GESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME

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Transkript:

GESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME 18 05 2017 GELSENWASSER AG Dipl.-Ing. Tim Bunthoff Tim.Bunthoff@gelsenwasser.de

Einfluss der Rechtsgrundlage auf Verwertung Düngemittelrecht: Düngegesetz Düngemittelverordnung Düngeverordnung Klärschlammverwertung Klärschlammverordnung Abfallrecht: Kreislaufwirtschaftsgesetz 2

Novellierung von Düngegesetz & Düngeverordnung Düngegesetz Regelung der Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Zustimmung des Bundestages zur Reformierung erfolgte am 16. Februar 2017 Düngeverordnung Regelung fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Zustimmung des Bundestages zur Reformierung erfolgte am 31. März 2017 Inkrafttreten für Ende Mai bis Anfang Juni angekündigt Folgen: Ausweitung von allgemeinen Düngegabesperrfristen Zusätzliche Beschränkung von Stickstoffgaben im Herbst Reduzierung der Aufbringflächen => Gülle und Gärreste werden Klärschlamm in der landwirtschaftlichen Verwertung stärker verdrängen als zuvor. 3

Novellierung der Düngemittelverordnung Düngemittelverordnung Regelung der Zulassung und Kennzeichnung von Düngemitteln Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung ist am 22.04.2017 in Kraft getreten Neuerungen Wieder uneingeschränkte Nutzung synthetische Polymere bis zum 31. Dezember 2018 Kennzeichnungspflicht für synthetische Polymere mit einer Abbaurate kleiner 20% per anno ab 1. Januar 2019 Maximal zulässige Aufbringmenge Menge an synthetischen Polymeren = 45 kg Wirksubstanz je Hektar innerhalb von drei Jahren => Begrenzung der Aufbringmenge erschwert die landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme. 4

Novellierung der Klärschlammverordnung Die durch die Novellierung der Dünge- & Düngemittelverordnung einhergehenden Einschränkungen führen langfristig zu einer Verdrängung des Klärschlamms aus der landwirtschaftlichen Verwertung Die Möglichkeiten und Vorgaben zur thermischen Verwertung werden maßgeblich durch die Klärschlammverordnung vorgegeben Klärschlammverordnung Regelung der Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Zustimmung des Bundesrat zur Reformierung erfolgte am 12. Mai 2017 Veröffentlichung / Inkrafttreten Juni 2017 5

Novellierung der Klärschlammverordnung relevante Inhalte des Kabinettsbeschluss Phosphorrecyclingpflicht & Verwertungswege Quelle: Bergs, MKULNV 6

Novellierung der Klärschlammverordnung Relevante Inhalte des Kabinettsbeschluss Einführung von Definitionen für Anlagen zur Klärschlammmineralisierung und derer Produkte Landwirtschaftliche Verwertung von Mineralgütern erfüllt Recyclingpflicht Deponierung und P-Rückgewinnung aus Mineralgütern ist zulässig Produkte aus Klärschlämmen werden eindeutig als kein Klärschlamm definiert Grenzwerte für AOX (400 mg/kg TS), PCB (0,1 mg/kg TS) und Benzo(a)pyren (1 mg/kg TS) 7

Novellierung der Klärschlammverordnung Beschlossene Empfehlung der Bundesratsausschüsse Bei P-Recycling aus Klärschlamm müssen 50% zurückgewonnen werden, oder der Gehalt auf unter 20g/kg TM reduziert werden. Bei P-Recycling aus Aschen sind weiterhin 80% zurück zu gewinnen. Keine Rückgewinnungspflicht bei der Verbrennung von Schlämmen mit einem P-Gehalt kleiner 20 g/kg TS Untersuchungspflicht auf Chrom und Chrom-VI Auch bei Beauftragung Dritter verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung beim Erzeuger. Verringerung der zulässigen Feldrandlagerung auf nunmehr eine Woche Keine landwirtschaftliche Verwertung mehr in Wasserschutzzone 3 Auflage zur Verwendung aschearmer Kohlen bei Mitverbrennung entfällt. Kohlekraftwerke können weiter KS mitverbrennen, wenn sie P-Rückgewinnung aus der Asche durchführen 8

Fazit Fazit & Zusammenfassung Landwirtschaftliche Verwertung bleibt durch Übergangsfrist theoretisch möglich Der Wettbewerb durch Gülle und Gärreste wird weiter zunehmen. Die Ausbringung im Herbst wird stark eingeschränkt. Die Landwirtschaftliche Verwertung bleibt weiterhin rückläufig Der Bedarf an thermischen Entsorgungswegen steigt. Die P-Rückgewinnung wird eine Herausforderung. Bereits heute kaum Entsorgungssicherheit und steigende Entsorgungskosten Kurzfristig dringender Bedarf an thermischen Verwertungsanlagen 9

VIELEN DANK!