Schule Internet Recht. Datenschutz Personenschutz Urheberrecht

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Transkript:

Schule Internet Recht Datenschutz Personenschutz Urheberrecht

Schule Internet Recht Datenschutz Vorsicht bei Veröffentlichung im Web: n Keine Schülerdaten n Kollegendaten nach Rücksprache Sprechzeiten E-Mail n Weitere Kollegendaten nur mit schriftlicher Genehmigung Bild (!) Geburtsdatum Beruflicher Werdegang

Schule Internet Recht Personenschutz Netiquette: n Persönliche E-Mail nur nach Rücksprache veröffentlichen n Keine Verunglimpfungen, Unterstellungen o.ä. (auch Lehrergebabbl aus Schülerzeitung!) n Keine Phantasienamen: Verantwortlichkeit für das, was im Netz veröffentlicht wird

Schule Internet Recht Personenschutz n Keine Online-Bestellungen o.ä. von Schülerseite n Keine Dokumente, Spiele etc., die gewaltverherrlichend, rassistisch, pornografisch sind Bei Einsatz im regulären Unterricht ist die Lehrkraft verantwortlich!

Schule Internet Recht Urheberrecht Kopien für den Unterricht aus Schulbuch oder Unterrichtsmaterial sonstige Werke kleine Werke (bis 25 S., Musikedition bis 6 S.) außer Schulbuch oder Unterrichtsmaterial Analoge Fotokopien oder digitale Kopie (2005) als Klassensatz erlaubt bis 10% (max. 20 S.), auch Bilder, Karten, Abb. Filme, Musik max. 5 min. vollständige Kopie erlaubt, auch Abb. Regeln Quelle angeben pro Klasse und Schuljahr nur 1 Mal für eigenen(!) Unt-Gebrauch für Pflicht- Wahlpflicht- Wahlunterricht und Prüfungen Scans als Druck oder digital an S. verteilen (Mail, nicht Server!) über PCs, Beamer, IWB wiedergeben digital speichern (Passwortschutz)

Schule Internet Recht Urheberrecht n In Deutschland sind alle Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. n richtig zitieren: Quelle nennen, Link auf das Originaldokument setzen. n Vorsicht bei Veröffentlichung im Web! Bei Verwendung von Grafiken oder Bildern darauf achten, dass sie als frei deklariert sind.

Fall 1 Ein Schüler beschafft sich z.b. über den Link www.referate.de Unterlagen für eine Facharbeit und baut diese dort ein ohne auf die Quelle zu verweisen. Unrechtmäßig, denn Quellen müssen genannt werden

Fall 2 Ein Schüler erstellt eine Homepage für die Schule. Er scannt eigene Zeichnungen ein, verändert diese mit einem Graphik-Programm und setzt sie auf die Internet Seiten. Weiterhin schreibt er eigene Texte und lässt sich von seinen Mitschülern Texte für den Zweck geben, diese auf die Internet-Seiten zu stellen. Rechtmäßig, denn der Schüler benutzt nur eigene geistige Leistungen oder erlaubte.

Fall 3 Ein Schüler erstellt eine Klassen-Homepage. Er scannt selbst erstellte Zeichnungen ein, verändert diese mit einem Grafik-Programm und setzt sie auf die Internet Seiten. Weiterhin schreibt er eigene Texte und lässt sich von seinen Mitschülern Texte für den Zweck geben, diese auf die Internet-Seiten zu stellen. Weiterhin gibt er die Namen und Adressen der Schüler in seiner Klasse an. Unrechtmäßig, denn er gibt personenbezogene Daten (Adressdaten) ohne Einverständnis der Betroffenen an.

Fall 4 Ein Lehrer erstellt eine Schul-Homepage. Er fotografiert mit einer Digitalkamera die Kollegen und setzt diese Bilder auf die Internet- Seiten. Weiterhin gibt er die Namen und E- Mail-Adressen der Lehrer an. Die Lehrer haben vorher diesem Verfahren schriftlich zugestimmt. Rechtmäßig, der Lehrer verwendet nur selbst hergestellte Materialien und alle Personen haben zugestimmt.

Fall 5 Ein Lehrer erstellt eine Schul-Homepage. Er fotografiert mit einer Digitalkamera die Kollegen und setzt diese Bilder auf die Internet-Seiten. Die Lehrer haben vorher diesem Verfahren schriftlich zugestimmt, allerdings waren zwei Lehrer dagegen und haben nicht unterschrieben. Unrechtmäßig, denn zwei Kollegen haben nicht zugestimmt. Würde man die Daten und Bilder von diesen beiden Kollegen weglassen, so wäre die Darstellung rechtmäßig.

Fall 6 Ein Schüler fertigt für die Schülerzeitung einen Bericht vom Schulfest an. Er verwendet auch ein selbst gemachtes Foto des mit Menschen gefüllten Schulhofs, ohne um Erlaubnis zu fragen. Rechtmäßig, da die einzelne Person nur Beiwerk ist und es gerade nicht auf ihre individuelle Erkennung ankommt.

Fall 7 Sie möchten Ihren Unterricht mit einer Videokamera aufzeichnen, um die Stunde anschließend mit Ihrem Lerntandempartner zu analysieren. Da das Video nicht veröffentlicht wird, fragen Sie die Schüler nicht um Erlaubnis. Unrechtmäßig, die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen zustimmen.

Fall 8 Ein Lehrer erstellt zusammen mit Schülern eine Schul-Homepage. Sie nehmen dazu eigene Texte. Zur Illustration nehmen Sie Bilder und Fotos aus dem Internet, eine Angabe des Urhebers kann nicht erfolgen, da die Bilder nicht gekennzeichnet sind. Unrechtmäßig, denn es fehlt die Angabe der Autoren der Bilder. Das Urheberrecht ist ungeklärt.

Fall 9 Ein Lehrer brennt für seine Schüler eine CD mit einem Lern-Programm, für das die Schule eine Klassenraumlizenz hat. Dieses Programm sollen die Schüler als Hausaufgaben bearbeiten. Unrechtmäßig, da es nicht erlaubt ist, die Klassenraumlizenz an Schüler weiter zu geben. Dafür wäre eine Schullizenz erforderlich.

Fall 10 Ein Schüler fertigt ein Internet-Projekt über die Zeit des 2. Weltkriegs an. Dazu schreibt er selbst recherchierte Texte und übernimmt historische Fotos, nachdem er die Autoren um Erlaubnis gefragt hat. Er möchte auf die Gefahr durch rechtsradikalen Einfluss hinweisen. Zu diesem Zweck und zur Untermauerung seiner Meinung legt er einige Links auf Seiten mit rechtsradikalem und rassistischem Inhalt. Unrechtmäßig, da verbotene Links benutzt werden.

DANKE!