1. Bildung / Arbeit Beruf / Migration 2. Finanzen 3. Gesundheit 4. Kinderbetreuung / Kindererziehung 5. Sorge & Umgang / Rechtliche Aspekte



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Transkript:

Leitfaden: Tipps und Hilfen für Alleinerziehende in Kiel Herzlich Willkommen auf der Seite des Forum Alleinerziehende in Kiel! Das Forum Alleinerziehende ist ein Netzwerk zahlreicher Kieler Fachberatungsstellen und städtischer Ämter unter Geschäftsführung des Referats für Gleichstellung der Landeshauptstadt Kiel. Die besondere Situation von Alleinerziehenden in Kiel steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Um Sie in Ihrer Lebenssituation zu unterstützen, bieten wir hier Hinweise, Informationen und Tipps zu folgenden Themen: 1. Bildung / Arbeit Beruf / Migration 2. Finanzen 3. Gesundheit 4. Kinderbetreuung / Kindererziehung 5. Sorge & Umgang / Rechtliche Aspekte Zur Handhabung des Leitfadens: Auf der nächsten Seite finden Sie ein Inhaltsverzeichnis. Die aufgeführten Schlagwörter sind auf die dazugehörigen Erläuterungen verlinkt. Klicken Sie bitte das jeweilige Schlagwort im Inhaltsverzeichnis an und Sie werden im Dokument zu der Erläuterung geführt. Am Ende der jeweiligen Seite haben Sie die Möglichkeit, über den Button auf diese Seite zurückgeführt zu werden. Sollte Ihnen auffallen, dass ein Link nicht mehr funktioniert, es neue Angebote gibt oder Sie mit Ihrer Einrichtung hier aufgenommen werden möchten, melden Sie dies bitte an das Referat für Gleichstellung unter: referat.gleichstellung@kiel.de. Die komplette Adresse finden Sie hier im Leitfaden. Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der gemachten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Stand September 2013 1

1. Bildung / Arbeit Beruf/ Migration 1.1 Bildung: Schulbildung Ausbildung Weiterbildung 1.2 Arbeit - Beruf: Beruflicher Wiedereinstieg 1.3 Migration: 2. Finanzen Inhaltsverzeichnis Sprachförderung Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen Beratungsangebote Arbeitslosengeld I nach dem SGB III Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Sozialhilfe nach dem SGB XII Ausbildungsvergütung Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe Insolvenzgeld Saison-Kurzarbeitergeld Elterngeld Kindergeld Kinderzuschlag Leistungen auf Bildung und Teilhabe Mutterschaftsgeld Unterhalt: Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Krankengeld Verletztengeld Übergangsgeld (bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation) Renten Wohngeld Schulden - wohin kann ich gehen? 2

3. Gesundheit 3.1 Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit 3.2 Geburtshilfe 3.3 Gewalt 3.4 Mutter- / Vater-Kind-Kur 3.5 Pflege 3.6 Psychosoziale Beratung und Betreuung 3.7 Schwangerschaftskonfliktberatung 3.8 Sucht 4. Kinderbetreuung / Kindererziehung Kinderbetreuung / Kindererziehung 5. Sorge und Umgang / rechtliche Aspekte 5.1 Elterliche Sorge und Umgang 3

1.1 Bildung: Schulbildung Informationen zum Thema Schule finden Sie auf dem Bildungsportal der Landesregierung Schleswig-Holstein unter http://www.bildung.schleswig-holstein.de. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schulabschlüsse auch über eine duale Berufsausbildung erlangt werden. Informationen erhalten Sie unter http://www.schleswigholstein.de/bildung/de/schulen/beruflichebildung/schulischeabschluesse/schulischeabschluesse _node.html. Weitere Tipps zum Thema Schule und Weiterbildung erhalten Sie auf den Seiten der Landeshauptstadt Kiel unter: http://www.kiel.de/leben/bildung und http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8965720. Informationen über das Nachholen von Schulabschlüssen bekommen Sie zum Beispiel bei der Förde-vhs oder bei der Agentur für Arbeit (Adressen siehe unten). Vorbereitungskurse zum Erreichen des Hauptschulabschlusses bietet das Jobcenter Kiel an (Adresse siehe unten). Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über die möglichen Angebote. Beim Übergang Schule-Beruf hilft das Regionale Übergangsmanagement Kiel. Informationen hierzu finden Sie unter http://www.uebergangsmanagement-kiel.de. INFOS UND BERATUNG Agentur für Arbeit Kiel Adolf-Westphal-Straße 2 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) +49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Fax: +49 (0) 431 / 7091561 E-Mail: kiel@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/navigation/dienststellen/rd-n/kiel/kiel-nav.html Förde-vhs Muhliusstraße 29-31 Telefon: +49 (0) 431 / 901-5200 Fax: +49 (0) 431 901-65333 E-Mail: info@foerde-vhs.de Internet: www.foerde-vhs.de und http://www.foerde-vhs.de/abschluesse-/- zertifikate/schulabschluesse Die Förde-vhs gestaltet das vhs-kursprogramm in der Region Altenholz, Kiel und Kronshagen. Jobcenter Kiel Postfach 7007 24170 Kiel Telefon +49(0) 431 / 709-1525 E-Mail: jobcenter-kiel@jobcenter-ge.de Internet: www.jobcenter-kiel.de 4

1.1 Bildung: Ausbildung Informationen zu den einzelnen Berufen und deren Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie im Berufsinformationszentrum (Adresse siehe unten). Die Arbeitsagentur und das Serviceportal der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig- Holstein haben online Informationen eingestellt zu diesem Thema unter: http://berufenet.arbeitsagentur.de http://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/941482/ordmittelaz.html. Freie Ausbildungsplätze finden Sie in der IHK-Lehrstellenbörse unter www.ihk-lehrstellenboerse.de, in der Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Lübeck unter http://www.hwk-luebeck.de/?id=2207 und in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit unter http://jobboerse.arbeitsagentur.de/. INFOS UND BERATUNG Berufsinformationszentrum Gaardener Ring 3 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 431 2 37 62-220 E-Mail: kiel.biz@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_8924/dienststellen/rd-n/kiel/aa/01-aa-seiten-nach- Navigation/03-Institutionen/P-Berufsinformationszentrum.html 1.1 Bildung: Weiterbildung Informationen zu Weiterbildung und Fördermöglichkeiten finden Sie im: InfoNetz Weiterbildung unter http://www.weiterbildung-sh.de Auf dem Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation unter http://wis.ihk.de Auf dem Portal der Arbeitsagentur unter http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de Auf dem Kursportal Schleswig-Holstein unter http://sh.kursportal.info Persönliche Beratung erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer zu Kiel und beim Kieler Forum Weiterbildung (Adressen siehe unten). Eine berufliche Beratung von Frauen bietet das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v. und die Beratungsstelle Frau & Beruf (Adressen siehe unten). Informationen bezüglich Fernunterrichts erhalten Sie bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter http://www.zfu.de/index.html Das Jobcenter Kiel (Adresse siehe unten) bietet aktuell zwei Angebote ( KOMPASS und Endlich unabhängig ) speziell für Alleinerziehende an. KOMPASS ist ein individuelles Beratungsangebot, das sich an Familien und Alleinerziehende richtet. Die Beratung, orientiert an den individuellen Bedürfnissen, umfasst weitläufig alles, was einer Aufnahme einer Arbeitsstelle förderlich ist. Dazu zählen auch Sprachförderung, die Vermittlung in Praktika und weitere Aktivitäten. 5

Endlich unabhängig richtet sich an Alleinerziehende Kundinnen und Kunden im Alter zwischen 25 und 49 Jahren, welche einen Nebenverdienst ausüben. Ziel ist die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und die Beendigung des Leistungsbezuges. Generell gilt, dass die Angebote im Jobcenter häufig je nach Bedarf durchgeführt, weiterentwickelt oder auch eingestellt werden. Der Zugang erfolgt daher immer über die persönliche Integrationsfachkraft bei Ihrem Jobcenter. Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über die möglichen Angebote. 6

Die Arbeitsagentur (Adresse siehe unten) fördert bei Bedarf auch Qualifizierungen mit reduziertem Stundenumfang. Der Zugang erfolgt immer über Ihre/n Ansprechpartner/in. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kinderbetreuung sichergestellt ist. INFOS UND BERATUNG Agentur für Arbeit Kiel Adolf-Westphal-Straße 2 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min) +49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) Fax: +49 (0) 431 / 7091561 E-Mail: kiel@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/navigation/dienststellen/rd-n/kiel/kiel-nav.html Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v. Walkerdamm 1 Telefon: +49 (0) 431 / 678830 E-Mail: kontakt@frauennetzwerk-sh.de Internet: www.frauennetzwerk-sh.de Frau & Beruf Kiel Walkerdamm 1, 2. Stock Telefon: +49 (0) 431 / 678830 E-Mail: kontakt@frauennetzwerk-sh.de Internet: http://www.frau-und-beruf-sh.de Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2 Telefon: +49 (0) 431 / 5194-0 Fax: +49 (0) 431 / 5194-234 E-Mail: ihk@kiel.ihk.de Internet: www.ihk-schleswig-holstein.de Jobcenter Kiel Postfach 7007 24170 Kiel Telefon +49(0) 431 / 709-1525 Fax: +49 (0) 431 / 709-1860 E-Mail: jobcenter-kiel@jobcenter-ge.de Internet: www.jobcenter-kiel.de Weiterbildungsverbund KielRegion Bergstraße 24 Telefon: +49 (0) 431 / 901-5334 E-Mail: service@weiterbildung-kiel.de Internet: www.weiterbildung-kiel.de 7

1.2 Arbeit Die Wege zu einem neuen Arbeitsplatz sind heute vielfältig: Tageszeitungen, Stellenbörsen, schwarze Bretter in Unternehmen, Initiativbewerbungen und private Netzwerke sind bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unerlässlich. Insbesondere aber auch die Arbeitsvermittlungen in der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter (Adressen siehe unten) unterstützen Sie bei der Suche nach einer neuen beruflichen Tätigkeit. Hierbei gilt es diverse Aspekte vorab zu klären: Welche Tätigkeit möchte/kann ich ausüben? Welche beruflichen Vorstellungen habe ich? Sind diese Vorstellungen realisierbar? Auch hierbei können die Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Sie unterstützen. Wichtig ist, dass Sie klären, in welchem zeitlichen Umfang (mögliche Arbeitsstunden pro Woche) Sie tätig werden wollen und können. Wie können Sie die Betreuung Ihrer Kinder mit einer Berufstätigkeit vereinbaren? Wie viele Stunden am Tag ist die Betreuung Ihrer Kinder sichergestellt? Was ist mit Ferienzeiten? Haben Sie eventuell sogar eine Notfallbetreuung, falls Ihr Kind mal krank wird? Diese Fragen interessieren Ihre/n zukünftige/n Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ganz besonders. Überlegen Sie: Können Sie vielleicht Vollzeit arbeiten? Oder zunächst nur Teilzeit? Oder möchten Sie zunächst mit einem sog. 450-Euro -Job einsteigen? Informieren Sie sich über die vielen möglichen Arbeitszeitmodelle, vielleicht kommt eines davon auch für Sie in Frage. Sie haben lange keine Bewerbung geschrieben? Mittlerweile gibt es hier vielfältige Literatur und Hilfen im Internet, die Sie auf den neuesten Stand bringen. Geben Sie sich Mühe bei der Erstellung einer Bewerbung denn dies ist Ihr erster Eindruck in einem Unternehmen! Keine zweite Chance für den ersten Eindruck Ist Ihre Bewerbung fehlerhaft oder z. B. mit einem schlechten Bild versehen, wird sie gleich aussortiert. Daher: Bitten Sie Freunde oder Bekannte, einen Blick auf Ihre Bewerbung zu werfen und z. B. nach Rechtschreibfehlern zu gucken. Ganz wichtig: Zeigen Sie Eigeninitiative! Nehmen Sie gezielt zu Unternehmen Kontakt auf und zeigen dadurch Ihr Interesse. Dies hat z. B. den Vorteil, dass Ihre Bewerbung im Vergleich zu einer Stellenanzeige in der Zeitung beispielsweise nicht eine unter hunderten ist. Für die Arbeitssuche gibt es verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung so ist z. B. die Erstattung von Bewerbungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie sich dort nach entsprechenden Leistungen erkundigen. Wenn Sie beruflich wieder einsteigen wollen, sich beruflich verändern wollen oder sich einfach beraten lassen möchten, können Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Die Dienstleistungen der Agentur für Arbeit stehen Ihnen unentgeltlich zur Verfügung und in einem persönlichen Gespräch erhalten Sie Hinweise und Auskünfte zu allen Fragen des Arbeitsmarktes. Auch kann dann geklärt werden, ob Sie eventuell einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) haben. Viele Informationen zu den oben genannten Themen finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit beispielsweise unter Bürgerinnen und Bürger - Stichworte: Arbeit und Beruf, Chancengleichheit, Familie und Kinder. (Adresse siehe unten). 8

Ein spezielles Beratungsangebot für Frauen/Wiedereinsteigerinnen bietet die Beratungsstelle Frau und Beruf ; hier finden Frauen Unterstützung bei Fragen wie z. B. : Berufliche Orientierung und Neuorientierung, Wiedereinstieg nach Familienzeit, Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven für erwerbslose Frauen, Erstellen von Bewerbungsstrategien, Existenzgründung. Die Beratung ist unentgeltlich. INFOS UND BERATUNG Agentur für Arbeit Kiel Adolf-Westphal-Straße 2 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) +49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Fax: +49 (0) 431 / 7091561 E-Mail: kiel@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/navigation/dienststellen/rd-n/kiel/kiel-nav.html Bekommen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII) steht Ihnen das Jobcenter für die Beratung zu Fragen des Arbeitsmarktes zur Verfügung. Jobcenter Kiel Postfach 7007 24170 Kiel Telefon +49(0) 431 / 709-1525 Fax: +49 (0) 431 / 709-1860 E-Mail: jobcenter-kiel@jobcenter-ge.de Internet: www.jobcenter-kiel.de Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v. Walkerdamm 1 Telefon: +49 (0) 431 / 678830 E-Mail: kontakt@frauennetzwerk-sh.de Internet: www.frauennetzwerk-sh.de Frau und Beruf Team Kiel Jutta Ziegler, Beratung Edibe Oguz, Beratung Lina Ibendorf, Verwaltung Walkerdamm 1,2. Stock Telefon 0431 678830 Telefax 0431 665206 E-Mail: kontakt@frauennetzwerk-sh.de Internet: http://www.frau-und-beruf-sh.de 9

1.2 Arbeit: Beruflicher Wiedereinstieg Sie befinden sich gerade in der Elternzeit bzw. Familienphase und Sie haben noch ein Arbeitsverhältnis? Dann halten Sie Kontakt zu Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/-in! Kündigen Sie nicht vorschnell sondern klären Sie mit den/der Personalverantwortlichen frühzeitig Ihren beruflichen Wiedereinstieg. Wann können/wollen Sie wieder einsteigen? Mit welcher wöchentlichen Arbeitszeit? Formulieren Sie Ihre Wünsche, überlegen Sie aber auch, wie Sie dem/der Arbeitgeber/in vielleicht in einigen Punkten entgegen kommen können. Haben Sie keinen Arbeitsplatz mehr -, muss der Wiedereinstieg von Anfang an geplant werden. Auch hierbei helfen Ihnen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. In den Agenturen für Arbeit und den Jobcentren sind sogenannte Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt tätig, die sich schwerpunktmäßig um Fragen des Wiedereinstiegs von Frauen kümmern. Sie bieten beispielsweise spezielle Veranstaltungen für Berufsrückkehrerinnen und Alleinerziehende an, in denen Sie über Fragen des Arbeitsmarktes informieren. Darüber hinaus gibt es speziell für Berufsrückkehrerinnen ein durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit gefördertes Projekt: Unter Perspektive Wiedereinstieg finden Frauen online vielfältige Unterstützung zu allen Fragen des Wiedereinstiegs unter: http://www.perspektive-wiedereinstieg.de. Kiel ist im Rahmen des Projekts Perspektive Wiedereinstieg Modellstandort, d.h. zwei Träger bieten speziell für Wiedereinsteigerinnen nach Familienphase speziell Beratungen, Coachings und Qualifizierungen an. INFOS UND BERATUNG Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v. Projekt Frauenwirtschaft Walkerdamm 1 Telefon: +49 (0) 431 / 678830 E-Mail: kontakt@frauennetzwerk-sh.de Internet: www.frauennetzwerk-sh.de Inhouse Consulting & Training GmbH Projekt Frauenwirtschaft Flintkampsredder 11 24106 Kiel Telefon: +49 (0) 431 / 3016-405 Internet: www.inhouse-sh.de 10

1.3 Migration: Sprachförderung Viele Arbeitgeber/-innen erwarten von ihrem Personal ausreichende Deutschkenntnisse. Diese können auf verschiedenen Wegen erworben oder verbessert werden: Die Integrationskurse (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) sind für Personen gedacht, die seit 2005 neu zugewandert sind und vermitteln Grundkenntnisse. Auch wer schon länger hier lebt, kann zugelassen werden selbst mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Kurse dauern 600 bis maximal 1.200 Unterrichtsstunden und enden mit einem Abschlusstest. Eine Stunde kostet 1 Euro. Das Jobcenter kann Sie zu einem Kurs verpflichten, um Ihre beruflichen Chancen zu verbessern; dann ist die Teilnahme kostenlos. Andere ALG II-Bezieher/-innen können einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Bei manchen Anbieter/-innen gibt es Kurse nur für Frauen, Kurse mit Kinderbetreuung oder Alphabetisierungskurse. Genaue Informationen bekommen Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder bei den Migrationserst- und -sozialberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten. Wer sein Deutsch für den Arbeitsmarkt verbessern will, kann das im Programm Berufsbezogene Deutschförderung (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) tun. Voraussetzung ist in der Regel der Integrationskurs. Die Kurse dauern ein halbes Jahr, in Teilzeit bis zu einem Jahr, und bestehen aus Deutschunterricht und Fachunterricht, Praktikum und Betriebsbesichtigungen. Sie sind kostenlos. Wenn Sie ALG I beziehen oder arbeitsuchend gemeldet sind, erhalten Sie Infos bei der Agentur für Arbeit; wenn Sie ALG II beziehen in Ihrem Jobcenter. Wenn Sie für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes besseres Deutsch benötigen, kann Ihr/e Arbeitgeber/-in sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden. Sie können Ihr Deutsch natürlich auch bei einem der vielen Sprachkursträger in Kiel verbessern, die ggf. günstige Tarife und Ermäßigungen (zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit) anbieten. INFOS UND BERATUNG Agentur für Arbeit Kiel Adolf-Westphal-Straße 2 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) +49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Fax: +49 (0) 431 / 7091561 E-Mail: kiel@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/navigation/dienststellen/rd-n/kiel/kiel-nav.html AWO Kreisverband Kiel e.v. Preetzer Straße 35 24143 Kiel Telefon: +49 (0)431 775700 Fax: +49 (0)431 7757048 E-Mail: info@awo-kiel.de Internet: www.awo-kiel.de/migranten/ 11

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ESF-berufsbezogene Sprachförderung Blaubach 13 50676 Köln Telefon: +49 (0) 221 / 92426400 (Hotline) E-Mail: esf-verwaltung@bamf.bund.de Internet: www.bamf.de Jobcenter Kiel Postfach 7007 24170 Kiel Telefon +49(0) 431 / 709-1525 Fax: +49 (0) 431 / 709-1860 E-Mail: jobcenter-kiel@jobcenter-ge.de Internet: www.jobcenter-kiel.de Förde-vhs Muhliusstraße 29 31 Telefon: +49 (0) 431 / 901-5200 Fax: +49 (0) 431 901-65333 E-Mail: info@foerde-vhs.de Internet: www.foerde-vhs.de 1.3 Mirgration: Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen Informationen zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Schul- und Bildungsabschlüsse in Schleswig-Holstein finden Sie auf dem Bildungsportal der Landesregierung Schleswig-Holstein unter http://www.schleswigholstein.de/bildung/de/service/anerkennungbildungsabschluesse/anerlennungbildungsabschlue sse_node.html. Einen Leitfaden zur Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen in Schleswig-Holstein in den Sprachen deutsch, englisch, persisch, russisch und türkisch erhalten Sie unter http://www.access-frsh.de/hauptmenu/anerkennung-auslaendischerabschluesse/publikationen/. Wenn Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchten, dann erhalten Sie Informationen unter http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ oder unter http://berufliche-anerkennung.de und in der Regel erhalten Sie eine kostenlose und persönliche Eingangsberatung bei der örtlich jeweils zuständigen Kammer. Eine persönliche Beratung bzgl. der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen bietet access und für Frauen Frau & Beruf (Adressen siehe unten). 12

INFOS UND BERATUNG Access Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. Oldenburger Straße 25 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 431 20509524 E-Mail: access@frsh.de Internet: http://www.access-frsh.de Frau & Beruf Kiel Walkerdamm 1, 2. Stock Telefon: +49 (0) 431 / 678830 E-Mail: kontakt@frauennetzwerk-sh.de Internet: http://www.frau-und-beruf-sh.de 1.3 Migration: Migrationssozialberatung AWO-Integrationszentren Preetzer Straße 35 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 431 77570 Fax: +49 (0) 431 77570-48 Internet: www.awo-kiel.de Caritas-Migrationsdienst Kiel Muhliusstraße 67 Tel.: +49 (0) 431 3801597 Fax: +49 (0) 431 3801594 Christlicher Verein zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel Sandkuhle 14 Tel.: +49 (0) 431 92783 Internet: www.cvkev.de Deutsches Rotes Kreuz Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Kiel Mitte: Klaus- Groth - Platz 1 24105 Kiel Telefon: +49 (0) 431 59008-945 Kiel-Mettenhof: Kurt-Schuhmacher-Platz 7 24109 Kiel Telefon: +49 (0) 431 26098615 Internet: www.drk-kiel.de 13

Landeshauptstadt Kiel Amt für Familie und Soziales Referat für Migration Stephan-Heinzel-Straße 4 24116 Kiel Telefon: +49 (0) 431 901-3613 E-Mail: referat-migration@kiel.de Internet: http://www.kiel.de/leben/migration/index.php TIO-Treff und Informationsort für Migrantinnen e.v. Andreas-Gayk-Straße 8 Telefon: +49 (0) 431 671778 Internet: www.tio-kiel.de Zentrale Bildung- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten in S-H. Sophienblatt 64a 24114 Kiel Telefon: +49 (0) 431 2001150 Internet: www.zbbs-sh.de 14

2. Finanzen Als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater ist es oft nicht möglich, den Lebensunterhalt komplett aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Daher gibt es verschiedene Leistungen, die Alleinerziehende in der Sicherung des Lebensunterhaltes unterstützen können. Diese Leistungen können sein: Arbeitslosengeld I nach dem SGB III Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Sozialhilfe nach dem SGB XII Ausbildungsvergütung Bafög Berufsausbildungsbeihilfe Insolvenzgeld Saison-Kurzarbeitergeld Elterngeld Kindergeld Kinderzuschlag Leistungen auf Bildung und Teilhabe Mutterschaftsgeld Unterhalt Unterhaltsvorschussgeld Krankengeld, Verletztengeld Übergangsgeld (bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation) Renten: Altersrente Erwerbsminderungsrente / Erwerbsunfähigkeitsrente Hinterbliebenenrente (Witwen-/ Waisenrente) Unfallrenten Wohngeld Schulden - wohin kann ich gehen? Zudem gibt es Möglichkeiten, sich von der Beitragszahlung befreien zu lassen oder eine Gebührenreduzierung zu beantragen, z.b. bei Kontoführungsgebühren Sozialtarif fürs Telefon GEZ-Gebühren Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse Sozialstaffel bei den Kinderbetreuungsgebühren Hier finden Sie Tipps zu Geldeinsparen, beispielsweise durch eine Energiesparberatung. Zudem gibt es durch den Familienpass, den Ferienpass und den Kiel-Pass diverse Vergünstigungen. Angebote für eine kostengünstige Freizeitgestaltung finden Sie hier. Hier finden Sie Tipps speziell für schwangere Alleinerziehende. 15

Arbeitslosengeld I Zu beantragen bei der Agentur für Arbeit Adolf-Westphal-Straße 2 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (ArbeitnehmerIn, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) +49 (0) 01801 / 664466 (ArbeitgeberIn, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) Fax: +49 (0) 431 / 7091561 E-Mail: kiel@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/navigation/dienststellen/rd-n/kiel/kiel-nav.html Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein: 1. Sie müssen arbeitslos sein. 2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben. 3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, dies ist aber nicht der Fall. Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld. Die gesetzlichen Bestimmungen zum ALG I finden Sie hier. Weitere Informationen findet man auf dem Internetauftritt der Agentur für Arbeit. Arbeitslosengeld 1 wird voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Abzugsfähig ist bei volljährigen Kunden eine Pauschale in Höhe von 30,- Freibetrag. Arbeitslosengeld II Zu beantragen beim Jobcenter Kiel in den Jobcentern Nord, Mercatorstraße 40, 24106 Kiel, Jobcenter Mitte, Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel, Jobcenter Süd, Saarbrückenstraße 149, 24113 Kiel, Jobcenter Ost, Wischhofstraße 1-3, Geb.12, 24148 Kiel, Jobcenter Gaarden, Bahnhofstraße 38a, 24143 Kiel, Jobcenter Mettenhof, Bergenring 36, 24109 Kiel und dem Jobcenter für Jugendliche, Gaardener Ring 3, 24143 Kiel. Telefon +49(0) 431 709-1525 Fax: +49 (0) 431 709-1860 E-Mail: jobcenter-kiel@jobcenter-ge.de Internet: www.jobcenter-kiel.de 16

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein: Sie müssen zwischen 15 und 65 Jahre alt sein (siehe hierzu 7a SGB II), Sie müssen erwerbsfähig sein, Sie müssen hilfebedürftig sein und Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Leistungen erhalten auch Personen, die mit den oben genannten Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Einkünfte, die neben dem ALG II bezogen werden, sind auf das ALG II anzurechnen unter Berücksichtigung von Freibeträgen (siehe hierzu 11 ff SGB II). Die gesetzlichen Bestimmungen zum ALG II finden Sie hier. Weitere Informationen findet man auf dem Internetauftritt der Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden einschließlich eines Taschengeldes dar. Soweit die Vergütung den Betrag von derzeit 325 Euro übersteigt ( 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV), werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht nur bei/m ArbeitgeberIn, sondern auch beim Auszubildenden einbehalten. Die Ausbildungsvergütung ist meist am letzten Arbeitstag eines Monats fällig. Sie wird durch den Ausbildungsbetrieb gezahlt. Die Ausbildungsvergütung ist meist in Tarifverträgen festgelegt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert nach Berufen und Bundesländern. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen ( 17 Berufsbildungsgesetz). Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) / BAföG Berufsausbildungsbeihilfe Zu beantragen bei der Agentur für Arbeit Adolf-Westpahl-Straße 2 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 01801 555111 (ArbeitnehmerIn, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) +49 (0) 01801 664466 (ArbeitgeberIn, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) Fax: +49 (0) 431 7091561 E-Mail: kiel@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/navigation/dienststellen/rd-n/kiel/kiel-nav.html Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Informationen zum Thema BAB gibt es auf dem Internetauftritt der Agentur für Arbeit. 17

BAföG Beantragt werden können die Leistungen nach dem BAföG bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. In der Regel ist zuständig für Studierende: das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind, für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien: das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet, für alle anderen Schüle/-innen: das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. In Kiel gibt es: Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Abteilung Ausbildungsförderung Andreas-Gayk-Straße 31 Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Weitere Informationen gibt es hier. Gemäß 7 Abs. 5 haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Darlehen gewährt werden. Ausnahmen sind in 7 Abs.6 Sozialgesetzbuch II geregelt. Elterngeld Zu beantragen beim Landesamt für Soziale Dienste Gartenstraße 7 Telefon: +49 (0) 431 98 27-0, Fax: +49 (0) 431 98 27, -25, -15, E-Mail: post.ki@lasd.landsh.de Alle Eltern, die sich nach der Geburt des Kindes für eine Baby-Pause entscheiden und nicht voll erwerbstätig sind, erhalten ab 01. Januar 2007 mindestens 300,00 EUR bzw. bis maximal 1800,00 EUR je Monat Elterngeld. Vorausgesetzt, der betreffende Elternteil arbeitet nicht mehr als 30 Stunden je Woche. Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld. Das Elterngeld beläuft sich auf maximal 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate. Für Alleinerziehende und Niedrigverdienende gelten besondere Regelungen. Weitere Informationen sind unter Elterngeld.de zu finden oder in der Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/publikationsliste.html. Auch Auszubildende und Studierende können Elterngeld erhalten. Die jeweilige Ausbildung bzw. das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden. Auch auf die Zahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung bzw. das Studium aufgewendet werden, kommt es nicht an. 18

Wird eine Ausbildung in vollem Umfang fortgesetzt und die Ausbildungsvergütung unverändert fortgezahlt, erhält der Elternteil den Mindestbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Betreuen berufstätige Großeltern in dieser Zeit die Enkelkinder, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Elternzeit. Einen Anspruch auf Elterngeld haben sie allerdings nur, wenn beide Elternteile aufgrund besonderer Umstände, etwa aufgrund einer schweren Krankheit oder einer Schwerbehinderung, ihr Kind nicht selbst betreuen können. Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Zu beantragen beim: Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel Neues Rathaus, Stresemannplatz 5 Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Um Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein: 1. Sie müssen entweder älter als 65 Jahre alt sein (siehe hierzu 41 SGB XII) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert, 2. Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, 3. Sie können Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung finden Sie hier unter 41-43. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landeshauptstadt Kiel. Insolvenzgeld Zu beantragen bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der/die insolvente Arbeitgeber/-in die Lohnabrechnungsstelle hat. Für Kiel: Agentur für Arbeit Adolf-Westphal-Straße 2 24143 Kiel Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-in, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) +49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-in, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) Fax: +49 (0) 431 / 7091561 E-Mail: kiel@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/navigation/dienststellen/rd-n/kiel/kiel-nav.html Ist ein/e Arbeitgeber/-in zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer/-innen deshalb ihre Löhne beziehungsweise Gehälter nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die Betroffenen in Form von Insolvenzgeld. 19

Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit. Kindergeld / Kinderzuschlag Kindergeld Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden z.b. wenn sich ein Kind in Ausbildung befindet. Die Zahlung kann dann ggf. bis zum 25. Lebensjahr weiterhin erfolgen. Bei der Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst ist das Kindergeld bei der Dienststelle zu beantragen. Weitere Informationen findet man auf dem Internetauftritt der Agentur für Arbeit. Kinderzuschlag Eltern haben Anspruch auf den Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn für dieses Kind Kindergeld bezogen wird die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen (Elternpaar 900 brutto, Alleinstehende 600 brutto) das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag (ggf. zusammen mit Wohngeld) gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld besteht Kindergeld und Kinderzuschlag sind zu beantragen bei: Der Familienkasse Flensburg Postfach 1152 24901 Flensburg Krankengeld Zu beantragen bei der jeweils zuständigen Krankenkasse. Neben dem Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit (=Versicherungsfall), die kausal durch eine Krankheit herbeigeführt sein muss, ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert zu sein. Dies trifft für den Großteil der Arbeitnehmer/-innen, für Arbeitslose, sowie für Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse eine freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben, zu. Bei Arbeitslosen ist zu beachten, dass nur Arbeitslosengeld-Empfänger/-innen Anspruch auf Krankengeld haben, nicht dagegen Arbeitslosengeld-II-Empfänger/-innen, soweit sie nicht aufgrund eines anderen Umstandes mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z. B. vor der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren oder neben der ALG II Leistung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind). 20

Sie erhalten auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld-II von der Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft. Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit) wegfällt. Selbstständige, welche mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, müssen daher beweisen, dass diese durch die Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensverlust haben (z.b. durch Bestätigung des Steuerberaters etc.). Der Anspruch auf Krankengeld entsteht im Falle einer stationären Behandlung an dem Tag, an dem die Behandlung beginnt, im Falle der Arbeitsunfähigkeit am Tag nach der ärztlichen Krankschreibung. Letzteres soll Missbrauch durch die Versicherten verhindern. Bei arbeitslosen Krankengeldbezieher/-innen beginnt der Anspruch auf Krankengeld bereits am Tag der Krankschreibung. Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, d. h. die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Wegfall des regulären Einkommens. Bei Beschäftigten ist dies das Ende der (in der Regel 6-wöchigen) Entgeltfortzahlung. Auch Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld haben bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Bei Selbstständigkeit richtet sich der Beginn der Leistung nach der Satzung der Krankenkasse und der gewählten Versicherung. Manche gesetzlichen Kassen bieten für Selbstständige gar keine Versicherung mit Krankengeld an, bei anderen kann zwischen Krankengeldbeginn ab dem ersten Tag oder nach mehreren Wochen gewählt werden. Je früher der Krankengeldanspruch besteht, desto höher ist der Beitrag, den der Selbstständige an die Krankenkasse zu zahlen hat. Viele Selbstständige, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wählen aus Kostengründen die Option ohne Krankengeldanspruch und versichern den Verdienstausfall privat. Arbeitslose erhalten Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes Kurzarbeitergeld Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit. Leistungen auf Bildung und Teilhabe Seit Anfang 2011 gibt es das Bildungspaket, um Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkünften zu unterstützen. Leistungen können beantragt werden für Schulmittel Ausflüge und Klassenfahrten SchülerInnenbeförderung Lernförderung Mittagessen in Kindergarten oder Schule die Teilnahme an Sport- oder Musikunterricht die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 21

Ob ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht, kann beim zuständigen Sozialleistungsträger überprüft werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular. Bitte stellen Sie für jedes Kind und jeden Jugendlichen einen eigenen Antrag. Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter in Ihrem Sozialzentrum. Beziehen Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, dann stellen Sie bitte Ihren Antrag im Amt für Wohnen und Grundsicherung im Neuen Rathaus. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel. Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld für erwerbstätige Frauen, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind und Anspruch auf Krankengeld haben: Mutterschaftsgeld entspricht dem bisherigen Nettoeinkommen (13 pro Kalendertag zahlt die Krankenkasse), der Restbetrag wird von dem/der Arbeitgeber/-in gezahlt. Wie lange bekomme ich Mutterschaftsgeld? Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, d.h. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen nach der Geburt bei Mehrlingsgeburten bzw. bei Frühgeburten) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mutterschaftsgeld zu bekommen? Eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Die Krankenkasse und der/die Arbeitgeber/-in bekommen spätestens 7 Wochen vor der Geburt eine Bescheinigung von der/dem Frauenarzt/Frauenärztin über den Geburtstermin. Mutterschaftsgeld: Arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftszahlungen in Höhe der bisherigen Leistungen. Erwerbstätige Frauen mit geringfügiger Beschäftigung erhalten einmalig 210 über das Bundesversicherungsamt. Bundesversicherungsamt -Mutterschaftsgeldstelle- Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Telefon: +49 (0) 228 6190 Privat- oder familienversicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmer/-innen erhalten einmalig 210, durch das Bundesversicherungsamt (siehe oben) plus ArbeitgeberInnenzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (z.b. Studentinnen) mit einer geringfügigen Beschäftigung erhalten in der Regel 13 Mutterschaftsgeld/Kalendertag von der Krankenkasse. ALG II Empfängerinnen: ALG II wird während der gesetzlichen Mutterschutzfristen unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche weitergezahlt. Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben. 22

Rente Beamtinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld, da für sie das Mutterschutzgesetz nicht gilt, sondern die besonderen beamtenrechtlichen Regelungen Zu beantragen beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Es gibt u.a. folgende Renten: Altersrente Erwerbsminderungs- / Erwerbsunfähigkeitsrente Witwen- / Waisenrente Informationen zum Thema Rente: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ Sozialhilfe nach dem SGB XII Zu beantragen bei der Landeshauptstadt Kiel Amt für Familie und Soziales Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel Ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Um Sozialhilfe beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein: 1. Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen 2. Sie sind nicht erwerbsfähig, das heißt, sie können nicht mindestens 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sie sind aber auch nicht dauerhaft erwerbsunfähig. 3. Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit den oben genannten Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Einkünfte, die neben der Sozialhilfe bezogen werden, sind auf die Sozialhilfe anzurechnen unter Berücksichtigung von Freibeträgen (siehe hierzu 82 ff SGB XII). Die gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialhilfe finden Sie in den 27-40 SGB XII. Weitere Informationen finden Sich auch in der Broschüre Sozialhilfe und Grundsicherung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier http://www.bmas.de/de/service/publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html. Stiftungen Stiftungen verfolgen mit Hilfe eines Vermögens einen bestimmten Zweck, der von einer Stifterin bzw. einem Stifter festgelegt wurde. Das Vermögen wird in der Regel auf Dauer erhalten und dient gemeinnützigen Zwecken. (siehe auch www.wikipedia.de). Folgende Stiftungen unterstützen Alleinerziehende: Familie in Not Gewährung von Zuschüssen und Darlehen, um eine Notlage zu beheben. In der Regel erfolgt eine Antragstellung nach einer Beratung/ Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle: 23

DRK-Kreisverband Kiel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Klaus-Groth-Platz 1 24105 Kiel Telefon: +49 (0) 431 59 008-940 /-947 Fax: +49 (0) 431 59 008-998 E-Mail: hell@drk-kiel.de oder hartjen@drk-kiel.de oder schreitmueller@drk-kiel.de Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel Alter Markt 7 Telefon: +49 (0) 431 240 12-12 oder 240 12-27 Fax: +49 (0) 431 240 12-44 E-Mail: info@siz-kiel.de Internet: www.siz-kiel.de Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Schuldnerberatung Muhliusstraße 67 Telefon: +49 (0) 431 55 79-130 Fax: +49 (0) 431 55 79-425 E-Mail: beratungsstelle@skfkiel.de Weitere Einzelheiten finden Sie unter: http://www.schleswigholstein.de/msgfg/de/kinderjugendfamilie/familie/stiftungfamilieinnot/stiftungfamilieinnot_ node.html#doc134714bodytext5 Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Die Mittel sollen werdenden Müttern, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, gewährt werden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Einzelfallbearbeitung bei den Schwangerschaftsberatungsstellen. donum vitae Königsweg 9 Telefon: +49 (0) 431 6613235 E-Mail: kiel@donumvitae.org Internet: www.donumvitae.org Dr. Gunter Behrend Jägerallee 14 24159 Kiel Telefon: +49 (0) 431 361808 E-Mail: dr-behrend@t-online.de 24

Ev.-luth. Kirchenkreis Altholstein Ev. Beratungszentrum Falckstraße 9 Telefon: +49 (0) 431 2402704 E-Mail: propst.neumuenster@altholstein.de Internet: www.kirchenkreis-altholstein.de Frauenberatungsstelle / Eß-o-Eß Kurt-Schumacher-Platz 5 24109 Kiel Telefon: +49 (0) 431 524241 E-Mail: mail@frauentreff-essoess.de Internet: www.frauentreff-essoess.de Haus der Familie Familienbildungsstätte Kiel e.v. Lornsenstraße 12/14 24105 Kiel Telefon: +49 (0) 431 2489044 E-Mail: info@hdf-kiel.de Internet: www.haus-der-familie-kiel.de pro familia Bergstraße 5 Telefon: +49 (0) 431 86230 E-Mail: kiel@profamilia.de Internet: www.profamilia-sh.de Sozialdienst katholischer Frauen Kiel e.v. Muhliusstraße 67 Telefon: +49 (0) 431 554766 E-Mail: beratungsstelle@skfkiel.de Internet: www.skf-kiel.de Landeshauptstadt Kiel Amt für Gesundheit / Beratungsstelle sexuelle Gesundheit Fleethörn 18 24 Telefon: +49 (0) 431 901-6666 E-Mail: beratungsstelle.sexuellegesundheit@kiel.de Internet: www.kiel.de Weitere Informationen zur Bundesstiftung finden Sie unter http://www.bundesstiftung-mutter-undkind.de/ Eine Übersicht über alle in Schleswig-Holstein ansässigen Stiftungen finden Sie in der Stiftungsdatenbank Schleswig-Holstein: http://www.schleswigholstein.de/im/de/service/stiftungen/stiftungsdatenbank/stiftungsdatenbank.html 25

Übergangsgeld (bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation) Rehabilitationsträger sind: die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Träger der Sozialhilfe. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, richtet sich nach der Art der Rehabilitation (medizinisch, beruflich, sozial), der Ursache der Behinderung (z.b. Arbeitsunfall) und dem Umfang zurückgelegter Versicherungszeiten. Arbeitnehmer/-innen (auch die, die einen ergänzenden Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben) erhalten grundsätzlich Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Gleiches gilt für Personen, die Arbeitslosengeld beziehen (auch mit aufstockendem Anspruch auf Arbeitslosengeld II). Ist der Entgeltfortzahlungsanspruch bei dem/der Arbeitsgeber/-in beispielsweise wegen Krankheit verbraucht, würde die Deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld für die Zeit der Teilnahme erbringen. Unterhalt Grundsätzlich hat jedes minderjährige, nicht verheiratete Kind einen Unterhaltsanspruch, unabhängig davon, ob seine Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Zwischen 18 und 21 Jahren sind Kinder den minderjährigen Kindern gleichgestellt, wenn sie im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Eltern sind ihren Kindern grundsätzlich bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Einen Anspruch auf Unterhalt können Personen haben, die in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. Dieses verwandtschaftliche Verhältnis kann durch die Abstammung, eine Adoption oder durch eine Heirat bzw. mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft begründet werden. Näheres zum Kindschaftsrecht. Zu beantragen beim anderen Elternteil. Informationen und Beratung hierzu: Landeshauptstadt Kiel Amt für Familie und Soziales Abteilung Unterhalt und Kostenausgleich, Sachbereich Beistandschaft und Soziales Holstenstraße 88-90 (Howe-Haus) Im BGB sind verschiedene Arten von Unterhalt geregelt. Für Alleinerziehende sind insbesondere der Kindes- und der Betreuungsunterhalt von Bedeutung. Kindesunterhalt Einen Unterhaltsanspruch hat grundsätzlich jedes Kind bis 18 Jahre und darüber hinaus, solange es sich in der Schul- oder ersten Berufsausbildung befindet. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. 26

Nähere Informationen zum Kindesunterhalt: http://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung/kindesunterhalt.html http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/unterhalt/kindesunterhalt.html Betreuungsunterhalt Unabhängig davon, ob die Eltern des Kindes verheiratet sind, hat der betreuende Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser gilt mindestens bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Auch darüber hinaus kann ein Anspruch aus Billigkeitsgründen bestehen. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Nähere Informationen zum Betreuungsunterhalt: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/betreuungsunterhalt.html http://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung/ehegattenunterhalt.html INFOS UND BERATUNG AWO Kreisverband Kiel e.v. Preetzer Straße 35 24143 Kiel Tel.: +49 (0) 431 77570-0 Fax: +49 (0) 431 77570-48 E-Mail: info@awo-kiel.de Internet: http://www.awo-kiel.de/informationhilfeundberatung/awo-rechtsberatung/ Diakonisches Werk Altholstein Cafetti Danewerkstraße 21 24113 Kiel Telefon: +49 (0) 431 611 81 cafetti@diakonie-altholstein.de www.diakonie-altholstein.de Öffnungszeiten: Montags bis Donnerstags 10:00-12:00 Uhr Caritas Kiel, Allgemeine Lebens- und Sozialberatung Caritasverband für Schleswig-Holstein e.v. Krusenrotter Weg 37 24113 Kiel Telefon: +49 (0) 431 5902-0 Fax: +49 (0) 431 555551 E-Mail: info@caritas-sh.de Internet: http://www.caritas-sh.de/28980.html Evangelisches Beratungszentrum Falckstraße 9 Telefon: +49 (0) 431 2402-703 E-Mail: beratung@altholstein.de Internet: http://www.kirchenkreis-altholstein.de/index.php/zentrum-kirchlicher-dienste/11-zentrumkirchlicher-dienste/161-evangelisches-beratungszentrum 27

Haus der Familie/Familienbildungsstätte Lornsenstrasse 14, Ecke Feldstrasse 24105 Kiel Telefon: +49 (0) 431 248 90-3 Fax: +49 (0) 431 248 90-55 EMail: info@hdf-kiel.de Internet: www.hdf-kiel.de oder http://www.haus-der-familiekiel.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=11&tx_ttnews[backpid]=14&chash=57390cc801 Landeshauptstadt Kiel Bürgerberatung und Rechtsberatung Rathaus Fleethörn 9 Internet: http://www.kiel.de/rathaus/service/_organisationseinheit.php?id=9032263&zoom_highlightsub=re chtsberatung Landeshauptstadt Kiel Amt für Familie und Soziales Referat für Migration Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel Telefon: +49 (431) 901-3613 Internet: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=10314510 Ortscaritasverband Kiel Muhliusstraße 67, Telefon: +49 (0) 431 380159-0 Landeshauptstadt Kiel Referat für Gleichstellung Andreas-Gayk-Straße 31 Telefon: +49 (0) 431 9012056 E-Mail: referat.gleichstellung@kiel.de Internet: http://www.kiel.de/rathaus/gleichstellung/index.php Pro Familia pro familia Kiel Bergstraße 5 Telefon: +49 (0) 431 86230 E-Mail: kiel@profamilia.de Internet: http://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/schleswig-holstein/kiel.html Verband alleinerziehender Mütter und Väter Beratungsstelle des Landesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Hindenburgufer 275 24106 Kiel Telefon: +49 (0) 431 5579150 E-Mail: vamv-sh@gmx.de Internet: www.vamv-sh.de 28

Zukunftswerkstatt e.v. Lerchenstraße 22 Telefon: +49 (0) 431 66 52 47 Fax: +49 (0) 431 6 10 98 E-Mail: buero@zukunftswerkstatt-kiel.de Internet: http://zukunftswerkstatt-kiel.de/zukunft/index.php/angebot/partnerehe Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss: Unterhaltsvorschuss wird für Kinder gezahlt, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und vom anderen Elternteil keine oder nur geringe Unterhaltszahlungen erhalten. Es kann keine Zahlung erfolgen, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verheiratet ist und mit dem Ehegatten zusammenlebt. Die Zahlung ist auf höchstens 6 Jahre begrenzt und endet spätestens mit dem 12. Lebensjahr Zu beantragen bei der: Unterhaltsvorschusskasse Holstenstraße 88-90, 5. Etage (Howe-Haus) 29

Verletztengeld Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung. Krankenversicherte haben den Vorteil, dass ihre Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaft für den Unfallversicherungsträger auszahlt. Die Voraussetzungen von Krankengeld gelten auch für das Verletztengeld. Es wird gezahlt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder eine Berufskrankheit entsteht. Der Anspruch auf Verletztengeld setzt folgendes voraus: Der/die Verletzte in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist der/die Verletzte aufgrund dieses Versicherungsfalles entweder arbeitsunfähig ist oder sich in einer Maßnahme der Heilbehandlung befindet und er/sie deshalb eine ganztätige Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann der/die Verletzte unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (nicht nur darlehensweise) oder Mutterschaftsgeld Das Verletztengeld ist von dem Tage an zu zahlen, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Wegen der vorrangigen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung beginnt die Zahlung des Verletztengeldes erst mit der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. 30

Wohngeld Zu beantragen beim: Amt für Wohnen und Grundsicherung Andreas-Gayk-Straße 13 Ob man Wohngeld in Anspruch nehmen kann und wenn ja in welcher Höhe, das hängt ab von drei Faktoren: der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind im Einzelnen Empfänger/-innen von Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Leistungen des Übergangsgeldes in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch Leistungen des Verletztengeldes in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach Siebten Buch Sozialgesetzbuch Zuschüssen nach 22 Abs. 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger/-innen dieser Leistungen gehören wenn bei der Leistungsberechnung bzw. der zu Grunde liegenden Leistungsberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau uns Stadtentwicklung zur Verfügung. Wohngeld- und Arbeitslosengeld II Bezug schließen sich aus. Wohngeld ist jedoch vorrangig zu beantragen, wenn die Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch 2 vermieden werden kann. 31

Schulden - wohin kann ich gehen? Bei allgemeinen Schulden kann man sich zunächst an eine Schuldnerberatungsstelle wenden, z.b. an: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Kiel Schuldnerberatung Klaus-Groth-Platz 1 24105 Kiel Telefon: +49 (0) 431 59008 940 oder 947 Fax: +49 (0) 431 59008 998 E-Mail: Hell@DRK-Kiel.de Hartjen@DRK-Kiel.de Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel Holstenstraße 68a Telefon: +49 (0) 431 2401212 (Zentrale) Fax: +49 (0) 431 2401244 Sozialdienst katholischer Frauen Kiel e.v. Schuldnerberatung Muhliusstraße 67 Telefon: +49 (0) 431 5579130 Fax: +49 (0) 431 5579425 E-Mail: skf-kiel@freenet.de Bei Mietschulden: Landeshauptstadt Kiel. Amt für Wohnungs- und Unterkunftssicherung Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31 Gebäudeteil B, 2. Etage AnsprechpartnerInnen in der Abteilung Wohnungs- und Unterkunftssicherung 32

Tipps zum Sparen Sozialkaufhäuser: Obolus Lerchenstraße19a, Öffnungszeiten: Mo-Fr. 9-18 Uhr Kirchenweg 22, 24143 Kiel Öffnungszeiten: Mo-Fr. 9-16 Uhr Hertzstraße75, 24149 Kiel Öffnungszeiten: Mo-Fr. 9-16 Uhr RotKreuzMärkte-Kreisverband Kiel e.v. Kurt-Schumacher-Platz 15, 24109 Kiel Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:00-18:00 Uhr Sa 10:00-13:00 Uhr Friedrichsorter Straße 13, 24159 Kiel Öffnungszeiten: Mo - Fr 10:00-18:00 Uhr Sa 10:00-13:00 Uhr Dreiecksplatz 4, 24105 Kiel Öffnungszeiten: Mo - Fr 10:00-18:00 Uhr Sa 10:00-13:00 Uhr Baby-Börsen in Kiel und im Kieler Umland Mittlerweile hat sich die Baby-Börse in der Uni-Mensa der Christian-Albrechts-Universität etabliert. Aber auch das Haus der Familie und andere Institutionen, wie z.b. Kindergärten bieten in regelmäßigen Abständen entsprechende Börsen und Flohmärkte an. Viele Gemeinden im Kieler Umland, wie z.b. Ottendorf, Achterwehr oder Bredenbek bieten in der Regel zweimal jährlich entsprechende Börsen an. Achten Sie auf die Aushänge im Kieler Stadtgebiet sowie Hinweis in Wochen- und Monatsblättern, wie Kieler Express, Kinderkram zu: Flohmärkten Second-Hand-Läden Tausch-Börsen www.ebay.de und www.kleinanzeigen.ebay.de die Kleinanzeigen im Kieler Express und anderen kostenlosen Wochen- / Monatsblättern Weiterhin könnte es hilfreich sein, eine Energieberatung, beispielsweise bei: Energiesparberatung Lichtblick-Kiel e.v. (kostenlos für Bezieher von Arbeitslosengeld II) zu nutzen oder die Kieler Tafel zu besuchen, deren Ausgabestellen an folgenden Adressen zu finden sind: 33

Elmschenhagen Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Dorfstraße 26 Mittwoch von 11:30-12:30 Uhr Friedrichsort Evangelische Kirchengemeinde Pries-Friedrichsort Friedrichsorter Straße 22 Montag von 11:00-12:00 Uhr Gaarden Tafelladen Evangelische St.-Matthäus-Gemeinde Stoschtraße 56 Dienstag, Mittwoch, Freitag von 10:00-13:00 Uhr Donnerstag von 12:00-15.00 Uhr Kronshagen Christus-Gemeinde Kopperpahler Allee 12 Dienstag von 11:00-12:00 Uhr Nummernausgabe ab 10:30 Uhr Mettenhof Birgitta-Thomas-Gemeinde Skandinaviendamm 350 Montag von 10:00-12:00 Uhr Wellingdorf Andreas-Gemeinde Altenteichstraße 13 Freitag von 9:00-11:30 Uhr Sollten Sie Tiere im Haushalt haben, können Sie auch die Tiertafel Kiel nutzen. Die Ausgabestelle in Kiel ist Friedrichsorter Straße3 24159 Kiel E-Mail: kiel@tiertafel.de Internet: www.tiertafelkiel.com Die Tiertafel Kiel ist freitags von 16:00 18:00 Uhr geöffnet. 34

Freizeitgestaltung Der Familienpass kann gegen eine Gebühr von 2,50 bei folgenden Stellen erworben werden: Tourist Information Kiel, Andreas-Gayk-Straße 31 Zentralbücherei, Andreas-Gayk-Straße 31 Stadtteilbüchereien Elmschenhagen, Friedrichsort, Gaarden, Holtenau, Mettenhof, Suchsdorf, Schützenpark und Wik Stadtteilbürgerämter Pries/Friedrichsort, Elmschenhagen und Neumühlen-Dietrichsdorf Schwimmbäder der Landeshauptstadt Kiel Obolus-Läden, Lerchenstraße 19a, Kirchenweg 22 und Hertzstraße 75 Haus der Familie, Lornsenstraße 14 Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf http://www.kiel.de/leben/kinder/familienpass/index.php Der Ferienpass kann gegen eine Gebühr von 3,00 erworben werden im: Ferienpassbüro Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31 Gebäudeteil C, 2. Stock, Zimmer C 225 (Eingang neben der Tourist Information) Telefon: +49 ( 0) 431 9012939 E-Mail : ferienpass@kiel.de Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf http://www.kiel.de/leben/kinder/ferienpass/index.php Der Kiel-Pass bietet die Möglichkeit, zu ermäßigten Eintrittspreisen am Kieler Sport-, Freizeitund Kulturleben teilnehmen. Das Kiel-Pass-Büro Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31 Telefon: +49 (0) 431 9015509 oder 9015511 Fax: +49 (0) 431 90165504 E-Mail: kielpass@kiel.de Internet: http://www.nettekieler.de/kiel-pass.kielpass.0.html Eingang Ecke FabrikStraße, Erdgeschoss, in Bürogemeinschaft mit dem nettekieler- Ehrenamtsbüro Wenn Sie mit Ihrem Kind / Ihren Kindern ins Kino gehen wollen, nutzen Sie die Familienangebote. Meist gibt es einen speziellen Familientag zu vergünstigten Konditionen. 35

Museen am Meer An jedem ersten Sonntag im Monat laden acht Museen an der Kieler Förde zu unterschiedlichsten Familienangeboten ein. Mit dabei sind: Antikensammlung Aquarium Kunsthalle zu Kiel Medizin-und Pharmaziehistorische Sammlung Stadtgalerie Stadt-und Schifffahrtsmuseum Fischhalle Stadt-und Schifffahrtsmuseum Warleberger Hof Zoologisches Museum Weitere Informationen über Termine und Kosten bekommen Sie unter www.museen-am-meer.de Kindergeburtstage In der Stadtgalerie können Sie mit ihren Kindern Kindergeburtstage als Kunstaktion feiern. In Absprache mit den Eltern wird eine kreative Veranstaltung geplant www.kiel.de Kultur-und Museumspädagogik: 0431/901-3400 Kindermuseum musiculum Das Kindermuseum musiculum lädt Kinder und Jugendliche im Alter von 5-15 Jahren ein, in kleinen Gruppen Themen der Musik auf geistiger, gefühlsmäßiger und körperlicher Ebene zu erleben. Informationen und Anmeldungen unter Lern-und Experimentierwerkstatt musiculum Stephan-Heinzel-Straße 9 Telefon: +49 (0) 431 666889 www.musiculum.de 36

Finanzielle Unterstützung speziell für Schwangere Bundesstiftung Mutter-und Kind Wenn sich die Schwangere in einer Notlage befindet, kann sie während der Schwangerschaft einen Antrag stellen für die Bundesstiftung Mutter und Kind. Diese Unterstützung ist eine einmalige Zahlung. Der Antrag ist während der Schwangerschaft (in den ersten Wochen) bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Wohnortnähe zu stellen. In Kiel kann ein Antrag gestellt werden bei: Amt für Gesundheit / Beratungsstelle sexuelle Gesundheit, Fleethörn18-24, Tel: 0431/901-6666 (Antrag muss bis zur 20. SSW gestellt werden) AWO Schwangerenberatung Schönkirchen, Schönberger Landstraße 67, 24232 Schönkirchen, Telefon:+49 (0) 431 917321 SKF, Muhliusstraße 67,, Telefon: +49 (0) 431 554766 Evangelisches Beratungszentrum, Falckstraße 9,, Telefon: +49 (0) 431 2402-704 Haus der Familie, Lornsenstraße 12/14, 24105 Kiel Für schwangere Studentinnen gibt es die Geburtsbeihilfe: Studierende Mütter oder Väter können einmalig eine Unterstützung von 130 beantragen. Der Antrag muss bis max. 6 Monate nach der Geburt gestellt werden Studentenwerk, Abt. Soziale Betreuung, Mensa II, Leibnitzstraße 12, Telefon: +49 (0) 431 8816-230 ALG II einmalige Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt ALG II- Empfängerinnen, auch Auszubildende, Schülerinnen und Studentinnen bis Bafög- Höchstsatz können einen Antrag auf einmalige Beihilfen beim Jobcenter stellen. Ab dem 3. Monat: Beihilfe für Umstandskleidung: 179 Ab 7. Monat: Beihilfe für Erstlingsausstattung ca. 250 Hilfereich könnte auch der Flyer Informationen für werdende Mütter für Sie sein. Er bündelt eine Menge Informationen für Schwangere. Adobe Acrobat Document 37