Inklusion in der beruflichen Bildung

Ähnliche Dokumente
Inklusion in der beruflichen Bildung

Inklusion in der beruflichen Bildung

Inklusion in der beruflichen Bildung

Inklusion in der beruflichen Bildung

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Konzept zur inklusiven Förderung März 2016

Auf dem Weg zu einem inklusiven SGB VIII Behindertenhilfe und Jugendhilfe gemeinsam in die richtige Richtung

Fachtagung am Berufsorientierende Maßnahmen für SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf (in inklusiver Beschulung)

BERUFLICHEN GRUNDBILDUNG

Baden-Württemberg STAATLICHES SCHULAMT TÜBINGEN

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Übergang Schule - Beruf

Sonderpädagogik in Bewegung

Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme

Berufsorientierung für Förderschüler im Gemeinsamen Lernen. Informationsveranstaltung 11. April 2018 Herzlich Willkommen!

Schulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Inklusionskonzept Grundschule Handorf

Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen

Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I

Inklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte

Heiner Hermes. Referat Berufliche Bildung und Weiterbildung GEW Niedersachsen

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion an Berliner beruflichen Schulen entwickeln! Zwischenstand der AG Inklusion an beruflichen Schulen 2/2016 Ralf Jahnke SenBJW I E 11

Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven)

Gemeinsamer Unterricht

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule. Hannover Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft

Landeselternbeirat von Hessen

Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung

Inklusive Schule. Rechtlicher Problemaufriss. RAìn Dr. Christiane Wegricht

Fachtagung rümsa am

Inklusion an der Regelschule

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Eckpunktepapier. Inklusion. der CDU-Landtagsfraktion

Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Rheinland-Pfalz (RLP)

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule

Kooperationsvereinbarung. Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) für den Landkreis Esslingen

Kernthesen der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur Inklusiven Bildung in der Schule

Herzlich willkommen im Theodor-Brauer-Haus

Initiative Inklusion Initiative Inklusion. Berufsbildungswerk Südhessen ggmbh

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG IFD-ÜSB/BOM

Berufswegekonferenz. im Schulamtsbezirk Ludwigsburg

Inklusion. Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS

Es gilt das gesprochene Wort. I. Begrüßung Geschichte des Unterrichts von Menschen mit Behinderung. Anrede

Das Innovationsvorhaben wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Inklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am

Handout gemeinsam inklusiv

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS

Sonderschulen entwickeln sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion

"Kooperative Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Handout gemeinsam inklusiv

Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 35 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 16.

Die Berufswegekonferenz (BWK)

Berufsbildende Schulen Varel

Inklusion an Oldenburger Schulen: Grundlagen und Planung

Das TIM-Projekt : Darstellung und Erfahrungen

Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst

Ein Versuch, wichtige Begriffe rund um den Gemeinsamen Unterricht zu klären.

Wissenswertes in Bezug auf Inklusive Beschulung. Eine Einführung von Gemeinsam leben Frankfurt e.v.

Beschlüsse der 45. Hauptversammlung des Verband Sonderpädagogik e.v. vom in Saarbrücken

Von der Integration zur Inklusion. Das Integrationsmodell für die Region Bad Bevensen Bienenbüttel

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Die Berücksichtigung inklusiver Bildung im Rahmen standardisierter Leistungsmessung

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Informationen für Eltern und Information Schüler/innen zu den Profilen des Realschulzweigs im Schuljahr 2018/19

Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention

Inklusion an beruflichen Schulen

Referat Inklusion.

Hessisches Kultusministerium. Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung in Hessen

Handreichung für Eltern

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20. Juli 2007

Warum wollen wir diesen beschwerlichen und aufwendigen Weg gehen?

Inklusion - Aufgabe aller Schulen. Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof

Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW

Verbandstag der Lebenshilfe am in Hannover

Inklusion im Bremischen Schulgesetz

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Klausurtagung am 22. und 23. April 2013 in Pforzheim / Hohenwart

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen

Baustein 1: Kompetenzinventar / Berufswegekonferenzen Grundlegende Informationen

Berufliche Rehabilitation

Mit der BBS II zum Ziel!

Inklusive Berufliche Bildung in Bayern im Bereich Garten- und Landschaftsbau

Angebote zur Vorbereitung im Überblick

Angebote zur Vorbereitung im Überblick

BERUF inklusiv ist ein Projekt des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) gemeinnützige GmbH und wird gefördert durch das Thüringer

Herzlich willkommen zum Informationsabend des 8. Jahrgangs

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK

Möglichkeiten für Berufsorientierungsmaßnahmen an allgemein bildenden Schulen

Übergänge in Hamburg

Transkript:

Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Juli 2014

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Art. 24 Bildung 5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

4 NSchG Integration - alt - 4 NSchG Inklusive Schule Gesetz vom 23. März 2012 Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten ( 59 Abs 1 Satz 1).

Schulgesetz 59 Abs. 1 Satz 1 NSchG Die Erziehungsberechtigten haben im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen.

Inklusion in der beruflichen Bildung Zwei Aufgabenfelder sind zu bearbeiten: Ø Körper- und sinnesbeinträchtigte junge Menschen haben in der Regel Schulabschlüsse bislang Landesbildungszentren oder Blindenstudienanstalt Marburg künftig das Recht eine z.b. BFS am Ort zu besuchen Ø Junge Menschen mit einer geistigen Behinderung BBS vor Ort muss Angebote vorhalten Zielgruppe relativ klein- jährlich ca. 580 Absolv.- davon vielleicht 50% individuelle Konzepte - erstellt durch Berufswegekonferenz

Lernarrangements Aufnahme in reguläre Klassen (z. B. BFS Ernährung) Einrichtung von BVJ s, die ein zielgerichtetes Förderprofil aufweisen (Beispiel: Bad Harzburg) Qualifizierung im Rahmen einzelfallbezogener Förderung nach 69.4 NSchG

Erste Konzepte v Errichtung von Bildungs- und Berufswegekonferenzen v Aufgabe: Individuelle Qualifizierungsstrategien konzipieren für den Übergang Schule Beruf v Zusammensetzung: BBS Lehrkräfte ABS Lehrkräfte Förderschullehrkräfte Kammern bzw. Arbeitgeber Arbeitsverwaltung Kommunen / Sozialamt Eltern

Aufgaben der Berufswegekonferenz Arbeitsmarkt 1. Beratung beginnt bereits während der Berufsorientierung 2. Erstellung von Lernarragements für Übergang Schule Beruf 3. Begleitung während des Überganges 4. Begleitung in der Berufseinstiegsphase

Einzelfallbezogene Förderung 69 NSchG Berufsübergreifendes Lernen in kleiner Gruppe Ort: BBS Teilnahme am Praxis-Unterricht BFS-Hauswirtschaft Ort: BBS/Betrieb Teilnahme am Praxis-Unterricht BFS-Hauswirtschaft Ort: BBS/Betrieb Berufsübergreifendes Lernen in kleiner Gruppe Ort: BBS Hausservice Praktikum Ort: BBS

Inklusion in der beruflichen Bildung Ressourcen Für Jugendliche mit einer geistigen Behinderung Ø Fünf zusätzliche Lehrerstunden (Förderschullehrkraft) pro Schüler/in sog. Rucksackstunden Ø Ein Integrationshelfer/-helferin pro Schüler/in

Inklusion in der beruflichen Bildung Strategie Ø Klärung bzw. Absicherung der Ressourcen!! Lehrerfortbildung, Integrationshelfer, zusätzliche Förderlehrkräfte, Baumaßnahmen, etc. Lehrerausbildung - aktuell 188 Lehrkräfte Zweitfach Sonderpädagogik, Ø Welche Bildungsangebote kann/muss BBS anbieten? Reichen die vorhandenen Angebote oder müssen neue Konzepte erstellt werden? Ø Erfahrungen durch Innovationsvorhaben. BBS Goslar, BBS Bad Harzburg, Modellregion Lüneburg

Inklusion in der beruflichen Bildung Strategie Ø Bildung und Moderation von Netzwerken Modellregion Lüneburg Erprobung an drei Standorten, Laufzeit 2013 bis 2015: Ø Handbuch: Handlungsoptionen für die Inklusive BBS Eigenständige Kommission vom 01.02.2013 bis zum 31.07.2015 Ø Implementierung und Erprobung der Handlungsoptionen Qualifizierungsoffensive mindestens 2 Lehrkräfte je BBS, davon eine Person aus der Schulleitung. 140 BBS n = mindestens 280 Personen sind fortzubilden.

Inklusion in der beruflichen Bildung Qualifizierungsoffensive Inklusive BBS

Schulpflichterfüllung im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend des NSchG vom 3.März 1998, zuletzt geändert am 19. Juni 2013 69 Schulpflicht Schulpflichterfüllung in besonderen Fällen im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne (4) 1 Schulpflichtige Jugendliche im Sekundarbereich II, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische entsprechend des NSchG Hilfe vom angewiesen 3.3.1998, zuletzt sind, geändert können am ihre 28. Schulpflicht August 2002 durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. 2 In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Berufseinstiegsschule ( 17 Abs. 3) auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz 1 genannten Aufgabenstellung gestatten. 3 Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Einrichtung nach Satz 1 oder 2 und der Berufseinstiegsschule ( 17 Abs. 3) gemeinsam aufzustellen ist. BERUFSBILDENDE SCHULE verantwortlich für die Förderpläne BVJ Jugend- Werkstatt 4-8 schulpflichtige Jugendliche Betrieb Einzelfälle Soziale Einrichtungen Einzelfälle Lehrgänge etc. Einzelfälle