Lernziel: Wer ist buchführungspflichtig? Was sind Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung? Welche Bewertungsgrundsätze gibt es? 1
Der FALL Xaver Als ich meinen Dackel von der Züchterin abholte und bezahlte, stellten sich mir plötzlich folgende Fragen: Ist das Züchten von Dackeln ein Handelsgeschäft? Ist die Züchterin etwa Kauf(mann)frau?.. Und dann buchführungspflichtig? Ist das eine Angelegenheit für das Finanzamt? Helfen Sie mir bei der Antwort! 2
Regelungen: 1 ff. Handelsgesetzbuch (HGB): Kaufmannseigenschaft 238-337 Handelsgesetzbuch (HGB): handelsrechtliche Buchführungspflicht 140, 142 Abgabenordnung (AO): steuerrechtliche Buchführungspflicht teilweise Normen, die gesetzlich nicht kodifiziert sind 3
Handelsrechtliche Buchführungspflicht : Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 4
Kaufmannseigenschaft: 1 Abs. 1 HGB: Istkaufmann 1 Abs. 2 HGB: Handelsgewerbe 2, 3 HGB: Kannkaufmann Eintragung in das Handelsregister 6 Abs. 1 HGB: Formkaufmann Handelsgesellschaften 13 Abs. 3 GmbHG: Gesellschaften mit beschränkter Haftung 3 Abs. 1 AktG: Aktiengesellschaften 5
Beschaffenheit der Buchführung: Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) teilweise normiert (z.b. 239 245, 257 HGB) teilweise Gewohnheitsrecht 6
Sachverständiger Dritter: Buchhalter, Buchprüfer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Betriebswirte Aktionäre, Banken, Gläubiger, Finanzamt 7
Lage des Unternehmens: Vermittlung eines realistischen Bildes von der Lage des Unternehmens Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) 8
Rechnungslegungsinstrumente : Zeitpunktrechnung: Bilanz Zeitraumrechnung: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Interpretation, Ergänzung, Erläuterung: Anhang Geschäftsverlauf, Lage und Prognose: Lagebericht 9
Jahresabschluss : Einzelunternehmen, Personengesellschaften ( 242 Abs. 3 HGB) Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Kapitalgesellschaften ( 264 Abs. 1 S. 1 HGB) Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht 10
2.1 Besondere Anforderungen an die Buchführung: - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung - 239 I Der Kaufmann hat sich einer lebenden Sprache zu bedienen. Werden Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muss im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. 239 II Die Eintragungen in Büchern müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. 239 III Eine Eintragung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. 239 IV Handelsbücher können auch auf Datenträgern geführt werden. Bei der Führung der Handelsbücher auf Datenträgern müssen Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar und lesbar gemacht werden können. 245 Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. 11
2.2 Allgemeine Bewertungsgrundsätze ( 252 Abs. 1 HGB): Nr. 1: Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Nr. 5: Nr. 6: Wertansätze in Eröffnungsbilanz müssen mit denen der vorhergehenden Schlussbilanz des übereinstimmen (Grundsatz der Bilanzkontinuität). Bei der Bewertung ist von Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen (Going-Concernprinzip). Vermögensgegenstände und Schulden sind am Abschlussstichtag (Stichtagsprinzip) einzeln zu bewerten (Einzelbewertungsgrundsatz). Es ist vorsichtig zu bewerten, alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen (Vorsichtsprinzip). Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind (Realisationsprinzip). Imparitätsprinzip Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung im Jahresabschluss zu berücksichtigen (Grundsatz der Periodizität). Die angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden (Grundsatz der Bewertungsstetigkeit). 12
2.3 Spezielle Bewertungsgrundsätze: 253 II HGB: gemildertes Niederstwertprinzip 253 III HGB: strenges Niederstwertprinzip - obliegt kaufmännischer Beurteilung 253 IV HGB: Ermessensabschreibung 253 V HGB: Beibehaltungswahlrecht 255 I HGB: Anschaffungskosten 255 II HGB Herstellkosten 13
2.4 Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften 267 HGB: Größenkategorien 264 II HGB: Generalnorm (Kap.ges) 289 II HGB: Lagebericht 289 II (2) HGB: Prognosebericht Größenmäßige Erleichterungen: 276, 288, 327, 319 I, 264 I (3), 269 I (3), 266 I (3), 276, 316 I (1) HGB 326, 285 Nr. 2 8a, 9a, 9b, Nr. 12, 288 HGB Prüfung: 316 324 14
2.5 Die wichtigsten Bilanzierungs- und Abgrenzungsvorschriften 246 I HGB: 246 II HGB: 248 HGB: 249 I HGB: Vollständigkeitsgebot Verrechnungsverbot (Grundstück <-> Darlehen) Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände Passivierungsgebote / Passivierungspflicht 1.) Pensionsrückstellungen 2.) unterlassene Instandsetzung - ungewisse Verbindlichkeiten (Steuern) - drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 15
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