Wir bekommen ein Kind Informationen zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und sonstigen Familienförderungen Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2016-04
Inhaltsverzeichnis Wochengeld/Betriebshilfe... 3 Kinderbetreuungsgeld (KBG)... 4 Beihilfe zum KBG... 6 Familienbeihilfe - Finanzamt... 6 Mutter-Kind-Zuschuss Land OÖ... 6 Kinderbetreuungsbonus Land OÖ... 7 Zuschuss für Familienurlaub Land OÖ... 7 Checkliste: Wir bekommen ein Kind... 8 Wir bekommen ein Kind 2/8
Wochengeld/Betriebshilfe Gebührt für die letzten 8 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, den Tag der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (Verlängerung bei Früh- Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten). Sozialversicherungsanstalt der Bauern Anspruchsberechtigte Betriebsführerinnen, hauptberuflich beschäftigte Ehegattinnen hauptberufliche beschäftigte Töchter Mutterschaftsbetriebshilfe Max. 48,42 Euro täglich Abwicklung über Maschinenring Wochengeld 52,69 Euro täglich Antragstellung bei SVB, bei Einsatz von selbst organisierter Aushilfe Ein Wechsel von Wochengeld und Betriebshilfe ist möglich Gebietskrankenkasse Anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen Bezieherinnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Bezieherinnen von KBG unter best. Voraussetzungen Wir bekommen ein Kind 3/8
Wochengeld Höhe Vollständiger Ersatz des Nettoeinkommens in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist Bei Bezieherinnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe = Letztbezug + 80% Zuschlag Bei Beziehern von pauschalem KBG = 14,53 + 80% Bei Bezieherinnen von einkommensabhängigem KBG = tgl KBG + 25% Zuschlag Mehrfachversicherung Bei Mehrfachversicherten können Mutterschaftsleistungen sowohl bei GKK als auch bei SVB beantragt werden. Vorsicht: Wird während des Mutterschutzes eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen, so kann es zu einer Kürzung des Wochengeldbezuges bei der GKK kommen! Kinderbetreuungsgeld (KBG) Anspruchsvoraussetzungen Familienbeihilfenbezug Gemeinsamer Haushalt mit Kind Durchführung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen Unterschreiten der Zuverdienstgrenze Vorhergehende Erwerbstätigkeit ist nicht Voraussetzung. Das KBG kann auch bei Mehrfachversicherten nur einmal bei einem KV-Träger (GKK oder SVB) beantragt werden. Das Kinderbetreuungsgeld gebührt ab der Geburt und ruht während dem Bezug von Wochengeld. Wird statt dem Wochengeld Betriebshilfe in Anspruch genommen oder besteht Wir bekommen ein Kind 4/8
kein Anspruch auf Wochengeld, gebührt das KBG ab Geburt. Varianten - Höhe Pauschalvariante 1: 30 Monate ca 436 pro Monat = 13.080 (+6 Monate anderer Elternteil möglich) Pauschalvariante 2: 20 Monate ca. 624 pro Monat = 12.480 (+4 Monate anderer Elternteil möglich) Pauschalvariante 3: 15 Monate ca. 800 pro Monat = 12.000 (+3 Monate anderer Elternteil möglich) Pauschalvariante 4: 12 Monate ca. 1.000 pro Monat = 12.000 (+2 Monate anderer Elternteil möglich Einkommensabhängige Variante: 12 Monate max. 80% des letzten Nettoeinkommens = mind. 12.000 max. 24.000 (+2 Monate anderer Elternteil möglich) Beachte: Während WG-Bezug ruht KBG bei allen Varianten! Zuverdienstgrenze Pauschale Varianten: 16.200 pro Jahr Einkommensabhängiges KBG: 6.400 (ab 2014) pro Jahr Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte auf Land- und Forstwirtschaft werden bei der Zuverdienstgrenze berücksichtigt. Sonstige Einkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nicht einzurechnen. Zur Berechnung der Zuverdienstgrenze siehe Folder Kinderbetreuungsgeld und www.sozialversicherung.at/kbgonlinerechner. Bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze ist der Überschreitungsbetrag an den KV-träger zurückzuzahlen. Wir bekommen ein Kind 5/8
Beihilfe zum KBG Anspruchsvoraussetzungen Pauschale KBG-Variante wurde beantragt Zuverdienstgrenze für Bezieherin 6.400 (ab 2014) Zuverdienstgrenze für Partner im selben Haushalt 16.200 Höhe 180 pro Monat für max. 1 Jahr Antragstellung: SVB, GKK etc Familienbeihilfe - Finanzamt Anspruch haben Eltern, die öst. Staatsbürger sind und einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Österreich haben und deren Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet liegt. Die Beihilfe ist beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen (ab Mai 2015 antragslos) und gebührt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (Weitergewährung bei Schul- und Berufsausbildung möglich). Höhe Ab Geburt Ab 3 Jahren Ab 10 Jahren Ab 19 Jahren 111,80 pro Monat 119,60 pro Monat 138,80 pro Monat 162,00 pro Monat Bei mehreren Kindern erhöht sich die FB um die Geschwisterstaffelung. Mutter-Kind-Zuschuss Land OÖ Der Mutter-Kind-Zuschuss beträgt 370 Euro insgesamt, der in zwei Teilbeträgen zu je 185 Euro ausbezahlt wird. Der 1. Teil wird mit Vollendung des Wir bekommen ein Kind 6/8
2. Lebensjahres des Kindes, der 2. Teil mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung überwiesen. Kinderbetreuungsbonus Land OÖ Für jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen, können den Kinderbetreuungsbonus mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres beantragen. Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind 700 Euro. Zuschuss für Familienurlaub Land OÖ Gefördert werden Familien und alleinstehende Elternteile mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, mit zwei Kindern, wenn für eines die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sofern der Antragsteller mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt. Es wird ein Zuschuss für einen gemeinsamen Urlaub in einem Urlaubsort in Österreich gewährt. Die Urlaubsdauer ist mit 7 bis 14 Tage festgelegt. Das Familieneinkommen wird berücksichtigt. Wir bekommen ein Kind 7/8
Checkliste: Wir bekommen ein Kind 1. Gibt es einen Anspruch auf Wochengeld/Betriebshilfe? GKK SVA gewerbl. Wirtschaft SVB Sonstige.. 2. Welche Variante KBG wird voraussichtlich beantragt? 30+6 12+2 20 +4 einkommensabhängiges KBG 15 +3 3. Wird die jährliche Zuverdienstgrenze ihv 16.200 /6.400 überschritten? Ja nein Siehe Folder KBG bzw KBG Online-Rechner 4. Kann die Beihilfe zum KBG bezogen werden? Ja Nein 5. Hinweis auf sonstige Förderungen: Familienbeihilfe Mutter-Kind-Zuschuss Kinderbetreuungsbonus Zuschuss für Familienurlaub Herausgeber: LK OÖ, Auf der Gugl 3, 4021 Linz; Mag. Gabriele Hebesberger; ohne Gewähr, unter Ausschluss der Haftung; Alle Rechte vorbehalten. Wir bekommen ein Kind 8/8