eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises

Ähnliche Dokumente
E-Government. 1 Geltungsbereich

Kirchliches Gesetz über die elektronische Verwaltung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (EVerwG)

E-Government in der Landesverwaltung

Umsetzung des E-Government- Gesetzes im Land Brandenburg

Die Technik Sozialer Medien auch stadt- und verbandsintern nutzen - VERBANDSINTERN -

Organisation und technische Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz EGovG)

Das E-Government- Gesetz aus kritischer Datenschutzsicht

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes; hier öffentliche Anhörung und Stellungnahme

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Die E-Akte. : Verwaltungsmodernisierung durch Dokumentenmanagement. : Symposium , Hochschule Rhein-Waal

Prof. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment

Justiz digital. Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte in der Praxis. Das Pilotprojekt bei dem Landgericht Landshut

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland

Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen

VPS. progov VPS TRESOR

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung Hintergrundinformation

3a VwVfG NRW. Elektronische Kommunikation

Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online

Aktuelles aus dem Verwaltungs- und Baurecht. RA Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht

Das neue egovernment-gesetz

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Ihr Zeichen: O

Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit

<Bezeichnung der Veranstaltung>

Universität Kassel Fachgebiet Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht Nora-Platiel-Straße Kassel

Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Unterschrift unterwegs

Rechtssichere Digitalisierung in der Kommunalverwaltung. Herzlich willkommen!

Produktblatt. ELRV: Elektronischer Schriftsatzverkehr mit Gerichten

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV

Die öffentliche Verwaltung und der Arbeitsplatz der Zukunft- mehr als E-Akte und Outlook 09. Juli 2013

E-Justice in der Anwaltskanzlei

Elektronisches Beteiligungsverfahren

Handlungsleitfaden. Arbeitsgemeinschaft kommunaler Groß-Krankenhäuser Arbeitskreis Informationstechnologie

Abschied vom Papier: Digitalisierung in der Verwaltung von morgen

LANDESARCHIV- GESETZ (LArchG) Vom 5. Oktober 1990

Das Bayerische E-Government-Gesetz -BayEGovG-

"Das ist TR RESISCAN Eine Einführung" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Positionspapier zum Thema Aktenführung

ELAK und Amtssignatur in der Praxis

Der elektronische Rechtsverkehr in der

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

10 Jahre ArchiSig Struktur nach dem Sozialgesetzbuch. Jürgen Vogler, Geschäftsführer Mentana-Claimsoft GmbH. mentana-claimsoft.de

Teil II Hardy Hessenius

Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 34 vom Seite 729 bis 740

Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit

BASE Bürgerportal. Kfz-Zulassung im Internet Bürgeramt im Internet Boll und Partner Software GmbH

Vorbereitung der Kanzlei auf den ERV

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Gesetz Nr Saarländisches Archivgesetz (SArchG) Vom 23. September Abschnitt I Allgemeine Vorschriften.

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz

Prozessrevolution E-Akte, E-Rechnung und Co. verändern die behördliche Arbeitswelt

Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz.

LEITFADEN ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR FÜR DEN. AUF BASIS elba.rpl IN DER SOZIALGERICHTSBARKEIT RHEINLAND-PFALZ

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Synopse Entwürfe Justizkommunikationsgesetz (JKomG) Stand: August 2004

Version 1.0 vom 22. Februar Autor: KommWis Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer. Hindenburgplatz Mainz

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

##" $ % & #" $ -./0*10.1 % 2./0*10* $ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$<;=,0&0! ><8 ( */.4, -..<.?0. % 2..<.?0. 304! -. / ... !

Fujitsu Compliant Archiving Eletronische Akten und beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung: Praxisnutzen für gesetzliche Krankenkassen

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015

Hinweise zum Scanprozess

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Elektronische Signatur. Interessante Anwendungen mit praktischem Nutzen auch für Handwerksunternehmen

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Andernach

regelt,dennachweisihrererfüllungermöglichtunddiedauerhaftesicherheit der D -Dienste gewährleistet.

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Wittlich

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go

23. EDV-Gerichtstag. IT im Anwaltsbüro. Rechtsanwalt Christoph Sandkühler 26. September 2014

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Anbindung an Kanzleisoftware

SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: Glossar. Glossar

Rechtsschutzordnung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB Landesverbandes Brandenburg e.v.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Verwaltungsgebührensatzung)

Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung

OpenLimit SignCubes AG. Sichere Lösungen für E-Government

Scanprodukte vor Gericht Ergebnisse der Simulationsstudie Ersetzendes Scannen

1 Zum Schutz der Persönlichkeit regelt dieses Gesetz die Bearbeitung von Daten durch öffentliche Organe.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers

SDA II der Stadt Braunschweig 10/ Stand: Dezember 2010

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindverwaltung

Das E-Government-Gesetz

Stellungnahme Nr. 18/2012 April 2012

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell

Transkript:

eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises

EGovG M-V Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2016

EGovG M-V 1 - Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Landes, der Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (nachfolgend Behörden genannt), soweit landesrechtliche oder bundesrechtliche Vorschriften nicht inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.

EGovG M-V 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung Das Vorhalten eines elektronischen Zugangs wird nicht auf eine konkrete elektronische Zugangsform beschränkt. Verpflichtend ist lediglich der elektronische Zugang als solcher. Die Behörde kann frei über die Form des elektronischen Zugangs entscheiden. -> email

EGovG M-V 5 Elektronische Nachweise, Einwilligung Wird ein Verwaltungsverfahren elektronisch geführt, können die vorzulegenden Nachweise elektronisch eingereicht werden, es sei denn, dass durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist oder die Behörde für bestimmte Verfahren oder im Einzelfall die Vorlage eines Originals verlangt. Die zuständige Behörde kann erforderliche Nachweise, die von einer deutschen öffentlichen Stelle stammen, mit der Einwilligung des Verfahrensbeteiligten direkt bei der ausstellenden öffentlichen Stelle elektronisch einholen.

EGovG M-V 10 Elektronische Aktenführung Die Behörden sollen ihre Akten elektronisch führen, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen. Mit der Übernahme dieser Vorschrift aus dem 3b VwVfG M-V gilt die elektronische Aktenführung ab dem 1. Januar 2020 für alle Behörden. Damit soll innerhalb des Landes ein einheitliches Verwaltungshandeln gewährleistet werden.

EGovG M-V 11 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals Die Behörden sollen, soweit sie Akten elektronisch führen. anstelle von Papierdokumenten deren elektronische Wiedergabe in der elektronischen Akte... Papierdokumente sollen nach der Übertragung in elektronische Dokumente vernichtet oder zurückgegeben werden

Elektr. Rechtsverkehr Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg- Vorpommern (ERVVO M-V) vom 18. Dezember 2008 3a VwVfG M-V Elektronische Kommunikation durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit DE-Mail bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt

EGVP Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP Elektronische Dokumente, die einem unterzeichneten Schriftstück gleichstehen, sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes zu versehen. Das zugehörige qualifizierte Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Anbringung der Signatur an dem Dokument gültig gewesen sein. - QeS Thema für jede Kommune!!

EGVP Kommunikation BaMF Verwaltungsgerichte - Ausländerbehörden

eakte - Probleme in der Praxis Viele offenen Fragen zu ersetzendem oder kopierenden Scannen und Schriftformerfordernis Scann der Tagespost sehr aufwendig Hoher organisatorischer Anteil in E-Akte-Projekten Reduzierung des herkömmlichen Posteinganges dringend notwendig Onlinesysteme DMS - Anwendergemeinschaft M-V DMS bringt eine neue Arbeitsform mit sich alle Beschäftigten müssen mitgenommen werden Regelmäßige Schulungen und Workshops unerlässlich