Sicher exportieren mit Hermesdeckungen Erneuerbare Energien in Kasachstan Frankfurt, 08. September 2014 Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Deutschland AG und PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Deutsche Exporteure können wirtschaftliche und politische Risiken absichern Ziele der Exportkreditgarantien Schutz vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen Zugang zu schwierigen Märkten Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei Krisen Erleichterung der Exportfinanzierung Chancengleichheit für deutsche Exporteure im internationalen Wettbewerb Seite 2
Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesregierung hat die Abwicklung dieses Instrumentariums an ein Mandatarkonsortium übergeben als Federführer Exportkreditgarantien des Bundes im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland Seite 3
Risiken bei Exportgeschäften Produktion Versand Forderungsstellung Embargo Lossagung vom Vertrag Verlust der Ware infolge politischer Umstände Embargo Lossagung vom Vertrag Konvertierungs- und Transferrisiko Zahlungseinstellung Generell: Insolvenz des Abnehmers behördliche oder gesetzgeberische Eingriffe Krieg, Revolution, Aufruhr ungünstige Umstände Seite 4
Was wird gedeckt für welche Länder? Wirtschaftliche und politische Risiken Insolvenz und Nichtzahlungsfall Krieg, Aufruhr, Unruhe, Revolution, Konvertierungs-Transferfall, Verlust von Ansprüchen infolge Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, Verlust der Ware infolge politischer Umstände Nicht OECD-Länder Mexiko, Türkei, Süd-Korea, Chile, Israel Sonderregelung: Griechenland Alle Länder weltweit Risikolaufzeit bis 2 Jahre ab 2 Jahre Seite 5
Anwendungsbereich der Hermesdeckungen Weltkarte Seite 6
An die Übernahme von Exportkreditgarantien sind Voraussetzungen geknüpft Förderungswürdigkeit Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die 75 % der Anträge stellen) Risikomäßige Vertretbarkeit Üblichkeit der Vertragsbedingungen Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben Seite 7
Der Mittelstand steht im Fokus der Exportkreditgarantien Sammeldeckungen Absicherung von mehreren Exportgeschäften Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG / APG-light) Revolvierende Lieferanten- bzw. Finanzkreditdeckung Einzeldeckungen Absicherung von Einzelgeschäften Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Vertragsgarantiedeckung Avalgarantie als Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung Seite 8
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung Pauschalvertrag für Sammeldeckung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Vielzahl von ausländischen Bestellern in verschiedenen Ländern mit Kreditzielen bis zu 12 Monaten Exporteur Seite 9
Einzeldeckungen kurzfristig und mittelfristig Einzeldeckung Absicherung von Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung mit einem ausländischen Besteller (Lieferantenkreditdeckung) Kreditziele von zahlbar sofort bis mehrere Jahre, abhängig von Warenart und Auftragshöhe Exporteur 1 Besteller Seite 10
Deckungen für mittel- und langfristige Exporte Lieferantenkreditdeckung ausländ. Besteller Exporteur Hermesdeckung Refinanzierung Abtretung 1. Kaufpreisforderung 2. Ansprüche aus der Deckung Kreditinstitut Seite 11
Finanzkreditdeckung ausländ. Besteller Exporteur Kaufpreiszahlung bei Lieferung Verpflichtungserklärung Kreditinstitut Finanzkreditdeckung des Bundes Seite 12
Kasachstan DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel- / Langfristgeschäft Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Sicherheiten (Teil 1) Für kurzfristige Geschäfte werden bei öffentlichen Bestellern keine Sicherheiten gefordert, bei privaten Abnehmern sind Bank- oder Staatssicherheiten zu stellen. Auf die Besicherung kann nur dann verzichtet werden, wenn über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe die Deckungsübernahme auf Basis der Bestellerbonität rechtfertigt. Mittel- und langfristige Geschäfte mit öffentlichen Bestellern erfordern grundsätzlich Garantien des Finanzministeriums oder der Zentralbank. Seite 13
Kasachstan DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Sicherheiten (Teil 2) Handelt es sich um Abnehmer des privaten Sektors oder privatrechtlich organisierte öffentliche Besteller sind grundsätzlich Sicherheiten von mehrheitlich im Auslandsbesitz befindlichen Banken oder Staatsgarantien zu stellen. Zudem werden Sicherheiten der Development Bank of Kazakhstan akzeptiert, wenn eine zusätzliche Garantie der Eurasian Development Bank vorliegt. Auf diese Sicherheiten kann nur verzichtet werden, wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse und aktuelle Zwischenzahlen dieses rechtfertigt. Länderkategorie 5 Seite 14
Kasachstan Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2009 bis 30.06.2014 Aufteilung der Einzeldeckungen nach Sektoren für das 1. Halbjahr 2014 Seite 15
Internetadressen: Ansprechpartner / Sonstige Informationen Euler Hermes: Startseite: www.agaportal.de Ansprechpartner vor Ort: www.agaportal.de/pages/aga/beratung/aussendienst.html Produktübersicht: www.agaportal.de/pages/aga/produkte.html Antragsformular: www.agaportal.de/pages/aga/downloads/antraege_dynamisch.html Deckungspolitik: www.agaportal.de/pages/aga/deckungspolitik/laenderbeschluesse.html Entgelt: www.agaportal.de/pages/aga/praemie/praemie2011.html Newsletterdienst: www.agaportal.de/pages/portal/newsletterdienst.html Sonstige: www.gtai.de www.oecd.org Germany Trade and Invest OECD (Länderkategorisierung und Konsensus) Seite 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Klaus Preißler Firmenberater E-Mail: Klaus.Preissler @exportkreditgarantien.de Kontakt über Renate Rieckhoff: Telefon: 040/ 88 34 91 88 Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / 88 34-90 00 info@exportkreditgarantien.de www.agaportal.de Seite 17