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BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 25 / 2017 (23. Juni 2017) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Bundestag beschließt Reform der Pflegeberufe 3. Förderbescheid für Variowohnen übergeben 4. Neue Studie bestätigt die Wirtschaftskraft des Tourismus in Deutschland 5. Personalanstieg im öffentlichen Dienst 2016 6. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, unsere Trauer könnte in diesen Tagen nicht größer sein. Die Nachricht vom Tode Helmut Kohls ist ein großer Schock für uns alle. Helmut Kohl, der Kanzler der Deutschen Einheit, ist vergangenen Freitag verstorben. Unser Land hat Helmut Kohl viel zu verdanken. Helmut Kohl hat mit seinem unbeirrbaren Glauben an Freiheit, Frieden und Demokratie Geschichte geschrieben. Gerne erinnere ich mich an unsere zahlreichen Begegnungen seit 1990 in Bonn und Berlin. Helmut Kohl war ein großer Staatsmann für Deutschland und Europa. Die Welt wird diesen großen Staatsmann vermissen. In den 16 Jahren seiner Kanzlerschaft hat Helmut Kohl wie kaum ein zweiter Politiker dieses Land geprägt. Er war Wegbereiter der Europäischen Union, seine größte Leistung war jedoch die Wiedervereinigung Deutschlands. Gerade wir Ostdeutschen werden dem Kanzler der Einheit dafür

in großer Dankbarkeit verbunden bleiben. Danke für die Deutsche Einheit! Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Angehörigen von Helmut Kohl. Wir trauern um einen großartigen Menschen. Möge er in Frieden ruhen. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Bundestag beschließt Reform der Pflegeberufe Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) beschlossen. Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Ziel der Reform ist es, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt. Das Pflegeberufegesetz gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden. Durch die Reform werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als Pflegefachfrau / Pflegefachmann zusammengeführt. In der neuen sogenannten generalistischen Pflegeausbildung werden unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und allen Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege. Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft weiterhin die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen, eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die zukünftigen, generalistisch ausgebildeten Pflegefachkräfte werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung tätig zu werden. Auch in der generalistischen Ausbildung werden im Rahmen der praktischen Ausbildung mit der Wahl der Ausbildungseinrichtung und eines Vertiefungseinsatzes in einem Bereich besondere Kenntnisse erworben. Ein Vertiefungseinsatz ist jedoch keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in dem entsprechenden Bereich, und er schließt umgekehrt eine spätere Berufstätigkeit in einem anderen Pflegebereich nicht aus. Der Bedarf für diese gesonderten Abschlüsse wird sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung überprüft. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann, ob die jeweiligen Regelungen aufgehoben oder beibehalten werden. Hintergrund: Die neue generalistische Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus 2

den unterschiedlichen Pflegebereichen. Dabei erfolgt der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim so genannten Träger der praktischen Ausbildung, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in den verschiedenen Versorgungsbereichen statt. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Das Schuldgeld wird überall abgeschafft. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Schülerinnen und Schüler mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. Für Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss bietet die Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung bzw. Pflegeassistenzausbildung einen Einstieg. Bei einer Entscheidung für eine darauf folgende weitergehende Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgt dann eine Anrechnung der Ausbildungszeit.Der Zugang zum Pflegestudium bestimmt sich nach den landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium um die Hälfte verkürzen. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das berufsqualifizierende Pflegestudium geben. Das Studium wird mindestens drei Jahre dauern und mit der Verleihung des akademischen Grades abschließen; die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung wird Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann wird in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt. Das Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten und spricht neue Zielgruppen an. Zudem ermöglicht das Pflegestudium, dass das stetig fortschreitende pflegewissenschaftliche Wissen noch besser in die Pflegepraxis Eingang findet. Um bundesweit eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Ausbildung zu ermöglichen, ist eine einheitliche Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vorgesehen, an denen alle bisherigen Kostenträger auch weiterhin finanziell beteiligt sind. Durch ein Umlageverfahren wird sichergestellt, dass die Einrichtungen, die ausbilden in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt sind, wie Einrichtungen, die nicht ausbilden. Pflegefachkräfte können ohne Begrenzung der Ausbildungszahlen zur Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege ausgebildet werden. Das nutzt ausbildenden Einrichtungen in der ambulanten und in der stationären Langzeitpflege gleichermaßen. Neu ist, dass der Bund die Finanzierung einer Fachkommission und zusätzlicher unterstützender Angebote und Forschung über das Bundesinstitut für berufliche Bildung übernimmt. 3. Förderbescheid für Variowohnen übergeben Flexibel, nachhaltig und bezahlbar: mit dem Förderprogramm für Modellvorhaben sogenannter Variowohnungen fördert das Bundesbauministerium (BMUB) neue Wege für bezahlbares Bauen für Studierende und Auszubildende in Deutschland. Dazu wurde dem Studierendenwerk Berlin der Zuwendungsbescheid für das Projekt "Neubau Wohnhaus für Studierende" mit 50 Wohnplätzen in Berlin- Grunewald übergeben. Seit Jahren steigt die Nachfrage nach Wohnraum in deutschen Städten und Ballungsgebieten. Verschärft wird die Lage auf dem Wohnungsmarkt durch eine wachsende Zahl Studierender. Um der schon heute problematischen Situation in vielen Hochschulstädten zu begegnen, fördert das BMUB im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau bis Ende 2018 die Errichtung und Erforschung von innovativen Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Wohnprojekten für Studierende und Auszubildende (Variowohnungen), die aufgrund ihrer Architektur und ihres Nutzungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt in altersgerechte Wohnungen umgewidmet werden können. Das Projekt "Neubau Wohnhaus für Studierende" in Berlin-Grunewald wurde ganzheitlich entsprechend seines Innovationsgrades beurteilt und in der Kategorie "sehr innovatives Modellvorhaben" eingestuft. Bei späterer Nutzung sollen sich jeweils zwei Appartements mit einfachen Mitteln zu einer größeren Wohneinheit zusammenlegen lassen. 3

Mit Ablauf der Antragsfrist am 30. September 2016 folgten dem Förderaufruf des BMUB Antragsteller aus 12 Bundesländern. Das Berliner Projekt erhält als drittes Modellvorhaben den Zuwendungsbescheid. Das Bundesbauministerium plant die Förderung weiterer 27 Modellvorhaben und rechnet mit dem Abruf von bis zu 67,3 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung. Die Modellvorhaben Variowohnungen werden durch die Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) betreut. Hintergrund Variowohnungen: sind kleine modulare Wohneinheiten, die mindestens 20 Quadratmeter groß sind und aus einem Individualraum, einer Kochgelegenheit und einem Bad/WC bestehen. Sie sollen zunächst von Studierenden, Auszubildenden und optional anteilig von Rentnern bewohnt und später flexibel umgebaut werden können. sind nachhaltig und reagieren auf die Ansprüche des demografischen Wandels können rationell und schnell mit möglichst geringen Kosten errichtet werden bestehen aus mindestens einem Individualraum (mind. 14 Quadratmeter), Kochgelegenheit und Bad/WC sollten bei Einzelappartements 20-30 Quadratmeter groß sein können zu einer Wohneinheit mit bis zu drei Individualräumen gekoppelt werden dürfen einschließlich der anteiligen Gemeinschaftsfläche 30 Quadratmeter groß sein sind bezugsfertig herzurichten (Ausstattung in angemessener Zahl: WC, Bad/Dusche, Küche/Kochgelegenheit, Angebot zur Nutzung Waschmaschine und Trockner, Zugang ins Internet) können möbliert und unmöbliert angeboten werden 4. Neue Studie bestätigt die Wirtschaftskraft des Tourismus in Deutschland Mehr als 287 Milliarden Euro haben in- und ausländische Touristen im Jahr 2015 für Güter und Dienstleistungen in Deutschland ausgegeben. Diese Umsätze sorgten für fast 3 Millionen Arbeitsplätze und eine Wertschöpfung von mehr als 105 Milliarden Euro. Das geht aus der neuen, vom Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) beauftragten und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Studie Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland hervor. Die zentralen Ergebnisse der Studie bestätigen die große Bedeutung der deutschen Tourismuswirtschaft für den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Arbeitsmarkt. Die Studie zeigt aber auch einige Veränderungen gegenüber der im Jahr 2012 veröffentlichten Untersuchung: So absolvierten die Deutschen weniger Tagesreisen, was auch zu weniger Ausgaben in diesem Segment führte. Auch die deutschen Airlines mussten ein Minus verkraften. Dagegen hat unter anderem das Beherbergungsgewerbe, das von der positiven Entwicklung der Übernachtungszahlen profitierte, deutlich zugelegt. Ergebnisse im Detail: Im Jahr 2015 bot die deutsche Tourismusbranche 2,92 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz. Das entsprach einem Anteil von 6,8 Prozent an der gesamten Beschäftigung in Deutschland (Vorgängerstudie: 2,86 Millionen, 7,0 Prozent). Die rund 287 Milliarden Euro Umsatz entsprechen einer direkten Bruttowertschöpfung von mehr als 105 Milliarden Euro, das sind 8,5 Prozent mehr als bei der letzten Berechnung. Damit hat der Tourismus einen Anteil von 3,9 Prozent an der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland (Vorgängerstudie: 97 Milliarden, 4,4 Prozent). Die positiven Impulse des Tourismus strahlen auch in andere Wirtschaftsbereiche wie Handel, Handwerk oder Landwirtschaft aus. Bezieht man die sogenannten Vorleistungen, zu denen u. a. Dienstleistungen am Flughafen, Lieferungen von Bäckern an Gaststätten oder Renovierungsarbeiten durch 4

Handwerker im Hotel gehören, ein, kommen weitere 76 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung und 1,25 Millionen Beschäftigte hinzu, die indirekt aus dem Tourismus resultieren. Unter den Top 5 der größten Ausgabenposten der Touristen in Deutschland kommen gastronomische Angebote mit einem Anteil von 17,8 Prozent auf Rang 1. Mit 17,3 Prozent folgt dicht darauf das Shopping (diverse sonstige Konsumgüter). Die weiteren Plätze nehmen Beherbergungsleistungen (12,5 Prozent), Luftfahrtleistungen (7,6 Prozent) und Treibstoffausgaben (7,2 Prozent) ein. Mit 224,6 Milliarden Euro entfielen 2015 mehr als 78 Prozent des gesamten touristischen Konsums in Deutschland auf inländische Reisende. Ausländische Besucher gaben 39,6 Milliarden Euro (13,8 Prozent) aus. Die restlichen 23 Milliarden Euro resultieren u. a. aus staatlichen Zuschüssen für kulturelle Leistungen sowie unterstellten Mieten für eigene Ferienimmobilien. Die von der DIW Econ GmbH, dem Beratungsunternehmen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), erstellte Studie basiert auf der international anerkannten Methodik eines Tourismus- Satellitenkontos (TSA). Untersucht wurden Tages- und Übernachtungsreisen von Urlaubern sowie Geschäftsreisenden und die daraus resultierenden volkwirtschaftlichen Effekte in Deutschland. 5. Personalanstieg im öffentlichen Dienst 2016 Mehr Beschäftigte im sozialen Bereich, an Hochschulen sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führten bis Mitte 2016 insgesamt zu einem Personalanstieg im öffentlichen Dienst. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Tages der Vereinten Nationen für den öffentlichen Dienst mitteilt, waren am 30. Juni 2016 rund 4,69 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig und damit 43 600 oder 0,9 % mehr als ein Jahr zuvor. Im sozialen Bereich insgesamt stieg die Zahl der Beschäftigten innerhalb eines Jahres um rund 22 200 oder 2,9 %. Ein Drittel dieses Anstiegs ist auf den anhaltenden Personalzuwachs bei kommunalen Kindertageseinrichtungen zurückzuführen (+ 7 500 Personen oder + 3,8 %). Innerhalb der letzten zehn Jahre ist hier vor allem die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher stark gestiegen (+ 73 700 oder 56 %). Weitere Personalaufstockungen im sozialen Bereich standen im Zusammenhang mit der erhöhten Zahl an Schutzsuchenden. So entfiel knapp ein weiteres Drittel des Zuwachses gegenüber 2015 auf zusätzliches Personal für soziale Leistungen bei den Kommunen (+ 6 700 oder + 31,0 %), worunter beispielsweise Hilfen für Asylbewerber fallen. Personalzuwachs gab es beispielsweise auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bei der Bundesagentur für Arbeit. Im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zu dem Polizei, Feuerwehr sowie kommunale Ordnungsangelegenheiten gehören, kam es zu einem Personalanstieg um 6 800 Beschäftigte (+ 1,5 %). Außerdem stieg das Personal an Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken innerhalb eines Jahres um rund 8 100 Personen (+ 1,6 %). Von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insgesamt waren Mitte 2016 rund 36 % im Beamtenverhältnis oder als Richter/-innen und 61 % als Arbeitnehmer/-innen tätig. Berufs- und Zeitsoldaten/- innen stellten die restlichen 3 %. Diese Anteile sind in den verschiedenen staatlichen Ebenen sehr unterschiedlich verteilt: Im Landesbereich war mehr als jeder zweite Beschäftigte verbeamtet (54 %), da hier im personalstarken Schul- und Polizeidienst überwiegend Beamte tätig sind. Im kommunalen Bereich (13 %) und in der Sozialversicherung (8 %) lag der Anteil der Verbeamteten deutlich niedriger. Im Bundesbereich war etwas mehr als jede dritte Person verbeamtet (37 %) und ein vergleichbarer Anteil als Berufs- oder Zeitsoldat tätig (33 %). 5

6. Kurz notiert 6.1. 63 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 angezeigt Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 19. Juni 2017, 18:00 Uhr haben 63 Parteien und politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2017 beteiligen wollen. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dies für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt beim zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleiter einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung schriftlich anzeigen. 6.2. Preisniveau in Deutschland 3,6 % über EU-Durchschnitt Das Preisniveau der privaten Konsumausgaben in Deutschland lag im Jahr 2016 um 3,6 % über dem Durchschnitt der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, war das Preisniveau in den meisten direkten Nachbarstaaten wie schon in den vergangenen Jahren höher als in Deutschland. Lediglich in Polen und der Tschechischen Republik waren die Lebenshaltungskosten niedriger. Am teuersten innerhalb der EU war es in Dänemark mit einem Abstand von + 38,7 % zum Durchschnitt aller 28 Mitgliedstaaten, mit einigem Abstand gefolgt von Irland (+ 24,6 %). Am günstigsten innerhalb der EU war es erneut in Bulgarien: Hier mussten die Verbraucher für den Erwerb eines repräsentativen Warenkorbs weniger als halb so viel zahlen wie im Durchschnitt aller Mitgliedstaaten ( 52,1 %). Bei den europäischen Staaten außerhalb der EU mussten die Verbraucher in der Schweiz (+ 61,5 %), in Island (+ 47,0 %) und in Norwegen (+ 39,6 %) noch tiefer in die Tasche greifen als in Dänemark. Am unteren Ende lagen wiederum Mazedonien ( 53,6 %) und Albanien ( 51,2 %) auf einem vergleichbaren Niveau mit Bulgarien. Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 6