Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung Aktuelle Entwicklungen und KV Nordrhein, 2. September 2015 Klaus Balke, KBV, Abteilung Flexible Versorgungsformen und Patientenorientierung Stand: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 2 von 14 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Menschen mit Behinderungen erhalten den gleichen Schutz wie Menschen ohne Behinderungen. Im Zentrum steht das Recht auf Gleichbehandlung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Zur Umsetzung der Konvention hat die Bundesregierung einen Aktionsplan erarbeitet und am 15. Juni 2011 verabschiedet. Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK Alle Menschen mit Behinderungen sollen einen uneingeschränkten barrierefreien Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und Gesundheitsdienstleistungen haben. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern und der Ärzteschaft ein Gesamtkonzept entwickeln, das dazu beiträgt, einen barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken zu gewährleisten. Ziel ist die Beseitigung nicht nur baulicher Barrieren, sondern auch kommunikativer Barrieren, auf die blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen stoßen. Ziel ist, in den nächsten zehn Jahren eine ausreichende Zahl an Arztpraxen barrierefrei zugänglich zu machen. (BMAS, Aktionsplan Barrierefreiheit)
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 3 von 14 Ausbau der barrierefreien Arzt- und Klinikauskunft & Internetwerkzeuge für Ärzte zu den Erfordernissen der Barrierefreiheit in ihren Praxen Auf der BMAS-Webseite www.einfachteilhaben.de bietet der Arzt- und Klinikfinder umfangreiche Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen und Kliniken. Das BMAS wird gemeinsam mit der Stiftung Gesundheit am Ausbau und der Weiterentwicklung des Angebotes auf www.einfach-teilhaben.de arbeiten. Entwicklung und Bereitstellung eines ITgestützten Werkzeugs, das Ärzte und Ärztinnen schon bei der Praxis-Planung im Zuge der Neu-Niederlassung, der Praxisverlegung oder auch bei Umbau- Arbeiten unterstützt, die Erfordernisse der Barrierefreiheit auf einfache Weise umzusetzen. (BMAS, Aktionsplan Barrierefreiheit) Sensibilisierung des medizinischen Personals für die Belange behinderter Menschen Die Belange behinderter Patienten sowie insbesondere auch behinderter Patientinnen müssen in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen im Gesundheitsbereich tätigen medizinischen, therapeutischen u. a. Berufsgruppen verstärkt berücksichtigt werden. Daher wird das BMAS gemeinsam mit dem BMG, der Bundesärztekammer und den Verbänden behinderter Menschen ein Konzept zur Sensibilisierung des medizinischen Personals für die Belange behinderter Frauen und Männer erarbeiten und umsetzen. (BMAS, Aktionsplan Barrierefreiheit) Evaluierung der Maßnahmen durch Prognos und Weiterentwicklung und Fortschreibung des Kataloges im 4. Quartal 2015
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 4 von 14 I. Recherche zu barrierefreien Arztpraxen keine systematischen Daten über die Anzahl barrierefreier Arztpraxen vorhanden umfangreiche KBV-Abfrage im Sommer 2011 bei den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Daten in den KVen beruhen auf freiwilligen Angaben der Ärzte und Psychotherapeuten sowie unterschiedlichen Definitionen von Barrierefreiheit barrierefrei = rollstuhlgerechter Zugang ebenerdig mit Fahrstuhl erreichbar mit Rampe erreichbar
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 5 von 14 II. Recherche zu barrierefreien Arztpraxen sehr heterogene Resultate; Angaben schwankten zwischen ca. 6% und über 90% je nach KV Zahlen waren nicht belastbar daher keine aktive Nutzung Aus den Zahlen zeichnete sich (2011) das Bild, dass vermutlich zwischen 10% und 20% der Praxen rollstuhlgerecht erreichbar sind. Ergebnis KBV-Versichertenbefragung 2011 & 2014: 69% bzw. 70% der Befragten gaben an, die zuletzt besuchte Praxis sei barrierefrei zugänglich gewesen.
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 6 von 14 I. Konsequenzen Aufnahme des Themas Barrierefreiheit als freiwillige Angabe in das Bundesarztregister nach regionaler Definition der KV in Analogie nach der DIN-Norm 18040-1 bauliche Barrieren visuelle Barrieren Probleme keine Einheitlichkeit keine Verpflichtung keine Kontrolle
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 7 von 14 II. Konsequenzen Expertise zum barrierefreien Umbau von Bestandspraxen drei Haus- und Facharztpraxen in Baden- Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt Architektin (Expertin für barrierefreies Bauen) Ergebnis: sehr hohes Finanzierungsvolumen (zumeist sechsstellige Summen erforderlich)
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 8 von 14 III. Konsequenzen Gemeinsame politische Forderung nach einem KfW- Förderprogramm Barrierearme Praxis in Analogie zu KfW- Programmen Altersgerecht Umbauen und Barrierearme Stadt Postive politische Resonanz
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 9 von 14 IV. Konsequenzen Gemeinsame Veranstaltung von BZÄK, BÄK, KZBV und KBV zum Thema Barrieren abbauen im September 2013 Werbung für KfW-Programm Vorstellung von Initiativen und Projekten der ärztlichen Selbstverwaltung Ziel: Sensibilisierung für eine barrierearme medizinische Versorgung
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 10 von 14 V. Konsequenzen Entwicklung Broschüre Barrieren abbauen Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis positive Sensibilisierung (Motto: Jeder kann etwas tun ) Praxisbeispiele: Vertragsärzte berichten aus der Praxis für die Praxis praktische Hilfestellung bei der Umsetzung auch niederschwelliger Maßnahmen
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 11 von 14 VI. Handbuch Qualitätszirkel Entwicklung des Qualitätszirkel-Handbuchs Barrieren identifizieren auf dem Weg zur barrierearmen Praxis Ziele: Schärfung des Blicks für bestehende Barrieren baulicher und kommunikativer Form Vermittlung von Kenntnissen zum Abbau von Barrieren mit angemessenem Aufwand
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 12 von 14 Exkurs: Maßnahmen des G-BA zum Thema Barrierefreiheit in der Bedarfsplanungs-Richtlinie G-BA Beschluss vom 17. Dezember 2012 Als Begründung für regionale Abweichungen der Bedarfsplanung kann explizit das Thema Barrierefreiheit genutzt werden. ( 2) Bei Neuzulassungen ist die Frage der Barrierefreiheit besonders zu beachten. ( 4) Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern ist Barrierefreiheit ein mögliches Auswahlkriterium. ( 26) G-BA Beschluss vom 20. August 2015 Bei der Bewertung der Versorgungslage (ambulant und stationär) im Bedarfsplan ist auf das Thema Barrierefreiheit gesondert einzugehen. (Anlage 2.1)
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung KV Nordrhein 02.09.2015 Seite 13 von 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!