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> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen.

Transkript:

Beratung und Unterstützung 1 Wer kann sich an die Krebsliga wenden? Die Betroffenen? Die Angehörigen? Die Arbeitgeber? Die Gesundheitsfachleute? Die breite Öffentlichkeit?

Beratung und Unterstützung Die Krebsliga ist für alle Menschen da, 1 die von Krebs direkt und indirekt betroffen sind und geht gezielt auf deren Anliegen ein. Die Krebsliga unterstützt Betroffene und ihre Nächsten entlang des gesamten Patientenpfads, also auch nach einer abgeschlossenen Behandlung, wenn Fragen zum weiteren Lebensweg auftauchen. Zudem informiert und berät sie Gesundheitsfachleuchte. www.krebsliga.ch

Beratung und Unterstützung 2 Organisiert die Krebsliga Selbsthilfegruppen?

Beratung und Unterstützung Ja, die Krebsliga schafft mit verschiedenen Angeboten Raum für den Austausch 2 und für die gemeinschaftliche Selbsthilfe. Die Krebsliga bietet aber auch Kurse an in den Bereichen Bewegung, Wellness, Stressbewältigung, Selbsthypnose, Kunsttherapie, Yoga, Kochen usw. Erkundigen Sie sich bei der Krebsliga in Ihrer Region. www.krebsliga.ch

Krebs und Arbeit 3 Bin ich bei einer Krebserkrankung gegen Lohnausfall versichert?

Krebs und Arbeit Bei einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht das Risiko 3 eines Lohnausfalls. Wenn Sie angestellt sind, bezahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber den Lohn nur während einer begrenzten Zeit weiter. Diese richtet sich nach der Anzahl Ihrer Dienstjahre. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob und wie Sie gegen Lohnausfall versichert sind. Wenn Sie selbstständigerwerbend sind, entfällt Ihr Einkommen ganz. Mit einer privaten Taggeldversicherung gegen Lohnausfall kann eine Überbrückung gewährleistet werden. www.krebsliga.ch

Krebs und Arbeit 4 Verliere ich meine Arbeit, wenn ich Krebs habe? Wo erhalte ich Hilfe?

Krebs und Arbeit Wer krankheitsbedingt teilweise oder 4 ganz arbeitsunfähig ist, kann nicht fristlos entlassen werden. Im Gesetz (Obligationenrecht) sind die Sperrfristen festgelegt, während deren die oder der Angestellte vor einer Kündigung geschützt ist. Gewisse Gesamtarbeitsverträge sehen einen längeren Kündigungsschutz vor. Die Krebsliga berät Personen, die teilweise oder ganz arbeitsunfähig sind. www.krebsliga.ch

Krebs und Arbeit 5 Meine Krebsbehandlung ist abgeschlossen. Werde ich meine Arbeit wieder aufnehmen können?

Krebs und Arbeit Die Krebsliga unterstützt Betroffene bei 5 der Vorbereitung ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz und hilft dabei, die Bedürfnisse und Erwartungen zu klären. Je nach Bedarf können Treffen mit dem Arbeitgeber organisiert werden, um die bestmöglichen Lösungen anzustreben. www.krebsliga.ch

Krebs und Arbeit 6 Muss ich in einem Bewerbungsgespräch sagen, dass ich vor zwei Jahren eine Krebserkrankung hatte?

Krebs und Arbeit Nein, von sich aus müssen Sie Ihre 6 Erkrankung am Bewerbungsgespräch nicht erwähnen. Es sei denn, die Erkrankung schränkt Sie in der Ausübung der neuen Tätigkeit ein. Wenn Sie aber einen Gesundheitsfragebogen einer Versicherung (Krankentaggeld oder BVG) ausfüllen müssen, sind Sie verpflichtet, Ihre Erkrankung anzugeben. www.krebsliga.ch

Versicherungen / Kosten /Administratives 7 Die Krebserkrankung hat Auswirkungen auf mein Einkommen. Wer kann mir helfen?

Versicherungen / Kosten /Administratives Die Krebsliga unterstützt Sie als betroffene 7 Person bei verschiedenen administrativen Schritten, damit Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie einen Anspruch haben. Zum Beispiel: Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen, Einreichung eines Gesuchs an die Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung. In bestimmten Fällen kann sich die Krebsliga Ihrer Region auch finanziell an den krankheitsbedingten Kosten beteiligen. www.krebsliga.ch

Versicherungen / Kosten /Administratives 8 Habe ich bei einer Krebserkrankung einen Anspruch auf eine Unterstützung durch die Invalidenversicherung (IV)?

Versicherungen / Kosten /Administratives Die Früherfassung der Invalidenversicherung 8 (IV) dient dazu, die ersten Anzeichen einer möglichen Invalidität so früh wie möglich zu erkennen und angemessene Massnahmen zu ergreifen. Wenn eine angestellte Person während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig war oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufwies, so kann eine Früherfassung bei der IV erfolgen. Die reguläre Anmeldung bei der IV ermöglicht, die Zweckmässigkeit beruflicher Eingliederungsmassnahmen abzuklären. Die kantonale und regionale Krebsliga unterstützt die betroffenen Personen bei der Anmeldung zur Früherfassung bei der IV sowie den weiteren Verfahrensschritten. www.krebsliga.ch

Organisation 9 Die Krebsliga ist ein Kompetenzzentrum.

Organisation Die Krebsliga ist ein Verband und stellt 9 Fachpersonen zur Verfügung, die sich dafür einsetzen, damit weniger Menschen an Krebs erkranken, weniger Menschen an den Folgen von Krebs leiden und sterben, mehr Menschen geheilt und in allen Phasen entlang des Patientenpfads begleitet, betreut und unterstützt werden. Wir hören den Menschen zu, nehmen deren Anliegen ganzheitlich wahr und handeln partnerschaftlich, lösungsorientiert und vorausschauend. Wir sind gut vernetzt und arbeiten mit Bundes- und Kantonsstellen, verschiedenen Vereinen und dem Gesundheitsund Sozialsystem von Bund und Kantonen zusammen. www.krebsliga.ch