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Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 117 G 1294 Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt Herausgeber: Bezirksregierung Köln 195. Jahrgang Köln, 23. März 2015 Nummer 12 Inhaltsangabe: B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 139. 7. Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) Seite 118 140. Genehmigungsverfahren gemäß BimSchG und nach 3a UVPG für die Firma Shell Deutschland Oil GmbH Werk Wesseling, Wesentliche Änderung des Nordwestlichen Tankfeldes Bau 311 (Anl. 0025) im Werk Süd der Rheinland Raffinerie Seite 118 141. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Rhein und Durchführung der strategischen Umweltprüfung Seite 119 142. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Maas und Durchführung der strategischen Umweltprüfung Seite 120 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 143. Einladung und Tagesordnung zur 4. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg in der Wahlperiode 2014/2020 am Freitag, dem 27. März 2015, 9.30 Uhr, Seite 121 144. Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches hier: Kreissparkasse Euskirchen Seite 121 145. Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern hier: Kreissparkasse Heinsberg Seite 121 E Sonstige Mitteilungen 146. Liquidation hier: Intern. Kindertagesstätte der AWO Kunterbunt e. V., Berg. Gladbach Seite 121 147. Liquidation hier: Freunde des Rolandbogens e. V., Köln Seite 121 148. Liquidation hier: St. Josef Schützenbruderschaft Müllendorf e. V. Seite 121 149. Liquidation hier: Trommler- und Pfeiferkorps Obspringen Seite 122 Hinweis Dieser Ausgabe liegt kein Öffentlicher Anzeiger bei.

118 B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 139. 7. Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) Die Verbandsversammlung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsmitglieder aufgrund der 7, 8, 9 und 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), in Verbindung mit den 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vorn 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), folgende 7. Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg: Artikel 1 Änderung der Zweckverbandssatzung 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Soweit die Zuwendungen des Landes und die sonstigen Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage gem. 19 GkG NRW. Diese wird nach den Einwohnerzahlen der beiden Trägerzweckverbände auf der Grundlage des Standes der Wohnbevölkerung in der letzten von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) fortgeschriebenen amtlichen Bevölkerungsstatistik erhoben. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsvermerk Die vorstehende, von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in ihrer Sitzung am 14. November 2014 beschlossene 7. Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg vom 10. Dezember 2007 wird hiermit gemäß 20 Abs. 4 i. V. m. 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der derzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) öffentlich bekannt gemacht. Die Änderungen sind anzeigepflichtig i. S. d. 20 Abs. 2 GkG NRW. Abs. 2 GkG NRW am Tage nach der Bekanntmachung in diesem Veröffentlichungsblatt in Kraft. Köln, den 13. März 2015 Bezirksregierung Köln Az.: 31.1.1.6.2-VRS/7 Im Auftrag gez. Ballast ABl. Reg. K 2015, S. 118 140. Genehmigungsverfahren gemäß BimSchG und nach 3a UVPG für die Firma Shell Deutschland Oil GmbH Werk Wesseling, Wesentliche Änderung des Nordwestlichen Tankfeldes Bau 311 (Anl. 0025) im Werk Süd der Rheinland Raffinerie Bezirksregierung Köln Az. 53.8851.9.2.1-16-70/14-Ru Köln, den 9. März 2015 Gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 5. September 2001 (BGBl. I S. 2350) in der zurzeit gültigen Fassung (BGBl. III/ FNA 2129-20) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Werk Wesseling; Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling hat folgendes Vorhaben auf dem Grundstück 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1, Gemarkung Wesseling, Flur 17, Flurstück 4821 beantragt: Antrag nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung des Nordwestlichen Tankfeldes Bau 311 (Anlagennr.: 0025) im Werk Süd der Rheinland Raffinerie. Der Genehmigungsantrag beinhaltet die Errichtung einer Oberirdischen Ringölleitung und die Errichtung von drei neuen Mitteldestillat-Pumpen (UP-31184, UP-31185 und UP- 31183). Bei der o. a. Anlage handelt es sich um eine Anlage nach Nr. 9.2.1. Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das beantragte Vorhaben war daher nach 3c in Verbindung mit 3e und der Anlage 2 zum UVPG zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung der Vorhaben hat ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Im Auftrag gez.: Rucman ABl. Reg. K 2015, S. 118 Die vorstehende 7. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes VRS tritt gemäß 20 Abs. 4 i. V. m. 11

119 141. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Rhein und Durchführung der strategischen Umweltprüfung Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde Az.: 54 SUP HWRM Rhein Köln, den 16. März 2015 Nach 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) müssen bis Ende 2015 für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden. Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen. Bei der Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung gemäß 14a UVPG in Verbindung mit 14b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94). Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Rhein NRW im Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster wurde ein Umweltbericht nach 14g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht enthält die in 14g Abs. 2 aufgeführten Angaben einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung. Im Verfahren zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan berührt wird, sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Im Rahmen der Beteiligung werden die vorgenannten Unterlagen auch den zuständigen Behörden der Niederlande zugänglich gemacht und ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Rhein NRW und der Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung werden in der Zeit vom Mittwoch, den 1. April 2015 bis Montag, den 4. Mai 2015 einschließlich während der Dienststunden (jeweils montags bis freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr) bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 10, 50667 Köln, Dezernat 54, Zimmer K 405 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Neben den genannten Unterlagen werden der Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie die Beiträge zum Hochwasserrisikomanagementplan Rhein NRW für die Teileinzugsgebiete Rheingraben-Nord, Sieg NRW, Erft NRW, Wupper, Ruhr, Lippe, Emscher und Deltarhein NRW zur weitergehenden Information ausgelegt. Zeitgleich liegen die Unterlagen für die anderen Regierungsbezirke jeweils bei den entsprechenden Bezirksregierungen aus. Alle Unterlagen und der Bekanntmachungstext werden auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ verfahren/54_umweltpruefung/index.html vom Mittwoch, den 1. April 2015 bis zum Montag, den 8. Juni 2015 zugänglich gemacht. Von der Internetseite der Bezirksregierung Köln wird zu den jeweiligen Dokumenten, die unter http://www.flussgebiete.nrw.de eingestellt sind, verlinkt. Zu dem Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Rhein NRW und dem Umweltbericht können Stellungnahmen/Einwendungen bis zum Montag, den 8. Juni 2015 per Post bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 10, 50667 Köln, per E-Mail an die Adresse, andreas.krimphoff@bezreg-koeln.nrw.de, per Telefax unter der Faxnummer: 02 21 1 47 28 79 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 10, 50667 Köln eingereicht werden. Für die Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendung besteht die Möglichkeit ein auf der oben genannten Internetseite der Bezirksregierung Köln ebenfalls bereitgestelltes Formular (Excel-Datei) zu benutzen. Stellungnahmen/Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten und fristgerecht eingehen. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen/Einwendungen erfolgt nicht. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Stellungnahmen/Einwendungen entstehen, können nicht erstattet werden. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Das Ergebnis der Überprüfung ist bei der Aufstellung bzw. Änderung des Hochwasserrisikomanagementplans zu berücksichtigen. Nach 14l UVPG wird die Entscheidung über die Annahme des Plans öffentlich bekannt gemacht. Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln angefordert bzw. ein-

120 gereicht werden. Die Einwendungsfrist bleibt hiervon unberührt. Im Auftrag gez. Krimphoff ABl. Reg. K 2015, S. 119 142. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Maas und Durchführung der strategischen Umweltprüfung Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde Az.: 54 SUP HWRM Maas Köln, den 16. März 2015 Nach 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) müssen bis Ende 2015 für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden. Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen. Bei der Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung gemäß 14a UVPG in Verbindung mit 14b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94). Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Maas NRW im Bereich der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wurde ein Umweltbericht nach 14g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans ermittelt, beschrieben und bewertet. Im Verfahren zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan berührt wird, sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Im Rahmen der Beteiligung werden die vorgenannten Unterlagen auch den zuständigen Behörden der Niederlande und Belgiens zugänglich gemacht und ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Maas NRW und der Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung werden in der Zeit vom Mittwoch, den 1. April 2015 bis Montag, den 4. Mai 2015 einschließlich während der Dienststunden (jeweils montags bis freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr) bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 10, 50667 Köln, Dezernat 54, Zimmer K 405 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Neben den genannten Unterlagen wird der Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie zur weitergehenden Information ausgelegt. Zeitgleich liegen die Unterlagen für den Regierungsbezirk Düsseldorf bei der Bezirksregierung Düsseldorf aus. Alle Unterlagen und der Bekanntmachungstext werden auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_umweltpruefung/index.html vom Mittwoch, den 1. April 2015 bis zum Montag, den 8. Juni 2015 zugänglich gemacht. Von der Internetseite der Bezirksregierung Köln wird zu den jeweiligen Dokumenten, die unter http://www.flussgebiete.nrw.de eingestellt sind, verlinkt. Zu dem Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Maas NRW und dem Umweltbericht können Stellungnahmen/Einwendungen bis zum Montag, den 8. Juni 2015 per Post bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 10, 50667 Köln, per E-Mail an die Adresse, andreas.krimphoffbezregkoeln.nrw.de, per Telefax unter der Faxnummer: 02 21 1 47 28 79 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 10, 50667 Köln eingereicht werden. Für die Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendung besteht die Möglichkeit ein auf der oben genannten Internetseite der Bezirksregierung Köln ebenfalls bereitgestelltes Formular (Excel-Datei) zu benutzen. Stellungnahmen/Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten und fristgerecht eingehen. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen/Einwendungen erfolgt nicht. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Stellungnahmen/Einwendungen entstehen, können nicht erstattet werden. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Das Ergebnis der Überprüfung ist bei der Aufstellung bzw. Änderung des Hochwasserrisikomanagementplans zu berücksichtigen. Nach 14l UVPG wird die Entscheidung über die Annahme des Plans öffentlich bekannt gemacht. Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln angefordert bzw. ein-

121 gereicht werden. Die Einwendungsfrist bleibt hiervon unberührt. Im Auftrag gez. Krimphoff ABl. Reg. K 2015, S. 120 144. Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches hier: Kreissparkasse Euskirchen Das Sparkassenbuch mit der Kontonummer 3000508865 ausgestellt von der Kreissparkasse Euskirchen, wird gemäß AVV zum Sparkassengesetz Teil 2 Abschnitt 6 für kraftlos erklärt. Euskirchen, den 10. März 2015 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 143. Einladung und Tagesordnung zur 4. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg in der Wahlperiode 2014/2020 am Freitag, dem 27. März 2015, 9.30 Uhr, im großen Sitzungsraum der Nahverkehr Rheinland GmbH, 50667 Köln, Glockengasse 37 39, 3. Etage, Raum 3.14 Tagesordnung TO- Beratungsgegenstand Pkt. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift 2. Vorlagen 2.1 Änderungen der VRS-Tarifbestimmungen Drucksachen Nr. 7-04-15-2.1 2.2 Haushaltssatzung 2015 Drucksachen Nr. 7-04-15-2.2 3. Mitteilungen, Anträge und Anfragen 3.1 Antrag der Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH an den Zweckverband VRS Drucksachen Nr. 7-04-15-3.1 3.2 Kooperationsvertrag zwischen der Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH und der VRS GmbH 3.3 Tarif-, Vertriebs- und Informationsstrategie 2015ff der VRS-Verkehrsunternehmen Drucksachen Nr. 7-04-15-3.2 3.4 Tarifliche Prüfaufträge des Zweckverbandes Drucksachen Nr. 7-04-15-3.3 3.5 Initiative zur Anpassung der Schülerfahrkosten- Verordnung Drucksachen Nr. 7-04-15-3.4 3.6 Nachfrage- und Umsatzentwicklung 2014 Nichtöffentliche Sitzung 4. Vorlagen 5. Mitteilungen, Anträge und Anfragen Köln, den 5. März 2015 gez. Bernd Kolvenbach Vorsitzender Kreissparkasse Euskirchen Der Vorstand 145. Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern hier: Kreissparkasse Heinsberg Die Sparkassenbücher mit den Kontonummern 3400074435 und 3411276839, ausgestellt von der Kreissparkasse Heinsberg, werden für kraftlos erklärt. Erkelenz, den 4. März 2015 E Kreissparkasse Heinsberg Der Vorstand Sonstige Mitteilungen 146. Liquidation hier: Intern. Kindertagesstätte der AWO Kunterbunt e.v., Berg. Gladbach Der Verein der Intern. Kindertagesstätte der AWO Kunterbunt e. V., (VR 502232) Amtsgericht Bergisch Gladbach, ist aufgelöst. Seine Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Liquidatorin Kirsten Höptner, Odenthaler Straße 134, 51465 Bergisch Gladbach anzumelden. Die Liquidatorin 147. Liquidation hier: Freunde des Rolandbogens e.v., Köln Der Verein Freunde des Rolandbogens e.v., (VR 15339) Amtsgericht Köln, ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert sich zu melden. Die Liquidatoren 148. Liquidation hier: St. Josef Schützenbruderschaft Müllendorf e. V. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 5. Februar 2015 wurde die St. Josef Schützenbruder-

122 schaft Müllendorf e. V., (VR 60135) Amtsgericht Aachen, aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden gebeten ihre Ansprüche bei den Liquidatoren anzumelden. Die Liquidatoren 149. Liquidation hier: Trommler- und Pfeiferkorps Obspringen Seit dem 31. Dezember 2014 ist der Trommler- und Pfeiferkorps Obspringen (VR 70210) Amtsgericht Aachen, mit Sitz in Waldfeucht-Obspringen aufgelöst und befindet sich in der Liquidation. Gläubiger werden gebeten, sich zu melden. Die Liquidatoren ABl. Reg. K 2015, S. 122

123

124 Einzelpreis dieser Nummer 0,12 E Einrückungsgebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 1,00. Bezugspreis mit Öffentlichem Anzeiger halbjährlich 9,. Bestellungen von Einzelexemplaren werden mit 3,50 berechnet. Abbestellungen müssen bis zum 30. 04. bzw. 31. 10. eines jeden Jahres bei der Firma Böhm Mediendienst GmbH vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erscheinen anerkannt. Bezug und Einzellieferungen durch Böhm Mediendienst GmbH, Hansaring 10, 50670 Köln, Telefon (02 21) 9 22 92 63-0, email: info@boehm.de, www.boehm.de/amtsblatt. Die Anschriften der Bezieher werden EDV-mäßig erfasst. Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr. Herausgeber und Verleger: Bezirksregierung Köln, Postfach 10 15 48, 50606 Köln. Produktion: Böhm Mediendienst GmbH, Hansaring 10, 50670 Köln, Telefon (02 21) 9 22 92 63-0.