FINANZEN IM GRIFF MEHR ZEIT FÜR DAS WESENTLICHE MIT DER KANZLEI MAIER AUSGABE 08 / 2015



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Transkript:

FINANZEN IM GRIFF MEHR ZEIT FÜR DAS WESENTLICHE MIT DER KANZLEI MAIER AUSGABE 08 / 2015 01 FOCUS MONEY: KANZLEI MAIER GEHÖRT ZU DEN 150 TOP-STEUERBERATERN IN DEUTSCHLAND 02 SCHWEIZER GELDANLAGEN: VOLLSTÄNDIGE TRANSPARENZ KOMMT 03/ 04 ÜBERRASCHENDES RISIKO FÜR JEDERMANN: KÜNSTLERSOZIALABGABE MASSIVE AUSWEITUNG DER ERHEBUNG UND PRÜFUNG 05 FAMILIENHEIM RICHTIG VERERBEN WOHNRECHT MUSS VERSTEUERT WERDEN IMPRESSUM MEDIENINHABER, HERAUSGEBER & REDAKTION Kanzlei Maier, Stuttgart LAYOUT & SATZ ATELIER +EINS, Stuttgart DRUCK Buch- und Offset-Druckerei Stürner, Fellbach ERSCHEINUNGSWEISE 2- bis 4-mal jährlich FOTOS istockphoto und miketraffic»finanzen IM GRIFF«werden ausschließlich für unsere Kunden und Geschäftspartner geschrieben. Die fachliche Information ist der Verständlichkeit halber kurz gehalten.

01 FINANZEN IM GRIFF Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY führt gemeinsam mit dem Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre jährlich einen bundesweiten Steuerberatertest durch. Die Kanzlei Maier gehört dabei 2015 zu den 50 TOP-Kanzleien in der Kategorie mittelgroße Kanzleien in ganz Deutschland. Wir freuen uns sehr, dass die Kanzlei Maier nun nicht nur TÜV-geprüft und ISO-zertifiziert sowie mit dem DStV-Qualitätssiegel versehen ist, sondern dass unsere herausragende Fachkompetenz, die hohe Beratungsqualität und unsere kreativen Lösungsansätze mit dieser Focus Money Auszeichnung bestätigt werden. Dieses Ergebnis ist ein großes Kompliment für unsere bisher geleistete Arbeit und zugleich eine hohe Motivation für die Zukunft! Wir sehen uns darin bestärkt, unsere über 40-jährige Tradition getreu dem Kanzleimotto persönlich. verlässlich. fortschrittlich auch in Zukunft konsequent fortzusetzen und weiterhin eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit mit all unseren Mandanten und Geschäftspartnern zu pflegen. Den Focus Money Artikel finden Sie auch auf unserer Homepage www.kanzleimaier.de SCHWEIZER GELDANLAGEN: VOLLSTÄNDIGE TRANSPARENZ KOMMT! 15 Ab 2018 werden die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Konten- und Depotdaten austauschen. Die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz zu dieser Steuertransparenz sind mittlerweile abgeschlossen. Damit können EUBürger undeklarierte Gelder auf Schweizer Konten nicht mehr länger vor dem Finanzamt verstecken. F OC U S- 20 FOCUS MONEY: KANZLEI MAIER GEHÖRT ZU DEN 150 TOP-STEUERBERATERN IN DEUTSCHLAND 02 FINANZEN IM GRIFF M O NEY-TE ST So erhält Deutschland ab 2018 jährlich Name, Adresse, Steuernummer und Geburtsdaten aller deutschen Staatsbürger mit Geldern bei Schweizer Banken, zusammen mit einer Reihe von Kontendaten. Dies steht auch im Einklang mit den OECD/G20-Standards für den automatischen Informationsaustausch. Nachdem seit 2015 die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bereits deutlich unattraktiver gemacht wurden, zieht sich die Schlinge nun also immer enger. Zwar ist bis 2018 noch etwas Zeit, jedoch sollte mit einer möglichen strafbefreienden Selbstanzeige nicht so lange gewartet werden, bis es zu spät ist! Die andauernden politischen Bemühungen deuten darauf hin, dass es mittelfristig ohnehin kaum ein Entrinnen geben wird.

03 FINANZEN IM GRIFF 04 FINANZEN IM GRIFF ÜBERRASCHENDES RISIKO FÜR JEDERMANN: KÜNSTLERSOZIALABGABE MASSIVE AUSWEITUNG DER ERHEBUNG UND PRÜFUNG WAS SIND DIE KONSEQUENZEN? Ab 01.01.2015: Erhöhung der Zahl der Betriebsprüfungen, die die KSA mitprüfen, von 70.000 auf 400.000 im Jahr Anhebung der Höchstbeträge von Geldbußen für vorsätzliche oder fahrlässige Nichtentrichtung der Abgabe auf 50.000,00 Regulär sind ab 2015 die Jahre ab 2010 noch nicht verjährt Außerhalb von Verlagen, Werbeagenturen etc. kennt sie eigentlich kaum jemand, aber dennoch betrifft sie mittlerweile leider die meisten: Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist ein bürokratisches Monstrum, das zur sozialen Absicherung selbständiger Künstler und Publizisten erfunden wurde. Diese sind nämlich in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert und müssen einkommensbezogen Beiträge leisten, aber eben nur zur Hälfte. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch eine Umlage, die bei den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen eingetrieben wird, erhoben. WER IST BEITRAGSPFLICHTIG? Unternehmen, die für sich selbst Werbung betreiben (z.b. Gestaltung eines Internetauftritts, Imagebroschüre etc.) Unternehmen, die gestalterische oder publizistische Leistungen für ihr Geschäft nutzen (z.b. Produkt- oder Verpackungsgestaltung) sofern nicht nur gelegentliche Beauftragungen vorliegen. Als nicht nur gelegentliche Beauftragung gilt grundsätzlich, wenn im Jahr mehr als drei Aufträge erteilt werden. Außerdem wurde ab 01.01.2015 eine Bagatellgrenze in Höhe von 450,00 Auftragsvolumen je Kalenderjahr eingeführt. Diese ist allerdings derart gering, dass sich hieraus praktisch keine Erleichterung ergibt. Die KSA wird Informationsschreiben an viele Unternehmen verschicken, welche dazu führen, dass ab 2015 die Verjährung 30 Jahre beträgt. WAS KANN GETAN WERDEN? WELCHE AUFTRÄGE SIND BEITRAGSPFLICHTIG? Es besteht Gestaltungsfreiheit, aber kein Umgehungsverbot. Durch geschickte Auslegung können also Wege gefunden werden, die KSA zu vermeiden. Alle Aufträge, die an selbständige natürliche Personen erteilt werden, bei denen der Leistungserbringer künstlerisch oder publizistisch tätig wird. Das Gesetz hält nur natürliche Personen für schützenswert. Aufträge an GmbHs, KGs etc. gelten daher nicht als Aufträge an Künstler. Haben sich mehrere Künstler in einer GbR zusammengeschlossen, so halten die Gerichte den Bezug zu natürlichen Personen allerdings für eng genug, so dass auch diese Aufträge unter die Abgabepflicht fallen. Allerdings beträgt der Abgabesatz aktuell nur 5,2%. Umgehungsgestaltungen lohnen sich deshalb zumeist erst bei Großprojekten. Nicht zu vergessen ist aber, dass nur natürliche Personen durch die KSA geschützt sind. Somit kann auch schon die Wahl des entsprechenden Auftragnehmers sehr einfach zur Vermeidung der KSA genutzt werden. Bei der Auswahl der richtigen Abgabenstrategie unterstützt Sie selbstverständlich Ihr persönlicher Betreuer der Kanzlei Maier mit unserem umfassenden Know-how. Darüber hinaus sind Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen bei der Kanzlei Maier hervorragend aufgehoben: Wir kennen die Tricks und Kniffe, wie sich die KSA-Last möglichst gering halten lässt.

05 FINANZEN IM GRIFF 06 FINANZEN IM GRIFF MANDANTENFORUM FAMILIENHEIM RICHTIG VERERBEN WOHNRECHT MUSS VERSTEUERT WERDEN Das Haus wird an die Kinder vererbt, doch der Partner soll weiter darin wohnen dürfen. So steht es häufig in Testamenten. Für den hinterbliebenen Partner kann das allerdings teuer werden. Denn der BFH versagt neuerdings einem Wohnrecht die Befreiung von der Erbschaftsteuer, weil die entsprechende Befreiungsnorm ausschließlich für das Haus selbst gilt, nicht jedoch für ein Wohnrecht. Um diese Steuer zu vermeiden, kann der Erblasser das Eigenheim zunächst an den Partner vererben und im Testament verfügen, dass das Haus nach dessen Tod an die Kinder übergehen soll. Eine umfassende Steueroptimierung des Nachlasses ist jedoch nur in einer Gesamtschau möglich. Sprechen Sie daher Ihren persönlichen Betreuer in der Kanzlei Maier regelmäßig darauf an, damit wir prüfen können, ob Ihr Testament noch der aktuellsten Rechtslage entspricht, oder ob Anpassungen erforderlich sind. Anzeige_DINA5_Stift und Service.indd 1 22.04.2015 09:47:08

KONTAKT DR. MICHAEL MAIER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kaufmann WOLFGANG MAIER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsbeistand Kanzlei Maier Frösnerstraße 4 70372 Stuttgart Postfach 50 07 04 Telefon 0711. 95 55 0-0 Fax 0711. 95 55 0-60 info@kanzleimaier.de www.kanzleimaier.de UNSER LEISTUNGSANGEBOT Damit Sie wissen, was wir für Sie tun können. WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Pflicht-, Sonder- und freiwillige Prüfung sowie Prüfung nach der MaBV Unternehmensbewertung, Gutachten und Treuhandschaft STEUERBERATUNG Erstellung von Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Vertretung gegenüber Finanzämtern, Behörden, Sozialversicherungsträgern, Gemeinden Vertretung bei Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen Gestaltungsberatung, Steuerplanung, Unternehmensplanung Beratung bei Betriebsübergaben, Nachfolgeberatung Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen Umwandlungen Beratungen bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft und Schenkung UNTERNEHMENSBERATUNG Beratung über optimale Rechtsform Unternehmensberatung und Wirtschaftlichkeitsberechnung Finanzierungsvergleiche, Rating (Basel II), Leasing/Kredit Erstellung von Finanzierungskonzepten/ Bankgespräche Beratung bei Unternehmensgründung Beratung bei Unternehmensveräußerung und Kauf Externer und interner Betriebsvergleich Planung und Budgetierung Controlling / Soll-, Istvergleich Einrichten einer Kostenrechnung Ablauforganisation im Rechnungswesen RECHTSBERATUNG Gründung von Gesellschaften wie GmbH, GbR, OHG, KG, AG, Stille Gesellschaft Beratung und Mitwirkung bei Vertragserrichtung Beratung bei letztwilliger Verfügung/Testament Private Vermögensvorsorge Treuhandtätigkeit