Förderfähige Maßnahmen für Unternehmen

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Transkript:

Förderfähige Maßnahmen für Unternehmen Ziel/ Maßnahme Fördergegenstand Fördersatz Höchstbetrag Besondere Zuwendungskriterien 1/2 Unterstützung von Unternehmen bei Unternehmensnachfolge, Diversifizierung (Erschließung weiterer Einkommenszweige in der Landwirtschaft) durch Erhaltung und Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden oder deren Betriebs- und Erschließungsflächen zur gewerblichen Nutzung 2/2 Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und Marketingmaßnahmen innerhalb der Region, Unterstützung regionalübergreifender Tourismusprojekte max. 50 % 100 T - Förderfähig sind nur kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 AK) des produzierenden Gewerbes, Grundversorgung, Landwirtschaft. - Betriebs- und Erschließungsflächen dürfen max. 25 % der zuwendungsfähigen Kosten umfassen - Nutzungs- und Betriebskonzept erforderlich, Kostenangebot/ Kostenberechnung nach DIN 276, Aussagen zur Nachhaltigkeit, Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, Plausibilität des Geschäftsmodells - bei Unternehmen der Grundversorgung mind. 50% örtlicher oder regionaler Absatz nicht förderfähig sind: - Architekten- und Ingenieurleistungen max. 80 % 20 T - Stellungnahme des Tourismusverbandes zur Vereinbarkeit mit überregionalem Tourismuskonzept erforderlich

2/3 Schaffung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur einschließlich innovativer Beherbergungsangebote max. 65 % 400 T Beherbergung 50 T - Stellungnahme des Tourismusverbandes zur Vereinbarkeit mit überregionalem Tourismuskonzept erforderlich - Bei kleiner touristischer Infrastruktur ist die Schaffung neuer Gebäude in geringem Umfang förderfähig, soweit sie funktional unabdingbar ist. - Bei Maßnahmen zur Erweiterung/ Umnutzung von Beherbergungskapazitäten Qualitätsnachweis durch DEHOGA bzw. Tourismusverband erforderlich (Zertifikat, Bescheinigung, Urkunde) zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards (mind. 3 Sterne) - Verpflichtungserklärung, dass mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist die Qualitätsstandards gewährleistet bleiben - Geschäftsplan erforderlich, wenn Maßnahme im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt - - Jugendherbergen, Go-Kart-Bahnen, Kegel- und Bowlingbahnen, Fitnesscenter, Golf- und Tennisplätze, Ausstellungen und Museen, Gaststätten, Bars, Diskotheken, Frei- und Hallenbäder, Eisenbahnen, investive Maßnahmen zum Bau von Radwegen - bauliche Maßnahmen für selbst genutzte oder dauerhaft vermietete Räume 3/1 Rückbau von baulichen Anlagen, Unterstützung der Nachnutzung der Flächen oder der 30% + 5 % bei Renaturierung 100 T - Vorlage eines Nutzungskonzeptes bei Folgenutzung der Fläche erforderlich

Renaturierung 3/3 Um- und Wiedernutzung von spätestens zur Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde leerstehenden oder teilweise leerstehenden Gebäuden für Wohn- und gewerbliche Zwecke sowie für Einrichtungen der Nah- und Grundversorgung max. 30 % max. 35 % Grundversorgung 100 T * - bei Unternehmen Nutzungs- und Betriebskonzept erforderlich, Plausibilität des Geschäftsmodells, Aussagen zur Nachhaltigkeit, Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, bei Neugründung von Unternehmen Stellungnahme der zuständigen Kammer - bei Unternehmen der Grundversorgung mind. 50% örtlicher oder regionaler Absatz - Bei teilweise leerstehenden Gebäuden ist nur der leerstehende Teil förderfähig. - Einrichtungen der Nah- und Grundversorgung über 800 m² Gesamthandelsfläche, wobei nicht öffentlich zugängliche Flächen, wie Flur, Lagerflächen, Büround Sozialräume unberücksichtigt bleiben - Wohnraum zur Vermietung und Verpachtung (außer für Familienangehörige - Mehrgenerationswohnen) - alleiniger Dachgeschossausbau - Umnutzung, wenn sich auf Grundstück Wohnhaus befindet, das bezogen werden könnte bzw. die Sanierung weniger aufwändig wäre - bei Wohnnutzung, Gebäude die nach 1945 errichtet wurden (außer denkmalgeschützte Gebäude) * Bei der Einreichung mehrerer Anträge für verschiedene Nutzungen an einem Gebäude beträgt der Höchstbetrag jeweils 100 T pro Antrag.

4/3 Schaffung von altersgerechten oder behindertengerechten Mietwohnungen, Seniorenbetreuung max. 30 % 100 T - Vorlage eines Nutzungskonzeptes ist erforderlich - Geschäftsplan erforderlich, wenn Maßnahme im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt - Beachtung der DIN 18040-2 barrierefreies Bauen von Wohnungen - Einhaltung der EnEV bei Modernisierung oder Um- /Wiedernutzung - Fahrzeuge und mobile Ausstattung der Einrichtungen 5/1 Unterstützung von Maßnahmen an kommunalen und privaten Gewässern, bei denen ein öffentliches Interesse besteht z.b. Hochwasserschutz, Brandschutz, Unterstützung von Maßnahmen zur Sicherung erosionsgefährdeter Flächen, z.b.: Errichtung baulicher Anlagen zum Schutz von Ortslagen vor wild abfließendem Wasser max. 65% 100 T - Die Maßnahmen dürfen bestehenden Hochwasserschutz-konzepten und deren Zielen nicht widersprechen und müssen wasserrechtlich erlaubt sein. Die Prüfung obliegt den zuständigen Wasserbehörden. Die Erlaubnis oder Bescheinigung der Genehmigungsfreiheit für die Maßnahme ist mit der Antragstellung einzureichen. Das öffentliche Interesse der Maßnahme ist durch die zuständige Kommune zu bestätigen. - Maßnahmen an Gewässern 1. Ordnung Bitte beachten Sie: Bei Durchführung von Vorhaben im Rahmen der LES werden Zuwendungen unter 5000 nicht gewährt.

Allgemeine Kriterien für investive Maßnahmen - Einschränkungen beim Fördersatz/ Förderhöhe für Unternehmen können sich aus dem Beihilferecht ergeben - Sanierung, Wiedernutzung oder Umnutzung ist zuwendungsfähig, wenn die Gebäudestruktur teilweise erhalten bleibt und keine wesentlichen Änderungen an der Kubatur erfolgen (Bestätigung durch Bauvorlageberechtigten) - Zuwendungen für Baumaßnahmen dürfen nur dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten gewährt werden (bei Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Grundversorgungsnetzen und Beschilderungen ist der Nachweis der Verfügungsberechtigung oder dauerhaften rechtlichen Sicherung ausreichend) - Außenanlagen, die direkt in Verbindung mit der Maßnahme stehen und zur Erreichung des Zuwendungszweckes erforderlich sind, sind als untergeordneter Bestandteil zuwendungsfähig, dürfen aber maximal 25% der zuwendungsfähigen Kosten umfassen - eine Förderung kann auch dann erfolgen, wenn Teile des Gebäudes in Nutzung sind - bei Modernisierung, Um- und Wiedernutzung oder Neubau ist die Einhaltung der EnEv nachzuweisen - Erwerb von Grundstücken und Gebäuden - Kauf oder Leasingkauf neuer Maschinen und Anlagen