Kanton St.Gallen Baudepartement. Hochbauamt. Richtlinie. Anlagedokumentation von gebäudetechnischen Anlagen (HLKKSE und MSRL)

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Transkript:

Kanton St.Gallen Baudepartement Hochbauamt Richtlinie Anlagedokumentation von gebäudetechnischen Anlagen (HLKKSE und MSRL)

Dokument Anlagendokumentation von gebäudetechnischen Anlagen (HLKKSE- und MSRL-Anlagen) Kontaktperson Jürg Schnyder, Fachspezialist HLKS-Ökologie Telefon 058 229 39 59 E-Mail juerg.schnyder@sg.ch Speicherdatum 02.05.2011 Version 1.0 Abnahmedatum 08.05.2012 Abgenommen von Josef De Faveri, Leiter Facilitymanagement 2/6

Inhalt 1 Inhalt und Zweck 4 2 Begriffsbestimmungen 4 3 Geltungsbereich 4 4 Mitgeltende Dokumente 4 5 Anlagedokumentation 5 5.1 Form und Verfahren 5 5.2 Verteiler 5 5.3 Struktur 5 3/6

1 Inhalt und Zweck Diese Richtlinie enthält Regeln und Grundsätze zur Erstellung und Lieferung von Anlagedokumentationen von HLKKSE- und MSRL-Anlagen sowie deren Ausgestaltung. Die Richtlinie dient einerseits der Sicherstellung einer einheitlichen Anlagedokumentation innerhalb des Kantons St.Gallen. Andererseits dient die Dokumentation dem Anlagebetreiber als Hilfsmittel für den Betrieb und die Wartung der Anlage. Eine saubere Anlagedokumentation vereinfacht die Wartung wesentlich und ermöglicht einen einwandfreien Betrieb der Anlage. Die Unterlagen sollen möglichst auf die Komponenten der Anlage zugeschnitten sein. 2 Begriffsbestimmungen HLKKS steht für Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte sowie sanitäre Anlagen. MSRL steht für Anlagen welche messen, steuern, regeln und leiten. 3 Geltungsbereich Die vorliegende Richtlinie ist für das Baudepartement / Hochbauamt des Kantons St.Gallen (HBA) als Auftraggeber und den beauftragten Dienstleister und Unternehmer für Planungs-, Projektierungs-, Ingenieur- und Ausführungsarbeiten als Beauftragten, verbindlich. Der Anwendungsbereich dieser Richtlinien ergibt sich aus der Art und dem Umfang des jeweiligen Auftrags selbst. Der Beauftragte ist verantwortlich, dass alle in seinen Diensten stehenden und mit dem konkreten Auftrag befassten Mitarbeitenden diese Richtlinien und deren Inhalt kennen. Der beauftragte Fachingenieur hat dafür zu sorgen, dass die Anlagendokumentationen zusammen mit dem beauftragten Unternehmer erstellt werden. Der Fachingenieur überprüft die Unterlagen vor der fristgerechten Übergabe an die Bauherrschaft. 4 Mitgeltende Dokumente Richtlinie Hochbauamt Kanton St.Gallen: Richtlinie CAD 4/6

5 Anlagedokumentation 5.1 Form und Verfahren Ein Prüfungsexemplar muss spätestens bei der Abnahme des jeweiligen Gewerkes der Fachstelle Gebäudetechnik des Hochbauamtes vorliegen. Die gesamte Anlagedokumentation ist vom beauftragten Unternehmen in Papierform (Ordner und evtl. Planschachteln) und auch in elektronischer Form (CD) anzufertigen und, falls nichts anderes vereinbart wurde, dem zuständigen Projektmanager des Hochbauamtes auszuhändigen. Dies gilt auch für alle technischen Dokumentationen, Beschriebe, Inbetriebnahmeprotokolle etc. Alle Planunterlagen sind mit der Layerstruktur gemäss Richtlinie CAD des Hochbauamtes des Kantons St.Gallen und in den Formaten dwg und pdf zu erstellen. 5.2 Verteiler Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann sind die Unterlagen in 3-facher Ausführung abzugeben und wie folgt zu Verteilen: 1x an die Verwaltung des Objektes 1x an den Hausdienst des Objektes 1x an das Hochbauamt des Kantons St.Gallen 5.3 Struktur Die Anlagendokumentation hat, sofern nichts mit dem Hochbauamt vereinbart wurde, folgende Struktur aufzuweisen. Registerbezeichnungen Bemerkungen zum Inhalt 1 Adresslisten Adressen und Telefonnummern der beauftragten Ingenieure, Unternehmer und Unterlieferanten. 2 Abnahmeprotokoll / Notizen Kopie des unterschriebenen Abnahmeprotokolls Schriftliche Bestätigung des beauftragten Ingenieurs, dass alle bei der Abnahme festgestellten Mängel behoben worden sind 3 Technischer Beschrieb Beschrieb von Zweck der Anlage Beschrieb der der allgemeinen und regeltechnischen Funktionen der Anlage Garantiewerte 4 Anlagenbedienung Beschrieb und Erläuterungen von: Inbetriebsetzung der Anlage Einstellmöglichkeiten (was bei welchen Geräten mit welchen Auswirkungen?) Ausserbetriebsetzung der Anlage etc. 5/6

Registerbezeichnungen Bemerkungen zum Inhalt 5 Störfälle Beschrieb der möglichen Störfälle, deren allfälligen Ursachen und dem Vorgehen des haustechnischen Personals bei deren Eintreten. 6 Wartungsinstruktionen Beschrieb der periodischen Funktions- und Wartungsaufgaben. Es muss aufgeführt werden, was wann wie kontrolliert und gewartet werden muss. 7 Wartungsvertrag Falls zu einem späteren Zeitpunkt ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, soll dieser hier abgelegt werden können. 8 Prospektmaterial / Informationsmaterial Produkteunterlagen der eingebauten Apparate und Armaturen. Die in der Anlage eingesetzten Geräte und Komponenten sind in den Sammel- oder Gesamtproduktunterlagen zu markieren und hervorzuheben. 9 Liste Ersatzmaterial Liste der Ersatzteile mit Bezugsquellenangabe (z.b. Liste mit allen Typen und Grössen der beim Objekt vorhandenen Filter der Lüftungsanlagen). 10 Rapporte des Anlagen-Betreibers 11 Ausgangsparameter und Messprotokolle 12 Inbetriebnahmeprotokolle von Apparaten Wartungsrapporte, Ableseblätter etc., welche der Betreiber bzw. der örtliche Hausdienst periodisch ausfüllen und visieren muss. Liste der eingestellten Parameter bei der Inbetriebnahme (z.b. eingestellte Sollwerte Temperatur/Feuchte etc.) Inbetriebnahme und Einregulierung (z.b. Luftmengen, Wassermengen etc.) Konformitätserklärung der Geräte nach EN 60439 Protokolle der Lieferanten für die fachgerechte Inbetriebnahme der gelieferten Geräte (z.b. Wärmeerzeuger, Luftaufbereitungsgeräte, Wasserbehandlungsanlagen, Wärmezähler etc.). 13 Prinzipschemata 1 Darstellung Anlagentopologie, hydraulische Prinzipschema, Strangschema etc. 14 Grundrisspläne und Detailpläne 1 Revisionspläne mit der Darstellung der effektiv ausgeführten Dispositionen und Leitungsführungen des betreffenden Gewerkes Detailpläne der Zentralen, Steigschächte etc. 15 Elektroschemata Elektroanschlusschemata von gelieferten Komponenten und Anlagenelektroschema 1 Die Planunterlagen sind ebenfalls in elektronischer Form auf einer CD abzugeben 6/6