Was sich für (ehemalige) Zeitsoldaten mit dem Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz alles ändert.
Inhalt 1. Anwendung 2. Wegfall Hinzuverdienstgrenze 3. Verbesserte Nachversicherung 4. Anwendung neuer BFD-Ansprüche 5. Förderung für SaZ20+ 6. Quellen
Anwendung Das BwAttraktStGtrat am 23. Mai 2015 in Kraft. Mit Unterschrift des Bundespräsidenten am 22.05.2015 und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat das BwAttraktStG am 23.05.2015 offiziell in Kraft. Das Datum zur Anwendung einzelner Regelungen ist teilweise unterschiedlich. Bei der Anwendung neuer Ansprüche auf alte SaZ gab es teilweise Übergangsregelungen. Für mehr Details nehmen Sie bei Bedarf direkten Kontakt zu Ihrem Personalführer bzw. Ihrer personalbearbeitenden Stelle auf.
Wegfall der Hinzuverdienstgrenze Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Erwerbseinkommen nach DZE Folgende Änderungen gelten nur für Soldaten, die VOR dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden bzw. für alle alten SaZ: o Uneingeschränkter Hinzuverdienst von Erwerbseinkommen(z.B. Arbeitslohn etc.) zu den Übergangsgebührnissen möglich o Einkommen aus geförderten Bildungsmaßnahmenführen bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze zur Kürzung der Übergangsgebührnisse um 15% o Anwendung der Regelung ab 01.06.2015
Wegfall der Hinzuverdienstgrenze Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Erwerbseinkommen nach DZE FolgendeÄnderungengeltennurfürSoldaten,die ABdem26.Juli2012zum SaZ ernannt wurden bzw. für alle neuen SaZ: o Uneingeschränkter Hinzuverdienst von Erwerbseinkommen(z.B. Arbeitslohn etc.) zu den Übergangsgebührnissen möglich o Einkommen aus geförderter Bildungsmaßnahme(z.B. Azubi-Gehalt) wird 1:1 auf den Bildungszuschuss (25% der Übergangsgebührnisse) angerechnet und führt zur Kürzung o Anwendung der Regelung ab 01.06.2015
Verbesserte Nachversicherung 20%-igeErhöhung der Bemessungsgrundlage für Entgeltpunkte im Rahmen der Rentennachversicherung Beitragsbemessungsgrundlage für Entgeltpunkte zur Nachversicherung in der RentenkassenachDZEwirdum20%erhöht Steigende Rentenansprüche mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Höhere Rentennachversicherung gilt nur für SaZ mit DZE ab 1. Januar 2016. Alle Soldaten mit DZE vor dem 31. Dezember 2015 profitieren NICHT von der Erhöhung. Für SaZ mit DZE genau am 31. Dezember 2015 gilt die Erhöhung der Rentennachversicherung im Rahmen einer Ausnahmeregelung.
Anwendung neuer BFD-Ansprüche Neue Berufsförderungs- und Dienstzeitversorgungsansprüche auch für alte SaZ Folgende Änderungen gelten nur für Soldaten, die VOR dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden bzw. für alle alte SaZ: o Wenn eine Weiterverpflichtung als SaZ ab dem 23.05.2015 erfolgt, führt die Verlängerung der Dienstzeit automatisch zur Anwendung neuer Berufsförderungsund Dienstzeitversorgungsansprüche gemäß Soldatenversorgungsgesetz(SVG) o Auf Antrag auch für alle alten SaZ 6 und länger möglich, sofern ein Interesse der Bundeswehr besteht(s.g. Wandeloption)- Weiterverwendung muss zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich sein
Anwendung neuer BFD-Ansprüche Ausweitung der Förderansprüche für SaZ 20+ möglich Bei SaZ 20 und mehr: Ausweitung der Förderansprüche für Maßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung um maximal 6 Monate: o Zum Zweck der beruflichen Wiedereingliederung, und o Wenn Ansprüche auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung bereits ausgeschöpft sind Für den Bewilligungszeitraum können bis zu 6 Monate weiter Übergangsgebührnisse gezahlt werden
Quellen Alle Angaben ohne Gewähr Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz vom 23.05.2015 Soldatenversorgungsgesetz(SVG)- Fassung vom 16.09.2009 und 28.08.2013 Beschlussempfehlung u. Bericht des Verteidigungsausschuss (12. Ausschuss) vom 25.02.2015
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