTO): Entwicklung, Funktion und Kontroversen von Evamaria Knechtl eingereicht bei o.univ.-prof. Dr. Stefan P. Schleicher Institut für Volkswirtschaftslehre Graz, im Mai 2003

Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen nicht benutzt, sowie die daraus wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Graz, im Mai 2003

INHALTSVERZEICHNIS Abbildungsverzeichnis... III Abkürzungsverzeichnis...IV 1. Einleitung...1 2. Die WTO als internationale Organisation...3 2.1 Die Entwicklungsgeschichte der WTO...3 2.2 Die Organisation und Funktion der WTO...7 2.2.1 Die Organe und Aufgaben/Funktionen der WTO... 7 2.2.2 Die Grundprinzipien der WTO... 10 2.2.2.1 Meistbegünstigungsklausel: Art I des GATT... 12 2.2.2.2 Inländerbehandlung... 16 2.2.2.3 Marktzugang... 17 2.2.2.4 Reziprozität - Gegenseitigkeit... 18 2.2.3 Die Ziele der WTO... 20 3. Die Rolle der Entwicklungsländer in der WTO... 24 3.1 Die Probleme von Entwicklungsländern... 24 3.2 Die Ziele der Entwicklungspolitik... 26 3.2.1 Hauptargumente für Freihandel... 27 3.2.2 Hauptargumente gegen Freihandel... 28 3.3 Die Bedeutung des GATS für Entwicklungsländer... 28 3.4 Sonderbehandlung als Lösung?... 30 3.4.1 Ausnahmen vom Prinzip der Gegenseitigkeit... 30 3.4.2 Bevorzugter Marktzugang durch das Generalised System of Preferences.. 31 3.4.3 Besondere Schutzklauseln... 31 3.4.4 Technische und rechtliche Unterstützung... 32 3.5 Trade and development - Beispiele aus der Praxis... 33 4. Die Strategien der WTO im Rahmen regionaler Zusammenarbeit... 36 4.1 Die Tätigkeiten der WTO... 36 4.1.1 Die WTO-Ministerkonferenz in Singapur 1996... 37 I

4.1.2 Die WTO-Ministerkonferenz in Genf 1998... 38 4.1.3 Die WTO-Ministerkonferenz in Seattle 1999... 39 4.1.4 Die WTO-Ministerkonferenz in Doha 2001... 40 4.1.5 Das undemokratische Elitetreffen in Sidney... 42 4.1.6 Ausblick auf künftige Verhandlungsthemen der WTO... 42 4.2 Der Kampf gegen die Armut... 44 4.2.1 Die Bedeutung regionaler Zusammenarbeit... 44 4.2.2 Die Schaffung fairer Handelschancen für Entwicklungsländer... 46 4.2.2.1 Doha Die Entwicklungsrunde... 46 4.2.2.2 Das Zollpräferenzsystem der EU... 47 4.2.2.3 Sonderpräferenzen für Entwicklungsländer... 47 4.3 Die Bedeutung der WTO im 21. Jahrhundert... 48 5. Die Herausforderungen regionaler Wirtschaftskooperationen an die WTO... 50 5.1 Kann Regionalisierung der globalen Handelsliberalisierung dienen?... 50 5.2 Die Gefahr der Abschottung gegenüber Dritten... 54 5.3 Protektionistische Tendenzen verschiedener Interessensgruppen... 56 5.4 Allgemeinbeurteilung regionaler Zusammenarbeit... 58 6. Die Kontroversen zum Status der WTO... 61 6.1 Die graue Eminenz der Globalisierung?... 61 6.2 Denkanstöße... 62 6.3 Die Fundamentalkritik an der WTO... 63 6.4 Vorzugsbehandlung als Entwicklungsförderung?... 64 6.4.1 Kontroverse Wirkungen... 65 6.4.2 Heftiger Widerstand und seine Folgen... 66 7. Abschließende Bemerkungen... 68 Bibliographie... A I. Literatur... A II. Dokumente und Zeitschriften... C III. Internetquellen... D II

ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Organisationsstruktur der WTO... 9 Abbildung 2: Handel und Entwicklung... 11 Abbildung 3: Entwicklungsländer in der WTO... 28 III

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ACP-Staaten EG EPA EU GATS GATT GSP ILO IBRD IMF ITC ITO LDC MFN OECD TRIPS UNCTAD UNO WTA WTO African, Caribbean, Pacific States (Afrika-, Karibik-, Pazifik- Staaten) Europäische Gemeinschaft Economic Partnership Agreement (Wirtschafts-Partnerschafts-Abkommen) Europäische Union General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen) General Agreement on Tariffs and Trade Generalised System of Preferences (Allgemeines Präferenzsystem) International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation) International Bank for Reconstruction and Development (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; Institution der Weltbank) International Monetary Fund (Internationaler Währungsfond) International Trade Center (Internationales Handelszentrum) International Trade Organization Least Developed Countries Most Favored Nation Organization for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights United Nations Conference on Trade and Development United Nations Organization (Vereinte Nationen) World Trade Agreement (Welthandelsabkommen) World Trade Organization (Welthandelsorganisation) IV

1 1. EINLEITUNG Die Geschichte der internationalen Beziehungen ist schon immer durch den grenzüberschreitenden Handel geprägt gewesen. Die Handelspolitik der einzelnen Staaten wurde über Jahrhunderte von geschichtlichen Ereignissen und der geographischen Lage beeinflusst. Die definitive Festlegung der staatlichen Grenzen und die dadurch beeinflusste Größe der Nationen, Vorgänge die auch heute noch nicht abgeschlossen sind, haben großen Einfluss auf den internationalen Handelsanteil des betreffenden Staates. Weiters von Bedeutung für die Handelsgewohnheiten sind die Gemeinsamkeit der Sprache, die nahe räumliche Lage sowie die Höhe der Transport- und Kommunikationskosten, ebenso wie ein besonderes Naheverhältnis einzelner Staaten zu ehemaligen Kolonien bzw. Commonwealth-Ländern. Der zwischenstaatliche Handel und die damit verbundene immer engere Verflechtung der verschiedenen Nationen, sind Phänomene, deren Entwicklung sich über Jahrhunderte beobachten lässt. 1 Im 3. Jahrhundert v. Chr. gab es bereits die ersten bekannten schriftlich fixierten Übereinkommen verschiedener Herrschaftsverbände, die sich mit Handelsfragen auseinandersetzen. Schon damals kam das Interesse zum Ausdruck, einen möglichst reibungslosen und sich innerhalb eines fest umrissenen Rechtsrahmens befindlichen grenzüberschreitenden Güter- und Dienstleistungsaustausch zu erlangen. Mit der Verbesserung der Verkehrs- (besonders in der Luftfahrt) und Produktionstechnologien, zunehmender internationaler Arbeitsteilung und begünstigt durch den Abbau von Handelsschranken nach dem zweiten Weltkrieg hat der Welthandel stark zugenommen. Im 19. Jahrhundert erlangte die maßgeblich wirtschaftlich geprägte Internationalisierung mit der Gründung zahlreicher internationaler Organisationen ein Ausmaß, das sich quantitativ mit der heute die Diskussion beherrschenden Globalisierung durchaus vergleichen lässt. Erstmals 1995 wurde mit dem In-Kraft-Treten des Übereinkommens über 1 Kym ANDERSON/ Hege NORHEIM: History, geography and regional economic integration, in: Kym ANDERSON/ Richard BLACKHURST: Regional Integration and the Global Trading System, 1993, S. 26f

Einleitung 2 die WTO eine in ihrer Mitgliederstruktur und in Bezug auf die erfassten Sachmaterien tatsächlich universelle internationale Organisation des Welthandels ins Leben gerufen. 2 Die Welthandelsorganisation (WTO, World Trade Organisation) ist eine internationale Organisation wie UNO und Weltbank. 144 Staaten sind Mitglied der WTO. Sie repräsentieren mehr als 90 Prozent der internationalen Warenströme. Weitere dreißig Staaten, darunter Russland und Saudi-Arabien, verhandeln um einen WTO-Beitritt. Wichtiges Aufnahmekriterium ist neben der Übernahme der Handelsvereinbarungen eine funktionierende Marktwirtschaft. Ziel der WTO ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Handelsbeziehungen. 3 Die Gründung der WTO im Jahre 1995 bedeutete einen qualitativen Sprung in der Entwicklung des Welthandelsregimes. Während der Vorläufer der WTO, das GATT, lediglich ein Vertrag war, der sich freilich als sehr erfolgreich bei der Liberalisierung des Güterhandels erwiesen hatte, bildete nun eigens eine Institution die Basis für das Welthandelsregime, deren Kompetenzen bis heute beträchtlich sind. Die Meinungen sind jedoch gespalten, wobei die Ökonomen die Existenz der WTO eher befürworten, Interessengruppen jedoch eher massiv dagegen sind: The WTO will kill us, until we kill it. Ziel meiner Arbeit ist es daher, die Funktion der WTO kritischer zu hinterfragen und PRO und CONTRA dieser internationalen Organisation aufzuzeigen. 2 Welthandelsorganisation. WTO-Übereinkommen. GATT 1947/1994, München 2003, S. IX-XXI 3 URL: http://www.situationsbericht.de, Welthandelsrunde WTO, vom 25.04.2003

3 2. DIE WTO ALS INTERNATIONALE ORGANISATION 2.1 Die Entwicklungsgeschichte der WTO Internationaler Handel wird seit vielen hundert Jahren praktiziert. Jedoch werden immer mehr Waren auf dem Land- und Seeweg und inzwischen auch per Flugzeug aus und in alle Regionen der Welt befördert. Nicht nur Fertigwaren werden um die halbe Welt transportiert, immer häufiger sind es auch Zwischenprodukte oder Bauteile, da die Produktionsverfahren, insbesondere bei High-Tech-Produkten, auf mehrere Länder oder gar Kontinente aufgeteilt sind. Dies trifft insbesondere auf multinationale Unternehmen und auf Hersteller zu, die verschiedene Bestandteile aus den Versorgungsquellen beziehen, die ihren Anforderungen in bezug auf Qualität, Preis, Lieferfristen und technologischen Standard am ehesten gerecht werden. 4 Der Gedanke, dass nur eine freie Marktwirtschaft Wohlstand bringen kann, fand schon vor dem 2. Weltkrieg große Verbreitung. Schutzzölle waren in den Jahren der wirtschaftlichen Depression der späten 1920er Jahre zum beliebten Mittel geworden, die eigene Wirtschaft vor fremder Konkurrenz zu schützen. Eine freie Marktwirtschaft sollte mehr Glück bringen: Wohlstand für alle war das Ziel. 5 Den Beginn der multilateralen Zusammenarbeit setzte der sogenannte Marshall-Plan für den Wiederaufbau des durch den 2. Weltkrieg zerstörten Europas. Damit konnte nach dem 2. Weltkrieg das Ziel erreicht werden, in den Kernbereichen der Welthandelsbeziehungen eine Liberalisierung in Gang zu setzen, welche die entscheidenden Impulse für eine rasche Gesundung der, durch den Krieg schwer angeschlagenen, Europäischen Wirtschaft liefern sollte. 6 4 URL: http://www.lernen-im-internet.de, Die Bedeutung der WTO im 21. Jahrhundert, vom 11.04.2003 5 URL: http://www.quarks.de, Welthandelsorganisatin WTO, vom 10.04.2003 6 Marc BEISE/ Thomas OPPERMANN/ Gerald S. SANDER: Grauzonen im Welthandel. Protektionismus unter dem alten GATT als Herausforderung an die neue WTO, Baden-Baden 1998, S. 34f

Die WTO als internationale Organisation 4 Im Jahr 1944 wurden auf der Konferenz von Bretton Woods der Internationale Währungsfond (IMF) und die Weltbank installiert, Instrumente, welche sich nicht auf Handelspolitik erstreckten, sondern auf die monetären Aspekte beschränkt blieben. Daher wurden im Jahr darauf auf Initiative der Vereinigten Staaten, Verhandlungen über ein multinationales Abkommen zur Senkung von Zöllen aufgenommen. 7 Im Jahre 1948 wurde das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) als eine der drei multilateralen Institutionen, neben der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds, geschaffen, die dazu beitragen sollten, die Weltwirtschaft zu regulieren. Das GATT war zunächst als Teil einer ambitionierten neuen Sonderorganisation der Vereinten Nationen konzipiert, der Internationalen Handelsorganisation (ITO) - 1948 in Form der umfassend angelegten Havanna-Charta, die 1948 in Kuba unterzeichnet wurde. Diese Organisation sollte sich nicht nur mit dem Handel, sondern auch mit Fragen wie Beschäftigung, Warenabkommen, restriktiven Geschäftspraktiken, internationalen Investitionen und Dienstleistungen befassen. Mangels Ratifikation durch den US-Kongress wurde die Havanna-Charta jedoch nicht realisiert, und schließlich wurde das Konzept der ITO ad acta gelegt. Das GATT blieb das einzige multilaterale Instrument zur Regelung des internationalen Handels und wurde seit dem 1. Januar 1948 vorläufig angewendet (provisorische Inkraftsetzung des GATT), das ursprünglich nur die Zeit bis zur Bildung der ITO überbrücken sollte. 8 Das GATT 1994, bestehend aus dem GATT 1947 mit einigen Änderungen sind die tragenden Säulen der neuen Welthandelsordnung. Das GATT war allerdings nicht als internationale Organisation konzipiert und musste sich so erst mühsam im Laufe der Zeit seine Stellung im Weltwirtschaftssystem erarbeiten. 9 Die multilateralen Verhandlungen im Rahmen des GATT wurden in einer Abfolge sogenannter Runden geführt, die sich eher mit Maßnahmen-Paketen als mit Einzelfragen befassten. Die erste dieser Runden wurde bereits im Jahre 1946 von 23 Gründungsmit- 7 John H. JACKSON: Restructuring the GATT-System, London 1990, S. 34 8 Wolfgang BENEDEK: Die Rechtsordnung des GATT aus völkerrechtlicher Sicht, Heidelberg 1990, S. 27 30 9 Konrad GINTHER: Einführung in das Völkerrecht, Band II, 1996, S. 568

Die WTO als internationale Organisation 5 gliedern eröffnet. Damals ging es um den Abbau zahlreicher protektionistischer Maßnahmen. Das Ergebnis waren 45.000 Zollerleichterungen in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Dollar, ein Betrag, der etwa ein Fünftel des Welthandels ausmachte. Die späteren Runden wurden komplexer, umfassten mehr Mitglieder und ein breiteres Themenspektrum und ihre Abschlüsse zogen sich länger hin. 10 In den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts boomte das Wirtschaftswunder von Amerika über Europa bis nach Japan. Die vereinbarten Zollsenkungen trugen zu hohen Wachstumsraten der Weltwirtschaft bei, die in diesen Jahren durchschnittlich 8 % pro Jahr betrugen. Immer mehr Länder unterzeichneten die GATT-Abkommen mit der Absicht, den Wohlstand auch in ihr Land zu bringen. 11 Doch schon in den frühen 70er Jahren zeigte die freie Weltwirtschaft ihre Kehrseite. Anfang der 80er Jahre verschlechterte sich die Weltwirtschaftslage durch eine Reihe von Rezessionen, die Weltwirtschaft erfuhr eine zunehmende Globalisierung und die Lücken, die im GATT-System zutage traten, brachten die Mitglieder zu der Überzeugung, dass das multilaterale System der Stärkung und des Ausbaus bedurfte. Da eine alle GATT-Mitglieder völkerrechtlich verpflichtende, einheitliche Rechtsordnung für nichttarifäre Handelshemmnisse wie Subventionen, Antidumping und technische Handelsschranken politisch nicht durchsetzbar war, sah sich das GATT einer großen Belastungsprobe gegenüber. 12 Es gab acht GATT-Verhandlungsrunden, die letzte und wichtigste, durch die diese Entscheidung in die Tat umgesetzt wurde, war die Uruguay-Runde (1986-1994) 13. Diese wurde am 20. September 1986 formell eingeleitet, mit der Bestimmung, dass alle Vertragsstaaten die der WTO beitreten wollen, sich gleichzeitig sämtlichen Abkommen unterwerfen, mit Ausnahme der plurilateralen Abkommen. 14 10 URL: http://www.lernen-im-internet.de, Die Bedeutung der WTO im 21. Jahrhundert, vom 11.04.2003 11 URL: http://www.quarks.de, Welthandelsorganisation WTO, vom 10.04.2003 12 Welthandelsorganisation. WTO-Übereinkommen. GATT 1947/1994, München 2003, S. IX-XXI 13 URL: http://www.sozialterror.at, Zur Geschichte der WTO als Liberalisierungsagentur, vom 09.04.2003 14 Welthandelsorganisation. WTO-Übereinkommen. GATT 1947/1994, München 2003, S. IX-XXI

Die WTO als internationale Organisation 6 An die Stelle der langwierigen, zähen Verhandlungsrunden sollte nun ein fortlaufendes Programm von Initiativen zur Liberalisierung des Handels treten. An den Verhandlungen nahmen 117 Länder teil. Sie erstreckten sich über mehr als 2.500 Verhandlungstage und führten schließlich zu einem Abkommen, dessen Wortlaut einschließlich der Anhänge über 20.000 Seiten füllte. Dies war einer der umfassendsten Verträge, der jemals abgeschlossen wurde, ein Werk, das zu einer wesentlichen Liberalisierung des Welthandels führen sollte. 15 Im Mai 1990 schlug die kanadische Regierung offiziell vor, im Rahmen der Uruguay- Runde auch eine neue internationale Handelsorganisation zu schaffen. Da die Uruguay- Runde am 15. Dezember 1993 in Genf offiziell beendet wurde, beschloss man, eine institutionalisierte internationale Kooperation ins Leben zu rufen, die die Funktion eines Kontrollorgans mit weitgehenden Befugnissen haben sollte. Auf der Ministerkonferenz in Marrakesch wurden die Verhandlungsergebnisse vom 15. April 1994 feierlich unterzeichnet, die den eigentlichen operativen Vertragstext der WTO-Rechtsordnung ausmachten und am 1. Januar 1995 in Kraft traten. Somit war die WTO (World Trade Organization) als neue internationale Organisation anstelle des GATT getreten, das mit Beginn des 1. Januar 1996 seine völkerrechtliche Wirksamkeit verlor. 16 Neben der Gründung der WTO zählte aber die Ausweitung des Geltungsbereichs des GATT-Abkommens zu den wichtigsten Ergebnissen der Uruguay-Runde. Zugleich erweiterten sich auch die inhaltlichen Aufgaben des GATT: Seither fallen auch Landwirtschaft, Dienstleistungen und intellektuelle Urheberrechte unter das Welthandelsabkommen. In zahlreichen Unterabkommen werden unter anderem indirekte Handelsbarrieren, wie technische Handelsbarrieren, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen miteinbezogen. 17 Damit wurde der Weg geebnet, Gesetze bzw. Standards nicht mehr ausschließlich im nationalen bzw. in der EU sondern im globalen Kontext zu regeln, zumindest in jenen Bereichen, in denen neue Marktzutritte verhandelt werden. Somit ist ersichtlich, dass 15 URL: http://www.lernen-im-internet.de, Die Bedeutung der WTO im 21. Jahrhundert, vom 11.04.2003 16 Welthandelsorganisation. WTO-Übereinkommen. GATT 1947/1994, München 2003, S. IX-XXI 17 Wolfgang BENEDEK: Die Rechtsordnung des GATT aus völkerrechtlicher Sicht, Heidelberg 1990, S. 27 30

Die WTO als internationale Organisation 7 sich das GATT trotz seiner institutionellen Schwächen Jahrzehnte lang in der handelspolitischen Realität bewährt hat. 18 2.2 Die Organisation und Funktion der WTO Die WTO wurde im Januar 1995 gegründet und hat ihren Sitz in Genf. Sie genießt den gleichen Status wie der Internationale Währungsfonds und die Weltbank, sie ist somit eine der drei Säulen der Welthandelspolitik. Gegenwärtig zählt die WTO 144 Mitgliedstaaten (als letztes traten ihr Jordanien, Georgien und Albanien bei), die über 90 % des Welthandels abwickeln, 32 weitere Staaten sind assoziierte Staaten (Stand: 1. Juli 2002). Mehr als zwei Drittel der WTO-Mitglieder sind Entwicklungsländer. Sie hat ferner einen breiteren Tätigkeitsbereich: Während sich das GATT lediglich auf den Warenhandel beschränkte, umschließt die Tätigkeit der WTO den Handel mit Waren, Dienstleistungen und geistigem Eigentum. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass das GATT im Grunde eine provisorische Organisation war, wenngleich sie über 40 Jahre lang bestand, die WTO hingegen eine ständige Einrichtung mit einem Jahreshaushalt von gut 80 Millionen US-Dollar ist. 19 2.2.1 Die Organe und Aufgaben/Funktionen der WTO Die oberste Beschlussebene ist die Ministerkonferenz, die mindestens einmal alle zwei Jahre tagt und als Plenarorgan fungiert, mit Zuständigkeit zur Beschlussfassung und zu Einrichtung von ständigen Ausschüssen. Die Ministerkonferenz ist für alle Aufgaben der WTO zuständig. Die Leitung liegt in den Händen eines Generalsekretärs. Streit- 18 URL: http://www.sozialterror.at, Zur Geschichte der WTO als Liberalisierungsagentur, vom 09.04.2003 19 Marc BEISE: Die Welthandelsorganisation (WTO). Funktion, Status, Organisation, Baden-Baden 2001, S. 33-42

Die WTO als internationale Organisation 8 punkte liegen in den Problemen des Sozialdumpings und der Einhaltung ökologischer Mindeststandards in den Entwicklungsländern. Zwischen den Ministerkonferenzen wird das Tagesgeschäft vom Allgemeinen Rat (normalerweise Botschafter und Verhandlungsleiter in Genf, manchmal aber auch von den einzelnen Staaten speziell Entsandte) der WTO wahrgenommen. Er ist das zentrale operative Organ der WTO und tagt in der Praxis einmal im Monat. Der Allgemeine Rat tritt zudem als Organ zur Überprüfung der Handelspolitiken der Mitgliedstaaten und als Streitschlichtungsorgan zusammen. Dem Allgemeinen Rat sind der Rat für Warenhandel, der Rat für handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums und der Rat für Dienstleistungen sowie mehrere Ausschüsse und Arbeitsgruppen nachgeordnet. Diese sind jeweils für die Überwachung der Wirkungsweise der genannten Übereinkommen verantwortlich. 20 Daneben wurden noch zahlreiche Komitees, Arbeitsgruppen und andere Unterorgane eingerichtet, die sich mit spezifischen Aspekten der WTO-Rechtsordnung befassen. Zunehmende Bedeutung kommt dabei den Komitees zu, die Schnittstellenprobleme im Verhältnis WTO-Recht und allgemeines Völkerrecht behandeln und sich mit Fragen des Verhältnisses der WTO zu anderen internationalen Organisationen und ihrer Tätigkeit befassen. 21 1996 wurden drei neue Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, die sich mit dem Verhältnis von Handel und Investition, der Interaktion von Handel und Wettbewerbspolitik und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen beschäftigen. 22 Die vorgenannten Organe der WTO werden von einem Sekretariat unterstützt, das der Leitung eines von der Ministerkonferenz zu bestimmenden Generaldirektor obliegt. Diese Aufgabe wurde zuletzt vom 1. September 1999 bis zum 31. August 2002 von dem Neuseeländer Mike Moore wahrgenommen. Seither ist Supachai Panitchpakdi aus Thailand Generaldirektor der WTO. Sein Amt endet am 31. August 2005. 20 Marc BEISE: Die Welthandelsorganisation (WTO). Funktion, Status, Organisation, Baden-Baden 2001, S. 185-190 21 URL: http://www.infodienst-mlr.bwl.de, World Trade Organisation, vom 10.04.2003 22 URL: http://www.lernen-im-internet.de, Die Bedeutung der WTO im 21. Jahrhundert, vom 11.04.2003

Die WTO als internationale Organisation 9 Im WTO-Hauptsitz in Genf arbeiten ca. 550 Beschäftigte unter Leitung des Generaldirektors, die als internationale Beamte unabhängig sind und keinen Weisungen ihrer Heimatstaaten oder anderer Stellen unterliegen. Eine eigenständige Entscheidungsmacht steht dem Sekretariat rechtlich nicht zu. Die Aufgaben des Sekretariats bestehen darin, die einzelnen Gremien technisch zu unterstützen, Entwicklungsländern technischen Beistand zu leisten, den Welthandel zu analysieren und die WTO-Angelegenheiten der Öffentlichkeit und den Medien zu erläutern. 23 Abbildung 1: Organisationsstruktur der WTO (Quelle: http://www.infodienst-mlr.bwl.de, World Trade Organisation) Entscheidungen wurden bis jetzt von allen Mitgliedern gemeinsam getroffen, d.h. grundsätzlich gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Kann eine einstimmige Entscheidung nicht getroffen werden, wird über die strittige Angelegenheit durch Abstimmung beschlossen, wobei in diesem Fall die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Jeder Mitgliedstaat hat eine Stimme, die Europäische Union hat 15 Stimmen. 24 23 Marc BEISE: Die Welthandelsorganisation (WTO). Funktion, Status, Organisation, Baden-Baden 2001, S. 190-193 24 ULR: http://www.infodienst-mlr.bwl.de, World Trade Organisation, vom 10.04.2003

Die WTO als internationale Organisation 10 Durch Errichtung der WTO wurde ein einheitliches Forum für Fragen des internationalen Handels geschaffen. Die WTO ist ein völkerrechtlich anerkanntes internationales Organ, das die Einhaltung der neuesten Regeln des internationalen Wettbewerbs (WTA, Welthandelsabkommen) kontrolliert. Anzumerken ist auch noch, dass die WTO kein Unterorgan der Vereinigten Nationen ist, sondern eine eigenständige Organisation außerhalb des UN Rahmens. 25 Die Hauptaufgaben der WTO sind die weitere Senkung der Zölle, bei der bereits große Fortschritte erzielt wurden, der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (Kontingentierungen, Niederlassungsrechte, Produktionsstandards), die Erleichterung der Durchführung, Verwaltung und Wirkungsweise multi- und plurilateraler Handelsübereinkommen und die Regelung von Handelskonflikten zwischen den Mitgliedern in einem besonderen Streitschlichtungsverfahren. Weiters stellt die WTO ein Forum für Verhandlungen zwischen ihren Mitgliedern über deren multilaterale Handelsbeziehungen dar. 26 Die WTO kontrolliert die Einhaltung ihrer für die Mitgliedsländer verbindlichen Regeln, wacht über die nationale Handelspolitik der Mitgliedstaaten und schlichtet Handelsstreitigkeiten. Dies geschieht durch das dispute settlement (Streitschlichtungsverfahren), das völkerrechtlich eine Dimension hat, die für Handelsorganisationen in dieser Form neu ist. Die WTO spielt durch das Ziel der Liberalisierung des Welthandels eine wichtige Rolle im weltweiten Globalisierungsprozess. 27 2.2.2 Die Grundprinzipien der WTO Das Wirtschaftsvölkerrecht beruht hauptsächlich auf Verträgen, wobei einige dieser Verträge, wie auch das GATT, die Grundlage von internationalen Organisationen bilden. Aufgrund dieser Vertragsbezogenheit bestehen gewisse Schwierigkeiten für die Entwicklung von universellen Grundprinzipien, dennoch haben sich über Jahre hinweg einige Normen herauskristallisiert, die man als Fundamente bezeichnen kann. 25 Marc BEISE/ Thomas OPPERMANN/ Gerald G. SANDER: Grauzonen im Welthandel. Protektionismus unter dem alten GATT als Herausforderung an die WTO, Baden-Baden 1998, S. 9-22 26 ULR: http://www.infodienst-mlr.bwl.de, World Trade Organisation, vom 10.04.2003 27 URL: http://www.lernen-im-internet.de, Die Bedeutung der WTO im 21. Jahrhundert, vom 11.04.2003

Die WTO als internationale Organisation 11 Die Welthandelsorganisation WTO ruht auf drei Säulen: Das sind das GATT, das GATS und das TRIPS. Abbildung 2: Handel und Entwicklung (Quelle: http://www.infodienst-mlr.bwl.de, World Trade Organisation) Das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) regelt den Warenhandel. Es beinhaltet zum Beispiel Vereinbarungen gegen Handelshemmnisse wie Dumping und Subventionen sowie Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Investitionen. Das GATS (General Agreement on Trade and Services) gilt für den Handel mit Dienstleistungen. Es umfasst unter anderem Abkommen zur Liberalisierung des Verkehrs, der Telekommunikation sowie von Finanzdienstleistungen. Das TRIPS (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) ist ein Übereinkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte. Es enthält Bestimmungen zum Schutz von Patenten und Geschäftsgeheimnissen aber auch von Herkunftsbezeichnungen für bestimmte Produkte. 28 28 Marc BEISE: Die Welthandelsorganisation (WTO). Funktion, Status, Organisation, Baden-Baden 2001, S. 105-125

Die WTO als internationale Organisation 12 Die WTO baut auf folgenden Grundprinzipien auf: Meistbegünstigung, Inländerbehandlung (beide zusammen bilden den Grundsatz der Nichtdiskriminierung), Marktzugang und Reziprozität. Nach der Meistbegünstigung muss ein WTO-Mitglied Handelsvorteile, die es einem Land gewährt, bedingungslos auch allen anderen WTO-Staaten zugestehen. Im Hinblick auf die Inländerbehandlung dürfen Anbieter aus dem Ausland nicht schlechter gestellt werden als inländische Unternehmen, Sondersteuern zb sind verboten. Beim Marktzugang sollen Handelshemmnisse beseitigt und der einheimische Markt für ausländische Anbieter geöffnet werden. Das Prinzip der Reziprozität bedeutet, dass einem Land, das neue Liberalisierungsschritte unternimmt, im Gegenzug von den anderen WTO-Staaten gleichwertige Vergünstigungen gewährt werden. 29 Diese Prinzipien sollen eine Liberalisierung des Welthandels gewährleisten und zu einem generellen Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen führen. Dennoch lässt bereits das GATT 1947 Ausnahmen von diesen Prinzipien zu, wie zb für Entwicklungsländer, denen in verschiedenen Bereichen eine Sonderbehandlung gewährt werden soll. 30 2.2.2.1 Meistbegünstigungsklausel: Art I des GATT Der Grundsatz der Meistbegünstigung besagt, dass Mitglieder des WTO-Systems verpflichtet sind, alle Vorteile, Begünstigungen, Befreiungen, Rechts usw., die sie einem anderen Land oder dem Staatsbürger eines anderen Landes, gleichgültig ob WTO- Mitgliedsland oder nicht, zugestehen, unverzüglich, d.h. gleichzeitig und ohne zeitlichen Verzug, und bedingungslos, d.h. ohne weitere Gegenleistung und Zusatzbedingung, für alle gleichen Güter, Dienstleistungen und Rechte des geistigen Eigentums allen anderen WTO-Mitgliedstaaten und ihren Staatsbürgern auch zu gewähren haben. 31 29 Marc BEISE: Die Welthandelsorganisation (WTO). Funktion, Status, Organisation, Baden-Baden 2001, S. 95-105 30 Wolfgang BENEDEK: Die Rechtsordnung des GATT aus völkerrechtlicher Sicht, Heidelberg 1990 31 Richard SENTI: GATT WTO. Die neue Welthandelsordnung nach der Uruguay Runde, 1994, S. 42f

Die WTO als internationale Organisation 13 Diese Grundregel dient mithin dem Ziel, dass verschiedene Handelspartner ihre Außenhandelsbeziehungen nicht bloß bilateral durch Einzelabkommen regeln, sondern dass bilateral gewährte Handelsvorteile wie etwa Zollsenkungen unmittelbar auf alle WTO- Mitglieder ausgeweitet werden. Jede Art der Diskriminierung einzelner WTO- Mitglieder gegenüber anderen WTO-Mitgliedern soll damit dem Grundsatz nach ausgeschlossen werden. Das heißt, alle WTO-Mitgliedstaaten müssen gleich behandelt werden und dürfen gegenüber Drittstaaten nicht schlechter gestellt werden. Die Weitergabe an Nicht-Mitglieder steht den Staaten allerdings frei. 32 Man unterscheidet folgende Arten der Meistbegünstigung: 33 Unbedingte Meistbegünstigung (most favoured nation principle): Das MFN-Prinzip, das eines der Grundprinzipien des GATT und jetzt auch der WTO ist, besagt, dass alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte und Befreiungen bei Zöllen und Belastungen aller Art, die Drittländern eingeräumt werden, automatisch auch allen anderen Vertragsparteien eingeräumt werden müssen. Im GATT ist die unbedingte Meistbegünstigungsklausel im Artikel I aufgeführt, soll Diskriminierungen gegenüber GATT-Mitgliedern entgegenwirken und zu einer Erweiterung des Handels führen (handelsschaffend). Innerhalb des GATT gibt es diverse Ausnahmen zur unbedingten Meistbegünstigung. Bedingte Meistbegünstigung: Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte und Befreiungen bei Zöllen und Belastungen aller Art, die Drittländern eingeräumt werden, müssen im Gegensatz zur unbedingten Meistbegünstigung nicht automatisch allen anderen Vertragsparteien eingeräumt werden. Dieses geschieht nur bedingt. Freihandel innerhalb eines Nationalstaates mit hohem Außenzoll schneidet kleinere Länder vom internationalen Handel und somit auch von Innovationsprozessen ab. Zur 32 ULR: http://www.bmwi.de, Grundregeln für die Handelsbeziehungen, vom 15.04.2003 33 URL: http://www.weltpolitik.net, Begriffe der Außenwirtschaftspolitik, vom 13.04.2003

Die WTO als internationale Organisation 14 Milderung derartiger Nachteile wurden zunächst bilaterale Handelsverträge verwendet, in weiterer Folge wurde dann das Prinzip der Meistbegünstigung entwickelt. 34 Das Prinzip der Meistbegünstigung findet man aber schon lange vor dem GATT in zahlreichen bilateralen Handelsverträgen. Die sogenannten MFN-Klauseln dienten in bilateralen Verträgen der Sicherheit der Parteien, dass, falls ihre Partner mit Dritten größere Handelsvorteile für deren Exporte vereinbarten, diese Begünstigungen auch auf sie erstreckt werden würden. In Europa wurden diese Klauseln grundsätzlich bedingungslos vereinbart, während die USA diese nur bedingungsweise gewährten, also gegen Zugeständnisse. Aus logischen Gründen treten daher Probleme auf, wenn diese beiden unterschiedlichen Arten der Anwendung nebeneinander bestehen. 35 Die Einführung der unbedingten Meistbegünstigung im multilateralen Handel war die größte Innovation des GATT. Damit wird einerseits die Diskriminierung der GATT- Mitgliedstaaten untereinander verhindert, daneben besteht andererseits aber immer noch die Möglichkeit der Diskriminierung gegenüber Nicht-Mitgliedstaaten. Diese Garantie der Gleichbehandlung bildet einen großen Anreiz für wirtschaftlich schwach Staaten auch in das GATT zu drängen. 36 Ausnahme: Sonderbehandlung für Entwicklungsländer Eine Ausnahme vom Prinzip der allgemeinen Meistbegünstigung stellt die sogenannte Befähigungsklausel (Enabling Clause) zur Gewährung von Präferenzen an wirtschaftlich weniger oder kaum entwickelte Länder dar. Diese Befähigungsklausel vom 28. November 1979 geht auf eine Initiative der UNCTAD zurück. Die ursprüngliche Forderung, die Rohstoffpreise gegenüber den ansteigenden Preisen von Industrieländern im Rahmen einer neuen Wirtschaftsordnung zu erhöhen, wurde nicht erfüllt. Durch die 34 Wigand RITTER: Welthandel. Geographische Strukturen und Umbrüche im internationalen Warenaustausch, Darmstadt 1994, S. 104 35 Marc BEISE/ Thomas OPPERMANN/ Gerald G. SANDER: Grauzonen im Welthandel. Protektionismus unter dem alten GATT als Herausforderung an die WTO, Baden-Baden 1998, S. 37f 36 Richard H. SNAPE: History and economics of GATT s Article XXIV, in: Kym ANDERSON/ Richard BLACKHURST: Regional Integration and the Global Trading System, 1993

Die WTO als internationale Organisation 15 rasche technische Weiterentwicklung, die beständige Entwicklung von neuen Materialien und durch die Wiederverarbeitung von Abfallprodukten (Recycling) wird auch die Nachfrage nach Rohstoffen vermindert. Künstlich hochgehaltene Rohstoffpreise oder von Importländern freiwillig bezahlte höhere Preise können das Problem nicht lösen. Die eigentliche Problematik liegt darin, dass ein weltweites Freihandelsregime für Länder mit unterschiedlichen Entwicklungsstandards keine automatischen Vorteile bringt. Mehr Erfolg verspricht es, die Freihandelsbedingungen langsam und schrittweise aneinander anzupassen und dafür zu sorgen, dass zugesagte Konzessionen nicht nur von anderen verlangt sondern auch selbst verwirklicht werden. 37 Die Enabling Clause erlaubt differenzierte und günstigere Behandlung in den Bereichen: 38 präferenzielle Zollbehandlung differenzierte und günstigere Behandlung bei nichttarifären Maßnahmen regionale und globale Vereinbarungen zwischen Entwicklungsländern besondere Maßnahmen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder Grundsätzlich gelten zwar die allgemeinen Bestimmungen auch gegenüber den wirtschaftlich schwachen Ländern weiter, jedoch trifft sie nur die Verpflichtung zur Erfüllung solcher Konzessionen, die ihnen wirtschaftlich zumutbar sind. 39 Der Vorteil der Enabling Clause besteht darin, dass sie es den Entwicklungsländern gestattet, die gegenseitigen Präferenzen im Rahmen von regionalen und globalen Verträgen auszudehnen. Diesem Faktum motiviert verschiedene Staaten, die wirtschaftlich in einem Schwellenbereich zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern einzu- 37 Wigand RITTER: Welthandel. Geographische Strukturen und Umbrüche im internationalen Warenaustausch, Darmstadt 1994, S. 107f 38 Waldemar HUMMER/ Friedl WEISS: Vom GATT 47 zur WTO 94. Dokumente zur alten und zur neuen Welthandelsordnung, Wien 1997, S. 259-262 39 Marc BEISE/ Thomas OPPERMANN/ Gerald G. SANDER: Grauzonen im Welthandel. Protektionismus unter dem alten GATT als Herausforderung an die WTO, Baden-Baden 1998, S. 43f

Die WTO als internationale Organisation 16 ordnen sind, ihre Abkommen unter der Enabling Clause den GATT-Vertragsparteien zu melden. 40 2.2.2.2 Inländerbehandlung Das Prinzip der Inländerbehandlung verlangt von den WTO-Mitglieder, dass ausländische Waren und Dienstleistungen sowie deren Anbieter nicht ungünstiger behandelt werden als einheimische Waren, Dienstleistungen und Anbieter. Die multilaterale Handelsordnung verbietet dadurch aber nicht, dass die WTO-Mitglieder ihre eigene Wirtschaft gegen ausländische Konkurrenz schützen. Jede andere Art der Diskriminierung ausländischer Güter und Dienstleistungen gegenüber einheimischen Produkten soll also verhindert werden. 41 Im Gegensatz zum GATT-Abkommen (General Agreement on Tarifs and Trade), wo dieses Prinzip für alle Waren gilt, können die Mitgliedsländer im GATS-Abkommen jedoch mit sogenannten Positiven Listen explizit diejenigen Sektoren angeben, bei denen sie bereit sind, ihre Märkte gegenüber ausländischen Anbietern zu öffnen. Im Zusammenhang mit staatlichen Subventionen bedeutet die Inländerbehandlung, dass auch ausländischen Anbietern diese zugestanden werden müssten. Die amerikanische Filmindustrie könnte dann die österreichische Filmförderung beantragen. Insofern wäre auch jede Regionalpolitik unmöglich, da etwa die Förderung ansässiger Unternehmen dem Prinzip der Inländerbehandlung widerspricht. Dies ist ein wesentlicher Kritikpunkt dieses Grundprinzips. 42 40 Richard BLACKHURST/ David HENDERSON: Regional integration agreements, world integration and the GATT, in: Kym ANDERSON/ Richard BLACKHURST: Regional Integration and the Global Trading System, 1993 41 URL: http://www.bmwi.de, Grundregeln für die Handelsbeziehungen, vom 15.04.2003 42 URL: http://www.gbw.at, Globalisierung bringt Konkurrenz für Anbieter von Sozialdiensten, vom 13.04.2003

Die WTO als internationale Organisation 17 2.2.2.3 Marktzugang Die WTO bildet ein Verhandlungsforum, das dem Abbau aller Arten von Handelshemmnissen dient. Man unterscheidet dabei zwischen den tarifären Handelsbarrieren (Zölle) und den sog. nicht-tarifären Handelsbeschränkungen. Bei letzteren handelt es sich etwa um mengenmäßige Handelsbeschränkungen, Import- und Exportlizenzen, Subventionen, diskriminierende Sicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsschutzvorschriften sowie überzogene Verwaltungsvorschriften. Nachdem bei den ersten Welthandelsrunden vor allem der Abbau der Zollschranken im Mittelpunkt der Verhandlungen stand, sind diese nicht-tarifären Handelshemmnisse zunehmend Gegenstand der multilateralen Liberalisierungsbemühungen geworden. Grundlage aller Handelsbeziehungen ist die Vorhersehbarkeit der Bedingungen, unter denen der Austausch von Waren und Dienstleistungen stattfinden wird. Daher schreibt die WTO-Rechtsordnung vor, dass Regelungen und Beschränkungen des Außenhandels transparent gemacht werden müssen. Die WTO-Vorschriften verlangen dabei nicht nur die Veröffentlichung dieser Regelungen, sondern sehen vielfach vor, dass die WTO- Mitglieder dem Sekretariat der WTO Veränderungen mitteilen. Diese sogenannten Notifizierungen sind allen WTO-Mitgliedern zugänglich und schaffen zusätzliche Transparenz. 43 Im Bereich Landwirtschaft hat sich die EU einem vor zwei Jahren in Berlin bestätigten Reformprozess verpflichtet. Das ermöglicht es, in der eine fortschrittliche Verhandlungsposition einzunehmen, indem wir den Zugang zu unserem Markt verbessern und unsere nationalen Beihilfen und unsere Ausfuhrsubventionen senken, sofern unsere Partner bei ihren eigenen Beihilfemechanismen für die Landwirtschaft ebenfalls Anstrengungen unternehmen und unsere grundlegenden Überlegungen außerhalb des Handelsbereichs berücksichtigt werden, d.h. die Umwelt, Entwicklung des ländlichen Raumes und Qualität und Vielfalt der Nahrungsmittel. 44 43 URL: http://www.bmwi.de, Grundregeln für die Handelsbeziehungen, vom 15.04.2003 44 ULR: http://www.europa.eu.int, Herausforderungen und Strategie für eine neue multilaterale Verhandlungsrunde in der WTO, vom 13.04.2003

Die WTO als internationale Organisation 18 2.2.2.4 Reziprozität - Gegenseitigkeit Die WTO begründet ein System von multilateralen Zugeständnissen, die auch als Konzessionen bezeichnet werden. Jedes WTO-Mitglied bindet sich als Ergebnis der multilateralen Handelsverhandlungen an bestimmte Rahmenbedingungen. Treten die WTO- Mitglieder in die Handelsverhandlungen ein, müssen sie sich vom Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität) leiten lassen. Dies besagt, dass die gegenseitig eingeräumten Konzessionen gleichgewichtig sein sollen. Eine Sonderstellung nehmen die Entwicklungsländer ein, von denen die Industrieländer keine gleichwertigen Konzessionen verlangen sollen. 45 Das Prinzip der Reziprozität ist seit der Unterzeichnung des GATT Vertrags bis heute ein ungeschriebenes Grundelement des GATT bzw. der WTO. Wie auch in der Präambel des ursprünglichen GATT, schreibt die Präambel der WTO Vereinbarung den Vertragsparteien vor, die durch die WTO angestrebten Ziele auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum gemeinsamen Nutzen zu verwirklichen. So sind die Verhandlungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu führen. Das Prinzip der Reziprozität gilt auch für die Zusatzabkommen des GATT (wie für das Agrarabkommen und das Textilabkommen). Insgesamt bezieht sich die Reziprozität im GATT auf den Abbau von Handelshemmnissen, die Rücknahme von Zugeständnissen, und die Anwendung von Antidumpingzöllen und Ausgleichsabgaben. Durch die Reziprozitätsbedingung in der WTO soll ein wechselseitiger Ausgleich von Zugeständnissen und Pflichten und eine gleichgewichtige Welthandelsordnung sichergestellt werden. Das Reziprozitätsprinzip in der WTO ist multilateral und nicht ergebnisorientiert sondern prozessorientiert. 46 Der Grundsatz der Reziprozität geht auf den Reciprocal Trade Agreement Act zurück, der den amerikanischen Präsidenten ermächtigte, Zölle auf Importgüter jener Länder zu reduzieren, die ihrerseits bereit waren analoge Zollsatzverkürzungen auf Produkte amerikanischer Herkunft vorzunehmen. 45 URL: http://www.bmwi.de, Grundregeln für die Handelsbeziehungen, vom 15.04.2003 46 URL: http://www.weltpolitik.net, Begriffe der Außenwirtschaftspolitik, vom 13.04.2003

Die WTO als internationale Organisation 19 Die Forderung nach Gegenseitigkeit dient im GATT als Ergänzung des Prinzips der Nichtdiskriminierung. Reziprozität in diesem Zusammenhang bedeutet, Gegenseitigkeit im politischen Sinn und bezieht sich auf die Verhandlungsweise. Sie unterscheidet sich von der rechtlichen Reziprozität dadurch, dass diese im WTO-System durch das Prinzip der allgemeinen Meistbegünstigung aufgehoben wird. 47 Probleme im Zusammenhang mit der Reziprozität ergeben sich bei der Auslegung. Wie beim Prinzip der Meistbegünstigung stellt sich auch hier die Frage nach der Gleichwertigkeit der Leistung. 48 Für das Prinzip der Reziprozität werden u.a. folgende Argumente genannt: 49 Das Verhandlungsargument:Das Prinzip der Reziprozität ist in Verhandlungen der WTO wichtig, um einen Konsens zwischen Ländern mit sehr unterschiedlichen Außenhandelsanteilen und Außenhandelsstrukturen als auch unterschiedlichen Interessen und Zielsetzungen zu erlangen. Es wird argumentiert, dass es ohne einen gegenseitigen Austausch von Zugeständnissen zu keinen multilateralen Vereinbarungen und keinem multilateralen Zollabbau kommen würde. Da multilateraler Freihandel nicht über den unilateral verfolgten Freihandel aller Länder erreicht werden kann, ist der multilaterale Freihandel, auf Basis der Reziprozität, die beste Alternative. Das Term of Trade Argument: Durch die Errichtung von Zöllen kann unter ganz bestimmten Bedingungen eine Verbesserung der Terms of Trade (dem Preis- Austauschverhältnis zwischen Exporten und Importen) erreicht werden. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus, dass Länder nur dann ihre Handelsbarrieren abbauen, wenn sich dadurch für sie keine Verschlechterung der Terms of Trade gegenüber ihren Handelspartnern ergibt. Somit werden sie fordern, dass sowohl Zölle als auch nicht-tarifäre Handelshemmnisse auf reziproker Basis abgebaut werden. Damit Länder ihre Handelshemmnisse abbauen ist somit Reziprozität notwendig. 47 Richard SENTI: GATT WTO. Die neue Welthandelsordnung nach der Uruguay Runde, 1994, S. 51 48 Marc BEISE/ Thomas OPPERMANN/ Gerald G. SANDER: Grauzonen im Welthandel. Protektionismus unter dem alten GATT als Herausforderung an die WTO, Baden-Baden 1998, S. 39 49 URL: http://www.weltpolitik.net, Begriffe der Außenwirtschaftspolitik, vom 13.04.2003

Die WTO als internationale Organisation 20 Beschäftigungsargument: Da es durch den Abbau von Handelshemmnissen zu mehr Wettbewerb und zu einer Freisetzung von Arbeitskräften in bestimmten Sektoren kommt, werden die Regierungen eine Gegenleistung fordern, durch die sie ihre Exporte steigern können. Ziel ist es, neue Arbeitsplätze in den exportorientierten Branchen zu schaffen. Das Handelsbilanzargument: Durch den Abbau von Handelshemmnissen steigen die Importe eines Landes. Da eine Regierung bestrebt ist, eine ausgeglichene oder positive Handelsbilanz zu haben, werden sie versuchen, ihre Exporte zu erhöhen, also den Abbau von Handelshemmnissen im Ausland zu fordern. Das Argument des Risikoverhaltens: Hier wird argumentiert, dass die reziproke Einhaltung bestimmter Regeln zum Schutz vor Willkür und Unberechenbarkeit dient. Das Argument des politischen Drucks: In jedem Land gibt es Interessensgruppen, die sogenannten Pressure Groups, die versuchen, Regierung zu beeinflussen. Da in der politischen Landschaft eher die protektionistischen Pressure Groups überwiegen, müssen Politiker, die ihre Wiederwahl sichern wollen (Wählerstimmen, Wahlkampffinanzierung, usw.) diesen Pressure Groups in irgendeiner Weise nachgeben. Dieses geschieht, indem sie durch die reziproken Verhandlungen als Gegenleistung für die eingegangenen Nachteile für die Pressure Group, Vorteile für sie aushandeln. Eine weitere Art der Reziprozität fällt unter den Begriff fairer Handel, wobei vom Verhandlungspartner die gleichen Handelsbedingungen gefordert werden, die man selbst gewährt. 50 2.2.3 Die Ziele der WTO Ursprünglich sollte das internationale Handelssystem, zusammen mit der Weltbank (IBRD) und dem Internationalen Währungsfond (IMF), im Rahmen der Vereinten Nationen als Sonderorganisation angesiedelt werden und als Ergänzung der Friedenssiche- 50 Richard SENTI: GATT WTO. Die neue Welthandelsordnung nach der Uruguay Runde, 1994, S. 52f

Die WTO als internationale Organisation 21 rung in wirtschaftlicher Hinsicht dienen. Nach den Erfahrungen der beiden Weltkriege und der großen Depression gelangte man zur Überzeugung, dass man eine dauerhafte Friedensordnung nur innerhalb einer stabilen Wirtschaft mit dauerhaftem Wachstum und möglichst umfassenden Wohlstand installieren konnte. 51 Die Welthandelsorganisation gewährleistet die Umsetzung der multilateralen Handelsabkommen der WTO, dient als Forum für multilaterale Handelsgespräche, bemüht sich um die Lösung von Handelskonflikten, überprüft nationale Handelspolitiken und arbeitet mit anderen internationalen Organisationen im Bereich des Welthandels zusammen. Das WTO-Abkommen enthält 29 einzelne Regelungen - von Landwirtschaftsprodukten über Textilien bis hin zum geistigen Eigentum. 52 Gemäß der Präambel des WTO-Abkommens ist deren oberstes Ziel die Errichtung und Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen und dauerhaften multilateralen Handelssystems. 53 Als weitere Ziele der WTO werden genannt: 54 Abbau von Zöllen und anderen Handelsschranken Beseitigung von Diskriminierungen in den internationalen Handelsbeziehungen (Handelsliberalisierung) Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel Erhöhung des Lebensstandards Erreichung der Vollbeschäftigung Wirtschaftswachstum Ein hohes und ständig steigendes Niveau des Realeinkommens Steigerung des Handels mit Waren und Dienstleistungen Umweltschutz 51 Marc BEISE/ Thomas OPPERMANN/ Gerald G. SANDER: Grauzonen im Welthandel. Protektionismus unter dem alten GATT als Herausforderung and die WTO, Baden-Baden 1998, S. 26 52 ULR: http://www.bundesregierung.de, Welthandelsorganisation (WTO), vom 15.04.2003 53 URL: http://www.attac.de, IWF, Weltbank und WTO, vom 14.04.2003 54 Waldemar HUMMER/ Friedl WEISS: Vom GATT 1947 zur WTO 1994. Dokumente zur alten und zur neuen Welthandelsordnung. Wien 1997, S. 559

Die WTO als internationale Organisation 22 Damit zeigt sich deutlich, dass das GATT kein Freihandelsvertrag im engeren Sinn sondern nur der rechtliche Rahmen für eine gesteigerte Welthandelsliberalisierung ist. Die Umsetzung dieser Ziele, wobei besonderes Augenmerk auf die Beseitigung der Diskriminierung gelegt wird, obliegt den Vertragsparteien der WTO. 55 Im Hinblick auf regionale Abkommen und regionaler Zusammenarbeit im Kontext der Liberalisierung hatten besonders in Europa regionale Absprachen schon immer einen sehr hohen Stellenwert. Seit dem Wiener Kongress, wo erstmals der Versuch unternommen wurde, einen Ausgleich unter den beteiligten Staaten zu erarbeiten, zeigt sich die Tendenz, staatliche Interessen zu koordinieren, um mit vereinten Kräften das gesteckte Ziel rascher zu erreichen. 56 Mit der Bildung der Europäischen Union (EU) erreichte der Prozess der Vereinigung Europas zu einem gemeinsamen Markt seinen vorläufigen Höhepunkt. Einerseits dient die enge Verknüpfung der europäischen Staaten der Friedenssicherung, andererseits wird die Anerkennung der Gleichberechtigung zum Gemeinschaftsfundament, und das bedeutet eine Abkehr von der Diskriminierung. Weiters legt die wirtschaftliche Macht der EU ein eindrucksvolles Zeugnis dafür ab, dass das Ziel der Liberalisierung des Handels, zumindest zwischen den Beteiligten, erreicht wurde. 57 Dieser Prozess der Regionalisierung hat auch Folgen für den globalen Freihandel. Nach dem Prinzip, dass Aktionen zu Reaktionen führen, gab die Bildung der Europäischen Gemeinschaft Anreize zur Einleitung von multilateralen Handelsrunden, unter Führung der Vereinigten Staaten, wie zb 1960 die Kennedy Runde oder 1973 die Tokio Runde. Für Drittstaaten als Außenstehende stellt eine gesteigerte Diskriminierung ihrer Produkte gegenüber denen von Mitgliedstaaten, einen Ansporn dar, diesem Faktum mittels multilateraler Reduktion der Schranken zu begegnen. 55 Marc BEISE/ Thomas OPPERMANN/ Gerald G. SANDER: Grauzonen im Welthandel. Protektionimus unter dem alten GATT als Herausforderung an die WTO, Baden-Baden 1998, S. 35f 56 Lambros COULOVBARITSIS u.a. (Hg.): Zu den Ursprüngen der europäischen Identität, Brüssel 1994 57 Paul DEMARET: The Reciprocal Influence of Multilateral and Regional Trade Rules. A Framework of Analysis, in: Paul DEMARET u.a. (Hg.): Regionalism and Multilateralism after the Uruguay Round, 1997

Die WTO als internationale Organisation 23 Da aber nicht alle regionalen Abkommen so weit entwickelt sind und eine so umfassende Integration intendieren, kann das WTO-System diesen unterentwickelten Regionen helfen. Das multilaterale System kann kleineren Staaten helfen, sich gegenüber den stärkeren Wirtschaften zu behaupten, indem es Limits für die mächtigeren Staaten setzt, den exzessiven Einsatz ihrer Marktmacht zu nützen. 58 58 Richard BLACKHURST/ David HENDERSON: Regional Integration agreements, World Integration and the GATT, in: Kym ANDERSON/ Richard BLACKHURST: Regional Integration and the Global Trading System, 1993