Die Gemeindeversammlung, auf Antrag des Gemeinderates,

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Transkript:

POLITISCHE GEMEINDE BIRMENSDORF Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung vom 23. September 2005 betreffend Veräusserung der Grundstücke Schwerzgrube, Kat.Nr. 1525/2'276 m2, zum Preise von Fr. 906.--/m2 Weissenbrunnen, Kat.Nr. 1518/2'796 m2, zum Preise von Fr. 750.--/m2 Die Gemeindeversammlung, auf Antrag des Gemeinderates, b e s c h l i e s s t : 1. Der Kaufvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Birmensdorf und Firma Mobimo AG, umfassend Grundstück Kat.Nr. 1525/2'276 m2 Bauland in der Schwerzgrube zum Preise von Fr. 906.--/m2 wird auf der Basis eines Kaufpreises von total Fr. 2'062'200.-- genehmigt. 2. Der Kaufvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Birmensdorf und Hans Mathis AG, umfassend Grundstück Kat.Nr. 1518/2 796 m2 Bauland im Weissenbrunnen zum Preise von Fr. 750.--/m2 wird auf der Basis eines Kaufpreises von total Fr. 2'097'000.-- genehmigt. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Bericht Mit Beschluss vom 24. September 2004 entschied sich die Gemeindeversammlung, den kommunalen Grundbesitz über den Erwerb des Grundstückes Stallikonerstrasse 20 an prominenter und zentraler Lage zu arrondieren. Der Beschluss ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen und konnte am Grundbuch vollzogen werden. Das Engagement der Gemeinde im kommunalen Liegenschaftenmarkt ist betont zurückhaltend. Eine dominierende Einflussnahme wird bewusst vermieden. Die Gemeinde sieht ihre Aufgabe nicht darin, sich aktiv am Liegenschaften- bzw. Wohnungsmarkt zu beteiligen. Vielmehr geht es darum, die für den Eigenbedarf benötigten Grundstücke zu sichern und in der Entwicklung baulicher und gestalterischer Perspektiven aktiv zu handeln. Die Optimierung des kommunalen Grundbesitzes stellt in diesem Sinne eine Aufgabe dar, der sich die Gemeinde permanent zu stellen hat. Unwidersprochen blieb denn auch die in der Weisung zum Kaufgeschäft Stallikonerstrasse 20 zum Ausdruck gebrachte Absicht, die für den Erwerb erforderliche Liquidität über die Veräusserung anderer, peripher gelegener Grundstücke zu sichern.

Die Beurteilung geeigneter Gemeindegrundstücke zeigte, dass sich als Abtauschgrundstücke die Parzellen Schwerzgrube und Weissenbrunnen (siehe Situationsplan) eignen. Die mittlerweile geführten Verkaufsverhandlungen mündeten in den zur Genehmigung vorliegenden Kaufverträgen. Die Verkaufsgrundstücke Der Gemeinderat Birmensdorf beantragt der Gemeindeversammlung den Verkauf der Grundstücke Kat. Nrn. 1525 und 1518. Beide Parzellen figurieren weder im Verwaltungsvermögen, noch besteht für sie ein Eigen- oder Reservebedarf. Schwerzgrube (Kat.Nr. 1525/2'276 m2, WG 2/45 %) Es handelt sich dabei um 2'276 m2 Bauland in der Schwerzgrube. Das Objekt wird, vorbehältlich der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung, zum Preise von Fr. 2'062'200.-- oder Fr. 906.--/m2 an die Firma Mobimo AG verkauft. Das Verkaufsobjekt liegt an der Gartenstrasse. Die Parzelle ist der Zone WG 2/45 % zugeordnet. Im Verlaufe der Ausschreibung des Grundstückes Schwerzgrube zeigte sich, dass auch die Besitzer der angrenzenden Grundstücke an einem Verkauf interessiert sind. Die privaten Grundeigentümer und der Gemeinderat einigten sich, die Verkaufsbemühungen zu koordinieren. Die neue Ausgangslage ermöglicht das Angebot einer zusammenhängenden Fläche von 6'900 m2 und damit die Geltendmachung des Arealüberbauungsbonus, der eine Erhöhung der Ausnützung um einen Zehntel zulässt. Der Arealüberbauungsbonus kann allerdings nur beansprucht werden, wenn die übrigen Voraussetzungen gemäss 71ff PBG, insbesondere die erhöhten Anforderungen an Gestaltung und Einordnung, erfüllt sind. Der zur Genehmigung vorliegende Kaufvertrag ist somit Bestandteil der Gesamtveräusserung von total 7 Grundstücken. Der grundbuchliche Vollzug dieser Verträge ist untereinander verflochten. Er kommt nur im Einverständnis aller Vertragsparteien zustande. Dieses Einverständnis liegt vor und wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der heutigen Gemeindeversammlung, vom Notariat Schlieren beurkundet. Eine gemeinsame Eigentumsübertragung hat spätestens innert 3 Monaten nach rechtskräftiger Zustimmung der Gemeindeversammlung zu erfolgen. Weissenbrunnen (Kat.Nr. 1518/2'796 m2, WG 2/45 %) Beim Verkaufsobjekt handelt es sich um das 2'796 m2 grosse Grundstück an der Weissenbrunnenstrasse (unterhalb des Bahndammes). Die Parzelle ist der Bauzone W2/45 % zugeordnet. Das Bauland wird, vorbehältlich der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung, für Fr. 2'097'000.-- an die Hans Mathis AG verkauft, was einem m2-preis von Fr. 750.-- entspricht.

Warum ein Verkauf Wie bereits einleitend erwähnt, werden aus dem Verkaufserlös die erforderlichen Mittel für den Erwerb des zentral gelegenen Grundstückes an der Stallikonerstrasse generiert. Der Gemeinderat Birmensdorf erachtete den Verkauf aber auch aus folgenden Gründen als sinnvoll: Die Grundstücke liegen in der Bauzone. Sie werden von der Gemeinde in absehbarer Zeit nicht benötigt. Die Grundstücke sind gut erschlossen und eignen sich also für den Wohnungsbau. Mit der Überbauung der veräusserten Grundstücke erhält die Gemeinde ein zusätzliches Wohnangebot, was zur Entlastung der Situation auf dem Wohnungsmarkt beiträgt. Die Veräusserung langfristig nicht benötigter Landreserven leistet einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Finanzhaushaltes. Käufer Schwerzgrube Als Käuferin des Grundstückes Schwerzgrube tritt die Firma Mobimo auf. Sie plant die Erstellung von ca. 30 Eigentumswohnungen. Weissenbrunnen Das Grundstück Weissenbrunnen wird durch die Hans Mathis AG erworben. Herr Mathis hat im Einverständnis mit der Gemeinde Projektierungsarbeiten durchgeführt. Auch hier sind die geplanten Terrassenwohnungen als Eigentumswohnungen konzipiert. Altlasten Zur Beurteilung allfälliger Altlasten wurden die Grundstücke geologisch untersucht. Es liegen keine nachteiligen Erkenntnisse vor. Zahlungskonditionen Beide Käufer haben mit der bereits erfolgten Beurkundung eine namhafte Anzahlung geleistet. Die Schlusszahlung erfolgt nach Vorliegen des rechtskräftigen Gemeindeversammlungsbeschlusses und wird damit nicht vom Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung abhängig gemacht.

Ausübung Kaufsrecht Scheune Oppliger Im Baurecht übernahm die Politische Gemeinde mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 30.11.2001 von Frau Gertrud Oppliger-Benz die Bausubstanz der Scheune an der Kirchgasse. Gleichzeitig wurde ein Rahmenkredit von Fr. 300'000.-- für die dringendsten Anpassungs- und Sanierungsarbeiten gesprochen. Ein Teil des Erdgeschosses der Scheune wird durch den Werkdienst genutzt. Die oberen Stockwerke stehen der Heimatkundlichen Vereinigung für die Einlagerung und Ausstellung von Kulturgütern zur Verfügung. Beim Abschluss des Baurechtsvertrages wurde auch ein limitiertes Kaufsrecht ausgehandelt. Dieses kann durch die Politische Gemeinde bis zum 17. Januar 2008 ausgeübt werden (629 m2 zum Preise von Fr. 850.-- = Fr. 534'655.--). Der Gemeinderat beantragt, auch dieses Kaufsrecht über den erzielten Ertrag der Grundstücke Schwerzgrube und Weissenbrunnen auszulösen. Es kann hierüber auf der Grundlage eines separaten Antrages befunden werden. Antrag Die vorgeschlagenen Landverkäufe dienen der Optimierung des kommunalen Grundbesitzes und sind die Folge des beim Grundstückerwerb Stallikonerstrasse 20 in Aussicht gestellten Finanzierungsmodelles. Die Gegenüberstellung der massgebenden Kaufspreise mit den zu erzielenden Erlösen ergibt das folgende Bild: Erlös Schwerzgrube 2'276 m2 à Fr. 906.-- = Fr. 2'062'200.-- Erlös Weissenbrunnen 2'796 m2 à Fr. 750.-- = Fr. 2'097'000.-- TOTAL Fr. 4'159'200.-- Erwerb Liegenschaft Job Fr. 3'181'550.-- Kaufrecht Scheune Oppliger Fr. 534'650.-- Verbleibender Saldo zu Gunsten der Politischen Gemeinde Fr. 443'000.--

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Antrag zuzustimmen. Birmensdorf, 18. Juli 2005 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident: sig. J. Gut Der Schreiber: sig. R. Jetter