"Entdeckung der Kindheit" J.J. Rousseau (1712-1778) Das Kind ist kein kleiner Erwachsener 1
Seit Mitte des 18. Jahrhunderts Entwicklung der Pädiatrie als eigenständige Fachdisziplin Paris 1802 Hôpital des enfants malades Berlin 1829 Charité Kinderund Poliklinik Kinderheilkunde 2
Ganz anders als in der Erwachsenenpflege müssten diese Schwestern Augen und Ohren schulen, beobachten und lernen, um ihre Gefühle angemessen auf das Kind einstellen zu können. Dazu genügten Kinderliebe und Idealismus alleine nicht. Diese Pflegerinnen brauchen eine besondere Schulung, die sie durch Kinderärzte erhalten. (Schloßmann zit. bei Toepfer 1992) 3
Säuglingsfürsorge 4
Säuglingspflegerin Vorschriften über die staatliche Prüfung von Säuglingspflegerinnen Preußen 1917 staatliche Anerkennung der eigenständigen Ausbildung in der Pflege von Kindern 5
Reichsverband der Säuglingsund Kleinkinderschwestern Gründung 1927 in Berlin durch Antonie Zerwer - Anerkennung des Berufes - Weiterentwicklung/Vereinheitlichung der Ausbildung - Verringerung der hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit Auflösung durch NSDAP 1934 6
Von der Ersatzmutter zur Partnerin / zum Partner der Familie
strenge Absonderung limitierte Besuchszeit lange Verweildauern 8
Berufsbezeichnung im Wandel 1938 "Säuglings- und Kinderschwester" 1957/1959 und 1965/1966 "Kinderkrankenschwester" 1985 "Kinderkrankenschwester / -pfleger" 9
Besuch mich bitte jeden Tag! 10
Charta für Kinder im Krankenhaus ( EACH-Charta ) 1988 Artikel 2 Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben. 11
Kinderkrankenschwester 4 (1984) 3: 63-65 12
Settings Akutkrankenhäuser Rehabilitationskliniken Hospize Stationäre Pflegeeinrichtungen ( Pflegeheime ) Ambulante Pflegedienste (häusliche Pflege) Ambulanzen Tageskliniken Gesundheitsämter Kranken- und Pflegekassen Familienzentren Kinderschutzprojekte 13
Kinder- und Jugendmedizin 14
Jedes Kind benötigt angemessene Pflege und es hat ein Recht darauf! 15
Kinder sind besonders sie haben spezielle Erfordernisse durch die Besonderheiten des Kindes- und Jugendalters: den Entwicklungsprozess die körperliche und psychische Verletzlichkeit die unabdingbare Abhängigkeit von einem sozialen Bezugssystem 16
2003 / 2004 Krankenpflegegesetz Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 2003 -> 2100 Stunden Theorie -> 2500 Stunden Praxis Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger integrative Ausbildung 17
Ausbildung... Zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz benötigen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsphasen, mit unterschiedlichen kindspezifischen Pflegebedarfen und gleichzeitig mit komplexen Familiensystemen. 18
... Weiterentwicklung Pflegeausbildung...... Eckpunktepapier März 2012 (B-L-AG): "generalistische Ausbildung... Vertiefung... akademische Ausbildung möglich..."... BeKD Stellungnahme: "Schwerpunktsetzung in Theorie und Praxis sicher stellen... deutlich verstärken... konkretisieren... BeKD AG Grundausbildung: inhaltliche Ausgestaltung des Schwerpunktes GKiKP ausgehend von Situationen beruflichen Handelns 19
1980 Gründung Arbeitskreis der Kinderkrankenschwestern (AKK) e.v. in Hannover seit 1982 Zeitschrift Kinderkrankenschwester 1991 Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger (BKK) e.v. seit 2000 Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.v. 20
Unsere Überzeugungen Kindergesundheit ist ein wertvolles gesellschaftliches Gut. Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als spezifische Dienstleistung erbringt einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Kindergesundheit. Kindergesundheit wird durch einen Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der beruflichen Erstqualifikation sicher gestellt. 21
Heidelberg 01.12.2012 22