Ärztliche Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen

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AOK LKK BKK IKK VdAK AEV Knapp. Name, Vorname des Kindes Geb.am Verordnung für sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen nach 43 Abs. 2 SGB V Kassen Nr. Versicherten Nr. Status Vertragsarzt Nr. VK gültig bis Ärztliche Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen Stat. KH-Behandlung seit: (voraussichtlich) bis: Stat. Rehabilitation seit: (voraussichtlich) bis: Leistungsbegründende Diagnose (ICD-10-Schlüssel): Nebendiagnose: Operationen: Anzahl der verordneten Nachsorgeeinheiten (mind. 6): Im Zeitraum: von bis Art der verordneten Nachsorgelmaßnahmen: Analyse des Versorgungsbedarfs/Vorbereitung ja nein Koordinierung der verordneten Leistungen ja nein Anleitung und Motivierung zur Inanspruchnahme der verordneten Leistungen ja nein Liegt eine Krankheit im Finalstadium vor? ja nein Hinweis: Bei Vorliegen einer Krankheit im Finalstadium wird ein erhöhter Bedarf an Koordination komplexer Interventionen sowie von Motivierung und Unterstützung der Angehörigen eines sterbenden Kindes vorausgesetzt. Aus diesem Grund entfallen die nachfolgenden Angaben. 1

Es liegen folgende Strukturschädigungen vor, die durch Interventionen zu ersetzen oder durch unterstützende Maßnahmen zu kompensieren sind: Körperstruktur Herz-/Kreislaufsystem KM-/Immunsystem Atmungssystem Verdauungs-/Stoffwechselsystem Stütz- und Bewegungsapparat Strukturersatz Implantation shilfen Sonden Katheter (Broviac, Port) Es liegen folgende Funktionsschädigungen vor, die durch Interventionen zu ersetzen oder durch unterstützende Maßnahmen zu kompensieren sind: Körperfunktion Funktionsersatz Bewusstsein Kombination von: Sonden Monitoring Herzfunktion Kombination von: Monitoring (Alarmfunktion) Impl. Pumpen Blut-/Immunsystem KM-Ersatz Antibiotika Atmungssystem Kombination von: Monitoring Spez. Atemmuskulatur Nahrungsaufnahme Kombination von: Sonden Fazio-orale Therapie Muskelkraft Lagerungshilfen Mobilitätshilfen Es liegen folgende Beeinträchtigungen altersentsprechender Aktivitäten / Teilhabe vor: Mobilität ja nein Selbstversorgung ja nein Kindergartenbesuch ja nein Schulbesuch ja nein

Soziale Kontakte zu Gleichaltrigen ja nein Familienbeziehungen aufbauen und aufrecht erhalten ja nein Sonstige ja nein Wenn ja, welche Voraussichtlich erforderliche Behandlungen / notwendigen Interventionen (zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem stationären Aufenthalt bzw. der Antragstellung durch den Vertragsarzt) aufgrund derer die Inanspruchnahme von sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen notwendig erscheint: Häusliche Krankenpflege Heilmittel Ergotherapie Logopädie Fazio-orale Therapie Leistungen der Pflegeversicherung Monitoring parenterale Medikation parenterale Ernährung Sonstiges (z.b. implantierte Pumpen, Sonden, Katheter, Lagerungs-/Mobilitätshilfen) Psychologische Betreuung

Sind die notwendigen Interventionen am Wohnort unter erheblich erschwerten Bedingungen zugänglich? ja nein Ist eine familiäre Überforderung mit der Versorgungsaufgabe zu erwarten? ja nein Ist eine sehr zeitaufwendige Koordination der Leistungen erforderlich? ja nein Ist eine Anleitung und Motivierung zur Inanspruchnahme der Leistungen erforderlich? ja nein Ist die ambulante Versorgung ohne die Inanspruchnahme der Leistung sichergestellt? ja nein Ist eine Verkürzung eines stationären Krankenhausaufenthaltes oder einer stationären Rehabilitation nur durch die Inanspruchnahme der Leistung zu erwarten? ja nein Welche Probleme ergeben sich voraussichtlich bei der Sicherstellung der häuslichen Versorgung? Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes Antrag Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen werden beantragt und sollen bei dem folgenden Leistungserbringer erbracht werden Name und Anschrift der Einrichtung Unterschrift des(r) Erziehungsberechtigten

Erklärung der Krankenkasse zur Kostenübernahme bzw. -beteiligung Die Krankenkasse trägt die Kosten der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen in Höhe von pro Nachsorgeeinheit innerhalb von Wochen für insgesamt sozialmedizinische Nachsorgeeinheiten für die Leistungen: Analyse des Versorgungsbedarfs/Vorbereitung ja nein Koordinierung der verordneten Leistungen ja nein Anleitung und Motivierung zur Inanspruchnahme der verordneten Leistungen ja nein bei folgendem Leistungserbringer: Name und Anschrift der Einrichtung Mit den übernommenen Kosten sind alle Ansprüche gegenüber der Krankenkasse abgegolten. Stempel der Krankenkasse/Unterschrift Diese Erklärung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Leistungsanspruch gegenüber unserer Krankenkasse weiter besteht. G:\PraeventionReha.VST/Nachsorge/Sozialmedizinische Nachsorge/Rahmenvereinbarung: Endfassung Rahmenvereinbarung Stand 02052005.doc