Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2017

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Transkript:

Stadtverwaltung Lindau Jahrgang 2017 Niederschrift über die 8. Sitzung des Stadtrates vom 11. Juli 2017 59. Beratunqsqeqenstand: Kinderbetreuung im Stadtgebiet; Bedarfspla nung AZ: 423 Berichterstatter: Thomas Nu her, Leiter des Hauptamtes./. Der Berichterstatter erklärt den Sachverhalt und vertieft ihn anhand einer Präsentation (s. Anlage). Sachverhalt 1. Zuständigkeit Alle Kinder haben vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tagesbetreuungseinrichtung für Kinder. Der Träger der öffentlichen Ju gendhilfe (Landratsamt Lindau) hat darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein be darfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Dieser Rechtsanspruch ist im 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) festgeschrieben. Der Freistaat Bayem hat von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, die kreisangehörigen Gemeinden und Großen Kreisstädte zur Förderung von Kindern in Kinderbetreuungseinrich tungen heranzuziehen. Die Gemeinden sollen im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die nach Bedarfsfeststellung notwendigen Plät ze in Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Tagespflege zur Verfügung stehen (Art. 5 BayKiBiG). Träger von Kindertageseinrichtungen können kommunale oder freie Träger sein. Hier gilt das Subsidiaritätsprinzip: Vorrang der freien Träger vor den öffentlichen Trägem. Zurzeit werden im Stadtgebiet Lindau Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung in 18 verschiedenen Einrichtungen betreut.

2. Bedarfsermittlung 2.1 Ermittlung aufgrund Warteliste Diese Methode ist eine Möglichkeit, den Bedarf zu ermitteln. Neben Lindau verfahren viele Städte so. Sie hat den Nachteil, dass kurzfristig auf steigenden Bedarf reagiert werden muss (Methode wurde im Hauptausschuss am 18.07.2016 vorgestellt und bestätigt): Anmeldungen in den Einrichtungen müssen bis zum 31.03. für das kommende Betreuungs jahr vorliegen. Diese werden von den Kita-Leitungen in eine zentrale Warteliste (mittels Onli ne-programm Nupian) eingetragen. Dabei werden Doppelanmeldungen festgestellt. Der zentrale Trägerabgleich erfolgt stets im April. Nach diesem Abgleich steht fest, für wie viele Kinder momentan kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Diese Kinder werden auf der Warteliste weitergeführt. Auf dieser standen im Mai 2017 35 Kindergarten- und 24 Krippen kinder (nicht mit Wohnsitz in Lindau gemeldete Kinder wurden nicht berücksichtigt). Der Stand ändert sich laufend aufgrund Weg-/Zuzügen, Abmeldungen in Einrichtungen und Neu anmeldungen. Zusätzlich ging ein Fragebogen an alle Eltern, die für das Betreuungsjahr 2017/2018 eine Absage erhielten, um deren Bedarf zu hinterfragen (Platz wird dringend be nötigt, vormittags und/oder nachmittags, warten ein Jahr auf Platz in Wunscheinrichtung, haben einen Platz, benötigen keinen Platz mehr). Danach ergab sich ein dringender Bedarf an 20 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen. Durch die Anmietung von Räumen im ehemaligen Tannergebäude und den Betrieb einer Kindertagesstätte durch die Johanniter, wird der Bedarf abgedeckt und es stehen noch zu sätzliche Plätze zur Verfügung. Nicht damit abgedeckt werden kann der Bedarf, der aufgrund neuer großer Bebauungsgebiete entsteht. 2.2 Ermittlung aufgrund Geburtenzahlen Geburten der letzten Jahre im Stadtgebiet, wobei nur der Hauptwohnsitz berücksichtigt wird: 01.09.2011-31.08.2012 (5-6 Jahre) 216 01.09.2012-31.08.2013 (4-5 Jahre) 222 01.09.2013-31.08.2014 (3-4 Jahre) 229 01.09.2014-31.08.2015 (2-3Jahre) 230 01.09.2015-31.08.2016 (1-2 Jahre) 237 Aufgrund der steigenden Geburtenzahlen muss inzwischen durchschnittlich mit jährlich 235 Kindern gerechnet werden. Dies bedeutet insgesamt ca. 470 Kinder im Krippenalter (1-3-Jährige). Es ist jedoch nicht der Wunsch und der Bedarf aller Eltern, Kinder bereits ab dem 1. Jahr in eine Einrichtung zu geben. Bisher ging der Bund von einer 35%igen Belegungs-Quote aus, tendenziell geht man von 50% aus, was für die Stadt Lindau 235 Krippenplätze bedeuten würde. Im Kindergartenbereich kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der benötigten Plätze sich immer mehr 100% annähert, somit 705 Plätze. Gemäß Betriebserlaubnis gibt es im Stadtgebiet 207 Krippen- und 744 Kindergartenplätze. Die Anzahl wäre ausreichend, jedoch schöpfen nicht alle Träger ihre Kapazitäten aus (auf grund fehlenden Personals, freibleibende Plätze aufgrund Aufnahme von Inklusions-Kinder, usw.). Im Herbst 2017 sind 215 Krippen- und 695 Kindergartenplätze belegt.

2.3 Ermittlung durch das Landratsamt Lindau (B) Auf der Grundlage der Anzahl der in Lindau lebenden Kindern und der tatsächlich belegten Betreuungsplätze ging das Landratsamt im Sommer letzten Jahres von einem zusätzlichen Bedarf von 80 Kindergartenplätzen aus. Dies ist jedoch eine lediglich fiktive Annahme. Die Stadt hat seitdem 25 zusätzliche Plätze in der ehemaligen Schule Schachen geschaffen. Im ehemaligen Tannergebäude kommen im Herbst 2017 noch zusätzliche 25 Kindergartenund 15 Krippenplätze hinzu. 2.4 Bevölkerungsermittlung It. Bertelsmann-Stiftung (s.www.wegweiser-kommune.de) für die Stadt Lindau 2012 2020 2025 2030 Vorausberechnungen Geburten je 1.000 EW 7.3 7.6 7.4 7.1 Vorausberechnung rel. Entwicklung d. Altersgruppen U3(2um 31.12.2012) Vorausberechnung rel. Entwicklung d. Altersgruppen Ü3(zum 31.12.2012) 0 +10% +8.7% +4.1% 0-7,7% -9.4-6.8% Aus dieser Tabelle lässt sich entnehmen, dass die Geburten und die Anzahl der Kinder unter 3 Jahre bis 2020 steigen, dann jedoch wieder zurückgehen. Die Anzahl der Kinder über 3 Jahre bis zur Einschulung sinken im Vergleich zum Jahr 2012. Nicht berücksichtigt sind hier bei die Ausweisung neuer Baugebiete im Stadtgebiet und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, was in Lindau stark vorangetrieben wird. 3. Zukunftsaussichten Der Bedarf an Betreuungsplätzen in den nächsten Jahren wird steigen. Ein Grund ist der Wandel der Gesellschaft: Kinder werden immer früher und länger in Einrichtungen betreut, da vor allem Mütter früher in ihren Beruf wieder einsteigen. Ein anderer Punkt ist die Auswei sung von neuen Bebauungsgebieten, wodurch sich die Bevölkerungszahl Lindaus insgesamt vergrößern wird. 3.1 Zusätzlicher Bedarf durch Baugebiet Oberes Rothenmoos, Höckle-Areal Momentan entsteht (bzw. ist geplant) neuer Wohnraum im Höckle-Areal (92 Einheiten) und im Oberen Rothenmoos (148 Einheiten), den in erster Linie Familien beziehen werden. SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) ist bei beiden noch nicht anwendbar. Vorsichtig geschätzt könnten diese Wohneinheiten von einem Drittel Familien mit Schulkin dern, einem Drittel mit Krippen/Kindergartenkindern und einem Drittel mit noch kinderlosen Erwachsenen bewohnt werden. Dies ist keine verlässliche Bezugsgröße, jedoch würde sich daraus ein Bedarf von ca. 80 zusätzlichen Plätzen ergeben. Dieser daraus resultierende zusätzliche Betreuungsbedarf könnte durch Baumaßnahmen zweier kirchlicher Träger abgedeckt werden. Beide planen in den nächsten Jahren neue Häuser mit Erweiterung ihrer Plätze. Es werden 2 zusätzliche Krippen- (ca. 30 Plätze) und 2 zusätzliche Kindergartengruppen (ca. 50 Plätze) entstehen. Gespräche mit den Trägern fin den bereits statt. Die Stadt Lindau bezuschusst die Neubauten mit einem Baukostenzuschuss i.h.v. 100% der förderfähigen Kosten. Die überschreitenden Kosten werden vom Träger übernommen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind verteilt auf die Haushaltsjahre 2018-2022 in die Haushaltspläne einzustellen.

4 3.2 SoBoN In Zukunft werden mittels SoBoN (Sozialgerechter Bodennutzung) bei der Ausweisung von Baugebieten die Bauträger verpflichtet, die Folgekosten ihrer Planungen (entstehender Be darf an Betreuungsplätzen) zu übernehmen (z.b. Cofely-Gelände). 3.3 Städtische Kitas Der städt. Kindergarten Villa Engel wurde in der Ludwig-Kick-Straße vor 25 Jahren als Provi sorium eingerichtet. Die Räume liegen in einer ehemaligen Wohnung, die dem heutigen Standard einer Kindertagesstätte nicht mehr entspricht. Neben der allgemeinen Platznot ste hen umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an. Pädagogische Arbeit kann nur unter erschwerten Bedingungen erbracht werden. Der städt. Kindergarten Arche Noah befindet sich in der Mittelschule Reutin. Die Mittelschu len Reutin und Aeschach sollen zum neuen Schuljahr organisatorisch zusammengelegt wer den. Eine räumliche Zusammenlegung soll folgen. Dies kann nur vollzogen werden, wenn die Arche Noah aus den Räumen ausgezogen ist. Hinzu kommt, dass es schon heute zu Nutzungskonflikten zwischen Mittelschule und Kindergarten kommt: während die Krippenkin der schlafen, haben die Mittelschüler Mittagspause, in der es nicht immer ruhig zugeht. Nachdem für die Villa Engel und die Arche Noah ein neues Gebäude gesucht werden muss, ist aus organisatorischen Gründen eine Zusammenlegung beider Einrichtungen von Vorteil.' Geplant ist diese in der neu entstehenden Kindertageseinrichtung im Oberen Rothenmoos. Die GWG Lindau wird ein Gebäude bauen und die unteren zwei Geschosse an die Stadt Lindau verkaufen. Der Kauf eines Teileigentums ist grundsätzlich ebenfalls förderfähig. Lt. GWG könnte diese 2 14 Jahre nach Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes bezogen werden. Dabei kommt es zu keiner Platzenweiterung. Der zusätzliche Bedarf wird über die Gruppen-erweiterung bei den kirchlichen Trägern erbracht (s. 3.1). Die erforderlichen Haus haltsmittel sind verteilt auf die Haushaltsjahre 2020-2021 in die Haushaltspläne einzustellen. 3.4 Gesamtinvestitionen Folgende Gruppen müssen in der Zukunft finanziert werden: St. Verena: 2 bestehende Kigagruppen + 1 Krippengruppe + 1 Kigagruppe Bethlehem: 4 bestehende Kigagruppen + 1 Krippengruppe + 1 Kigagruppe Oberes Rothenmoos: 3 bestehende Kigagruppen + 1 bestehende Krippengruppe Je Gruppe muss mit Kosten für die Stadt in Höhe von mind. 500.000 gerechnet werden. Bei 14 Gruppen bedeutet dies mind. 7.000.000 Je nach Planung- und Baufortschritt aufge teilt in den nächsten Haushaltsjahren. Die Stadt kann sich ihren Anteil von der Regierung von Schwaben bezuschussen lassen. Nach den derzeitigen FAG-Förderrichtlinien läge die Förderquote bei ca. 50%. Nach den neuen Förderrichtlinien, die ggf. rückwirkend zum 01.01.2017 gelten sollen, lägen die Förderquoten Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Kommunen zwischen 70% - 90%. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind verteilt auf die Haushaltsjahre 2018-2022 in die Haushaltspläne einzustellen. Stadträtin R u n d e I möchte wissen, ob die Planungen für den Motzacher Weg und das Obere Rothenmoos zusammengelegt werden können. Der Leiter des Hauptamtes, Herr N u b e r erklärt, dass das SOBON-Konzept für das Obere Rothenmoos nicht gilt. Bei Baugebieten, die über SOBON abgerechnet werden, wer den aber die Bauträger verpflichtet, Einrichtungen für Kinder zu schaffen.

Stadtrat B r o m b e i ß möchte generell wissen, wie ein Bauträger durch SOBON z.b. zu einem Bau von einem Kindergarten verpflichtet werden kann. Der Leiter der Abteilung Stadtplanung, Herr H e r r I i n g erklärt, dass der Bauträger das beschaffen oder bezahlen muss, was sein Bauprojekt in dem Baugebiet auslöst. Stadtrat B r o m b e i ß bittet darum, im Finanzausschuss für den bestehenden Sanie rungsbedarf in den Kindergärten, rechtzeitig die Finanzierung zu sichern. Um im Bereich der Kindergärten gute Fachkräfte zu bekommen, muss auch daran gedacht werden, entspre chenden Wohnraum für diese Mitarbeiter anzubieten. Stadtrat F r e i b e r g möchte in der Sitzung September oder Oktober das Thema Wohn raum für Mitarbeiter von Kindergärten und Pflegeheimen" angehen und bittet darum, es auf die Tagesordnung zu setzen. Stadträtin Sommerweiß teilt mit, dass im Hauptausschuss ein Antrag gestellt wird, die Online-Anmeldung für Kindergärten und Krippenplätze zu ermöglichen. Stadtrat M. Kaiser erklärt, dass man die Beiträge in den Kindergärten einheitlich halten soll und auch das Anmeldeverfahren erleichtern muss. Die Stadt soll hier auch auf die Träger einwirken. Beschluss I.Oberbürgermeister Dr. Ecker stellt fest, dass Einigkeit darüber besteht, dass dieses Konzept Basis der weiteren Planungen sein soll. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den kommenden Haushalten einzustellen. II. III. IV. An die Fraktionen An das Amt 10 und die Abt. 104 z.k.u.w.v. Zum Akt Lindau, 18. Juli 2017 Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister ' w Margit Zimmer Protokollführerin

Stadt Lindau Kinderbetreuung im Stadtgebiet Bedarfsplanung

Stadt Lindau 9 ** I Zuständigkeit Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungs platz für alle Kinder vom 1. Geburtstag bis zur Einschulung gegenüber dem Landratsamt ( 24 SGBVlil). Gemeinden sollen gewährleisten, dass die nach Bedarfsfeststellung notwendigen Plätze in Einrichtungen zur Verfügung stehen (Art. 5 BayKIBIG).

Stadt Lindau Bedarfsermittlung Warteliste Ermittlung aufgrund Geburtenzahlen Ermittlung durch das Landratsamt Ermittlung aufgrund Bevölkerungszahlen It. Bertelsmann-Stiftung

Warteliste Stadt Lindau derzeitige Methode, die die Stadt Lindau anwendet aktuellerstand: dringender Bedarf an 20 Kiga- und 12 Krippenplätzen Bedarf wird durch Anmietung der Räume im ehemaligen Tannergebäude abgedeckt

Ermittlung au^rund Geburtenzahlen Stadt Lindau 01.09.2011 01.09.2012 01.09.2013 01.09.2014 01.09.2015 31.08.2012 (5-6 Jahre 31.08.2013 (4-5 Jahre 31.08.2014 (3-4 Jahre 31.08.2015 (2-3 Jahre 31.08.2016 (1-2 Jahre 216 222 229 230 237 Durchschnittlich jährlich ca. 235 Kinder Kigabereich: bei ca. 100% Belegungsquote 705 Kindergartenplätze Krippenbereich: bei 50% Belegungsquote 235 Krippenplätze

Stadt Lindau Ermittlung durch das Landratsamt (2016) Grundlage: Anzahl der in Lindau lebenden Kinder und der Zahl der tatsächlich belegten Betreuungsplätze zusätzlicher Bedarf von 80 Kigaplätzen

Stadt Lindau Bevölkerungsermittlung it. Berteismann-Stiftung Vorausberechnungen Geburten je 1.000 EW 2012 2020 2025 2030 7,3 7,6 7,4 7,1 Vorausberechnung rel. Entwicklung d. Altersgruppen U3 (zum 31.12.2012) +10% +8,7% +4,1% Vorausberechnung rel. Entwicklung d. Altersgruppen Ü3 (zum 31.12.2012) -7,7% -9,4-6,8%

Zukunftsaussichten Stadt Lindau Baugebiete Oberes Rothenmoos und Höckle- Areal Zusätzlicher Bedarf kann durch Baumaßnahmen zweier kirchlichen Träger gedeckt werden ^2 zusätzliche Kindergarten- u. 2 zusätzliche Krippengruppen

Stadt Lindau SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) Bei der Ausweisung neuer Baugebiete verpflichtet sich der Bauträger, die Folgekosten (entstehender Bedarf an Betreuungsplätzen) zu übernehmen. Städtische Kitas Zusammenlegung der städt. Kitas Villa Engel und Arche Noah in die neu entstehende Kita im Oberen Rothenmoos

Stadt Lindau Gesamtinvestitionen Je Gruppe muss mit Kosten von mind. 500.000 gerechnet werden: St. Verena: 2 bestehende Kigagruppen + 1 Krippengruppe +1 Kigagruppe Bethlehem: 4 bestehende Kigagruppen + 1 Krippengruppe + 1 Kigagruppe Oberes Rothenmoos: 3 bestehende Kigagruppen + 1 bestehende Krippengruppe Gesamtinvestitionen: 14 Gruppen x 500.000 = 7 Mio. Kosten werden von der Regierung von Schwaben bezuschusst,

Stadt Lindau Übersicht Bedarfsplanung 1.Kurzfristiger Bedarf (2017/2018) des ehemaligen Tanner-Kinderhauses 2. Mittelfristiger Bedarf (3-5 Jahre) Gruppenerweiterung bei kirchlichen Trägern 3. Langfristiger Bedarf 4. Situation städt. Kitas SoBoN bei größeren Baugebieten Zusammenlegung zweier Einrichtungen im Oberen Rothenmoos