(Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg Annegret Heer - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Bernd Haller Regierungspräsidium Karlsruhe
Inhalt 1. Einführung / Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Emissions- und Immissionsansatz Anlagenbestand in Baden-Württemberg 2. Fachliche Schwerpunkte in Baden-Württemberg 3. Fazit
Vorbemerkung Trotz der aktuellen Regelung im Wasserhaushaltsgesetz 55 WHG: Grundsätze der Abwasserbeseitigung Abs. 2: Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden. bleibt Baden-Württemberg aufgrund seiner historischen Entwicklung mit der Mischwasserbehandlung befasst!
Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Einführung
Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Einführung EuGH-Urteil vom 18.10.2012 Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich keine angemessen Kanalisation nach Anhang I Abschnitt A Argumente sind u.a. Entlastungen in Zeiten nur mäßiger Niederschläge nicht zulässig Keine starre Anzahl, aber je öfter umso wahrscheinlicher konkret: 56 91Entlastungen und später 25 47 Entlastungen von unbehandeltem Abwasser Auch in Extremsituationen sind geeignete Maßnahmen zur Begrenzung der Verschmutzung erforderlich Die Umweltauswirkungen der Einleitung in die Gewässer sind zu beurteilen! Hinweis: Kommentierung DWA E.S. 2.1 Korrespondenz Abwasser 3/2014
Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Einführung Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Richtlinie 2000/60/EG verfolgt einen umfassenden, integrativen und länderübergreifenden Ansatz der Bewirtschaftungsplanung in Flussgebieten. Arbeitsebene sind die von den Ländern definierte Wasserkörper. Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers (Bezugsgröße: Wasserkörper) sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot. Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht erfolgte durch Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Oberflächengewässerverordnung (OGewV) Grundwasserverordnung (GrwV) Landeswassergesetz
Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Einführung 57 WHG Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die 1. Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, 2. Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und 3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen. 60 WHG Abwasseranlagen (hier für Anlagen zur Misch-/ Regenwasserbeseitigung) Abwasseranlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Über a.a.r.d.t. kommt der Blick ins DWA-Regelwerk (A 128 zukünftig A 102-1/-2 bzw. länderspez. Regelungen)
Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Einführung Abwasserverordnung definiert den Stand der Technik Aktuell gibt es keine konkreten Anforderungen für den Stand der Technik für die Einleitung von Niederschlagswasser in der Abwasserverordnung Erste Entwürfe für einen Anhang Niederschlagswasser entstanden 2009 Aktuell wieder in Bearbeitung - Ergebnis ungewiss!
Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Einführung Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Bundes stehen in Baden- Württemberg fachliche Arbeitsmaterialien, die im Detail das technische Regelwerk der DWA anpassen, zur Verfügung Arbeitsmaterialien zur fortschrittlichen Regenwasserbehandlung in Baden- Württemberg Teil: Mischsystem (Stand: 1999) Arbeitshilfen für den Umgang mit Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten (Stand: 2005; wird überarbeitet) Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser - Regenrückhaltung (Stand: 2006) Arbeitsmaterialien zur fortschrittlichen Regenwasserbehandlung in Baden- Württemberg Messung des Entlastungsverhaltens bei Regenüberlaufbecken Grundlagen und Empfehlungen (Stand: 2007, eingeführt 2008)
Emissions- und Immissionsansatz Einführung Beschreibt ein Vorgehen zur Festlegung von gewässerbezogenen Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen und Regenwasserbehandlungsanlagen, insbesondere Anlagen im Mischsystem.
Anlagenbestand in Baden-Württemberg Einführung In der Datenbank des Landes schlummern 6.920 RÜB (incl. Stauraumkanäle) 3.481 RÜ!! Volumen m 3
Anzahl Anlagenbestand in Baden-Württemberg Einführung Anzahl der RÜB in Baden-Württemberg nach Volumen 4.000 3.500 3.365 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 1.421 1.228 500 0 380 435 91 vorhandenes Volumen in m 3 Anzahl RÜB
Schwerpunkte Fachliche Schwerpunkte in Baden-Württemberg Vollzug der Maßnahmenprogramme und des Bewirtschaftungsplans Ziel: Erreichen des guten Zustandes Vermeidung von lokalen/akuten Defiziten im Gewässer Beispiel auf lokaler Ebene: Beispiel auf Ebene Wasserkörper:
Schwerpunkte Es bleiben Fragen? Woher kommt die Belastung im Gewässer? Welcher Belastungspfad liefert welchen Beitrag? Zur Bewertung der Einträge von urbanen Flächen und zur Bewertung und Vermeidung lokaler Defizite ist die Erfassung des Entlastungsverhaltens der Anlagen (Dauer und Häufigkeit) zwingende Voraussetzung. Was tun? Hinsehen! Stammdaten aus der Planung und Umsetzung der Anlagen (Volumen, Schwellenhöhe, -länge und ausrichtung, A u, Q Dr, Q krit, Q 0, ) Ausrüstung (Drosseln, Pumpen, Steuerung, Reinigungseinrichtung, Rechen/Siebe,.) Messausrüstung (Entlastungsverhalten!!, Pumpensteuerung,...)
Anzahl Messeinrichtungen? Schwerpunkte 4.000 3.500 3.365 3.000 2.500 2.000 1.500 1.421 1.249 1.228 1.000 500 0 619 380 435 297 200 240 91 6 0 100 100 500 500 1000 1000 1500 1500 190100 ohne Angabe vorhandenes Volumen in m 3 Anzahl RÜB Messeinrichtung vorhanden
Schwerpunkte Deshalb: Messen - Bewerten - Optimieren
Fazit 1. Anlagen zur Mischwasserbehandlung und -entlastung sind aufgrund der hohen Anzahl und damit verbundenen unbestrittenen Gewässerbelastung ein Schwerpunkt der kommunalen Abwasserwirtschaft. 2. Der Einfluss der Mischwasserentlastung auf die Gewässerbeschaffenheit lässt sich nur durch Hinsehen quantifizieren! 3. Die Messung des Entlastungsverhaltens (Häufigkeit und Dauer), Teil des Betriebs, stellt einen selbstverständlichen Schritt dar, der zeitnah konzipiert und weiter umgesetzt werden kann. 4. Verbindet Betreiberinteressen und Informationen zum zielorientierten Gewässerschutz!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 18
Problemlage Wasserrahmenrichtlinie hier MuP (o-po4-p) Zu viel Phosphor in den Gewässern! Wasserkörperbewertung Makrophyten und Phytobenthos Wasserkörperbewertung Orthophosphat-P