Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten auf der Kläranlage erstellt von Dipl.-Ing. Jochen Schmitt Seite 1
Schutzziel der UVV Abwassertechnische Anlagen (DGUV Vorschrift 22) Gefahren durch Absturz und durch die im Abwasser vorkommenden Stoffe vermeiden. Seite 2
Schutzmaßnahmen Technische Maßnahmen Organisation Persönliche Schutzausrüstung Hygiene Seite 3
Öffentliche Sicherheit Seite 4
Überwindung von Höhenunterschieden Höhenunterschiede > 0,3 m ==> Treppen ==> Rampen Handlauf ab 4 Stufen Seite 5
Überwindung von Höhenunterschieden Rampen nicht steiler als 1:8 Seite 6
Absturzsicherung Beckengestaltung bis 1995 Seite 7
Absturzsicherung Beckengestaltung ab 1995 DGUV Vorschrift 22 6 (1) An Becken und Gerinnen müssen geeignete Sicherungen vorhanden sein, die Abstürze von Versicherten verhindern. Zu 6 (1): Geeignete Absturzsicherungen sind z.b. 1,00 m hohe fest angebrachte Geländer oder entsprechend hochgezogene Umfassungswände. DIN EN 12255-10 Kläranlagen Sicherheitstechnische Baugrundsätze Abs. 4.5.1 Geeignete Absturzsicherungen sind z.b. 1,10 m hohe fest angebrachte Geländer oder entsprechend hochgezogene Umfassungswände. Seite 8
Übergangsregelung 39 DGUV Vorschrift 2 (1) Soweit beim Inkrafttreten dieser Unfallverhütungsvorschrift bauliche Anlagen errichtet sind, die den Anforderung dieser Unfallverhütungsvorschrift nicht entsprechen, sind die Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift nur bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten anzuwenden. Seite 9
Übergangsregelung Seit dem 20. Dezember 1996 fallen auch die gemeindlichen Kläranlagen unter den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. (Übergangsregelung 3 Jahre) Seit dem 1. Januar 1999 müssen die Anforderungen des Anhanges II der EG-Arbeitsstätten-Richtlinie auch bei Kläranlagen eingehalten werden. Nachrüstpflicht immer da, wo technisch möglich Seite 10
Absturzsicherung - Beispiel Seite 11
Absturzsicherung - Beispiel Seite 12
Absturzsicherung - Beispiel Seite 13
Absturzsicherung - Beispiel Seite 14
Absturzsicherung - Beispiel? Seite 15
Absturzsicherung - Beispiel Absturzsicherungen in Form von Ketten und Seilen sind nicht zulässig Seite 16
Absturzsicherung - Beispiel Lösungsmöglichkeit Seite 17
Absturzsicherung - Beispiel? Nachrüsten nur da, wo technisch möglich und sinnvoll Seite 18
Absturzsicherung - Beispiel Nachrüstpflicht immer da, wo technisch möglich Seite 19
Absturzsicherung - Beispiel Seite 20
Absturzsicherung - Beispiel Seite 21
Absturzsicherung - Beispiel Seite 22
Absturzsicherung - Beispiel Seite 23
Absturzsicherung - Beispiel Seite 24
Absturzsicherung - Beispiel Seite 25
Absturzsicherung - Beispiel Seite 26
Absturzsicherung - Beispiel Seite 27
Wartungspodest Seite 28
Wartungspodest Seite 29
Ohnmachtsicheres Auftriebsmittel Ohnmachtsicheres Auftriebsmittel ist immer dann zu verwenden, wenn technische Maßnahmen nicht möglich sind Seite 30
Ohnmachtsicheres Auftriebsmittel möglicher Einsatzbereich Seite 31
Notausstiege Notausstiege sind in jedem Becken vorzusehen in der Ertrinkungsgefahr besteht (Wassertiefe > 1.35 m) Seite 32
Notausstiege Seite 33
Notausstiege Seite 34
Notausstiege Seite 35
Arbeitsplätze und Wartungspodeste sicherer Aufstieg? Arbeitsplätze und Wartungspodeste müssen so gestaltet sein, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist Seite 36
Arbeitsplätze und Wartungspodeste Seite 37
Arbeitsplätze und Wartungspodeste Arbeitsplatz? Schneeräumen von Hand auf der Beckenkrone Arbeitsplätze und Wartungspodeste müssen so gestaltet sein, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist Seite 38
Arbeitsplätze und Wartungspodeste Sicherer Stand? Arbeitsplätze und Wartungspodeste müssen so gestaltet sein, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist Seite 39
Arbeitsplätze und Wartungspodeste Lösungsbeispiel Seite 40
Arbeitsplätze und Wartungspodeste Absturzsicherung!? Ausstiege? Arbeitsverfahren? Seite 41
Arbeitsplätze und Wartungspodeste Arbeitsplätze und Wartungspodeste müssen so gestaltet sein, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist Seite 42
Arbeitsplätze und Wartungspodeste Lösungsbeispiel Seite 43
Verkehrswege Verkehrswege freihalten! Seite 44
Augendusche Bei Trinkwasseranschluss, fest installierte Augendusche Seite 45
Fällmittelstation Gefahren beim Befüllen bzw. bei Leckagen durch Eisen-III-Chlorid Augenschäden reizt die Haut gesundheitsschädlich beim Verschlucken Seite 46
Fällmittelstation Seite 47
Fällmittelstation Schutzmaßnahmen bei Befüllung Augendusche Notdusche Wasserschlauch Seite 48
Fällmittelstation Schutzmaßnahmen bei Leckagen Seite 49
Fällmittelstation Sicherheitskennzeichnung Seite 50
Organisation Tätigkeiten sind so zu gestalten, dass Gefährdungen durch Aerosole, Abwasser usw. möglichst vermieden werden Seite 51