LANDESAMT FÜR STEUERN Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17 56073 Koblenz Landesamt für Steuern - 56064 Koblenz Finanzämter Telefon:(0261) 4932-0 Telefax:(0261) 4932-36740 Poststelle@lfst.fin-rlp.de www.lfst-rlp.de 15.01.2016 Aktenzeichen Auflage Ansprechpartner/-in Telefon/Fax S 2233 A - St 31 1/St 31 5 Nur AIS Herr Müller (0261) 4932-36703 Frau Sorg 36698 Rundverfügung Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte; hier: Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau für das Wirtschaftsjahr 2014/2015 Anlage: - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Allgemeine Ertragslage 2.1 Obstbau 2.2 Gemüsebau 3 Betriebseinnahmen 4 Betriebsausgaben 5 Besonderer Anbau bei Gemüse- und Obstbau 6 Zur Anwendung der Richtwerte 7 Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen
1 Allgemeines Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber gemischter Betriebe (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2014 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2014/2015 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 30.12.2013 S 2233 A St 31 1, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist. In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2014/2015 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt. 2 Allgemeine Ertragslage 2.1 Obstbau Die Ernte des Wj. 2014/2015 war insgesamt durchschnittlich. Der gute Preis glich die geringe Erntemenge aus. Die roten Früchte hatten regional unter neuen Schädlingen (Kirschessigfliege) stark zu leiden. Der Freilanderdbeeranbau wird nach und nach durch Anbau in Folienhäusern abgelöst hier ist der zwei- bis dreifache Ertrag möglich. 2.2 Gemüsebau Die geringe Erntemenge bei mäßigen Preisen in der ersten Hälfte des Wirtschaftsjahres konnte im zweiten Halbjahr trotz guten Ernten bei guten Preisen nicht ausgeglichen werden. Die Spargelernte war zwar etwas geringer als im Vorjahr, konnte aber durch bessere Preise kompensiert werden. Die Erntesaison wurde früher beendet. 3 Betriebseinnahmen Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem mittleren Richtwert liegende gemittelte Werte. Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o. a. Rdvfg. vom 30.12.2013, Tz. 3.1 und 3.3. 4 Betriebsausgaben Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:
Obstbau 20 % Gemüsebau 42 % Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 4.2 der o. a. Rdvfg. vom 30.12.2013. 5 Besonderer Anbau beim Gemüse- und Obstbau Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen wie bisher mit 25 bis 35 %; bei Folienhäusern (z. B. Erdbeeren) mit 200 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der Anlage Gemüsebau ) mit 400 bis 500 % des Durchschnittswerts zu schätzen. 6 Zur Anwendung der Richtwerte Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 4.5 der o. a. Rdvfg. vom 30.12.2013). 7 Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen Die AfA für Wirtschaftsgüter (einschl. Dauerkulturen), die zum Betriebsvermögen des Obst- und Gemüsebaubetriebes gehören und die Aufwendungen nach 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG sind nur noch gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen. Hierzu sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der jeweiligen Dauerkultur grundsätzlich anhand der Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen. Im Auftrag Michael Spira Beglaubigt
Anlage 1 Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2014/2015 Obstart und Erziehungsform Erlöse je Baum oder Strauch Apfel 9 12 Aprikose 33 40 Birne 10 14 Mirabelle 21 36 Nuss 34 50 Pfirsich 40 46 Quitte 8 14 Sauerkirsche 8 16 Süßkirsche 27 44 Zwetschge und Pflaume 21 30 Holunder 20 23 Johannisbeere 13 19 Erlöse je Ar Erdbeere 400 500 Himbeere 500 900 Anmerkung: Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem mittleren Richtwert liegende gemittelte Werte.
Anlage 2 Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2014/2015 Gemüseart Blattgemüse Erlöse je Ar Rahmensätze Endiviensalat 120 160 Feldsalat 100 160 Kopfsalat 120 140 Bunter Salat 160 200 Radicchio 230 300 Spinat 30 50 Rucola 120 180 Mangold 230 280 Fruchtgemüse Erbsen 50 80 Kürbis 140 220 Stangenbohnen 100 200 Tomaten 290 320 Zucchini 170 260 Gurken 80 120 Dicke Bohnen 150 200 Kohlgemüse Blumenkohl 100 140 Chinakohl 170 200 Kohlrabi 120 160 Rotkohl 150 180 Weißkohl 170 200 Wirsing 170 200 Grünkohl 100 140
Gemüseart Erlöse je Ar Rahmensätze Wurzelgemüse Karotten, Möhren 120 200 Radies 120 180 Rettich 130 150 Rote Rüben 40 80 Weiße Rüben 50 100 Würzgemüse Lauch 220 280 Sellerie 200 230 Bleichsellerie 120 150 Zwiebeln 90 140 Bundzwiebeln 110 150 Fenchel 100 120 Mehrjährige Gemüse Rhabarber 100 160 Spargel 320 450 Gewürzpflanzen Basilikum 200 250 Dill 200 250 Petersilie 140 180 Sauerampfer 250 300 Pimpinelle 200 250 Kresse 300 350 Anmerkung: Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem mittleren Richtwert liegende gemittelte Werte.