Exportfinanzierung Erneuerbarer Energien Welchen Beitrag können die Absicherungsinstrumente des Bundes leisten?
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- Hildegard Albrecht
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1 Exportfinanzierung Erneuerbarer Energien Welchen Beitrag können die Absicherungsinstrumente des Bundes leisten? AK Internationale Projektrealisierung des BWE in Kooperation mit dem BMWA Berlin, Edna Schöne-Alaluf, Euler Hermes "Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PwC Deutsche Revision AG unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für
2 Mandatsgeschäft Exportkreditgarantien des Bundes im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland als Federführer in konsortialer Zusammenarbeit
3 Die Zukunft liegt im Auslandsgeschäft nach rasantem Wachstum in der Vergangenheit: Nationaler Windenergiemarkt bietet in Zukunft weniger Potenzial Absatzmärkte mit Zukunftspotenzial für Erneuerbare Energie- Technologien liegen im Ausland neben europäischen Windenergiemärkten liegt ein erhebliches Potenzial in (Entwicklungs-)ländern wie China, Indien, Brasilien, Taiwan etc.
4 Typische Risiken bei Auslandsvorhaben Finanzielle Risiken Exportkreditgarantien wirtschaftliche Risiken politische Risiken Exportkreditgarantien Investitionsgarantien rechtliche Risiken Projekt technische Risiken Vertragsgestaltung, Rechtsberatung, Legal Opinion Umweltrisiken Versicherungen, Gewährleistungsrechte Umweltgutachten, Versicherungen
5 Voraussetzungen Förderungswürdigkeit Teilaspekte Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen Umweltaspekte Wettbewerb Technologie- und Wissenstransfer sensitive Ausfuhren Lieferungen aus den Neuen Bundesländern Risikomäßige Vertretbarkeit vernünftige Aussicht auf einen schadensfreien Verlauf
6 Übersicht der Deckungsformen zugunsten deutscher Exporteure Fabrikationsrisikodeckung Ausfuhrdeckung Einzeldeckung revolvierende Einzeldeckung Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG / APG light) zugunsten den Export finanzierender Kreditinstitute Finanzkreditdeckung spezielle Risiken Sonderdeckungen (Gegengarantien,Beschlagnahme-, Baugeräte-, Bauleistungs-, und Leasingdeckung)
7 Antragsverfahren (ohne Projektfinanzierung) Beratung vor Antragstellung durch Mandatare/bei größeren Projekten u.u. auch Vorstellung bei den Ministerien Antragstellung bei Euler Hermes Prüfung durch Mandatare: Deckungsfähigkeit des Geschäfts (z.b. deutsche Ware) - Bonität des Bestellers/ Sicherheitengebers - Förderungswürdigkeit (z.b.umweltaspekte) Vorlage des Geschäfts im Interministeriellen Ausschuss Entscheidung des IMA Ausstellung der Vertragsunterlagen durch Euler Hermes (wenn Export- und Finanzierungsverträge abgeschlossen sind)
8 Interministerieller Ausschuss -IMA- BMWA Bundesmin. für Wirtschaft und Arbeit (federführend) BMF Bundesmin. der Finanzen AA Bundesmin. des Auswärtigen BMZ Bundesmin. für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Mandatare - Euler Hermes - PwC Deutsche Revision Sachverständige - Bundesrechnungshof - Kreditanstalt für Wiederaufbau - AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft - Vertreter der Exportwirtschaft und des Bankengewerbes
9 Entscheidungsverfahren Interministerieller Ausschuss -IMA- positiv mit Auflagen positiv Ablehnung Grundsätzliche Stellungnahme (6 Monate gültig) Mitteilung der Vertragsabschlüsse/ Vorliegen der Sicherheiten endgültige Deckungszusage Dokument und Rechnung
10 Wichtige internationale Vorgaben: EU Exporte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (2 Jahre) staatliche Exportkreditversicherer in der EU dürfen keine Deckungen für marktfähige Risiken übernehmen marktfähig sind derzeit wirtschaftliche und politische Risiken aus Exportgeschäften mit Kreditlaufzeiten bis 2 Jahren mit Bestellern in der EU/in den Kernländern der OECD (alle OECD-Länder außer Türkei, Mexiko, Korea) Exporte zu mittel-/langfristigen Zahlungsbedingungen: Beschlusslage
11 Wichtige internationale Vorgaben: Konsensus Anwendungsbereich:Kreditlaufzeiten > 2 Jahre Kreditlaufzeiten: 5 Jahre in reichere Länder (bis 8,5 Jahre bei Notifikation), 10 Jahre in ärmere Länder. Sonderregelung für Kraftwerke (bis zu 12 Jahren), wenn gesamtes Kraftwerk oder wesentliche Teile geliefert werden Rückzahlungsprofil: gleiche, regelmäßigen Raten, äußerstenfalls Halbjahresraten, erste Rate nicht später als 6 Monate nach Beginn der Laufzeit Sonderregelungen für Projektfinanzierungen (Anpassung an Cash-Flow möglich) örtliche Kosten: bis zur Höhe der An- und Zwischenzahlung (15%)
12 ECA-Deckungen für ee-projekte in der OECD Auswertung der gemeldeten Geschäfte von mit langfristigen Kreditlaufzeiten (ab 5 Jahren): nur 2,7% des gedeckten Volumens entfiel auf ee-projekte Windkraftprojekte davon etwa 2 %, Löwenanteil Wasserkraftwerke ECA-Deckungen für Windprojekte aus: Dänemark, Spanien, Deutschland (5 Mio. SZR), Niederlande Empfängerländer Windprojekte: hauptsächlich Low-Middle- Income Countries (z.b. China, Türkei) und Low Income Countries (z.b. Indien) größerer Anteil etwa bei gebundener Entwicklungshilfe (255 Mio. SZR)
13 im Zusammenhang mit Windenergieprojekten Zeitraum insgesamt 45,5 Mio EUR endgültig dokumentierte Geschäfte 1,2% der insgesamt im Bereich erneuerbare Energien dokumentierten Geschäfte belieferte Länder: Indien, China, Argentinien, Kolumbien vom Volumen und der Anzahl von Geschäften ist in den letzten Jahren Steigerung erkennbar aktuelle Geschäfte: Windpark Taiwan, weitere Anfragen in der Pipeline
14 Typische Merkmale bei der Finanzierung von Renewable Projects Allgemeine Hemmschwellen: Fehlende Exporterfahrung Rahmenbedingungen Einspeisungsgesetz Keine/geringere Subventionen für Erneuerbare Energien im Ausland Nachfrage eher nach konventioneller Energie Bedenken der Exporteure, dass neben der Lieferung durch den Know how-transfer die Produktion von Unternehmen in Bestellerländern übernommen wird. Fehlende Bündelung ( bundling ) von mehreren Kleinprojekten (Senkung der Beratungs-, Transaktions- und Dokumentationskosten)
15 Typische Merkmale bei der Finanzierung von Renewable Projects mögliche Hemmschwellen für Inanspruchnahme von Exportkreditgarantien: Lange Kreditlaufzeiten bei kleinen Auftragsvolumen Konsensusvorgaben hohe örtliche Kosten Konsensusvorgaben hohe Zulieferungen aus anderen Ländern Beschränkungen bei Bonität Besteller risikomäßige Vertretbarkeit Generieren von Erlösen in Landeswährung Bereitschaft zur Deckungsübernahme? Projektfinanzierung: hohe Strukturierungskosten bei kleinen Vorhaben nicht tragbar Risiko: Einhaltung staatlicher Ankaufszusagen
16 Lösungen? Erfahrungsdefizit: Know-how durch Pilotfälle vermitteln Lokalwährung: Indeckungnahme grds. möglich, Beispiel Windpark Taiwan Zulieferungen: Möglichkeiten, über 10% Zulieferungen mit einzubeziehen vorhanden (EU/besondere Förderungswürdigkeit/Tochtergesellschaften/ Rückversicherungen) Kreditlaufzeiten von 12 Jahren bei Kraftwerken nach vorheriger Notifizierung möglich flexiblere Handhabung des Rückzahlungsprofils und der zulässigen Kreditlaufzeiten unter bestimmten Voraussetzungen bei Projektfinanzierungen möglich darüber hinaus: Einsetzen für Konsensus-Sonderbedingungen für erneuerbare Energie-Projekte in der OECD
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen erhalten Sie unter Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg Tel.: / Fax: / Tel.: / Edna Schöne-Alaluf, Euler Hermes
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