Ausbildung zur Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Halbjahreskonferenz Magdeburg, 08.06.2016 08.06.2016 Referat 43/Kinder 1
Umfang der Ausbildung am Lernort Kindertageseinrichtung Insgesamt mind. 2.400 Stunden Praxis in 3 Jahren. Jährlich durchschnittlich 800 Stunden Praxis. Derzeit in der Regel wöchentlich an 2 Tagen sowie zusätzlich in den Ferien (abzüglich Urlaub) praktische Ausbildung in der KiTa. Auch Elterninformationsveranstaltungen oder Elterngespräche am Abend, Feste am Wochenende o.ä. sind Teil der praktischen Ausbildung. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 2
Umfang der Ausbildung am Lernort Kindertageseinrichtung Der Musterausbildungsvertrag weist die gesamte praktische Ausbildungszeit von 2.400 Stunden aus. Die tatsächliche tägliche Arbeitszeit wird individuell festgelegt. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 3
Umfang der Ausbildung am Lernort Kindertageseinrichtung Bei der Gestaltung des individuellen Ausbildungsplans darauf achten, dass die praktische Gesamtausbildungszeit erreicht werden kann. Möglichst die Praxis über 3 Jahre gleichmäßig auf je 800 Stunden verteilen, um keine Fehlzeiten anzusammeln. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 4
Umgang mit Fehlzeiten am Lernort Kindertageseinrichtung Bei 8 Stunden täglich sowie ohne krankheitsbedingte Fehltage sind 800 Stunden jährlich ohne Probleme möglich. Bei weniger als 8 Stunden täglich ist ggf. ein Nachsteuern erforderlich, wenn 800 Stunden jährlich nicht erreicht werden. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 5
Umgang mit Fehlzeiten am Lernort Kindertageseinrichtung Bei Fehlzeiten in der praktischen Ausbildung am Ausbildungsort Kindertageseinrichtung gilt 3 BbS- VO (Fehlzeiten dürfen 10 % der Gesamtdauer der praktischen Ausbildung nicht überschreiten somit insgesamt maximal 240 Stunden). Die versäumten praktischen Ausbildungszeiten, die über 240 Zeitstunden im gesamten Bildungsgang hinausgehen, sind bis zur fachpraktischen Prüfung nachzuholen. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 6
Nachweis der Praxiseinsätze Die Kindertageseinrichtung muss einen korrekten schriftlichen Nachweis zur Erfüllung der erforderlichen 2.400 Stunden Praxis führen. Der Nachweis ist der Berufsfachschule nach Aufforderung vorzulegen. Er dient der Zulassung zur Abschlussprüfung. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 7
Organisation der Praxisphasen In den Kindertageseinrichtungen sind Praxisphasen in 3 Altersgruppen möglich: Kinder unter 3 Jahren, Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht, Schulkinder. Praxisphasen in mindestens 2 Altersgruppen sind Pflicht. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 8
Organisation der Praxisphasen Die Aufteilung der Stundenanteile erfolgt nach dem individuellen Ausbildungsplan. In 2 Altersgruppen sind jeweils 800 Stunden Pflicht. Die Aufteilung der weiteren 800 Stunden kann individuell gestaltet werden. Z.B.: 800 KK, 800 KG, 800 Hort oder 1.600 KG, 800 Hort oder 1.200 KK, 1.200 Hort oder 800 KK, 1.200 KG, 400 Hort o.ä. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 9
Wahl der Praxisphasen im Hinblick auf eine spätere Erzieherausbildung Hinweis für Schüler/innen, die im Anschluss an diese Ausbildung eine Erzieherausbildung und dafür die Anrechnung der bereits absolvierten praktischen Ausbildungszeiten anstreben: Im Rahmen der praktischen Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur Staatlich anerkannten Erzieherin sind zwei Arbeitsfelder zu absolvieren. Ein Arbeitsfeld muss mindestens 400 Stunden betragen. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 10
Wahl der Praxisphasen im Hinblick auf eine spätere Erzieherausbildung Die Arbeitsfelder bei der Erzieherausbildung sind: Kindertageseinrichtungen (Altersgruppe 0 bis 6 Jahre) und Kinder- und Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung oder Sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule (Hort) Altersgruppe 6-14 Jahre. Die Altersgruppen KK und KG bilden somit bei der Erzieherausbildung nur ein Arbeitsfeld ab! Somit sollten 400 Stunden im Hort absolviert werden. 08.06.2016 Referat 43/Kinder 11
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 08.06.2016 Referat 43/Kinder 12