Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Gesellschaftliche oder familiäre Pflicht?

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Transkript:

Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Gesellschaftliche oder familiäre Pflicht? Europäisches Forum für evidenzbasierte Gesundheitsförderung und Prävention (EUFEP) 2017 Claudia Wiesemann Ethik und Geschichte der Medizin Universitätsmedizin Göttingen

Staatliches Verbot, in Autos zu rauchen? http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/zigaretten-aerztefordern-rauchverbot-im-auto-mit-kindern-a-1056264.html http://www.bbc.com/news/health-31310685

Sollen schwer übergewichtige Kinder aus ihren Familien genommen werden? http://www.nbcnews.com/id/46076745/ns/technology_and_science-science/t/should-parents-lose-custody-super-obese-kids/

Themen Eltern und Staat: Wer hat welche Pflichten und warum? Kindeswohl: ein multiperspektivischer Ansatz Ethische Maßgaben für ein Eingreifen in die Eltern-Kind-Beziehung

Pflichten von Eltern und Staat Wer hat Pflichten? Warum? Eltern Verantwortung für die individuelle Existenz des Kindes [Es ist eine] ganz richtige und auch nothwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, Verantwortung wodurch wir eine Person ohne Staat für Ausgleich ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt und von gesellschaftlicher Eltern nun auch eine eigenmächtig in sie herüber gebracht haben; für welche That auf den Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Ungleichheit Kräften ist, mit diesem ihrem Zustande zufrieden zu machen. I. Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. S. 281

Pflichten von Eltern und Staat Wer hat Pflichten? Warum? Eltern Verantwortung für die individuelle Existenz des Kindes Staat Verantwortung für Ausgleich von gesellschaftlicher Ungleichheit

Staatliche Pflichten gegenüber Kindern: UN-Kinderrechtskonvention Artikel 24: Gesundheitsvorsorge (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. (2) Die Vertragsstaaten treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern; b) sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird; c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen

Staatliche Pflichten gegenüber Kindern: Foto: Wikimedia Commons, Wolfgang H. Wögerer, Wien UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3: Wohl des Kindes (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl (2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.

Kindeswohl: multiperspektivischer Ansatz Objektive Interessen Wachstum Gesundheit Bildung Subjektive Interessen Persönliche Zuwendung Respekt Vertrauensvolle Beziehungen Zukünftige Interessen Überleben Selbstbestimmung Selbstvertrauen

Kindeswohl Person-zentriert Menschenwürde-basiert Bildquellen: Wikimedia Commons

Leitfragen: Wann darf die elterliche Entscheidung übergangen werden? Are the parents placing their child at significant risk or serious harm? Is the harm imminent? Is the intervention of proven efficacy? Is their no option less intrusive to parental authority? Would most parents agree that the state intervention was reasonable? D. Diekema: Parental refusals of medical treatment. Theoretical Medicine and Bioethics (2004) 25: 243 Wird das Kind als individuelle Person mit Menschenwürde respektiert?

Alternativen zum direkten Eingriff in die Eltern-Kind-Beziehung Informations- und Aufklärungskampagnen Verbot schlechter Anreize (etwa von Tabakwerbung) Vorbildcharakter staatlicher Institutionen Nudging Opt-out Modelle Positive Anreize Urinal mit Fliege als Zielobjekt, Foto: S. Bellini

Nuffield Council (UK): Intervention Ladder (2007) 2007 http://nuffieldbioethics. org/wpcontent/uploads/2014/0 7/Public-health-ethicalissues.pdf

Ethische Maßgaben für ein Eingreifen in die Eltern-Kind-Beziehung Ziel: Ausgleich schwerwiegender Ungleichheit für das Kind Prinzipien Outcomeorientiert Personenzentriert Gesamtnutzen >> Gesamtschaden Umschrieben und proportional Orientiert an Menschenwürde des Kindes Erweiterter Kindeswohlbegriff Objektive Interessen Subjektive Interessen Effektiv und evaluiert Evaluierung der Kindsperspektive Zukünftige Interessen Alternativlos

Vielen Dank! Weiterführende Literatur: Dettenborn H. Kindeswohl und Kindeswille. Psychologische und rechtliche Aspekte. 3 ed. München: Ernst Reinhardt; 2010. Diekema DS. Revisiting the Best Interest Standard: Uses and Misuses. J Clin Eth 2011; 22:128-133. Diekema DS: Parental refusals of medical treatment. Theoretical Medicine and Bioethics 2004; 25: 243. Schickhardt C. Kinderethik. Der moralische Status und die Rechte der Kinder. Münster: Mentis; 2012. Wapler F. Kinderrechte und Kindeswohl: Eine Untersuchung zum Status des Kindes im Öffentlichen Recht. Tübingen: Mohr Siebeck; 2015. Wiesemann C. Ethik in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin. In: Marckmann G, Hrsg. Praxisbuch Ethik in der Medizin. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2015. 313-325. Wiesemann C, Peters S. Der Konflikt zwischen Kindeswohl und Kindeswille. Niedersächsisches Ärzteblatt 2015; 88:23-25. Wiesemann C, Peters S. Kindeswohl und Kindeswille in der Medizin. Eine ethische Analyse. frühe kindheit 2013; 23(6):22-29. Wiesemann C. Moral Equality, Bioethics, and the Child. Springer; 2016.