Jahresbericht 2015 Soziale Schuldnerberatung ZBS Hannover Im Jahr 2015 wurden 243 Haushalte mit Überschuldungsproblemen beraten und begleitet. Davon wurden 95 Beratungsprozesse abgeschlossen. 127 Ratsuchende wandten sich neu an die Schuldnerberatung. Fragen von 82 Ratsuchenden konnten darüber hinaus in einer Kurzberatung (max. drei Termine) geklärt werden. Die Klientel unserer Sozialen Schuldnerberatung ist männlich und alleinstehend Die Zahl der beratenen Menschen ist in den letzten Jahren stabil geblieben und wir sicherten weiterhin den niedrigschwelligen Zugang zur Schuldnerberatung. Ein wesentlicher Faktor dafür ist eine kurze Wartezeit. Akute Fragen konnten wir oft am Tag der Anfrage besprechen. Beratungstermine vergaben wir innerhalb einer Woche. Unser Angebot orientierte sich an den multi-faktoriellen Problemlagen unserer Klientel, die gezielt die Schuldnerberatung der ZBS aufsuchten, weil sie hier mit ihren besonderen sozialen Schwierigkeiten akzeptiert werden. Ihnen wurde der Zugang zu einer Schuldnerberatung durch unseren konzeptionellen Ansatz überhaupt erst ermöglicht. Besonders die enge Zusammenarbeit mit den stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und den ambulanten Angeboten der ZBS erleichtert die Kontaktaufnahme und die weitere Begleitung der Ratsuchenden. Im Mittelpunkt der Beratung standen in vielen Fällen zunächst Schuldner- Schutzmaßnahmen. Wir unterstützten Ratsuchende bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos, bei Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Vermietern oder dem Energie-Lieferanten sowie bei der Beantragung von Darlehen zur Übernahme von Miet- oder Energieschulden. Erst wenn die existentiellen Grundlagen gesichert sind, kann über eine mögliche Schuldenregulierung nachgedacht werden. Immer mehr auch private Vermieter verlangen bei einer Neuvermietung eine SCHUFA - Auskunft und schließen Menschen mit wirtschaftlichen Negativmerkmalen aus. Über 9,2 % der Gesamtbevölkerung wurden der SCHUFA im Jahr 2015 Negativmerkmale gemeldet. Menschen, die sich an die Schuldnerberatung der ZBS wenden, leben oftmals in prekären Wohnsituationen. Der angespannte Wohnungsmarkt in Hannover bietet nur wenige bezahlbare Wohnungen für Menschen der unteren Einkommensgruppen oder Beziehern von Sozialleistungen. In den letzten Jahren ist es unserer Klientel zunehmend unmöglich geworden, Wohnungen zu finden. Diese Entwicklung beeinflusst den Beratungsprozess maßgeblich. Zunehmende Bedeutung in unserer Beratung hatte die Begleitung während des Insolvenz-Verfahrens. Hier spielte auf der einen Seite die besondere soziale Situation unserer Klientel eine Rolle, denen wir die Begleitung und Unterstützung im Verfahren proaktiv anbieten. Auf der anderen Seite wandten sich zunehmend Menschen an unsere Beratungsstelle, die den Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- Verfahrens mit Unterstützung einer anderen Schuldnerberatungsstelle gestellt hatten. Zahlreiche Stellen, die nicht in Trägerschaft eines Wohlfahrts-Verbandes oder der Kommune sind, genügen nicht den Qualitätsstandards von sozialer Schuldnerberatung. Sie sehen ihren Beratungsauftrag mit der Ausstellung einer Bescheinigung für den Antrag als erledigt an, zumal die Finanzierung durch das Land Niedersachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern- den Erfordernissen der
sozialen Wirklichkeit nicht genügt. Werden Insolvenz-Verfahren ausschließlich nach internen Effizienzgesichtspunkten der Beratungsstelle organisiert und vorbereitet, fehlen den Ratsuchenden nicht nur wesentliche Informationen, sondern es fehlt ihnen auch die Zeit, Haltungen für das weitere Verfahren zu entwickeln. Die Lebenssituation unserer Klientel spiegelt sich besonders in den statistisch erfassten Auslösern der Überschuldung. Im Vergleich zur Bundesstatistik oder zum Überschuldungreport des IFF sticht besonders der hohe Anteil der Ratsuchenden hervor, bei denen Erkrankung oder Sucht als Hauptauslöser benannt werden. Unsere Klientel erhält zwar in der Mehrzahl Leistungen der Jobcenters, steht jedoch oftmals aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nur begrenzt zur Verfügung. In den letzten Jahren rücken die gesundheitlichen Folgen von Überschuldung als auch Erkrankungen als Auslöser für eine Überschuldung zunehmend in den Blick der medizinisch-sozialwissenschaftlichen Forschung. Neben den Hauptauslösern Arbeitslosigkeit und Trennung/Scheidung führen insbesondere längerfristige Erkrankungen zu plötzlichen und deutlichen Einkommenseinbußen. Für viele unserer Ratsuchenden sind Einsparungen im Haushalt zur Verhinderung einer Überschuldungspirale besonders bei diesem Lebensereignissen kurzfristig kaum umsetzbar. Im Jahr 2016 werden die Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände dieses Thema in den Mittelpunkt ihrer bundesweiten Aktionswoche stellen. Seit dem 01.07.2014 bietet unsere Stelle -gefördert von der Region Hannover- Präventionsveranstaltungen an. Wir hatten in unserem beruflichen Alltag beobachtet, dass Menschen, die sich erst seit kurzer Zeit in Deutschland aufhalten, gezielt von Vertriebsmitarbeitern z.b. der Mobilfunkanbieter oder der Versicherungsbranche angesprochen werden. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse und die noch mangelnde Vertrautheit mit deutschen Kulturtechniken führten dazu, dass Verträge mit langen Laufzeiten und hohen Folgekosten unterschrieben wurden. Vertraut wurde stets den mündlichen Versprechungen der Vermittler. Wir haben daher Informationsmaterial in einfacher Sprache entwickelt, das auch von Menschen, die die Deutsche Sprache noch lernen, verstanden werden kann. Dieses Angebot steht auch Multiplikatoren z.b. in der Flüchtlingshilfe zur Verfügung. Nachzulesen sind Informationen rund um das Thema Verträge besser verstehen auf unserer eigens aufgebauten Internetseite: http://www.dein-name-zaehlt.de. Mit unserem Konzept erreichen wir besonders Menschen, die noch nicht lange in Deutschland leben. Wir bieten unsere Präventionsveranstaltungen im Rahmen von Integrationskursen und gemeinwesensorientierter Einrichtungen an mit folgenden Schwerpunktthemen: Haushalt, Wohnen, Energie, Konten und Karten, Handy und Internet und Versicherung an. Auch Musterbriefe zum Widerruf und zur Kündigung von Verträgen erleichtern Kursteilnehmenden eigene Handlungsmöglichkeiten Anhang Strukturdaten Beratungsprozess und Ratsuchende (12 Tabellen)
1. Rechtskreis der Ratsuchenden Schuldnerberatung nach von allen Fällen 16 Abs.2 Nr.2 SGB II 123 50,62% 11 Abs.5 SGB XII 70 28,81% 67 SGB XII 50 20,58% Gesamt 243 100,00% 2. Stand der nicht abgeschlossenen Fälle außergerichtlicher Einigungsversuch 61 41,22% Begleitung bei der Vergleichserfüllung 2 1,35% Begleitung während des Insolvenzverfahrens 60 40,54% Schuldnerberatung ohne Insolvenzverfahren 25 16,89% Gesamtergebnis 148 100,00% 3. Stand der abgeschlossenen Fälle Abbruch durch Berater 6 6,32% Abbruch durch Schuldner 24 25,26% Aufhebung nach 200 InsO/Beginn Wohlverhaltensphase 26 27,37% Gerichtl. SBP angenommen 3 3,16% Regelinsolvenzverfahren beantragt 5 5,26% Schulden außergerichtlich reguliert 13 13,68% Sonstiges 15 15,79% Verbraucherinso beantragt ohne SBP-Verfahren 1 1,05% Weitervermittelt an andere Beratungsstelle 2 2,11% Gesamtergebnis 95 100,00% 4. Wartezeit bis zum Beginn der Beratung keine 29 11,93% 1 bis 30 Tage 206 84,77% 31 bis 60 Tage 6 2,47% 61 bis 90 Tage 1 0,41% mehr als 90 Tage 1 0,41% Mittelwert 7 Tage 5. Dauer der Beratung abgeschlossene Fälle bis 4 Monate 22 23,16% mehr als 4 bis 8 Monate 26 27,37% mehr als 8 bis 12 Monate 10 10,53% über 12 Monate 37 38,95% Mittelwert 398 Tage
6. Alter der Ratsuchenden bis 20 Jahre 3 1,23% 21 bis 30 Jahre 51 20,99% 31 bis 40 Jahre 58 23,87% 41 bis 50 Jahre 72 29,63% 51 bis 60 Jahre 42 17,28% älter als 60 Jahre 17 7,00% 7. Geschlecht der Ratsuchenden männlich 159 65,43% weiblich 84 34,57% 8. Familienstand geschieden/eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben 53 21,81% ledig 146 60,08% verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft 29 11,93% verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft, getrennt lebend 9 3,70% verwitwet/eingetragener Lebenspartner verstorben 6 2,47% 9. Staatsangehörigkeit anderer EU-Staat 18 7,41% deutsch 173 71,19% Nicht-EU-Staat 49 20,16% staatenlos, ungeklärt 3 1,23% 10. Ausbildungsstatus (Fach-)Hochschulabschluss 5 2,06% abgeschlossene Berufsausbildung 92 37,86% in beruflicher Ausbildung oder (Fach-)Hochschulstudium 3 1,23% ohne Ausbildungs- oder (Fach-)Hochschulabschluss 143 58,85%
11. Erwerbsstatus abhängig erwerbstätig 41 16,87% anderweitig nicht erwerbstätig 30 12,35% arbeitslos (nicht gemeldet/aktiv arbeitsuchend) 1 0,41% arbeitslos gemeldet 171 70,37% 12. Anzahl der Gläubiger bis 5 87 35,80% 6 bis 10 70 28,81% 11 bis 20 57 23,46% 21 bis 50 26 10,70% 50 bis 100 2 0,82% über 100 1 0,41%